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Wenn ein Mensch nicht mehr selbst vom Bett in den Rollstuhl oder auf die Toilette gelangt, entscheidet die richtige Hebe- oder Umsetzhilfe darüber, ob der Transfer für beide Seiten sicher und schonend bleibt. Doch welches Gerät passt zu welchem Mobilitätsgrad, wie läuft ein Transfer rückenschonend ab, und — die Frage, die in der Schweiz am meisten Verwirrung stiftet — wer übernimmt die Kosten? Dieser Ratgeber führt durch die wichtigsten Hilfsmittel vom Patientenlifter bis zum Rutschbrett, durch den sicheren Umgang damit und durch die Finanzierung, bei der vor allem das Alter den Ausschlag gibt.

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
In der Pflege zu Hause gehört ein Vorgang zum Alltag, der gesunden Menschen kaum bewusst ist: das Umsetzen. Wer nicht mehr selbst aus dem Bett aufstehen, sich in den Rollstuhl setzen oder auf die Toilette gelangen kann, ist bei jedem dieser Wechsel auf Hilfe angewiesen — und das oft viele Male am Tag. Genau für diese Transfers gibt es Hebe- und Umsetzhilfen: technische und einfache Hilfsmittel, die das Heben, Drehen oder Verschieben einer Person unterstützen, vom vollwertigen Patientenlifter bis zum schlichten Rutschbrett. Sie nehmen der helfenden Person einen Teil der körperlichen Last ab und machen den Transfer für beide Seiten sicherer.
Notwendig werden solche Hilfen, wenn die Beweglichkeit so weit nachlässt, dass ein Transfer aus eigener Kraft nicht mehr sicher gelingt. Typische Situationen sind die Zeit nach einem Schlaganfall oder einem Oberschenkelhalsbruch, fortgeschrittene neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose, schwere Arthrose oder eine allgemeine Schwäche im hohen Alter. Mal genügt eine einfache Hilfe, mal braucht es einen Lifter — das hängt davon ab, wie viel die betreute Person noch selbst beitragen kann.
Der Nutzen reicht dabei über den einzelnen Handgriff hinaus. Einen erwachsenen Menschen von Hand zu heben überfordert die meisten pflegenden Angehörigen körperlich, und Rückenbeschwerden der betreuenden Person sind einer der häufigsten Gründe, warum die Pflege zu Hause irgendwann nicht mehr zu schaffen ist. Eine passende Hebe- oder Umsetzhilfe schützt deshalb nicht nur die betreute Person vor Stürzen und Verletzungen, sondern bewahrt auch die Kraft und Gesundheit derjenigen, die sie betreuen. Und sie wahrt Würde: Ein ruhiger, kontrollierter Transfer ist weit angenehmer als ein hektisches, kraftraubendes Manöver. So tragen diese Hilfsmittel ihren Teil dazu bei, dass jemand trotz schwerer Bewegungseinschränkung weiter zu Hause leben kann.
Das Spektrum der Hebe- und Umsetzhilfen ist breit: Es reicht vom mobilen Patientenlifter mit Hebegurt über den Aufsteh- oder Aktivlifter für Personen mit verbliebener Rumpfstabilität und den fest installierten Deckenlifter bis zu einfachen Hilfen wie Rutschbrett, Drehscheibe oder Transfertuch. Welches Gerät sinnvoll ist, hängt vom Mobilitätsgrad der betreuten Person, von den räumlichen Verhältnissen und davon ab, ob eine Betreuungsperson beim Transfer mithilft oder die Person sich selbst bewegen kann.
Diese Abstufung ist der eigentliche Schlüssel zur richtigen Wahl, und sie lässt sich an drei Stufen festmachen. Wer noch stehen und das Gewicht kurz halten kann und über etwas Gleichgewicht verfügt, kommt mit einfachen Hilfen aus: Ein Rutschbrett, eine Drehscheibe, ein Gleittuch oder ein Haltegürtel genügt, um den Transfer sicher zu führen. Ist die Person nicht mehr stehfähig, sitzt aber stabil und hat noch etwas Kraft in Armen und Rumpf, ist ein Aufsteh- oder Aktivlifter richtig — er nutzt die verbliebene Kraft und unterstützt die Bewegung, statt sie ganz zu ersetzen, und erhält damit zugleich die Restmobilität. Ist jemand weitgehend immobil und kann beim Transfer nicht mehr mithelfen, übernimmt ein Patientenlifter mit Ganzkörpergurt oder ein Deckenlifter die gesamte Hebearbeit.
