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Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
In der Schweiz bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) die zentrale rechtliche Grundlage für barrierefreie Zugänge. Dieses Gesetz fordert explizit einen hindernisfreien Zugang zur Wohnung und betrifft sämtliche Elemente der Erschliessung vom öffentlichen Raum bis zur Wohnungstür. Es stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ergänzend zum BehiG spielen die kantonalen Baugesetzgebungen eine wichtige Rolle. Sie können spezifische Anforderungen stellen, die über die nationalen Vorgaben hinausgehen. Besonders relevant ist die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», die als technischer Standard gilt. Sie beschreibt detailliert die minimalen Anforderungen für hindernisfreie Bauten, wobei das Kapitel 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» besonders wichtig für Türen und Eingänge ist.
Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zuständig. Auf kantonaler Ebene überwachen die Bau- und Justizbehörden die Einhaltung der Vorschriften. Bei Streitfällen über die Einhaltung der Vorschriften stehen der Rechtsweg über die kantonalen Gerichte und letztinstanzlich das Bundesgericht offen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind darauf ausgerichtet, eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Sie stellen sicher, dass öffentliche Gebäude, Wohnhäuser und Arbeitsstätten für alle Menschen zugänglich sind. Dadurch wird nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit geleistet.
Die technischen Spezifikationen für barrierefreie Türen und Eingänge in der Schweiz sind präzise definiert und zielen darauf ab, allen Menschen einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Diese Anforderungen berücksichtigen verschiedene Aspekte der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.
Für rollstuhlgerechte Türen ist eine Mindestbreite von 80 cm nutzbare Breite vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass Rollstuhlfahrer problemlos passieren können. Bei Schwellen gilt der Grundsatz: so niedrig wie möglich. Idealerweise sind Türübergänge schwellenlos. Ist dies technisch nicht realisierbar, darf die maximale Höhe 2 cm nicht überschreiten.
Die Türbedienung muss für alle Nutzer einfach und intuitiv sein. Türdrücker sind in einer Höhe von 85 cm anzubringen und müssen gut greifbar sowie grossformatig gestaltet sein. Knäufe sind zu vermeiden, da sie für Menschen mit eingeschränkter Handfunktion schwierig zu bedienen sind. Vor und hinter Türen sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen:
Automatiktüren erleichtern den Zugang erheblich und werden daher empfohlen. Bei Sanitärräumen gelten besondere Regeln: Die Türen dürfen nicht nach innen aufschlagen und müssen im Notfall von aussen zu entriegeln sein. Zudem sind Kombinationen mit Zuziehgriffen, Haltegriffen am Türrahmen und abschliessbaren Beschlägen sinnvoll.
Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung unerlässlich. Glastüren benötigen Sicherheitsmarkierungen, die visuell stark kontrastiert sind. Türschilder sollten auf einer für alle zugänglichen Höhe angebracht werden, idealerweise auf 115 cm.
Diese technischen Anforderungen stellen sicher, dass barrierefreie Zugänge in der Schweiz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praktisch und benutzerfreundlich gestaltet werden. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass öffentliche und private Gebäude für alle Menschen gleichermassen zugänglich sind.
Die Schaffung barrierefreier Zugänge erfordert oft kreative und innovative Lösungen, insbesondere wenn es darum geht, stufenlose Übergänge zu realisieren und Aufzüge zu integrieren. In der Schweiz setzen sich zunehmend fortschrittliche Technologien und clevere Designs durch, die nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend sind.
Während Rampen nach wie vor eine wichtige Rolle spielen, gibt es inzwischen vielfältige Alternativen für stufenlose Zugänge:
Aufzüge sind unverzichtbar für mehrstöckige Gebäude. Neueste Entwicklungen in diesem Bereich umfassen:
Automatiktüren haben sich weiterentwickelt und bieten nun erweiterte Funktionen:
Innovative Bodenmaterialien und Leitsysteme tragen ebenfalls zur Barrierefreiheit bei:
Diese innovativen Lösungen zeigen, dass barrierefreie Gestaltung weit mehr ist als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie verbessern die Lebensqualität aller Nutzer und schaffen eine inklusive Umgebung, die modernen Ansprüchen gerecht wird. Die kontinuierliche Weiterentwicklung solcher Technologien trägt dazu bei, dass Barrierefreiheit und Inklusion in der Schweiz weiter verbessert werden.
Bei der Gestaltung barrierefreier Zugänge spielen nicht nur technische Aspekte eine Rolle, sondern auch ästhetische und sicherheitsrelevante Faktoren. Eine durchdachte Gestaltung erhöht die Nutzbarkeit für alle Personen und minimiert gleichzeitig potenzielle Gefahren.
Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung von entscheidender Bedeutung. Durch den gezielten Einsatz von Hell-Dunkel-Kontrasten lassen sich wichtige Elemente wie Türrahmen, Türgriffe oder Bedienpanels deutlich hervorheben. Beispielsweise kann ein dunkler Türrahmen auf einer hellen Wand die Wahrnehmung der Tür erheblich erleichtern.
