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Stürze zählen zu den häufigsten Ursachen für Verletzungen im höheren Alter, und viele davon ereignen sich nicht in der Wohnung, sondern unterwegs — auf dem Weg zum Einkauf, im Garten, im Bus. Genau dort endet der stationäre Hausnotruf: Er ist an die Basisstation in der Wohnung gebunden und hilft nicht mehr, sobald jemand deren Funkreichweite verlässt. Ein mobiles Notrufsystem schliesst diese Lücke — ein kleines, tragbares Gerät, das auch ausser Haus auf Knopfdruck Hilfe holt und über Satellitenortung bestimmt, wo sich jemand befindet. Dieser Ratgeber erklärt, wie mobile Notrufuhren und -sender funktionieren, worin sie sich vom stationären Hausnotruf unterscheiden, welche Technik im Hintergrund den Standort an die Rettungskräfte bringt, was die Sturzerkennung leistet, worauf bei Anbieter und Modell zu achten ist, was ein solches System kostet und wer sich an den Kosten beteiligt. So viel vorweg: Wie beim Hausnotruf kommt die Grundversicherung nicht auf; getragen werden die Kosten in der Regel selbst, wobei eine Zusatzversicherung, die Ergänzungsleistungen oder eine Stiftung im Einzelfall einen Teil übernehmen können.

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
Der klassische Hausnotruf ist auf die Wohnung und ihr näheres Umfeld ausgelegt: Eine Basisstation stellt über das Telefon- oder Mobilfunknetz die Verbindung zur Notrufzentrale her, der getragene Sender löst den Alarm aus, und die Sprechverbindung entsteht über die Freisprechanlage der Station quer durch den Raum. Dieses Prinzip trägt zuverlässig, solange jemand zu Hause ist — es endet aber dort, wo der Funk zwischen Sender und Basisstation aufhört, in der Praxis meist wenige Dutzend Meter rund um die Wohnung. Wer weiter nach draussen geht, verlässt den abgesicherten Bereich, und der Knopfdruck am Sender bleibt ohne Wirkung.
Für Menschen, die überwiegend zu Hause sind, ist das kein Nachteil; für aktivere Seniorinnen und Senioren dagegen schon. Wer noch selbst einkauft, den Hund ausführt, im Garten arbeitet, mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist oder gerne spazieren geht, ist gerade dann ohne Absicherung, wenn das Sturz- oder Kreislaufrisiko wegen der Bewegung und der wechselnden Umgebung eher steigt. Genau hier setzt das mobile Notrufsystem an: Es ist ein eigenständiges, von einer festen Basisstation unabhängiges Gerät, das die Funktion des Hausnotrufs mit nach draussen nimmt. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Notruf selbst, sondern in der Ortung — denn wer unterwegs stürzt oder einen Schwächeanfall erleidet, kann seinen Standort oft nicht durchgeben, und ohne diese Angabe verstreicht wertvolle Zeit, bis Hilfe den richtigen Ort erreicht.
Sinnvoll ist ein mobiles System vor allem für Personen, die trotz eines erhöhten Risikos — etwa nach einem Sturz, bei Gleichgewichtsstörungen, nach einem Schlaganfall oder bei chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Epilepsie oder Diabetes — mobil bleiben möchten. Auch Menschen mit einer beginnenden Demenz, die sich unterwegs verirren können, profitieren von der Standortübermittlung, weil sich ihr Aufenthaltsort im Alarmfall bestimmen lässt, selbst wenn sie ihn nicht mehr benennen können. Für die Betroffenen erweitert ein solches Gerät den Aktionsradius, ohne die Sicherheit an der Wohnungstür abzugeben; für Angehörige nimmt es einen Teil der Sorge ab, ohne dass jeder Weg begleitet werden müsste. Als technische Absicherung erhöht ein mobiles Notrufsystem so die Alltagssicherheit ausser Haus und wird von vielen als entlastend empfunden — die medizinische Versorgung im Ernstfall leisten weiterhin der Rettungsdienst und die behandelnden Fachpersonen.
Wer noch klären möchte, ob überhaupt der stationäre oder der mobile Weg — oder eine Kombination — der richtige ist, findet die Funktionsweise, den Notfallplan und die Anbieter des klassischen Systems ausführlich im Ratgeber zu den Hausnotrufsystemen. Der vorliegende Text konzentriert sich auf das, was ein Gerät für unterwegs zusätzlich leisten muss.
