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Ein Pflegebett macht die Pflege zu Hause für viele überhaupt erst praktikabel — und entlastet dabei alle Beteiligten, die pflegebedürftige Person ebenso wie die Menschen, die sie betreuen. Doch was unterscheidet ein Pflegebett, oft auch Hebebett genannt, von einem gewöhnlichen Bett, worauf kommt es bei Funktionen und Sicherheit an, was kostet es, und wer beteiligt sich an den Kosten? Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch Ausstattung, Anschaffung und Finanzierung in der Schweiz — und erklärt unter anderem, warum die Grundversicherung nicht zahlt, die Invalidenversicherung, die Ergänzungsleistungen oder eine Zusatzversicherung aber durchaus einspringen können.

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
Wird ein Mensch zu Hause gepflegt, rückt ein Möbelstück ins Zentrum des Alltags, das vorher kaum Beachtung fand: das Bett. Und genau hier zeigt ein gewöhnliches Bett rasch seine Grenzen. Es ist zu niedrig, als dass sich jemand ohne Rückenschmerzen darüber beugen könnte, es lässt sich nicht in eine sitzende Position bringen, und es bietet keinen Schutz davor, nachts herauszufallen. Ein Pflegebett ist auf genau diese Anforderungen gebaut — und wird damit oft zur Voraussetzung dafür, dass jemand trotz hohem Pflegebedarf zu Hause wohnen bleiben kann, statt in ein Heim umzuziehen.
Sein Nutzen wirkt in zwei Richtungen zugleich. Für die pflegebedürftige Person bedeutet ein Pflegebett mehr Sicherheit und ein Stück zurückgewonnene Selbstständigkeit: Sie kann sich mit einem Aufrichter selbst hochziehen, bequemer und sicherer ein- und aussteigen und nachts gegen Stürze gesichert liegen. Für die pflegenden Angehörigen oder die Betreuungskraft wiederum entlastet die einstellbare Arbeitshöhe den Rücken ganz erheblich — ein Faktor, der über Monate und Jahre der Pflege nicht zu unterschätzen ist und nicht selten darüber entscheidet, ob die Pflege zu Hause auf Dauer durchzuhalten ist.
Hinzu kommt die medizinische Seite. Wer viel Zeit im Bett verbringt, ist von Druckstellen und Wundliegen — dem sogenannten Dekubitus — bedroht; eine verstellbare Liegefläche, die regelmässige Lageveränderungen erlaubt, hilft, dieses Risiko deutlich zu senken. Ein Pflegebett ist damit weit mehr als ein höhenverstellbares Möbelstück: Es ist ein Hilfsmittel, das Pflege erleichtert, Stürzen und Wunden vorbeugt und Selbstständigkeit erhält.
Das prägende Merkmal eines Pflegebetts ist die elektrische Höhenverstellung. Die Liegefläche lässt sich meist stufenlos zwischen rund 40 und 80 Zentimetern anpassen — niedrig zum sicheren Ein- und Aussteigen, hoch für rückenschonendes Arbeiten der Pflegenden. Wegen genau dieser Hebefunktion wird ein Pflegebett oft auch als Hebebett bezeichnet. Ergänzt wird sie durch eine mehrteilige Liegefläche: Das Kopfteil lässt sich aufrichten, das Fussteil anwinkeln, und viele Modelle erlauben eine leichte Schräglagerung des ganzen Bettes. Diese Verstellmöglichkeiten dienen nicht nur dem Komfort, sondern unmittelbar der Pflege, etwa beim Hochlagern bei Atembeschwerden oder zur Entlastung der Beine.
Für mehr Selbstständigkeit sorgen integrierte Aufstehhilfen. Ein Aufrichter — der bekannte «Galgen» am Kopfende — und seitliche Haltegriffe geben Halt beim Aufsetzen und beim Transfer aus dem Bett. Bedient wird das Bett über eine einfache Handsteuerung; eine Sperrfunktion verhindert versehentliche Verstellungen und ist besonders dann wichtig, wenn kognitive Einschränkungen wie eine Demenz vorliegen. Für den Fall eines Stromausfalls verfügen Pflegebetten über eine Notabsenkung, mit der sich das Bett auch ohne Netzstrom flach stellen lässt — wichtig, damit niemand in einer aufgerichteten Position festsitzt.