Glastüren stellen eine besondere Herausforderung dar, da sie für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer erkennbar sein können. Die Norm SIA 500 schreibt daher vor, dass Glastüren mit deutlich sichtbaren Markierungen versehen werden müssen. Diese sollten:
Eine gute Beleuchtung trägt wesentlich zur Sicherheit und Orientierung bei. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Automatiktüren bieten einen erheblichen Komfortgewinn für alle Nutzer, insbesondere aber für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Moderne Automatiktüren verfügen über:
Für Menschen mit Sehbehinderung sind taktile Informationen von grosser Bedeutung. Dazu gehören:
Die Berücksichtigung dieser Gestaltungs- und Sicherheitsaspekte trägt wesentlich dazu bei, dass barrierefreie Zugänge nicht nur funktional, sondern auch sicher und benutzerfreundlich sind. Durch die Kombination von visuellen, taktilen und automatisierten Elementen wird ein Umfeld geschaffen, das allen Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ein hohes Mass an Selbstständigkeit und Sicherheit bietet. Dies entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern fördert auch die Inklusion und Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben.
Um einen Eingangsbereich wirklich barrierefrei zu gestalten, müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen und dient als praktischer Leitfaden für Planer, Architekten und Bauherren.
Ein stufenloser Zugang ist die Grundvoraussetzung für Barrierefreiheit. Falls Höhenunterschiede überwunden werden müssen, sind Rampen mit einer maximalen Steigung von 6% vorzusehen. Die Breite sollte mindestens 1,20 m betragen.
Die Türbreite muss mindestens 80 cm betragen. Automatiktüren erleichtern den Zugang erheblich. Bei manuellen Türen sollte der Öffnungswiderstand 25 N nicht überschreiten.
Vor und hinter Türen sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen:
Türschwellen sind möglichst zu vermeiden. Wo sie technisch unumgänglich sind, gilt gemäss Norm SIA 500 eine maximale Höhe von 2 cm.
Türgriffe, Schalter und andere Bedienelemente müssen in einer Höhe von 85 cm bis 110 cm angebracht und leicht zu bedienen sein. Drehknäufe sind zu vermeiden.
Türrahmen, Griffe und wichtige Informationen sollten sich farblich deutlich von der Umgebung abheben. Dies erleichtert die Orientierung für Menschen mit Sehbehinderungen.
Eine gleichmässige, blendfreie Beleuchtung mit mindestens 200 Lux ist im Eingangsbereich sicherzustellen. Bewegungsmelder können zusätzlichen Komfort bieten.
Klare, gut lesbare Beschilderungen sind in einer Höhe von 120 cm bis 160 cm anzubringen. Die Verwendung von Braille-Schrift und taktilen Informationen ist empfehlenswert.
Rutschfeste, rollstuhlgeeignete Bodenbeläge sind zu wählen. Lose Teppiche oder Matten sind zu vermeiden, da sie Stolperfallen darstellen können.
Bei Glastüren sind Sicherheitsmarkierungen in Augenhöhe (140-160 cm) anzubringen. Zudem sollten Türen im Notfall von aussen zu öffnen sein, insbesondere bei Sanitärräumen.
Diese Checkliste bietet eine solide Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Eingangsbereiche. Jedes Gebäude und jede Situation ist dabei individuell zu betrachten. Die Berücksichtigung dieser Punkte trägt wesentlich dazu bei, dass öffentliche und private Räume für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Regelmässige Überprüfungen und Anpassungen an neue Standards und Technologien stellen sicher, dass die Barrierefreiheit langfristig gewährleistet bleibt.
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Swiss Made
SECO bewilligt
Ein handelsübliches WC hat eine Sitzhöhe von rund 40 Zentimetern — und genau aus dieser tiefen Position sich ohne Halt hochzustemmen, überfordert im Alter, nach einer Operation oder bei nachlassender Kraft in den Beinen viele Menschen. Der Gang zur Toilette, eine der intimsten Alltagsverrichtungen, wird so zur unterschätzten Hürde, an der Stürze passieren und Selbstständigkeit verloren geht. Dabei lässt sich das WC mit oft kleinem Aufwand entschärfen: über die aufsteckbare Sitzerhöhung, wandmontierte Stützklappgriffe, ein fest erhöht gesetztes WC, ein Dusch-WC für die Reinigung ohne Bücken und die richtige Anordnung im Raum. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es bei einer barrierefreien Toilette in der Schweiz ankommt, wie die Norm SIA 500 die Anordnung regelt, welche Lösung sich für welchen Bedarf eignet, was die einzelnen Massnahmen kosten und wer sich an den Kosten beteiligt.
WeiterlesenDer Ein- und Ausstieg über den rund einen halben Meter hohen Rand einer klassischen Badewanne zählt zu den häufigsten Sturzstellen im eigenen Zuhause. Eine Badewanne mit Einstieg entschärft genau diese Stelle: Durch eine seitliche, wasserdicht schliessende Tür tritt man über eine niedrige Schwelle in die Wanne, statt über den hohen Rand zu klettern. Für Menschen, denen dieser Rand zur Hürde geworden ist, die aber noch selbstständig gehen, sich hinsetzen und wieder aufstehen können, bleibt das Baden damit möglich. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine begehbare Wanne technisch funktioniert, worin sich eine echte Tür von einem blossen Einstieg unterscheidet, welche Sicherheitsausstattung wirklich zählt, für wen die Lösung taugt, wo die bodengleiche Dusche die bessere Wahl bleibt, was der Umbau in der Schweiz kostet und wie er sich finanzieren lässt.
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