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Ein Gehstock, ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein Elektromobil: Mobilitätshilfen geben Menschen mit nachlassender Beweglichkeit ein Stück Selbstständigkeit zurück. Bei der Wahl geht es um zwei Fragen, die eng zusammenhängen — welche Hilfe zum Bedarf passt, und wer sie bezahlt. Gerade die Kostenfrage ist in der Schweiz verwirrend, denn der zuständige Kostenträger hängt nicht pauschal vom Alter ab, sondern vom Gerät: Gehhilfen laufen über die Krankenkasse, Rollstühle über IV oder AHV, Elektromobile meist über die eigene Tasche. Dieser Ratgeber geht beide Fragen Gerät für Gerät durch.

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
Mobilitätshilfen unterstützen das Gehen, Stehen oder Fortbewegen, wenn Kraft oder Gleichgewicht dafür nicht mehr ausreichen. Notwendig werden sie aus ganz unterschiedlichen Gründen — altersbedingt, nach einem Sturz oder einer Operation oder infolge einer Erkrankung wie Arthrose, eines Schlaganfalls oder einer neurologischen Erkrankung. Was oft als leichte Unsicherheit beginnt, für die ein Stock genügt, verändert sich über die Zeit; entsprechend wächst auch die passende Hilfe mit dem Bedarf mit. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Hilfen vom kleinsten zum grössten Unterstützungsgrad:
Wichtig ist, das Mass nicht zu früh und nicht zu spät zu wählen: Eine zu starke Hilfe lässt vorhandene Fähigkeiten verkümmern, eine zu schwache überfordert und macht unsicher. Ein gut gewähltes Hilfsmittel ersetzt deshalb nicht die Beweglichkeit, sondern fördert die verbliebene gezielt — und trägt dazu bei, dass jemand länger eigenständig und zu Hause leben kann.
So klar sich die Auswahl nach dem Bedarf richtet, so unterschiedlich ist die Kostenseite — und hier liegt der häufigste Irrtum: Wer eine Mobilitätshilfe bezahlt, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern entscheidet sich Gerät für Gerät. Genau dieser Logik folgen die nächsten Abschnitte; sie nehmen jede Hilfe einzeln vor — was sie leistet und wer dafür aufkommt.
Geht es hingegen nicht ums Fortbewegen, sondern ums Umsetzen und Heben — vom Rutschbrett bis zum Patientenlifter —, behandelt das ein eigener Ratgeber zu Hebe- und Umsetzhilfen.
Gehhilfen sind die häufigsten Mobilitätshilfen, und sie decken ein breites Spektrum ab. Der Gehstock gibt Halt bei leichter Unsicherheit oder entlastet ein Bein; ein anatomisch geformter Griff verteilt den Druck angenehm. Unterarmgehstützen bieten durch die Abstützung am Unterarm mehr Stabilität, oft zur vorübergehenden Entlastung nach einer Verletzung. Der Vierpunktstock mit breiter Standfläche steht auch dann sicher, wenn das Gleichgewicht stärker beeinträchtigt ist, etwa bei neurologischen Erkrankungen.
Die vielseitigste Gehhilfe ist der Rollator. Er verbindet Stabilität mit Handbremsen, einer Sitzfläche zum Ausruhen und einem Korb für Einkäufe — und wird damit für viele zum Alltagsbegleiter, der den Aktionsradius spürbar erweitert. Entscheidend ist die richtige Einstellung: Die Griffe sollten etwa auf Höhe der Handgelenke bei locker hängenden Armen liegen, sodass die Ellbogen leicht gebeugt bleiben. Ein zu tief eingestellter Rollator zwingt in eine gebückte Haltung und gibt weniger Halt — ein häufiger, leicht vermeidbarer Fehler. In engen Wohnungen lohnt der Blick auf Wendekreis, Gewicht und ein platzsparendes Faltmass.