Ein mobiles Notrufsystem vereint in einem einzigen tragbaren Gerät, was beim Hausnotruf auf Basisstation und Sender verteilt ist. In der Praxis sind das meist zwei Bauformen: eine Notrufuhr am Handgelenk, die wie eine gewöhnliche Uhr getragen wird, oder ein kleiner Notrufsender als Anhänger für die Halskette oder den Gürtel. Beide enthalten eine SIM-Karte für die Mobilfunkverbindung, ein Satellitenortungsmodul für die Standortbestimmung sowie Mikrofon und Lautsprecher, sodass sich nach dem Alarm eine Sprechverbindung aufbauen lässt — anders als beim Hausnotruf jedoch direkt über das Gerät und ohne Basisstation, weil es keinen festen Standort gibt, an den man gebunden wäre. Weil die gesamte Technik am Körper getragen wird, entscheidet neben der Funktion auch die Handhabung: eine gut ertastbare Taste, ein ablesbares Display und ein Tragekomfort, der dazu führt, dass das Gerät tatsächlich jeden Tag angelegt wird.
Der Ablauf im Ernstfall gleicht dem des stationären Systems, spielt sich aber überall ab, wo Mobilfunk verfügbar ist. Ein Druck auf den grossen Notrufknopf baut die Verbindung zur hinterlegten Stelle auf — je nach Anbieter zu einer ständig besetzten Notrufzentrale oder direkt zu den festgelegten Kontaktpersonen, die nacheinander angerufen werden, bis jemand erreicht ist. Über Lautsprecher und Mikrofon lässt sich die Lage besprechen; kommt keine Sprechverbindung zustande — etwa weil die betroffene Person bewusstlos ist —, wird das wie beim Hausnotruf als Alarmzeichen gewertet und Hilfe eingeleitet. Weil das Gerät ununterbrochen in ein Mobilfunknetz eingebucht sein muss, hängt seine Zuverlässigkeit von der Netzabdeckung ab: In Gebieten ohne Empfang — etwa in abgelegenen Tälern oder tiefen Kellern — kann kein Alarm abgesetzt werden, ein technisch bedingter Punkt, den jede mobile Lösung teilt.
Der eigentliche Mehrwert für unterwegs ist die Satellitenortung. Sobald ein Alarm ausgelöst wird, bestimmt das Gerät seinen Standort über das Signal eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS, umgangssprachlich «GPS») und übermittelt ihn an die Zentrale oder die Kontaktperson — auch dann, wenn die betroffene Person selbst nicht sagen kann, wo sie sich gerade befindet. Manche Geräte kombinieren die Satellitenposition zusätzlich mit einer Ortung über nahe Mobilfunkzellen und WLAN-Netze, um auch dort eine grobe Position zu liefern, wo das Satellitensignal schwach ist, etwa zwischen hohen Gebäuden oder in Innenräumen.
Ergänzend absichern lässt sich das System, ähnlich wie der Hausnotruf, mit einer automatischen Sturzerkennung. Sie beruht auf einem Beschleunigungssensor, der die Bewegung des Körpers laufend misst; einzelne Geräte werten zusätzlich einen Luftdruck- oder Lagesensor aus. Registriert der Sensor das typische Muster eines Sturzes — eine schnelle Abwärtsbeschleunigung, gefolgt von anschliessender Reglosigkeit —, löst das Gerät selbst dann Alarm aus, wenn der Knopf nicht mehr gedrückt werden kann. Weil sich ein echter Sturz technisch nicht immer eindeutig von einem raschen Hinsetzen oder einem Stolperer ohne Fall unterscheiden lässt, geben viele Systeme vor dem Absetzen des Alarms ein Vorsignal ab und lassen einige Sekunden Zeit, den Alarm abzubrechen — das senkt die Zahl der Fehlalarme, ohne den Schutz aufzugeben. Eine hundertprozentige Sturzerkennung leistet allerdings kein Gerät; sie ergänzt den Knopfdruck, ersetzt ihn aber nicht.
