Die Finanzierung der Langzeitpflege in der Schweiz ist komplex und stützt sich auf ein Drei-Säulen-Modell, das die Kosten auf verschiedene Träger verteilt. Die ermittelte BESA Pflegestufe ist der Schlüssel zur Bestimmung der jeweiligen Anteile.
Die drei Kostenträger
Die Kosten für die pflegerischen Leistungen, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannt sind, werden wie folgt aufgeteilt:
Obligatorische Krankenversicherung (OKP): Die Krankenkasse übernimmt einen fixen, gesetzlich festgelegten Beitrag pro Tag, dessen Höhe von der BESA Pflegestufe abhängt. Dieser Beitrag steigt mit der Pflegestufe an und beträgt maximal 115.20 CHF pro Tag in der höchsten Stufe 12.
Pflegebedürftige Person (Eigenanteil): Die pflegebedürftige Person beteiligt sich mit einem Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser Beitrag ist gesetzlich begrenzt und unterscheidet sich je nach Kanton:
- Im Pflegeheim: Maximal 23.00 CHF pro Tag.
- Bei der Spitex (Pflege zu Hause): Maximal 15.35 CHF pro Tag.
Öffentliche Hand (Restfinanzierung): Die verbleibenden Kosten der KVG-pflichtigen Pflege, die nach Abzug des Kassenbeitrags und des Eigenanteils übrigbleiben, werden von der öffentlichen Hand – also den Kantonen und/oder Gemeinden – getragen.
Beispielrechnung für Pflege im Heim (BESA Pflegestufe 7)
Um die Aufteilung zu verdeutlichen, hier ein konkretes Rechenbeispiel:
- Gesamte tägliche KVG-Pflegekosten (angenommener Wert): 210.00 CHF
- Beitrag der Krankenkasse (Stufe 7): - 67.20 CHF
- Maximaler Eigenbeitrag des Bewohners: - 23.00 CHF
- = Restfinanzierung durch öffentliche Hand: 119.80 CHF
Achtung: Die versteckten Kosten!
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass mit den oben genannten Beiträgen alle Kosten eines Heimaufenthalts gedeckt sind. Das ist nicht der Fall. Die Drei-Säulen-Finanzierung bezieht sich ausschliesslich auf die reinen Pflegekosten gemäss BESA Pflegestufe. Zusätzlich fallen erhebliche Kosten an, die vollständig von der pflegebedürftigen Person getragen werden müssen:
Hotellerie-Kosten: Dies umfasst Unterkunft (Zimmer), Verpflegung, Reinigung und Wäscheservice. Dieser Posten macht oft den grössten Teil der monatlichen Rechnung aus. Im Schweizer Durchschnitt liegen diese Kosten bei etwa 4'124 CHF pro Monat.
Betreuungskosten: Darunter fallen alle nicht-pflegerischen Leistungen wie soziale Aktivitäten, Alltagsgestaltung, Aktivierungstherapie oder Begleitdienste. Diese belaufen sich im Schnitt auf rund 1'529 CHF pro Monat.
Diese zusätzlichen Kosten führen dazu, dass die monatliche Gesamtrechnung für einen Heimplatz im Schweizer Durchschnitt bei über 10'000 CHF liegen kann.
Wenn das Geld nicht reicht: Ergänzungsleistungen (EL)
Für viele Menschen übersteigen diese Gesamtkosten ihre Rente (AHV/IV) und ihr Vermögen. In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV. Die EL helfen, die Lücke zwischen dem Einkommen und den anerkannten Ausgaben (inklusive Heimkosten) zu schliessen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man dafür Sozialhilfe beantragen muss. Die EL ist eine eigenständige Sozialversicherung und ein Recht, kein Almosen. Es ist entscheidend, einen Antrag frühzeitig bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu stellen.