3. Pflege-Finanzierung: Wegweisung zu Möglichkeiten der Förderung
Die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter ist für viele Familien eine Herausforderung. Ob Unterstützung zu Hause, Tagesbetreuung oder Pflegeheim – die Kosten können das Budget erheblich belasten. In der Schweiz gibt es jedoch zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, diese finanzielle Belastung zu verringern. Im Folgenden bietet unser Pflegewegweiser eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Wir erläutern, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, wie Sie diese beantragen und worauf Sie achten sollten.
Krankenversicherung:
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege und diagnostische Leistungen. Die Höhe der Leistungen hängt vom individuellen Pflegeumfang ab, der von einem Arzt bestätigt und verordnet werden muss. Es ist wichtig zu wissen, dass die Krankenversicherung nicht für hauswirtschaftliche Leistungen aufkommt. Die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer (z.B. der Spitex) abgerechnet. Bitte beachten Sie ausserdem, dass Sie einen Teil der Kosten als Selbstbehalt (gesetzliche Patientenbeteiligung) tragen müssen, dessen Höhe je nach Kanton variieren kann.
Hilflosenentschädigung:
Personen, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, können die Hilflosenentschädigung beantragen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und danach, ob die Person zu Hause oder in einer Institution gepflegt wird. Die Entschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt und ist steuerfrei. Der Antrag kann bei der zuständigen AHV-Stelle gestellt werden, wobei eine ärztliche Beurteilung erforderlich ist. Die Wartezeit beträgt in der Regel ein Jahr, bei schweren Fällen kann sie verkürzt werden.
Ergänzungsleistungen:
Wenn die Rente und das Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig und können einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Pflege leisten. Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Wohnkosten, Krankheits- und Behinderungskosten. Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückbezahlt werden und sind steuerfrei. Ein Antrag kann bei der kantonal zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) gestellt werden.
Kantonale und kommunale Unterstützung:
Einige Kantone und Gemeinden bieten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige an. Die Angebote variieren stark, weshalb empfohlen wird, sich direkt bei den lokalen Behörden zu erkundigen. Einige Kantone haben spezielle Pflegefonds eingerichtet, andere bieten Zuschüsse für den Umbau der Wohnung oder für Hilfsmittel. Auch Betreuungsgutschriften für pflegende Angehörige sind in manchen Kantonen verfügbar. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Region, da die Antragsprozesse oft viel Zeit in Anspruch nehmen.
Steuerliche Entlastung:
Pflegekosten können auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden: Krankheits- und unfallbedingte Kosten, die von keiner Versicherung gedeckt sind, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens können ungedeckte Kosten sogar vollumfänglich abgezogen werden, sofern diese aufgrund einer Behinderung anfallen. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören nicht nur direkte Pflegekosten, sondern auch Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien, Kosten für Hilfsmittel und unter Umständen sogar Umbaukosten in der Wohnung. Es empfiehlt sich, bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Private Zusatzversicherungen:
Als Ergänzung zur obligatorischen Krankenversicherung haben viele Menschen in der Schweiz eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Deren Leistungen unterscheiden sich jedoch stark, wenn es sich um hauswirtschaftliche Leistungen oder die Betreuung zuhause handelt. Vergleichen dazu Ihre individuelle Versicherungspolice und achten Sie auf die Bedingungen, insbesondere auf Wartezeiten und Leistungsausschlüsse.
Schliesslich gibt es noch verschiedene andere Versicherungs-Modelle, von Taggeld-Versicherungen bis hin zu Kapitalversicherungen. Beachten Sie, dass solche Versicherungen meist am sinnvollsten sind, wenn sie frühzeitig abgeschlossen werden.
Stiftungen und Fonds:
In der Schweiz gibt es verschiedene private Stiftungen und Fonds, die in Härtefällen finanzielle Unterstützung leisten. Die Voraussetzungen und Antragsverfahren variieren, aber es kann sich lohnen, diese Möglichkeit zu prüfen. Einige bekannte Organisationen sind Pro Senectute, die Alzheimer-Vereinigung oder die Krebsliga. Auch berufsspezifische oder regionale Stiftungen können Unterstützung bieten. Die Recherche und Antragstellung kann zeitaufwändig sein, führt aber oft zu zusätzlicher Hilfe.
Beratung und Unterstützung:
Die Finanzierung der Pflege kann komplex sein. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Gemeinden bieten kostenlose Beratungsstellen an, die Ihnen bei der Orientierung im Förderdschungel helfen können. Auch Sozialämter, Pro Senectute oder spezialisierte Pflegeberatungsstellen können wertvolle Unterstützung bieten. Diese Stellen kennen oft auch lokale Angebote und können Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Tipp: Erstellen Sie einen Finanzierungsplan
Ein detaillierter Finanzierungsplan für die Pflege kann Ihnen helfen, potenzielle finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Berücksichtigen Sie dabei Ihr aktuelles Einkommen und Vermögen, erwartete Pflegekosten sowie mögliche Leistungen von Versicherungen und staatlichen Stellen.