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Ein Hausnotruf verschafft allein lebenden Menschen per Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe — und damit die Zuversicht, trotz nachlassender Kräfte selbstbestimmt zu Hause zu bleiben. Doch welche Technik steckt dahinter, was gehört zu einem guten Notfallplan, welcher Anbieter passt, und vor allem: Was kostet ein Hausnotruf, und wer beteiligt sich an den Kosten? Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch die Funktionsweise, den Notfallplan, die Anbieterwahl und die Finanzierung in der Schweiz — und erklärt unter anderem, warum die Grundversicherung nicht aufkommt, eine Zusatzversicherung, die Ergänzungsleistungen oder ein Steuerabzug aber durchaus helfen können.

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
Ein Sturz im Badezimmer, ein Schwächeanfall in der Küche, ein Kreislaufkollaps beim Aufstehen in der Nacht: Für Menschen, die allein leben, entscheidet in solchen Momenten oft nicht die Schwere des Ereignisses über den Ausgang, sondern die Frage, wie schnell Hilfe kommt. Wer nach einem Sturz minutenlang oder gar stundenlang nicht aufstehen und niemanden erreichen kann, ist nicht nur der unmittelbaren Gefahr ausgesetzt, sondern auch dem, was Fachleute das «lange Liegen» nennen — mit Folgen, die weit über die ursprüngliche Verletzung hinausgehen können. Genau hier setzt ein Hausnotruf an: Er verkürzt die Zeit zwischen Notfall und Hilfe auf das Minimum.
Das Prinzip ist bewusst einfach gehalten. Über einen kleinen, ständig getragenen Sender lässt sich per Knopfdruck jederzeit eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale erreichen — ohne dass man zum Telefon gelangen, eine Nummer wählen oder die eigene Adresse durchgeben muss. Diese Niederschwelligkeit ist der eigentliche Wert des Systems: Es funktioniert auch dann, wenn jemand vor Schreck, vor Schmerz oder aus Schwäche zu kaum mehr in der Lage ist, als einen Knopf zu drücken.
Sinnvoll ist ein Hausnotruf vor allem für Seniorinnen und Senioren, die allein wohnen — eine Gruppe, die mit der steigenden Lebenserwartung stetig wächst. Profitieren können ebenso Menschen mit einem erhöhten Sturzrisiko, etwa nach einem Schlaganfall, bei Gleichgewichtsstörungen oder fortgeschrittener Osteoporose, sowie Personen mit chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Epilepsie oder Diabetes, bei denen jederzeit eine akute Verschlechterung eintreten kann. Auch nach einem Spitalaufenthalt, in der Phase der Genesung zu Hause, gibt ein Notrufsystem zusätzliche Sicherheit.
Mindestens ebenso wichtig wie der medizinische Nutzen ist die psychologische Wirkung. Für die Betroffenen bedeutet ein Hausnotruf, sich wieder zutrauen zu dürfen, allein zu duschen, in den Keller zu gehen oder einen Spaziergang zu machen, ohne dass jede Bewegung von der Angst begleitet wird, im Ernstfall hilflos zu sein. Und für die Angehörigen — oft erwachsene Kinder, die weiter entfernt wohnen und berufstätig sind — nimmt das System einen Teil der ständigen Sorge ab. Dieses beruhigende Gefühl, im Notfall nicht allein zu sein, gibt häufiger den Ausschlag für die Anschaffung als das konkrete Notfallereignis selbst. Ein Hausnotruf ist damit eine der wirksamsten Massnahmen, um den Wunsch, möglichst lange zu Hause wohnen zu bleiben, gegen die Sorge um die eigene Sicherheit abzuwägen — und beides miteinander zu vereinbaren.
Ein Hausnotruf besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Teilen. Die Basisstation wird in der Wohnung aufgestellt und an das Telefon- oder Mobilfunknetz angeschlossen; sie ist das Bindeglied zur Notrufzentrale. Der tragbare Sender ist das eigentliche Herzstück im Alltag: ein wasserdichtes Armband oder eine Halskette mit einem einzigen grossen Knopf, das die Person rund um die Uhr trägt — auch unter der Dusche, wo besonders viele Stürze passieren. Ein Druck auf diesen Knopf baut über die Basisstation eine Verbindung zur Zentrale auf. Dank des leistungsstarken Lautsprechers und des empfindlichen Mikrofons der Basisstation entsteht eine Sprechverbindung quer durch den Raum, sodass man sich auch dann verständigen kann, wenn man am Boden liegt und mehrere Meter entfernt ist.
