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Die Betreuung Senioren in der Schweiz steht vor besonderen Herausforderungen. Der demographische Wandel und die steigende Lebenserwartung führen zu einem wachsenden Bedarf an häuslicher Betreuung. Dabei haben sich zwei zentrale Betreuungsmodelle etabliert: Die Live-in-Betreuung und die stundenweise Seniorenbetreuung [Schwiter].
Bei der Live-in-Betreuung wohnt die Betreuungsperson direkt im Haushalt der zu betreuenden Person. Dies ermöglicht eine Rundumversorgung und kontinuierliche Anwesenheit. Die Betreuungskraft steht für alltägliche Aufgaben wie Haushaltshilfe, Körperpflege oder gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung. Durch das gemeinsame Wohnen entwickelt sich häufig eine enge Beziehung zwischen der betreuten Person und der Betreuungskraft. Die Betreuungspersonen dafür stammen in aller Regel aus dem Ausland.
Die stundenweise Seniorenbetreuung hingegen setzt auf ortsansässiges, lokales Personal und basiert auf vorab festgelegten Einsatzzeiten. Die Betreuungsperson kommt zu vereinbarten Terminen in den Haushalt und übernimmt dann die erforderlichen Aufgaben. Diese Betreuungsform eignet sich besonders für Senioren mit einem geringeren Unterstützungsbedarf oder wenn Angehörige einen Teil der Betreuung selbst übernehmen können.
Ein wesentlicher Unterschied liegt auch in der Intensität der Betreuung. Während die Live-in-Betreuung eine nahezu permanente Anwesenheit durch Arbeits- und Bereitschaftszeiten gewährleistet, ist das Unterstützungsnetz bei einer nur stundenweisen Betreuung weniger eng geknüpft. Die Forschung zeigt, dass Live-in-Betreuungskräfte durchschnittlich deutlich mehr Zeit mit den betreuten Personen verbringen als stundenweise Betreuende [Lustenberger].
Die Entscheidung für eines der beiden Modelle hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der individuelle Betreuungsbedarf, die Wohnsituation, die finanziellen Möglichkeiten sowie die persönlichen Präferenzen der zu betreuenden Person. Beide Betreuungsformen unterliegen in der Schweiz teilweise nicht ganz einfach zu durchschauenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Schutz aller Beteiligten sowie die Qualität der Betreuung sicherstellen sollen.
Die rechtlichen Grundlagen für Betreuungsdienstleistungen in der Schweiz wurden durch das Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2021 neu definiert. Dieses Urteil brachte insbesondere für Verleih-Anbieter von Live-in-Betreuung bedeutende Änderungen mit sich. Zentral sind dabei die Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten, die nun auch für Betreuungskräfte im Privathaushalt verbindlich gelten, sofern diese durch die Anbieter verliehen werden und somit in einer Dreiecks-Konstellation tätig werden [Schwiter].
Auch gelten bestimmte arbeits- und anstellungsrechtliche Bestimmungen bei einer Live-in-Betreuung. Die Betreuungsperson muss über eine gültige Arbeitsbewilligung verfügen und über einen Schweiz Arbeitsvertrag verfügen. Bei Personalverleih gilt neben dem Arbeitsgesetz auch der GAV-Personalverleih, bei direkten häuslichen Anstellungen mindestens das Obligationenrecht (OR) sowie der NAV Hauswirtschaft in welchem die Mindestlöhne verbindlich festgelegt sind.
Bei der stundenweisen Betreuung bestehen hingegen andere rechtliche Anforderungen. Die Betreuungskräfte können sowohl bei einer Organisation angestellt sein oder auch selbstständig erwerbend tätig sein. Bei der Anstellung durch eine Organisation sind Modelle im Auftragsrecht sowie der Verleih von Personal möglich. Zentral ist hier der Umfang der Weisungsrechte über welcher der Haushalt, bzw. die betreuungsbedürftigen Person, verfügt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Qualifikation der Betreuungspersonen, sofern diese pflegerische Aufgaben wahrnehmen und diese kassenpflichtig erbracht werden. Das schweizerische Gesundheitssystem stellt je nach Art der pflegerischen Tätigkeit bestimmte Anforderungen an die fachliche Kompetenz [Aulenbacher].
Die Vermittlung und der Verleih von Betreuungskräften unterliegt ebenfalls strengen gesetzlichen Regelungen. Vermittlungs- und Verleihagenturen benötigen eine behördliche Bewilligung und müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Die Kontrollen sollen dem Schutz aller Beteiligten dienen und Graumarkt-Anbieter vom Schweizer Markt fernhalten.
Die finanziellen Aspekte der Seniorenbetreuung stellen für viele Familien einen entscheidenden Faktor dar. Die Gesamtkosten pro Person und Pflegetag in der Schweiz belaufen sich durchschnittlich auf 343 Franken, wobei die Kosten je nach Betreuungsform und individuellem Bedarf erheblich variieren können [Lustenberger].