Zu beachten ist schliesslich die Akkulaufzeit. Da ein mobiles Gerät ununterbrochen mit dem Mobilfunknetz verbunden ist und die Ortung Strom braucht, muss es je nach Modell und Nutzung täglich bis alle paar Tage geladen werden — reine Notrufuhren mit sparsamem Ortungsbetrieb erreichen mehrere Tage, Geräte mit dauerhaft aktivem GPS deutlich weniger. Ein regelmässiges Laden, am besten zur festen Tageszeit, gehört deshalb zum Alltag mit einem solchen System dazu, denn ein leerer Akku bedeutet im entscheidenden Moment keinen Schutz.
Gut zu wissen
Ein mobiles Notrufsystem und der ausgelöste Notruf über die 144 sind zwei verschiedene Dinge. Die Notrufuhr ruft je nach Konfiguration zuerst eine Zentrale oder Kontaktpersonen an, die dann den Rettungsdienst aufbieten. Ein regulärer Anruf auf die Sanitätsnotrufnummer 144 landet dagegen direkt bei der Einsatzleitzentrale. Beide Wege ergänzen sich — entscheidend ist, dass im Ernstfall überhaupt jemand erreicht wird, der Hilfe organisieren kann.
Dass ein Standort im Notfall automatisch bei den Einsatzkräften ankommt, ist in der Schweiz nicht mehr allein Sache der spezialisierten Notrufgeräte — es ist inzwischen technischer Standard bei Anrufen von Mobiltelefonen. Diese Entwicklung ist für das Verständnis mobiler Notrufsysteme hilfreich, weil sie zeigt, in welches technische Umfeld ein solches Gerät eingebettet ist und warum die automatische Ortung im Ernstfall so viel Zeit spart.
Grundlage ist AML (Advanced Mobile Location). Wird von einem Smartphone ein Notruf abgesetzt, aktiviert das Gerät automatisch seinen Ortungsdienst, bestimmt die Position über Satellit (GNSS) oder WLAN und sendet diese Standortinformation per SMS an eine zentrale Stelle — ohne dass eine App installiert sein müsste und ohne dass die anrufende Person etwas dafür tun muss. In der Schweiz musste diese Funktion von den Herstellern der Betriebssysteme ab dem 17. März 2022 aktiviert sein; sie ist auf gängigen aktuellen Smartphones von Android und iOS herstellerseitig eingebaut und muss nicht zusätzlich eingerichtet werden. Die so ermittelte Position ist deutlich genauer als die frühere, rein netzbasierte Ortung über die Mobilfunkzelle; je nach Umgebung und Empfang bewegt sich die Genauigkeit im Bereich von wenigen bis einigen Dutzend Metern, im Freien mit gutem Satellitenempfang deutlich präziser als in Innenräumen. AML ist für Endnutzerinnen und Endnutzer bei einem Notruf kostenlos — für die dafür nötige Datenübertragung dürfen keine Gebühren verrechnet werden — und steht für die Schweizer Notrufnummern zur Verfügung: neben Polizei (117), Feuerwehr (118) und Sanität (144) auch die Vergiftungsnotfälle (145), die Beratungsnummern 143 und 147 sowie die europäische Notrufnummer 112.
Damit diese Standortdaten zuverlässig bei der richtigen Stelle ankommen, braucht es im Hintergrund eine Infrastruktur, die die eingehenden Ortungen entgegennimmt, in ein einheitliches Format bringt und an die zuständige Einsatzleitzentrale weiterleitet. In der Schweiz wurde diese Anbindung im Rahmen der Modernisierung des Notrufsystems (Next Generation 112) umgesetzt; die technische Realisierung des zentralen Ortungsdienstes übernahm die Schweizer Intersys AG, deren im Auftrag umgesetzte Lösung die satellitengestützten Standortdaten den Einsatzleitzentralen im ganzen Land verfügbar macht und damit die bisherige, netzbasierte Ortung ergänzt.
Für ein mobiles Notrufsystem bedeutet dieser technische Rahmen zweierlei. Zum einen zeigt er, dass die präzise Ortung im Notfall inzwischen breit verankert ist. Zum anderen macht er den eigenständigen Nutzen eines Notrufgeräts umso deutlicher: AML setzt voraus, dass jemand mit dem Smartphone selbst einen Notruf wählt und die Verbindung hält — genau das gelingt nach einem Sturz oder bei Bewusstlosigkeit oft nicht mehr. Ein Notrufgerät genügt dagegen einem einzigen Knopfdruck und über den Sturzsensor sogar diesem nicht mehr; es baut die Verbindung selbstständig auf und übermittelt die Position auch dann, wenn die betroffene Person weder telefonieren noch ihren Standort durchgeben kann. Darin liegt der Unterschied, der ein spezialisiertes Gerät gegenüber dem blossen Mobiltelefon rechtfertigt.