Was nach dem Knopfdruck geschieht, folgt einem klaren Ablauf. Das geschulte Personal der Zentrale meldet sich, spricht die Person an und versucht, die Lage einzuschätzen: Handelt es sich um einen Fehlalarm, um eine Situation, in der eine vertraute Person genügt, oder um einen medizinischen Notfall? Je nach Einschätzung werden die hinterlegten Kontaktpersonen verständigt oder direkt der Rettungsdienst aufgeboten. Kommt gar keine Sprechverbindung zustande — etwa weil die Person bewusstlos ist —, gilt das als Alarmzeichen, und die Zentrale leitet sofort Hilfe ein, statt abzuwarten.
Damit dieser Ablauf im entscheidenden Moment nicht an der Technik scheitert, sind moderne Systeme mehrfach abgesichert. Ein integriertes GSM-Modul hält die Verbindung über das Mobilfunknetz aufrecht, selbst wenn das Festnetz ausfällt, und die Anbindung über mehrere Netze sorgt dafür, dass die Zentrale praktisch immer erreichbar bleibt. Die Funksender decken in der Regel die ganze Wohnung ab — entscheidend gerade in den kritischen Zonen Bad und Küche. Ein Notstrom-Akku überbrückt einen Stromausfall für mindestens 24 Stunden, und ein automatisches Testsignal prüft in regelmässigen Abständen, ob alle Komponenten funktionsbereit sind, sodass eine leere Batterie oder eine gestörte Verbindung auffällt, bevor sie zum Problem wird. Wer zusätzlich absichern möchte, ergänzt das System um einen Sturzmelder: Dieser erkennt über einen Beschleunigungssensor einen Sturz und löst auch dann Alarm aus, wenn die Person den Knopf nicht mehr selbst drücken kann.
Grundsätzlich sind zwei Varianten zu unterscheiden. Der klassische, stationäre Hausnotruf sichert die Wohnung und das nähere Umfeld ab und eignet sich für Menschen, die ihre Zeit überwiegend zu Hause verbringen. Wer dagegen noch viel unterwegs ist, wählt zusätzlich oder stattdessen einen mobilen Notruf: ein kompaktes Gerät, das den Standort per GPS bestimmt und ihn im Alarmfall an die Zentrale oder eine Kontaktperson übermittelt — auch dann, wenn die Person selbst nicht sagen kann, wo sie sich befindet. Beide grossen Schweizer Anbieter führen neben dem stationären Gerät auch eine mobile Variante, und manche kombinieren beides in einem Abonnement.
Die beste Technik nützt wenig ohne den organisatorischen Unterbau, der im Hintergrund über Erfolg oder Misserfolg eines Einsatzes entscheidet. Dieser Notfallplan wird bei der Einrichtung gemeinsam mit dem Anbieter erstellt und sollte mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden wie die Wahl des Geräts.
Den Anfang machen die medizinischen Angaben. Die Zentrale hinterlegt relevante Vorerkrankungen, die aktuelle Medikation, Allergien und besondere gesundheitliche Risiken. Diese Informationen werden datenschutzkonform gespeichert und im Ernstfall an die Einsatzkräfte weitergegeben — was den Rettungsdienst in die Lage versetzt, schon beim Eintreffen die richtigen Schlüsse zu ziehen, statt erst vor Ort mühsam Informationen zusammentragen zu müssen. Gerade bei Menschen, die im Notfall nicht mehr selbst Auskunft geben können, kann das wertvolle Minuten sparen.
Ein oft unterschätzter, aber zentraler Baustein ist die Schlüsselhinterlegung. Hilft das beste Notrufsystem, wenn die Rettungskräfte vor einer verschlossenen Tür stehen? Damit es nicht zum Aufbrechen kommt — was Zeit kostet und Schäden verursacht —, gibt es zwei bewährte Wege: einen an der Wohnung montierten Schlüsseltresor, den nur die Zentrale per Code öffnen lässt, oder einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson in der Nachbarschaft. Welche Lösung passt, hängt von der Wohnsituation und vom sozialen Umfeld ab.
Ebenso entscheidend ist die Reihenfolge der Kontaktpersonen. Bewährt hat sich, mindestens drei Personen zu benennen, die möglichst in der Nähe wohnen und idealerweise über einen eigenen Wohnungsschlüssel verfügen. Der Grund liegt auf der Hand: Ist die erste Person im Urlaub, bei der Arbeit oder schlicht nicht am Telefon, muss die Kette nicht abreissen. Diese Liste ist allerdings kein Dokument fürs Archiv, sondern lebt mit der Situation — Telefonnummern ändern sich, Bezugspersonen ziehen weg, die Medikation wird angepasst. Eine regelmässige Aktualisierung, etwa einmal im Jahr und nach jeder grösseren Veränderung, stellt sicher, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit an veralteten Angaben verloren geht.