Kostenart | Live-in-Betreuung | Stundenweise Betreuung |
---|---|---|
Grundkosten | Monatspauschale | Stundensatz |
Zusatzkosten | Kost & Logis, Sozialversicherungen | Fahrtkosten, Mindestarbeitszeit |
Bei der selbst angestellten Live-in-Betreuung fallen neben dem Bruttogehalt weitere Kosten an. Dazu gehören die Sozialversicherungsbeiträge, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungsperson sowie eventuelle Vermittlungsgebühren. Verleihagenturen erheben für eine vorab definierte eine Gesamtleistung eine pauschale monatliche Gebühr, auf die dann auch Mehrwertsteuer entrichtet werden muss. Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit der Betreuungskräfte können zu Nachforderungen führen, die teileweise empfindlich ins geld gehen können. Die stundenweise Betreuung hingegen wird nach tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet, wobei häufig Mindestbuchungszeiten und Anfahrtspauschalen berücksichtigt werden müssen.
Um die Kosten der häuslichen Betreuung zu reduziere, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Die Hilflosenentschädigung der AHV/IV stellt dabei eine wichtige Säule dar. Je nach Pflegebedürftigkeit und kantonaler Regelung können zusätzliche Unterstützungsleistungen beantragt werden. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung leisten [Schwiter].
Die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Pflegekosten. Diese Leistungen sind jedoch strikt von der reinen Betreuung zu unterscheiden. Während pflegerische Tätigkeiten teilweise durch die Grundversicherung abgedeckt werden, müssen Betreuungsleistungen in der Regel privat finanziert werden.
Für eine nachhaltige Finanzplanung empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch Fachstellen. Diese können über kantonale Unterschiede bei Subventionen und Unterstützungsleistungen informieren und bei der Antragstellung unterstützen. Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Gesamtkostenbetrachtung eine wichtige Rolle, da Betreuungskosten teilweise als aussergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Die Organisation der Arbeitszeiten unterscheidet sich bei beiden Betreuungsmodellen grundlegend voneinander. Das Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2021 hat dabei insbesondere für die Live-in-Betreuung neue Massstäbe gesetzt, sofern die Betreuungspersonen über eine Agentur beschäftigt werden. Die maximale Arbeitszeit darf 44 Stunden pro Woche nicht überschreiten, im „Betrieb“, also im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person, geleisteter Bereitschaftsdienst ist nur in engen Grenzen möglich und muss entsprechend vergütet werden [Steiner].
Zeitliche Aspekte | Live-in-Betreuung | Stundenweise Betreuung |
---|---|---|
Arbeitsrhythmus | Mehrtägige Einsätze | Flexible Zeitfenster |
Pausenregelung | Tägliche Ruhezeiten | Zwischen Einsätzen |
Nachtbereitschaft | Nach Vereinbarung | Separate Buchung |
Bei der stundenweisen Betreuung erfolgt die Zeiteinteilung nach einem vorab festgelegten Einsatzplan. Die Betreuungszeiten orientieren sich dabei am individuellen Bedarf der betreuten Person und können flexibel angepasst werden. In aller Regel erfolgt keine Unterscheidung zwischen aktiver Betreuungszeit und reiner Anwesenheit, die Stunden vor Ort werden stets voll in Rechnung gestellt.
Die Live-in-Betreuung folgt einem anderen Zeitmodell. Während der vereinbarten Einsatzperioden wohnt die Betreuungsperson im Haushalt der betreuten Person. Bei Personalverleihmodellen muss die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeite von mindestens elf zusammenhängenden Stunden pro Tag eingehalten werden [Aulenbacher].
Für beide Betreuungsformen gilt: Eine klare und gut geplante zeitliche Struktur schafft Verlässlichkeit für alle Beteiligten und gewährleistet eine dauerhafte Qualität der Betreuung.
Die Wahl der geeigneten Betreuungsform hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Der Gesundheitszustand und der damit verbundene Unterstützungsbedarf spielen dabei eine zentrale Rolle. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass der Betreuungsbedarf bei älteren Menschen in der Schweiz sehr unterschiedlich ausfallen kann [Truong].
Die räumlichen Gegebenheiten beeinflussen die Entscheidung massgeblich. Für eine Live-in-Betreuung muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen. Ein separates, abschliessbares Zimmer für die Betreuungsperson mit entsprechender Privatsphäre ist unerlässlich. Bei der stundenweisen Betreuung hingegen spielt die Wohnsituation eine untergeordnete Rolle.
Das soziale Umfeld der zu betreuenden Person stellt einen weiteren wichtigen Aspekt dar. Wenn Angehörige oder Nachbarn regelmässig unterstützend tätig sind, kann eine stundenweise Betreuung die ideale Ergänzung bieten. Die Live-in-Betreuung eignet sich besonders für Menschen, die wenig soziale Kontakte in der unmittelbaren Umgebung haben [Schwiter].
Die persönlichen Gewohnheiten und der gewünschte Tagesablauf beeinflussen die Wahl ebenfalls. Menschen mit einem sehr strukturierten Alltag und dem Wunsch nach Privatsphäre fühlen sich mit stundenweiser Betreuung möglicherweise wohler. Die Live-in-Betreuung bietet dagegen mehr Flexibilität bei spontan auftretendem Unterstützungsbedarf.
Die langfristige Perspektive sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Der Betreuungsbedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern. Ein Wechsel zwischen den Betreuungsformen ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut vorbereitet werden. Fachstellen und Betreuungsanbieter unterstützen bei der Evaluation der individuell passenden Betreuungsform.
Freier Redakteur
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