Damit die Einschätzung im Einzelfall stimmt, lohnt sich der Blick auf einige konkrete Fragen: Kann die Person das eigene Gewicht zumindest kurz auf den Beinen tragen? Sitzt sie ohne Stütze stabil? Kann sie Anweisungen folgen und aktiv mitwirken, oder liegt eine kognitive Einschränkung vor? Hinzu kommen die räumlichen Gegebenheiten — steht genug Platz für ein fahrbares Gerät zur Verfügung, sind die Türen breit genug, lässt die Decke eine Montage zu? — sowie die Frage, wie oft am Tag ein Transfer nötig ist und ob eine oder zwei Personen helfen können.
Wichtig ist schliesslich, dass der Mobilitätsgrad keine feste Grösse ist: Nach einer Operation kann er sich verbessern, bei einer fortschreitenden Erkrankung verschlechtern. Was heute passt, ist in einem halben Jahr vielleicht zu wenig. Eine fachliche Einschätzung durch die Spitex, eine Ergotherapeutin oder das Hilfsmittelfachgeschäft hilft, das richtige Gerät zu finden — und ein Mietmodell erlaubt es, später unkompliziert auf eine andere Lösung zu wechseln.
Patientenlifter sind die technisch ausgereifteste Kategorie der Transferhilfen. Sie ermöglichen einen schonenden, sicheren Transfer auch dann, wenn jemand kaum noch eigene Kraft beitragen kann, indem ein Hebegurt das Körpergewicht aufnimmt. Ein grosser praktischer Vorteil liegt darin, dass mit einem Lifter oft schon eine einzelne Betreuungsperson einen Transfer sicher durchführen kann, für den von Hand zwei Personen nötig wären — in der häuslichen Betreuung ein entscheidender Punkt. Zu unterscheiden sind drei Bauformen.
Der mobile Patientenlifter steht auf einem fahrbaren Untergestell mit spreizbaren Fahrbeinen, die sich um einen Rollstuhl oder ein Bett herumführen lassen. Höhenverstellbare Auslegearme und ein Bügel für verschiedene Transfergurte machen ihn vielseitig; die übliche Tragkraft liegt bei rund 150 bis 175 Kilogramm, Schwerlastmodelle für besonders schwere Personen tragen deutlich mehr. Seine kompakte Bauweise erlaubt das Manövrieren auch in engeren Wohnungen, allerdings braucht er etwas Stellfläche und einen ebenen Boden.
Der stationäre Decken- oder Schienenlifter wird fest an der Decke oder an einer Wandschiene montiert und führt entlang einer Schiene. Es gibt gerade Schienen für eine feste Strecke — etwa vom Bett ins Bad — ebenso wie Raumdeckungssysteme, die eine ganze Fläche abdecken. Er benötigt keine Stellfläche am Boden, arbeitet besonders gleichmässig und tritt optisch kaum in Erscheinung, eignet sich also für täglich wiederkehrende Transfers. Voraussetzung ist eine tragfähige Decke beziehungsweise eine fachgerechte Montage, die vorab geprüft werden muss.
Für Personen, die noch über etwas Kraft und Rumpfstabilität verfügen, ist der Aufsteh- oder Aktivlifter gedacht. Er stützt unter den Armen und am Rumpf, während sich die Person mit den Händen festhält und mit den Beinen mitdrückt; so unterstützt er das Aufstehen, etwa für den Gang zur Toilette, und hält zugleich die verbliebene Beweglichkeit wach. Entscheidend für Sicherheit und Komfort ist bei allen Liftern der passende Gurt: Ganzkörper- und Sitzgurte für den vollständigen Transfer, Gurte mit Aussparung für den Toilettengang, Stehgurte für den Aufstehlifter — jeweils in der richtigen Grösse und vor jedem Gebrauch auf Verschleiss geprüft.