Bei der Finanzierung sind Gehhilfen ein Glücksfall, denn hier zahlt tatsächlich die Krankenkasse: Gehstöcke, Unterarmgehstützen und Rollatoren stehen auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) und werden von der obligatorischen Grundversicherung vergütet — vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor und das Modell entspricht der MiGeL-Beschreibung. Vergütet wird bis zu einem Höchstbetrag; Franchise und Selbstbehalt trägt man wie üblich selbst. Wichtig zu wissen: Dieser Weg gilt unabhängig vom Alter — anders als bei Rollstühlen spielt es bei Gehhilfen keine Rolle, ob man im IV- oder im AHV-Alter ist, denn die MiGeL kennt diese Grenze nicht.
Reicht die Gehfähigkeit nicht mehr aus, ist der Rollstuhl die naheliegende Lösung — und hier wird die Finanzierung altersabhängig. Zunächst zur Auswahl: Manuelle Rollstühle eignen sich für Menschen mit ausreichender Armkraft und Rumpfstabilität; faltbare Varianten erleichtern den Transport im Auto, leichte Aktivrollstühle bieten hohe Wendigkeit für drinnen wie draussen. Wo Armkraft oder Ausdauer fehlen, schafft ein Elektrorollstuhl mit Joysteuerung Unabhängigkeit auch über längere Strecken und bei eingeschränkter Handfunktion. In jedem Fall entscheidet die Anpassung — Sitzbreite und -tiefe, Rückenhöhe, Position von Arm- und Fussstützen — über Sitzkomfort und Gesundheit; eine falsch eingestellte Sitzfläche führt rasch zu Druckstellen. Bei besonderen Bedürfnissen, etwa erhöhter Dekubitusgefahr, kommen ein Anti-Dekubitus-Sitzkissen oder eine individuell angepasste Sitzschale hinzu; solche Speziallösungen gehen über die einfache Standardversorgung hinaus und werden im Einzelfall beurteilt.
Wer den Rollstuhl vor dem AHV-Alter erstmals benötigt, erhält ihn als Hilfsmittel über die Invalidenversicherung (nach der HVI, in einfacher und zweckmässiger Ausführung, in der Regel leihweise). Entsteht der Bedarf erst im AHV-Alter, beteiligt sich die AHV mit einem Pauschalbeitrag an einen einfachen Rollstuhl ohne Motor für zu Hause wohnende Personen (Merkblatt 3.02 «Hilfsmittel der AHV»). Ein Elektrorollstuhl geht über diese einfache Versorgung hinaus und wird einzelfallweise geprüft. Ein wichtiger Unterschied zur AHV-Logik bei Gehhilfen: Die knappe AHV-Hilfsmittelliste kennt den Rollstuhl zwar, nicht aber Gehstöcke oder Rollatoren. Und ein bereits vor dem AHV-Alter zugesprochenes IV-Hilfsmittel bleibt als Besitzstand erhalten. Die Anmeldung für AHV-Hilfsmittel läuft, etwas überraschend, über die IV-Stelle des Wohnkantons.
Das Elektromobil, oft Scooter genannt, ist die richtige Wahl für Menschen, die noch wenige Schritte zu Fuss gehen, längere Strecken aber nicht mehr bewältigen. Die aufrechte Sitzposition erlaubt einen bequemen Ein- und Ausstieg, die Akkureichweite genügt für Besorgungen und Ausflüge, und zerlegbare Modelle passen in den Kofferraum. Bei der Modellwahl stehen sich dreirädrige Scooter — wendiger und auch für enge Wege geeignet — und vierrädrige gegenüber, die auf längeren Aussenstrecken kippsicherer stehen; dazu zählen die Akkureichweite, das Gewicht und die Frage, ob sich das Gerät für den Transport zerlegen lässt. Wer ein Elektromobil im Alltag nutzt, sollte zudem vorab klären, wo gefahren wird, wie das Gerät geladen und abgestellt wird und ob eine Haftpflichtdeckung sinnvoll ist.