Ein Gerät, das den eigenen Standort kennt und weitergibt, wirft berechtigte Fragen zum Umgang mit diesen Daten auf — Fragen, die vor der Anschaffung geklärt sein sollten. Ein mobiles Notrufsystem übermittelt die Position im Regelfall nicht dauerhaft, sondern im Alarmfall: Erst wenn der Knopf gedrückt oder ein Sturz erkannt wird, bestimmt das Gerät den Standort und gibt ihn an die Zentrale oder die hinterlegten Kontaktpersonen weiter. Für den bestimmungsgemässen Zweck — im Notfall rasch am richtigen Ort Hilfe zu leisten — ist diese Datenweitergabe erforderlich und gewollt.
Von dieser Notruf-Ortung zu unterscheiden ist eine dauerhafte Standortverfolgung, wie sie einzelne Geräte zusätzlich anbieten, damit Angehörige jederzeit den Aufenthaltsort einsehen können. Diese Funktion kann bei beginnender Demenz und Weglauftendenz entlasten, greift aber tiefer in die Privatsphäre ein und sollte nicht ohne das Wissen der betroffenen Person eingerichtet werden. Wo jemand seinen Willen äussern kann, gehört die Einwilligung in eine solche laufende Ortung dazu; wo das nicht mehr möglich ist, ist eine Lösung im Sinne der betroffenen Person und im Rahmen einer allfälligen Vertretungsregelung angezeigt. Beim Anbieter wiederum lohnt der Blick darauf, wo und wie lange die Standort- und Gesundheitsdaten gespeichert werden und ob der Datenschutz nach schweizerischem Recht ausgewiesen ist. Ein Notrufsystem soll Sicherheit geben, nicht ein Gefühl der Überwachung — die Balance zwischen Schutz und Selbstbestimmung ist deshalb Teil der Auswahl, nicht erst der späteren Nutzung.
Auf dem Schweizer Markt gibt es mobile Notruflösungen in unterschiedlichen Ausprägungen — von der reinen Notrufuhr, die im Alarmfall hinterlegte Kontaktpersonen anruft, bis zum Gerät mit Anbindung an eine ständig besetzte Notrufzentrale. Zu den bekannteren Anbietern zählen unter anderem Pro Senectute mit dem Dienst SmartLife Care, der neben stationären auch mobile Geräte mit Satellitenortung führt, sowie spezialisierte Hersteller von Notrufuhren wie Limmex. Die Geräte lassen sich je nach Anbieter mieten oder kaufen; für die aktive Notruffunktion ist in aller Regel zusätzlich ein Abonnement nötig, das die SIM-Karte und den Dienst umfasst, denn ohne Vertrag ist das Gerät nur eine Uhr. Diese Nennungen ordnen den Markt ein und sind keine Empfehlung; Modelle und Konditionen ändern sich, weshalb ein Vergleich anhand der eigenen Bedürfnisse tragfähiger ist als die Festlegung auf ein bestimmtes Fabrikat.
Weil sich die Geräte technisch ähneln, entscheidet weniger das Modell als die Antwort auf einige praktische Fragen. Die wichtigste betrifft den Reaktionsweg im Alarmfall: Ruft das Gerät zuerst eine professionelle Notrufzentrale an, die die Lage einschätzt und den Rettungsdienst aufbietet, oder werden ausschliesslich hinterlegte Kontaktpersonen nacheinander angewählt? Die Kontaktpersonen-Lösung ist günstiger und für viele ausreichend, setzt aber voraus, dass jemand erreichbar und rasch in der Lage ist zu helfen — was am helllichten Werktag, wenn Angehörige arbeiten, nicht immer gegeben ist. Die Anbindung an eine Zentrale kostet mehr, ist von der Erreichbarkeit Einzelner aber unabhängig und rund um die Uhr verfügbar. Manche Anbieter kombinieren beides: Zuerst wird die Zentrale erreicht, die dann auch die hinterlegten Angehörigen informiert.