Bei allen elektrischen Liftern sorgen mehrere Vorkehrungen für Sicherheit: eine Notabsenkung bei Stromausfall, Überlastsensoren und ein Akku mit Ladestation, der vom Stromnetz unabhängig macht. Damit ein Lifter über Jahre zuverlässig bleibt, gehört eine regelmässige technische Prüfung dazu, die viele Anbieter im Rahmen eines Wartungsvertrags übernehmen. Welche Bauform passt, hängt von den baulichen Voraussetzungen, der Häufigkeit der Transfers und der Frage ab, welche Gurte mit dem System kompatibel sind — Punkte, die sich am besten vor der Anschaffung mit einer Fachperson klären lassen.
Solange eine Person aktiv mithelfen kann, genügen oft einfache, zuverlässige Hilfsmittel ohne Motor. Sie sind günstig, schnell verfügbar und im Alltag unkompliziert. Eine Drehscheibe ermöglicht eine kontrollierte Drehbewegung im Stehen oder Sitzen: Zwei gegeneinander gelagerte Platten mit rutschfester Oberfläche erlauben es, die Person etwa zwischen Rollstuhl und Bett zu drehen, ohne dass sie die Füsse umsetzen muss. Ein Rutschbrett überbrückt den Spalt zwischen zwei Sitzflächen und lässt die Person sicher hinübergleiten — bewährt beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett oder Auto.
Dazu kommen textile Helfer. Gleittücher reduzieren durch ihr besonders gleitfähiges Material die nötige Kraft beim Positionswechsel und erleichtern die Mobilisation im Bett. Haltegürtel mit mehreren Griffschlaufen geben der helfenden Person sichere Haltepunkte und ermöglichen eine körpernahe, gleichmässige Kraftübertragung. Welche dieser Hilfen passt, richtet sich nach Körperkraft, Gleichgewichtssinn und der Fähigkeit zur Mitarbeit der betreuten Person.
| Umsetzhilfe | Geeignet bei | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Drehscheibe | Stehfähigkeit, etwas Gleichgewicht | Drehen zwischen Rollstuhl, Bett, WC |
| Rutschbrett | sitzendem Transfer | Hinübergleiten zwischen zwei Sitzflächen |
| Gleittuch | Mobilisation im Liegen | Umlagern und Höherziehen im Bett |
| Haltegürtel | aktiver Mithilfe | sicheres Aufstehen und Umsetzen |
Die Kostenübernahme folgt in der Schweiz eigenen Regeln, und sie hängt weniger am Gerät als an der Frage, wer die betroffene Person versichert — konkret am Alter beziehungsweise am Versichertenstatus. Die folgende Übersicht zeigt den entscheidenden Punkt:
Die Invalidenversicherung gibt im Rahmen ihrer Hilfsmittelliste (Anhang zur HVI) Hilfsmittel ab, soweit diese für Fortbewegung, Umweltkontakt oder Selbstsorge notwendig sind, jeweils in einfacher und zweckmässiger Ausführung. Entscheidend ist die Altersgrenze: Der IV-Hilfsmittelanspruch besteht nur bis zum Bezug beziehungsweise Vorbezug der Altersrente und erlischt spätestens dann. Für den überwiegenden Teil der Menschen, die eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause benötigen und im AHV-Alter stehen, ist die IV deshalb kein gangbarer Weg mehr. Eine Ausnahme bildet der Besitzstand: Hilfsmittel, welche die IV vor dem AHV-Alter zugesprochen hat, werden grundsätzlich weiter zur Verfügung gestellt.