Die Kosten eines Hausnotrufs lassen sich klar in zwei Blöcke teilen: eine einmalige Gebühr zu Beginn und die laufenden Abokosten. Die folgende Übersicht fasst die Schweizer Richtwerte zusammen:
Zu Beginn steht eine einmalige Anschluss- oder Bereitstellungsgebühr von etwa 130 bis 220 Franken. Sie deckt die Installation und die Bereitstellung des Geräts ab. Wird das Gerät gekauft statt gemietet, entfällt dieser Posten teilweise — dafür ist dann der Anschaffungspreis zu tragen. Welcher Weg günstiger ist, hängt von der erwarteten Nutzungsdauer ab: Bei kurzem Bedarf, etwa während der Genesung nach einer Operation, spart die Miete die Anschaffung; bei dauerhaftem Bedarf kann der Kauf über die Jahre günstiger sein.
Das monatliche Abonnement beginnt bei rund 29 Franken für eine Basisleistung und liegt je nach Anbieter und Umfang typischerweise zwischen 35 und 65 Franken. Worin sich diese Spanne erklärt, sind vor allem die Zusatzleistungen. Den grössten Unterschied macht der Reaktionsweg: Wer im Alarmfall nicht nur Angehörige verständigen, sondern einen professionellen Interventionsdienst vor Ort wünscht — etwa eine Securitas-Patrouille, die ausrückt, wenn keine Vertrauensperson erreichbar ist —, zahlt dafür rund 39 Franken pro Monat zusätzlich. Auch ein mobiles Gerät mit GPS-Ortung, ein Sturzmelder oder eine erweiterte Schlüssellösung schlagen sich im Preis nieder.
Weil die Preisunterschiede zwischen den Anbietern beträchtlich sind, lohnt sich ein nüchterner Vergleich. Massgeblich ist nicht die Monatsrate allein, sondern die Gesamtkosten über die geplante Nutzungsdauer: Abo, einmalige Gebühr und tatsächlich benötigte Zusatzleistungen zusammengerechnet. Eine wichtige Entlastung gibt es für Beziehende von Ergänzungsleistungen: Bei einzelnen Anbietern reduziert sich das Abonnement in diesem Fall um 25 Prozent. Welche Stellen darüber hinaus einen Teil der Kosten übernehmen können, behandelt der nächste Abschnitt.
Ein Hausnotruf ist in der Schweiz in der Regel eine selbst zu finanzierende Dienstleistung. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernimmt ihn nicht: Sie vergütet nur medizinische Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Grundsatz nach Art. 32 KVG), und ein Notrufsystem zählt nicht dazu — so eindeutig, dass keine seriöse Schweizer Quelle eine Übernahme durch die Grundversicherung nennt. Angeboten wird der Hausnotruf von Organisationen wie Pro Senectute — etwa über den Notrufdienst SmartLife Care — sowie von spezialisierten Anbietern, meist als monatliches Abonnement mit einer einmaligen Installations- oder Anschlussgebühr.
Eine Kostenbeteiligung ist dennoch in mehreren Konstellationen möglich. Einzelne Zusatzversicherungen leisten je nach Police einen Beitrag an Notruf- und Sicherheitssysteme; ein Blick in die eigene Police oder eine kurze Nachfrage bei der Kasse klärt, ob das der Fall ist. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann den Hausnotruf zudem über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ganz oder teilweise abrechnen, soweit keine andere Versicherung aufkommt. Praktisch heisst das: Übersteigen die Kosten den Beitrag der Zusatzversicherung, lässt sich die Differenz über die EL decken. Die Handhabung ist kantonal geregelt und läuft über die zuständige Ausgleichskasse; Pro Senectute unterstützt beim Ausfüllen des Gesuchs. Da ein Hausnotruf meist nur ein Baustein eines grösseren Sicherheits- und Betreuungskonzepts ist, lohnt es sich, ihn nicht isoliert, sondern im Rahmen der gesamten Kosten der häuslichen Pflege zu betrachten.
Reichen diese Wege nicht aus, gibt es weitere Anlaufstellen. In finanziellen Härtefällen kann über Pro Senectute ein Gesuch an eine Stiftung gestellt werden, die einen Beitrag leistet. Und schliesslich lässt sich ein behinderungsbedingt notwendiges Notrufsystem steuerlich geltend machen: Die Kosten einer behinderungsbedingt erforderlichen Installation von Alarm- und Notrufanlagen gelten als abziehbare behinderungsbedingte Kosten (Kreisschreiben Nr. 11 der ESTV). Wie bei allen behinderungsbedingten Kosten greift hier kein Selbstbehalt — anders als bei den allgemeinen Krankheitskosten, die nur über einer Einkommensschwelle abziehbar sind.