Beim Thema Sicherheit kommen die seitlichen Schutzgitter ins Spiel. Sie verhindern das Herausfallen und lassen sich bei Bedarf herunterklappen, sodass sie nicht ständig im Weg sind. Wichtig ist, dass die Gitter eng genug konstruiert sind, dass keine Einklemmgefahr entsteht — ein Sicherheitsaspekt, auf den man beim Kauf oder bei der Miete achten und nach einem geprüften, sicheren Modell fragen sollte. Weitere Standardmerkmale runden das Bild ab:
Über die Grundfunktionen hinaus entscheidet die richtige Liegefläche darüber, wie gut sich ein Pflegebett für die konkrete Situation eignet. Wer viel Zeit im Bett verbringt, braucht mehr als eine Standardmatratze: Eine Matratze, die den Druck gleichmässig verteilt und atmungsaktiv ist, ist die wichtigste Massnahme gegen Wundliegen. Reicht das nicht aus, lassen sich spezielle Anti-Dekubitus-Auflagen ergänzen — dazu mehr im Abschnitt zum Zubehör.
Die mehrfach verstellbare Liegefläche zahlt sich gerade bei medizinischen Bedürfnissen aus: Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Atembeschwerden lässt sich der Oberkörper hochlagern, bei geschwollenen Beinen das Fussteil anheben. Wichtig ist zudem, dass sich am Bett bei Bedarf weitere Hilfsmittel anbringen lassen — etwa ein Aufrichter, ein Patientenlifter für den Transfer oder ein Infusionsständer. Auch die Hygiene spielt eine zentrale Rolle: Für die Pflege zu Hause sind wasserdichte, aber atmungsaktive Matratzenbezüge und desinfizierbare Oberflächen praktisch unverzichtbar, und die Einstiegshöhe sollte sich so einstellen lassen, dass der Transfer für beide Seiten sicher bleibt. Welche Ausstattung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Pflegebedarf ab und lässt sich gut im Rahmen einer professionellen Betreuung zu Hause klären, bei der die Betreuungskraft täglich mit dem Bett arbeitet und am besten einschätzen kann, was wirklich gebraucht wird.
Bei den Kosten stellt sich zuerst die Grundsatzfrage: kaufen oder mieten? Beide Wege haben ihre Berechtigung, und welcher günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie lange das Bett voraussichtlich gebraucht wird.
Beim Kauf liegt ein elektrisches Pflegebett in der Schweiz je nach Ausstattung zwischen rund 900 und 4'500 Franken. Ein solides Standardmodell mit elektrischer Höhen-, Kopf- und Fussteilverstellung bewegt sich meist im Bereich von 1'900 bis 2'500 Franken; einfache Ausführungen sind günstiger, Modelle mit zusätzlichem Pflegekomfort, niedriger Einstiegshöhe oder besonderer Tragkraft teurer. Der Kauf lohnt sich vor allem dann, wenn das Bett über Jahre gebraucht wird.
Bei kurz- bis mittelfristigem Bedarf — etwa nach einer Operation oder während einer Rehabilitation — ist die Miete oft die sinnvollere Wahl. Ein Mietbett ist rasch verfügbar und kostet ab rund 75 bis 80 Franken pro Monat, allerdings in der Regel ohne Matratze; eine Pflegematratze schlägt mit etwa 45 bis 55 Franken pro Monat zusätzlich zu Buche. Hinzu kommen Liefer- und Rücktransportkosten, die je nach Anbieter mehrere hundert Franken betragen können — ein Posten, den man von Anfang an einrechnen sollte. Wer mehrere Angebote vergleicht, achtet deshalb nicht nur auf die Monatsrate, sondern auf die Gesamtkosten über die geplante Dauer. Eines gilt unabhängig vom Weg: Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an diesen Kosten — wer dennoch eine Beteiligung erreichen kann, zeigt der nächste Abschnitt.
Die Finanzierung eines Pflegebetts ist in der Schweiz an klare Voraussetzungen geknüpft. Anders, als oft angenommen wird, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) ein Pflegebett nicht: Es ist nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt und gilt damit nicht als vergütungspflichtige Leistung der Grundversicherung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Stellen stattdessen in Frage kommen:
Eine Beteiligung über eine Zusatzversicherung ist hingegen möglich — viele Versicherer vergüten ein elektrisches Pflegebett bei entsprechender Police und ärztlicher Verordnung. Was im Einzelfall gilt, klärt man vor der Anschaffung mit der Kasse ab.