Im AHV-Alter richtet sich die Abgabe nach der deutlich knapperen AHV-Hilfsmittelliste. Hebe- und Umsetzhilfen wie Patientenlifter sind dort nicht vorgesehen. Aus der AHV selbst ist für ein solches Gerät somit keine Kostenübernahme zu erwarten.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände nur, soweit sie in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind und der dortigen Produktbeschreibung entsprechen; massgebend ist jeweils ein Höchstvergütungsbetrag, und es greifen Franchise und Selbstbehalt. Ein Patientenlifter als langlebiges Transfergerät ist nach unserem Kenntnisstand keine eigene MiGeL-Position; eine Vergütung über die Grundversicherung dürfte daher in aller Regel ausscheiden. Vor einer verbindlichen Auskunft sollte dies gegen die aktuelle MiGeL und mit dem Krankenversicherer geprüft werden, da die Liste laufend angepasst wird.
Für Beziehende von Ergänzungsleistungen besteht ein zusätzlicher Weg: Über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten können — subsidiär zu anderen Versicherungen — auch Hilfsmittelkosten übernommen werden. Die konkrete Ausgestaltung und die Höchstbeträge regeln die Kantone; zuständig ist die kantonale EL-Stelle beziehungsweise die Ausgleichskasse. Schliesslich kann eine Zusatzversicherung (VVG) einen Beitrag leisten, wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet ist und die Grundversicherung nicht oder nur teilweise aufkommt; Umfang und Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Police. Da solche Hilfsmittel selten allein anfallen, lohnt der Blick auf die gesamten Kosten der häuslichen Pflege.
Unabhängig von der Kostenträgerfrage werden Hebe- und Umsetzhilfen in der Schweiz in der Praxis meist gemietet oder gekauft. Welcher Weg passt, hängt vor allem von der erwarteten Dauer ab — und davon, wie sicher die Prognose ist.
Für die Miete spricht viel, wenn das Gerät nur vorübergehend gebraucht wird, etwa während der Genesung nach einer Operation, oder wenn noch unklar ist, wie sich der Pflegebedarf entwickelt. Die Monatsmiete enthält je nach Anbieter Lieferung, Aufbau, Einweisung und Wartung, oft auch den Rücktransport; geht ein Gerät kaputt, wird es ersetzt, ohne dass Reparaturkosten anfallen. Vor allem aber bleibt man flexibel: Ändert sich der Mobilitätsgrad, lässt sich auf ein anderes Modell wechseln. Gerade Patientenlifter und Pflegebetten werden deshalb häufig zusammen gemietet.
Der Kauf rechnet sich bei dauerhaftem Bedarf. Wer ein Gerät über Jahre nutzt, fährt mit der einmaligen Anschaffung meist günstiger, muss dann allerdings Wartung und Ersatzteile selbst organisieren. Beim Gebrauchtkauf — etwa über Sanitätshäuser, die geprüfte Rückläufer anbieten — lässt sich sparen; wichtig sind dabei eine fachgerechte hygienische Aufbereitung und der Nachweis, dass das Gerät technisch einwandfrei und geprüft ist.
Bei den Anbietern hat man in der Schweiz die Wahl. Gemeinnützige Organisationen wie Pro Senectute — mit eigenen Hilfsmittel-Fachgeschäften — und das Schweizerische Rote Kreuz vermieten und verkaufen Pflegebetten, Rollstühle und teils auch Patientenlifter, oft mit Lieferung und Einweisung nach Hause. Daneben führen spezialisierte Sanitätshäuser ein breites Sortiment und wickeln häufig auch die Formalitäten mit IV oder Ergänzungsleistungen mit ab. Bei der Auswahl des passenden Geräts und der ärztlichen Verordnung beraten Hausärztin oder Hausarzt sowie die Spitex. Wichtig ist der zeitliche Ablauf: Ein Gesuch um Kostenbeteiligung wird in der Regel gestellt, bevor das Gerät gekauft oder eingebaut wird — wer zuerst bestellt und montiert, riskiert, den Anspruch zu verlieren.
So hilfreich die Geräte sind — sicher wird ein Transfer erst durch die richtige Handhabung, und die lässt sich lernen. Hilfreich ist eine ruhige Vorbereitung: Bremsen an Bett, Rollstuhl und Lifter feststellen, den Weg frei räumen, eine angenehme Arbeitshöhe einstellen. Körpernahe, gleichmässige Bewegungen schonen den Rücken aller Beteiligten, und es entlastet spürbar, die verbliebene Kraft der betreuten Person zu nutzen, statt gegen sie zu arbeiten. Ebenso wichtig ist das Miteinander: Jeden Schritt anzukündigen und die Person einzubeziehen gibt ihr Sicherheit und macht den Transfer ruhiger.