Auf dem Schweizer Markt sind vor allem zwei Anbieter breit präsent: Pro Senectute, die grösste Fachorganisation für das Alter, mit dem Dienst SmartLife Care, sowie der Rotkreuz-Notruf des Schweizerischen Roten Kreuzes. Dazu kommen spezialisierte private Firmen. Welches Angebot passt, entscheidet sich weniger am Gerät — die Technik ähnelt sich — als an einigen praktischen Fragen, die man vor Vertragsabschluss klären sollte.
Die wichtigste betrifft den Reaktionsweg im Alarmfall. Wird zuerst eine angehörige Vertrauensperson angerufen, oder rückt ein professioneller Interventionsdienst aus? Die Angehörigen-Lösung ist günstiger und für viele ausreichend — sie setzt aber voraus, dass jemand erreichbar und rasch vor Ort ist. Wer niemanden in der Nähe hat oder ganz unabhängig sein möchte, ist mit einem professionellen Dienst besser bedient, der dafür Monat für Monat extra kostet. Die zweite Frage lautet Kauf oder Miete, die dritte betrifft die Vertragsbedingungen: Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen unterscheiden sich spürbar — manche Anbieter verlangen eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, andere sind monatlich kündbar. Wer flexibel bleiben möchte, achtet auf kurze Bindung. Schliesslich entscheidet der Funktionsumfang: Sind ein Sturzmelder, ein mobiles GPS-Gerät oder eine Schlüsselhinterlegung gewünscht? Jede dieser Optionen hat ihren Preis, aber nicht jede ist im Einzelfall nötig.
Vor der Inbetriebnahme prüft der Anbieter die Wohnung kurz auf Funkabdeckung und Anschluss; in der Regel übernimmt geschultes Personal die Installation, weist in die Bedienung ein und führt einen Probealarm durch — dabei kontrolliert die Zentrale die Sprachqualität und die Übermittlung der hinterlegten Daten. Diesen Probealarm sollte man ernst nehmen und sich zeigen lassen, wie sich das System im Ernstfall anfühlt; das schafft Vertrauen und deckt Lücken auf, solange noch nichts passiert ist. Wer unabhängig beraten werden möchte, wendet sich am besten an Pro Senectute, deren Beratungsstellen kostenlos über Angebote und Finanzierung informieren. Häufig ist der Hausnotruf ohnehin nur ein Element eines grösseren Ganzen — wo zur technischen Absicherung auch persönliche Unterstützung im Alltag tritt, etwa im Rahmen einer Betreuung zu Hause, lässt sich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden oft über viele Jahre erhalten.
Nein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernimmt einen Hausnotruf nicht — sie vergütet nur medizinische Leistungen nach dem Grundsatz wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (Art. 32 KVG), und ein Notrufsystem zählt nicht dazu. Einzelne Zusatzversicherungen leisten je nach Police einen Beitrag.
Das monatliche Abonnement beginnt bei rund 29 Franken und liegt je nach Anbieter und Umfang meist zwischen 35 und 65 Franken. Dazu kommt eine einmalige Anschluss- oder Bereitstellungsgebühr von etwa 130 bis 220 Franken. Zusatzleistungen wie ein professioneller Interventionsdienst (rund 39 Franken pro Monat) oder ein mobiles GPS-Gerät kosten extra.
Anbieter sind unter anderem Pro Senectute über den Dienst SmartLife Care, der Rotkreuz-Notruf des Schweizerischen Roten Kreuzes sowie spezialisierte Firmen. Üblich ist ein monatliches Abonnement mit einer einmaligen Installations- oder Anschlussgebühr.
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann den Hausnotruf über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ganz oder teilweise abrechnen, soweit keine andere Versicherung aufkommt. Die Handhabung ist kantonal geregelt und läuft über die zuständige Ausgleichskasse; Pro Senectute hilft beim Gesuch, und einzelne Anbieter gewähren bei EL-Bezug einen Rabatt von 25 Prozent auf das Abo.
Ja, sofern er behinderungsbedingt notwendig ist. Die Kosten einer behinderungsbedingt erforderlichen Installation von Alarm- und Notrufanlagen gelten als abziehbare behinderungsbedingte Kosten (Kreisschreiben Nr. 11 der ESTV), und zwar ohne Selbstbehalt.
Der stationäre Hausnotruf sichert die Wohnung und das nähere Umfeld über eine Basisstation ab. Der mobile Notruf funktioniert auch unterwegs: Das Gerät bestimmt den Standort per GPS und übermittelt ihn im Alarmfall, was besonders für aktivere Menschen sinnvoll ist.
Kommt keine Sprechverbindung zustande, wertet die Zentrale das als Alarmzeichen und verständigt umgehend die hinterlegten Kontaktpersonen oder direkt den Rettungsdienst. Ein optionaler Sturzmelder löst zudem auch ohne Knopfdruck automatisch Alarm aus.
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