Für Personen im erwerbsfähigen Alter kommt die Invalidenversicherung in Frage. Sie gibt ein Pflegebett (Elektrobett) als Hilfsmittel für den privaten Gebrauch ab und vergütet den Kaufpreis bis zu einem Pauschalbetrag von aktuell CHF 2'500, dazu kommt eine Lieferpauschale von rund CHF 250. Kein Anspruch besteht für dauernd bettlägerige Personen sowie für Kinder unter vier Jahren. Wurde der Anspruch vor Erreichen des AHV-Alters erworben, bleibt er als Besitzstand erhalten.
Im AHV-Alter beteiligt sich die AHV nicht direkt an einem Pflegebett — es steht nicht auf ihrer Hilfsmittelliste. Wer jedoch Ergänzungsleistungen bezieht, kann ein Elektrobett über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten übernommen erhalten, sofern ärztlich bescheinigt ist, dass es für die Pflege zu Hause notwendig ist. Die Handhabung ist kantonal geregelt; der Antrag läuft über die EL-Stelle beziehungsweise die zuständige Ausgleichskasse. Da ein Pflegebett selten die einzige Anschaffung bleibt, lohnt es sich, es im Rahmen der gesamten Kosten der häuslichen Pflege zu betrachten und früh zu budgetieren.
Reicht keine dieser Möglichkeiten, helfen gemeinnützige Organisationen weiter: Pro Infirmis, Pro Senectute, die Krebsliga oder das Sozialamt prüfen im Einzelfall eine Kostenbeteiligung. Solche Abklärungen muss die betroffene Person aus Datenschutzgründen selbst veranlassen. Und schliesslich lässt sich ein behinderungsbedingt notwendiges Pflegebett unter Umständen steuerlich als behinderungsbedingte Kosten geltend machen — hier lohnt der Blick ins kantonale Steuerrecht oder eine kurze Rückfrage bei der Steuerverwaltung.
So ähnlich sich Pflegebetten auf den ersten Blick sehen, im Detail unterscheiden sie sich erheblich — und ein paar Punkte entscheiden darüber, ob das Bett wirklich zur Situation passt.
An erster Stelle steht die Einstiegshöhe. Bei ausgeprägtem Sturzrisiko oder bei Menschen, die nachts zum Aufstehen neigen, lohnt sich ein Niedrigpflegebett, das sich besonders tief absenken lässt — so wird aus einem Sturz aus dem Bett im besten Fall ein harmloses Hinausgleiten. Zweitens zählen Liegeflächenmass und Tragkraft: Üblich sind 90 × 200 Zentimeter, doch für grössere oder schwerere Personen gibt es breitere Betten und verstärkte Schwerlastausführungen mit höherer Tragkraft. Wer das vorab klärt, vermeidet einen Fehlkauf.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zum Komfort- oder Seniorenbett: Ein höhenverstellbares Bett mit Aufstehhilfe ist noch kein vollwertiges Pflegebett — es fehlen in der Regel die normgerechten Seitengitter und die eigentlichen Pflegefunktionen. Bei echtem Pflegebedarf sollte es daher ein als Pflegebett deklariertes, geprüftes und sicheres Modell sein. Das gilt besonders beim Gebrauchtkauf, wo sich ein Blick auf die Sicherheits-Kennzeichnung und den technischen Zustand lohnt.
Praktische Fragen runden die Wahl ab: Sind Lieferung, Aufbau und Einweisung inbegriffen, und wer kümmert sich bei der Miete um den Rücktransport? Lassen sich Verschleissteile nachbestellen, und wie aufwendig ist die Reinigung? Wer unsicher ist, welches Modell passt, lässt sich von der Spitex, einem Hilfsmittelfachgeschäft oder im Rahmen der Betreuung zu Hause beraten — eine kurze Bedarfsabklärung erspart später teure Korrekturen.
Ein Pflegebett entfaltet seinen vollen Nutzen erst mit dem passenden Zubehör — und das wichtigste Stück liegt buchstäblich obenauf: die Matratze. Wer viele Stunden am Tag liegt, braucht mehr als eine Standardmatratze, denn dauerhafter Druck auf dieselben Hautstellen führt zu Wundliegen (Dekubitus). Anti-Dekubitus-Systeme setzen genau hier an, und man unterscheidet grob zwei Prinzipien. Weichlagerungsmatratzen aus speziellem Schaumstoff verteilen das Körpergewicht passiv auf eine möglichst grosse Fläche. Wechseldrucksysteme arbeiten aktiv: Luftkammern füllen und entleeren sich abwechselnd, sodass die belasteten Stellen regelmässig entlastet werden. Welches System sinnvoll ist, hängt vom Dekubitusrisiko ab und wird am besten mit der Spitex oder der behandelnden Ärztin abgestimmt.
