Die Pflegevermittlung Schweiz vertritt die Position, dass bei der kassenpflichtigen Abrechnung von Grundpflege durch Angehörige oder Betreuungspersonen vergleichbare Standards gelten sollten, wie sie auch die öffentliche Spitex anwendet. Dies betrifft sowohl den Umfang der täglichen Pflegezeit als auch die Anzahl der abrechenbaren Wochentage, sofern die Pflege allein durch eine Person wahrgenommen wird.
Rechtliche Unterscheidungen beim Arbeitsgesetz
Wichtig ist die Unterscheidung verschiedener Anstellungsmodelle:
- Direkte Anstellung durch Privatpersonen: Bei der direkten Anstellung von Betreuungspersonal gilt aufgrund der Ausnahme in Art. 2 ArG das Arbeitsgesetz nicht. Dies ermöglicht flexible Bereitschaftszeiten sowie eine 7-Tage-Betreuung in einem Turnus-Modell.
- Anstellung durch Spitex-Unternehmen: Bei der Anstellung von Angehörigen oder dem Verleih von Betreuungspersonen durch Spitex-Unternehmen gilt hingegen das Arbeitsgesetz, da das Spitex-Unternehmen als Einsatzbetrieb im Sinne des ArG fungiert.
Konsequenzen für die Abrechnung
Aus der Anwendung des Arbeitsgesetzes bei Spitex-Anstellungen ergeben sich klare Grenzen:
- Wochentage: Mit nur einer Pflegeperson vor Ort ist eine kassenpflichtige Abrechnung von Grundpflege nur an maximal 5.5 Tagen pro Woche möglich
- Täglicher Umfang: Die Arbeitszeiten für kassenpflichtige grundpflegerische Tätigkeiten müssen entsprechend der Begrenzungen des ArG erfolgen
Die Betreuungsperson kann zwar an allen Wochentagen für den Senior arbeiten, aber die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen ist jedoch auf 5.5 Tage beschränkt.
Kostentreiber und Marktmechanismen
Die beobachteten und zum Teil dramatischen Kostensteigerungen haben verschiedene Ursachen, die offen angesprochen werden müssen:
- Angehörige als Kostentreiber: Oft sind die Angehörigen selbst die "Driver" für Kostensteigerungen, indem sie immer höhere Entschädigungen verlangen
- Wettbewerb der Spitex-Unternehmen: Spitex-Firmen buhlen um Angehörige als Kunden und sind versucht, gegenüber den Krankenkassen mehr Stunden abzurechnen
- Fehlende Vergleichsmassstäbe: Es ist nicht einzusehen, warum der Umfang der Grundpflege plötzlich stark ansteigen soll, nur weil Angehörige statt angestelltem Spitex-Personal die Pflege leisten
Interne Kalkulationsgrundlage
Die Pflegevermittlung Schweiz kalkuliert intern mit einem Limit von maximal 220 Minuten (3 Stunden 40 Minuten) an täglichen grundpflegerischen Aufgaben. Dies entspricht realistischen Werten, wie sie auch in der professionellen Spitex üblich sind. Betreuungspersonen müssen ausserdem Zeit für andere wichtige Aufgaben haben:
- Haushalt und Einkaufen
- Kochen und Mahlzeitenvorbereitung
- Gesellschaft und emotionale Unterstützung
- Mobilisation und Aktivierung
- Sicherheit und Begleitung
Zielgruppe: Menschen mit Restautonomie
Unser Modell der Live-in-Betreuung mit der gleichzeitigen Möglichkeit der kassenpflichtigen Erbringung von Grundpflege durch verschiedene Spitex-Unternehmen und -Organisationen richtet sich an Senioren sowie an Menschen mit Behinderungen, die zumindest über ein gewisses Mass an teilweiser Autonomie verfügen:
- Senioren mit gewisser Selbstständigkeit
- Menschen mit beginnender Demenz
- Personen in der Rehabilitation
- Temporäre Betreuung nach Spitalaufenthalten
Ehrliche Grenzen anerkennen
Bei einem pflegerischen Bedarf, der deutlich über den üblichen Rahmen hinausgeht, handelt es sich meist um Schwerstpflegefälle, die professioneller Rundumbetreuung in spezialisierten Einrichtungen bedürfen. Eine ehrliche Bedarfseinschätzung liegt im Interesse aller Beteiligten und verhindert unrealistische Erwartungen sowie Überforderung.