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Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.
Teilstationäre Pflege stellt eine flexible Form der Pflege zwischen einer ambulanten und der stationären Versorgung dar. Bei dieser Pflegeform verbringen pflegebedürftige Menschen einen gewissen Teil des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Der Rest der Zeit wird in der gewohnten häuslichen Umgebung verbracht. Eine teilstationäre Unterbringung kann dann sinnvoll sein, wenn ein Pflegeheim noch nicht nötig ist, eine rein ambulante Krankenpflege jedoch nicht mehr ausreicht.
Grundsätzlich unterscheidet die teilstationäre Pflege in zwei Versorgungsformen: Die Tagespflege und die Nachtpflege. Die Tagespflege bietet eine umfassende Betreuung während der Tagesstunden, meist von morgens bis zum späten Nachmittag. Die Nachtpflege hingegen gewährleistet eine professionelle Betreuung während der Nachtstunden, was besonders bei Menschen mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus oder nächtlichem Pflegebedarf von grosser Bedeutung ist.
Die Räumlichkeiten sollen ein einerseits den Anforderungen der Pflege entsprechen und gleichzeitig eine angenehme Atmosphäre schaffen. Die Einrichtungen verfügen über die notwendige Infrastruktur für medizinische Versorgung, Hygiene und Mobilität [NetDoktor.ch]. Der Leistungsumfang umfasst die pflegerische Grundversorgung, Mahlzeiten sowie soziale Betreuung. Die Betreuungsintensität orientiert sich am individuellen Pflegegrad sowie den persönlichen Bedürfnissen.
Die teilstationäre Betreuung bietet pflegenden Angehörigen wertvolle Auszeiten vom oft anspruchsvollen Pflegealltag. Gerade die Nachtpflege kann Partnern und Angehörigen pflegebedürftiger Personen dabei helfen, nachts endlich selbst wieder Ruhe zu finden. Oft lassen sich die Betreuungszeiten auf die zeitlichen Möglichkeiten von berufstätigen Angehörigen abstimmen. Zudem teilweise Transportmöglichkeiten mit einem eigenen Fahrdienst, was zu einer weiteren Entlastung der Angehörigen führen kann.
Auch für die Pflegebedürftigen selbst ergeben sich durch eine teilstationäre Betreuung positive Effekte. Der regelmässige Besuch einer Pflegeeinrichtung strukturiert den Tagesablauf und fördert soziale Kontakte ausserhalb des häuslichen Umfelds. Aktivierende Pflege und therapeutische Angebote unterstützen den Erhalt vorhandener Fähigkeiten und können in manchen Fällen sogar zur Verbesserung der Selbstständigkeit beitragen [NetDoktor.ch].
Die professionelle medizinische Überwachung gewährleistet zudem eine kontinuierliche Beobachtung des Gesundheitszustands. Veränderungen können frühzeitig erkannt und notwendige Anpassungen der Pflegemassnahmen zeitnah eingeleitet werden. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten und kann präventiv gesundheitlichen Verschlechterungen vorbeugen.
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt auch bei einer teilstationären Pflege den Hauptteil der Kosten für pflegerische Leistungen. Diese Kostenübernahme orientiert sich am festgestellten Pflegebedarf und umfasst die medizinische Grundversorgung sowie die notwendigen Pflegemassnahmen [NetDoktor.ch].
Seit Einführung der «Neuordnung der Pflegefinanzierung» im Jahr 2011 ist die Finanzierung der Pflegekosten schweizweit einheitlich geregelt. Dabei übernehmen die Krankenversicherer abgestuft je nach Pflegebedarf einen fix festgelegten Betrag vom gegenwärtig maximal Fr. 115.20 pro Tag. An die Pflegebedürftigen dürfen von diesen Beträgen höchstens 20% überwälzt werden, d.h. maximal Fr. 23.00 pro Tag. Die Restfinanzierung der darüber hinaus gehenden Pflegekosten müssen die Kantone stemmen [Preisüberwachung].Leistungen der Heime, welche auch von einem «normalen» Hotel erbracht werden, werden daher auch als «Pension» oder «Hotellerie» bezeichnet. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen und umfassen neben der Unterbringung und Verpflegung auch weitere Leistungen des Pflegepersonals wie z.B. soziale und betreuende Tätigkeiten sowie die Aktivierung der pflegebedürftigen Personen. Die Kosten der nicht-pflegerischen Leistungen (Betreuung und Hotellerie) gehen im Unterschied zu den Pflegekosten in der Schweiz vollumfänglich zulasten der Heimbewohner [Preisüberwachung].
Die rechtlichen Grundlagen basieren auch für teilstationäre Pflegeleistungen auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Diese Gesetze regeln die grundlegenden Ansprüche auf teilstationäre Pflegeleistungen und definieren die Qualitätsstandards für Pflegeeinrichtungen. Die kantonalen Gesundheitsdirektionen überwachen dabei die Einhaltung dieser Standards und die Qualität der Pflegeleistungen [Bundesamt für Gesundheit].
Besonderes Augenmerk liegt auf der Pflegedokumentation und dem Qualitätsmanagement. Jede Einrichtung muss ein systematisches Qualitätssicherungssystem vorweisen, das die kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität gewährleistet. Dazu gehören standardisierte Prozesse, regelmässige Evaluationen und ein professionelles Beschwerdemanagement [GPK]. Die Einrichtungen müssen zudem nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden über die erforderlichen Aus- und Weiterbildungen verfügen.
Bei der Inanspruchnahme teilstationärer Pflegeleistungen ist das Vorliegen eines Pflegegrades zentral. Die Einstufung erfolgt durch standardisierte Begutachtungs- und Bewertungsverfahren. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung systematisch bewertet [GPK].
Vor der Inanspruchnahme einer teilstationären Pflege sollte eine umfassende Beratung durch den Hausarzt oder eine Beratungsstelle stehen. Beratungsstellen können die Qualität verschiedener Institutionen oft gut einschätzen und verfügen teilweise über Kenntnisse der verfügbaren Plätze. Nur zertifizierte Einrichtungen mit entsprechend qualifiziertem Personal dürfen teilstationäre Pflegeleistungen erbringen. Diese Qualitätssicherung gewährleistet einen hohen Betreuungsstandard für alle Pflegebedürftigen [GPK].
Zusätzlich ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die den konkreten Pflegebedarf bescheinigt. Diese Verordnung bildet die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und muss regelmässig erneuert werden. Die Beurteilung umfasst sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen, die eine professionelle Betreuung notwendig machen [NetDoktor.ch].
Nach der Auswahl einer passenden Einrichtung folgt ein Kennenlerngespräch vor Ort. Dabei werden die persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen besprochen, medizinische Besonderheiten geklärt und der gewünschte Betreuungsumfang festgelegt. Die Einrichtungen bieten häufig auch die Möglichkeit eines Probetages an, um die Atmosphäre und die Abläufe kennenzulernen.
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