Ebenso zu klären sind einige technische und vertragliche Punkte, die im Alltag über die Brauchbarkeit entscheiden. Dazu gehört, ob eine automatische Sturzerkennung gewünscht ist, wie es um Akkulaufzeit und Handhabung des Ladens steht, ob das Gerät wasserdicht ist — damit es beim Duschen, wo viele Stürze passieren, nicht abgelegt werden muss — und ob die Bedienung einfach bleibt. Gerade eine grosse, gut ertastbare Taste und ein übersichtliches Display sind im Alltag wertvoller als ein Zuviel an Zusatzfunktionen. Nicht zuletzt lohnt der Blick auf die Vertragsbedingungen: Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen und die Frage, ob eine einmalige Bereitstellungs- oder Anschlussgebühr anfällt, unterscheiden sich zwischen den Anbietern spürbar.
Praxis-Tipp
Vor dem Kauf lohnt sich ein Blick auf die Vertragsbedingungen — Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen unterscheiden sich spürbar; einzelne Anbieter sind monatlich kündbar. Ebenso hilfreich ist ein Probealarm bei der Einrichtung, um zu erleben, wie sich Sprachverbindung und Ortung im Ernstfall anfühlen, solange nichts passiert ist. Pro Senectute berät zu Angeboten und Finanzierung unabhängig und kostenlos.
Da die Modelle und Abo-Zuschnitte häufig wechseln, ist ein neutraler Vergleich anhand der eigenen Bedürfnisse sinnvoller als die Festlegung auf ein bestimmtes Gerät. Massgeblich ist nicht die Ausstattung an sich, sondern ob sie zur Lebenssituation passt: Wer viel und weit unterwegs ist, braucht eine zuverlässige Ortung und eine gute Akkulaufzeit; wer nur gelegentlich das Haus verlässt, kommt oft mit einer schlankeren Lösung aus — unter Umständen ergänzt ein mobiles Gerät auch einfach den bestehenden stationären Hausnotruf für die Wege nach draussen. Sinnvoll ist zudem, das Gerät nach der Einrichtung nicht nur einmal, sondern in gewissen Abständen zu testen, denn nur ein regelmässig geprüftes System gibt im Ernstfall die Sicherheit, die man von ihm erwartet.
Die Kosten setzen sich, ähnlich wie beim Hausnotruf, aus dem Gerät und dem laufenden Abonnement zusammen. Das Gerät selbst kann gemietet oder gekauft werden; die Anschaffung einer Notrufuhr mit Ortung bewegt sich je nach Modell und Ausstattung im Bereich von rund einigen hundert Franken aufwärts, teils fällt bei Miete stattdessen eine einmalige Bereitstellungs- oder Anschlussgebühr an. Das monatliche Abonnement, das die SIM-Karte und den Notrufdienst umfasst, liegt je nach Anbieter und Leistungsumfang grob im tieferen bis mittleren zweistelligen Frankenbereich pro Monat — reine Anrufketten zu Kontaktpersonen sind günstiger, die Anbindung an eine ständig besetzte Notrufzentrale kostet mehr, und Zusatzleistungen wie ein professioneller Interventionsdienst schlagen separat zu Buche. Diese Beträge sind Marktrichtwerte und vor einer verbindlichen Auskunft am aktuellen Anbieterangebot zu prüfen, weil sich Modelle und Tarife häufig ändern. Beim Vergleich lohnt es sich, nicht nur auf den Monatspreis zu schauen, sondern die gesamten Kosten über eine typische Nutzungsdauer zu rechnen — Gerätepreis, Bereitstellungsgebühr und Abonnement zusammen ergeben ein anderes Bild als der Monatsbetrag allein.
Bei der Frage, wer diese Kosten trägt, gilt für das mobile System dasselbe wie für den stationären Hausnotruf: Es ist in der Regel eine selbst zu finanzierende Dienstleistung. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) kommt nicht auf — ein Notrufsystem ist keine Leistung nach dem Grundsatz wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (Art. 32 KVG) und steht nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Eine pauschale Übernahme durch die Krankenkasse ist damit ausgeschlossen.