Bei den Kosten ist die Lage hier klar — und ernüchternd: Elektromobile gelten überwiegend als Komfort- und Freizeitmobilität und werden von den Sozialversicherungen in der Regel nicht übernommen. Damit ist meist Selbstzahlung angesagt. Ein Beitrag ist im Einzelfall über die Ergänzungsleistungen oder eine Stiftung möglich, bleibt aber die Ausnahme. Wer mit dem Gedanken an ein Elektromobil spielt, sollte deshalb von Anfang an mit einem Eigenanteil rechnen — und ein Modell zunächst mieten und ausprobieren, bevor er sich für den Kauf entscheidet; in finanziellen Härtefällen prüft eine Stiftung über Pro Senectute eine Beteiligung.
So unterschiedlich die Geräte und ihre Kostenträger sind, einige Schritte gelten für alle Mobilitätshilfen. Die folgende Übersicht fasst zunächst zusammen, wer welches Gerät bezahlt:
Egal welcher Kostenträger: Am Anfang steht die ärztliche Verordnung, und das Gesuch sollte man stellen, bevor man das Hilfsmittel kauft — wer zuerst bestellt, riskiert den Anspruch. Reicht keine Versicherung aus, ist die Ergänzungsleistung das Auffangnetz: Über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten lassen sich Hilfsmittelkosten subsidiär decken, kantonal geregelt über die EL-Stelle. Da Mobilitätshilfen oft Teil eines grösseren Bedarfs sind, lohnt der Blick auf die gesamten Kosten der häuslichen Pflege.
Bei der Beschaffung hat man die Wahl zwischen Kauf und Miete: Bei vorübergehendem Bedarf — etwa einem Rollstuhl während der Genesung — ist die Miete rasch verfügbar und günstig, bei dauerhaftem Bedarf rechnet sich der Kauf. Gemeinnützige Anbieter wie Pro Senectute und das Schweizerische Rote Kreuz sowie spezialisierte Sanitätshäuser bieten beides an, oft mit Lieferung, Einweisung und der Abwicklung der Formalitäten mit IV oder AHV. Zwei Punkte runden die Anschaffung ab: die fachgerechte Anpassung an Körpermass und Beweglichkeit, ohne die selbst das beste Gerät unsicher bleibt, und ein prüfender Blick aufs Wohnumfeld — Türschwellen, enge Flure oder fehlender Abstellplatz entscheiden mit, ob eine Mobilitätshilfe im Alltag wirklich taugt. Beraten lassen kann man sich kostenlos bei der Spitex, im Hilfsmittelfachgeschäft oder bei Pro Senectute.
Ja. Gehhilfen stehen auf der MiGeL und werden von der Grundversicherung bei ärztlicher Verordnung bis zu einem Höchstbetrag vergütet — unabhängig vom Alter; Franchise und Selbstbehalt trägt man selbst.
Vor dem AHV-Alter die Invalidenversicherung (nach der HVI). Im AHV-Alter beteiligt sich die AHV mit einem Pauschalbeitrag an einen einfachen Rollstuhl ohne Motor. Ein vor dem AHV-Alter zugesprochener Anspruch bleibt als Besitzstand erhalten.
Nein. Gehstöcke und Rollatoren stehen nicht auf der AHV-Hilfsmittelliste. Sie werden aber unabhängig vom Alter über die Krankenkasse (MiGeL) vergütet.
In der Regel nicht: Sie gelten meist als Komfortmobilität und sind selbst zu finanzieren. Bei Bezug von Ergänzungsleistungen oder über eine Stiftung ist im Einzelfall ein Beitrag möglich.
Nach Bedarf: Gehstock bei leichter Unsicherheit, Rollator bei Gleichgewichtsproblemen, Rollstuhl wenn Gehen kaum noch möglich ist, Elektromobil für längere Strecken im Freien.
Auf eine ärztliche Verordnung, das Gesuch vor dem Kauf, die fachgerechte Einstellung und Anpassung sowie die Anmeldung für AHV-Hilfsmittel über die IV-Stelle des Wohnkantons.
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