Wie ein Transfer im konkreten Fall am besten gelingt und welche Technik zur jeweiligen Situation passt, zeigen die Spitex oder das Fachgeschäft bei der Einweisung. Diese Einführung ernst zu nehmen lohnt sich, weil sich eine gute Routine am besten von Anfang an richtig einübt — und weil sich Unsicherheiten klären lassen, solange noch nichts schiefgegangen ist. Wird ein Transfer mit der Zeit schwieriger oder unsicher, ist das ein guter Anlass, das Hilfsmittel noch einmal mit einer Fachperson zu überdenken.
Beim Einsatz von Liftern entscheidet der Gurt über die Sicherheit. Er muss zur Person und zum Gerät passen, in der richtigen Grösse gewählt und vor jedem Gebrauch kurz auf Risse, ausgefranste Nähte oder andere Verschleisserscheinungen geprüft werden. Die Aufhängepunkte gehören korrekt eingehängt, bevor angehoben wird, und eine angehobene Person sollte man nie unbeaufsichtigt lassen.
Ebenso wichtig ist die Pflege der Hilfsmittel selbst. Mechanische Hilfen wie Drehscheiben und Rutschbretter werden regelmässig mit geeigneten Mitteln gereinigt und desinfiziert, mit besonderem Augenmerk auf Gelenke und Verbindungsstellen. Textile Hilfsmittel wie Gleittücher und Haltegürtel haben direkten Körperkontakt und sollten nach den Waschanleitungen des Herstellers aufbereitet werden, damit die Spezialstoffe ihre Eigenschaften behalten; sie sind ausserdem regelmässig auf Verschleiss zu prüfen. Bei elektrischen Liftern gehören die Kontrolle von Akku, elektrischen Verbindungen und mechanischen Teilen sowie eine trockene, belüftete Lagerung zur Routine, die ein Gerät über Jahre zuverlässig hält — viele Anbieter bieten dafür einen Wartungsservice an.
In der Regel nicht: Ein Patientenlifter ist nach aktuellem Kenntnisstand keine eigene MiGeL-Position, weshalb die Grundversicherung normalerweise nicht aufkommt (vor einer verbindlichen Auskunft mit der Kasse gegen die aktuelle MiGeL prüfen). Eine Zusatzversicherung kann bei ärztlicher Verordnung einen Beitrag leisten.
Ja, sofern der Anspruch vor dem AHV-Alter entsteht: Die IV gibt Hilfsmittel nach der HVI in einfacher, zweckmässiger Ausführung ab, in der Regel leihweise. Der Anspruch erlischt spätestens beim Bezug der Altersrente; vorher zugesprochene Hilfsmittel bleiben als Besitzstand erhalten.
Die AHV-Hilfsmittelliste kennt keine Lifter. In Frage kommen dann die Ergänzungsleistungen (über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten, kantonal geregelt), eine Zusatzversicherung oder die Miete beziehungsweise der Kauf des Geräts.
Nach Mobilitätsgrad: Wer aktiv mithelfen kann, nutzt Rutschbrett, Drehscheibe, Gleittuch oder Haltegürtel; bei verbliebener Rumpfstabilität eignet sich ein Aufsteh- oder Aktivlifter; bei weitgehender Immobilität ein Patientenlifter oder ein Deckenlifter.
Bei gemeinnützigen Anbietern wie Pro Senectute und dem Schweizerischen Roten Kreuz sowie bei spezialisierten Sanitätshäusern, jeweils zur Miete oder zum Kauf, oft mit Lieferung und Einweisung. Hausarzt und Spitex beraten und weisen ein.
Ein mobiler Lifter ist flexibel und zwischen Räumen einsetzbar; ein Deckenlifter ist fest montiert, braucht keine Stellfläche und eignet sich für täglich wiederkehrende Transfers auf derselben Strecke.
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SECO bewilligt
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