Eine Kostenbeteiligung ist dennoch in mehreren Konstellationen möglich, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen. Einzelne Zusatzversicherungen leisten je nach Police einen Beitrag an Notruf- und Sicherheitssysteme; ein Blick in die eigene Police oder eine Nachfrage bei der Kasse klärt das. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann ein Notrufsystem zudem über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ganz oder teilweise abrechnen, soweit keine andere Versicherung aufkommt; die Handhabung ist kantonal geregelt und läuft über die zuständige Ausgleichskasse, wobei Pro Senectute beim Gesuch unterstützt. Ergänzend gewähren einzelne Anbieter Beziehenden von Ergänzungsleistungen einen Rabatt auf das Abonnement. Reichen diese Wege nicht aus, kann in finanziellen Härtefällen über Pro Senectute ein Gesuch an eine Stiftung gestellt werden. Und schliesslich lässt sich ein behinderungsbedingt notwendiges Notrufsystem steuerlich geltend machen: Behinderungsbedingt erforderliche Alarm- und Notrufanlagen gelten als abziehbare behinderungsbedingte Kosten (Kreisschreiben Nr. 11 der ESTV), und zwar ohne Selbstbehalt.
Wichtig
Beträge und Tarife im mobilen Notrufmarkt ändern sich häufig, und die Abrechnung über Ergänzungsleistungen ist kantonal unterschiedlich geregelt. Verbindlich sind allein die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters sowie der zuständigen Ausgleichskasse. Die hier genannten Richtwerte dienen der Orientierung, nicht als Preiszusage.
Weil ein Notrufsystem — ob stationär, mobil oder als Kombination — meist nur ein Baustein eines grösseren Sicherheits- und Betreuungskonzepts ist, lohnt es sich, es nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit den gesamten Kosten der häuslichen Pflege. Wo zur technischen Absicherung persönliche Unterstützung im Alltag tritt, etwa im Rahmen einer Betreuung zu Hause, lässt sich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden oft über viele Jahre erhalten. Als SECO-bewilligte Personalvermittlung vermittelt die Pflegevermittlung Schweiz dafür Betreuungspersonal in Direktanstellung beim Kunden; die pflegerische und medizinische Versorgung selbst leisten Spitex und behandelnde Fachpersonen.
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Rund ein Drittel der über 65-Jährigen stürzt mindestens einmal im Jahr, und viele dieser Stürze passieren beim Gehen im Haus oder auf dem kurzen Weg zum Einkauf — genau dort, wo eine passende Gehhilfe den entscheidenden Halt gibt. Ob ein Gehstock schon genügt oder ein Rollator die bessere Wahl ist, hängt davon ab, wie viel Stütze jemand braucht: von der leichten Unsicherheit auf einem Bein bis zum sicheren Stand bei Gleichgewichtsproblemen. Ebenso wichtig wie die Auswahl ist die richtige Einstellung, denn eine schlecht angepasste Gehhilfe gibt weniger Halt, als sie könnte, und kann selbst zum Sturzrisiko werden. Und bei der Kostenfrage kursiert ein hartnäckiger Irrtum: Anders als oft angenommen zahlt die Grundversicherung Gehhilfen nur nach der Mittel- und Gegenständeliste — Unterarmgehstützen mit ärztlicher Verordnung klar, beim beliebten Rollator hängt es von der Liste und vom Modell ab. Dieser Ratgeber erklärt die Typen von Gehstock bis Rollator, die richtige Anpassung, die sichere Gehtechnik, die Wartung von Bremsen, Reifen und Gummikapseln, die Auswahlkriterien und die Finanzierung.
WeiterlesenEin Hilfsmittel gleicht aus, was im Alter oder nach einer Erkrankung schwerer fällt — vom Rollator über die druckentlastende Matratze bis zum Notrufknopf — und hält so den Alltag in den eigenen vier Wänden länger tragfähig. Für die meisten Menschen entscheidet sich die Selbstständigkeit weniger am einzelnen Gerät als an der Frage davor: Wer trägt die Kosten? Und darauf gibt es in der Schweiz keine pauschale Antwort. Anders als vielfach angenommen zahlt weder «die Krankenkasse» noch «die AHV» einfach alle Hilfsmittel; massgebend ist, um welches Hilfsmittel es geht und ob jemand vor oder nach dem AHV-Alter steht. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Hilfsmittel-Kategorien, erklärt die Finanzierungslogik Topf für Topf, umreisst die Grössenordnung der Kosten, beschreibt den Weg von der ärztlichen Verordnung bis zur Kostengutsprache und verweist für die Details auf die passenden Spezialseiten.
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