Rund um die Liegefläche erhöhen weitere Hilfsmittel Sicherheit und Selbstständigkeit. Gepolsterte Überzüge für die Seitengitter verhindern, dass sich die liegende Person an den Streben anstösst — gerade bei unruhigem Schlaf wertvoll. Eine werkzeuglos montierbare Bettverlängerung passt das Pflegebett an überdurchschnittliche Körpergrösse an. Für die Mobilisation sorgen ein schwenkbarer Aufrichter sowie zusätzliche Haltegriffe, mit denen sich die Person selbst aufrichtet und den Transfer aus dem Bett bewältigt; das entlastet zugleich die pflegende Person spürbar.
Im Alltag machen oft die kleinen Dinge den Unterschied. Ein schwenkbarer Betttisch bringt Mahlzeiten, Bücher oder das Tablet in greifbare Höhe, ohne dass die Person aufstehen muss. Halterungen für Trink- oder Urinflasche und eine Leselampe erhöhen die Selbstständigkeit weiter, und eine dezente Unterbettbeleuchtung mit Bewegungssensor leuchtet nachts den Weg aus, ohne zu blenden — ein kleines Detail, das die nächtliche Sturzgefahr spürbar senkt. Nicht zuletzt halten wasserdichte, atmungsaktive Matratzenbezüge oder Inkontinenzauflagen die Liegefläche hygienisch und verlängern die Lebensdauer des Betts.
Nein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) beteiligt sich nicht an einem Pflegebett — es steht nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Eine Zusatzversicherung kann ein Elektrobett hingegen vergüten, sofern eine entsprechende Police und eine ärztliche Verordnung vorliegen.
Ja, für Personen im erwerbsfähigen Alter. Die IV gibt ein Elektrobett als Hilfsmittel ab und vergütet den Kaufpreis bis zu einem Pauschalbetrag von aktuell CHF 2'500 plus einer Lieferpauschale von rund CHF 250. Kein Anspruch besteht für dauernd bettlägerige Personen und für Kinder unter vier Jahren. Ein vor dem AHV-Alter erworbener Anspruch bleibt als Besitzstand erhalten.
Die AHV beteiligt sich nicht. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann ein Elektrobett über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten erhalten, wenn die Notwendigkeit für die Pflege zu Hause ärztlich bescheinigt ist. Die Handhabung ist kantonal geregelt. Zusätzlich prüfen gemeinnützige Organisationen wie Pro Infirmis, Pro Senectute oder die Krebsliga im Einzelfall eine Beteiligung.
Beim Kauf liegt ein elektrisches Pflegebett je nach Ausstattung zwischen rund CHF 900 und 4'500, ein Standardmodell meist bei CHF 1'900 bis 2'500. Die Miete beginnt bei rund CHF 75 bis 80 pro Monat ohne Matratze; eine Pflegematratze kostet etwa CHF 45 bis 55 pro Monat zusätzlich, dazu kommen Liefer- und Rücktransportkosten.
Bei kurz- bis mittelfristigem Bedarf — etwa nach einer Operation oder während einer Rehabilitation — ist Mieten meist günstiger: Das Bett ist rasch verfügbar und wird nur für die tatsächliche Nutzungsdauer bezahlt. Bei dauerhaftem Bedarf kann sich der Kauf rechnen.
Ein Pflegebett ist in der Höhe elektrisch verstellbar, hat eine mehrteilige, verstellbare Liegefläche, seitliche Schutzgitter und feststellbare Rollen. Diese Merkmale ermöglichen rückenschonende Pflege, sichern gegen Stürze und erlauben eine medizinisch sinnvolle Lagerung.
Ein Pflegebett sollte standsicher sein, herunterklappbare Seitengitter mit ausreichend engen Abständen (Schutz vor Einklemmen) und eine sichere elektrische Ausführung haben. Beim Kauf oder bei der Miete sollte auf ein geprüftes, als Pflegebett deklariertes Modell geachtet werden.
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