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Marian Birkholz

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten. 

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Pflegewegweiser für Seniorenbetreuung in der Schweiz

Geschrieben von

Lukas Meier

Veröffentlicht am
Dieser umfassende Pflegewegweiser bietet Ihnen einen Überblick über wichtige Aspekte der Seniorenpflege in der Schweiz. Von Pflegeformen und Möglichkeiten der Finanzierung, über rechtliche Grundlagen bis hin zur Sondersituation der pflegenden Angehörigen sowie einigen Tipps, wie Sie Qualität erkennen können – hier finden Sie wertvolle Informationen und praktische Tipps, um fundierte Entscheidungen für Ihre individuelle Pflegesituation treffen zu können.

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Die Pflegevermittlung Schweiz: Ihr persönlicher Pflegewegweiser

Im komplexen System der Seniorenbetreuung und -pflege mit ihren vielfältigen Akteuren in der Schweiz ist es mitunter schwierig, den Überblick zu behalten und die richtige Entscheidung zu treffen. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert eine sorgfältig durchdachte, massgeschneiderte Lösung. Dieser Pflegewegweiser unterstützt Sie dabei, in Ihrer spezifischen Situation den optimalen Weg zu finden.

Dafür haben wir nützliche Informationen sowie konkrete Hilfestellungen zu den wichtigsten Fragen zusammengetragen: Welche Pflege- und Betreuungsformen gibt es überhaupt? Wie können Sie die Pflege finanzieren? Welche rechtlichen Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden, bzw. welche Gesetze müssen beachtet werden? Und worauf sollte für das Maximum an Qualität in der Pflege geachtet werden.

Zusätzlich zeigen wir auf, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für pflegende Angehörige selbst gibt. Dazu gehören finanzielle Hilfen, Entlastungsangebote sowie rechtliche Absicherungen wie die Patientenverfügung, die Ihnen und Ihren Liebsten den Pflegealltag erleichtern.

Wege weisen in der Pflege: Überblick über das Pflegeangebot


In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von pflegerischen Angeboten und Dienstleistungen, die wir im Folgenden kurz vorstellen möchten:

Häusliche Pflege und Betreuung:


Ambulante Pflege durch die Spitex:
Öffentliche sowie private Spitex-Organisationen bieten ambulant medizinisch-pflegerische Leistungen an. Diese Leistungen werden durch die Krankenkasse bezahlt, soweit dies auf ärztliche Verordnung hin erfolgt und es sich um in der Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) festgelegte Pflegeleistungen handelt. Spitex-Dienste müssen jeweils kantonal zugelassen sein und sind zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards verpflichte.

Spitex-Dienste können sowohl langfristige als auch kurzfristige Pflegebedarfe abdecken und dabei Dienstleistungen wie Wundversorgung, Medikamentenmanagement und diagnostische Aufgaben sowie Unterstützung bei der täglichen Grundpflege anbieten. Auf Wunsch übernehmen vor allem die privaten Spitex-Organisationen auch Aufgaben im Haushalt sowie bei der Betreuung, die dann jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

In jüngerer Zeit hat sich bei den Spitex-Organisationen eine zusätzliche Sonderform herausgebildet: Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Leistungen der Grundpflege kassenpflichtig abrechnen, die eigentlichen Leistungen jedoch nicht vom Stammpersonal der Spitex, sondern von Dritten (z.B. pflegenden Angehörigen) erbracht werden. Zu diesen Firmen zählen etablierte Anbieter wie etwa AsFam, Arana Care, Caritas, IAHA und Solicare sowie zunehmend auch das zuerst in Deutschland aktive Unternehmen Pflegewegweiser aus St. Gallen.

Gewerblich organisierte Betreuung daheim:
Viele Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedürfen einer dauerhaften und möglichst umfassenden Begleitung und Betreuung in ihren eigenen vier Wänden. Dabei besteht diese sogenannte “Live-in-Betreuung” (früher: 24-Stunden-Betreuung) aus einer Kombination von Aufgaben im Haushalt, dem Leisten von Gesellschaft und das Vermitteln von mehr Sicherheit sowie einer Unterstützung bei den Alltagsverrichtungen wie An- und Ausziehen, Körperpflege und Hygiene. Unterschieden werden die Anbieter zuerst danach, wer Arbeitgeber des zur Verfügung gestellten Personals wird: Agiert die Agentur als Arbeitgeber, handelt es sich um Personalverleih, wird der private Haushalt hingegen selbst zum Arbeitgeber, so liegt Personalvermittlung vor. Das Vermittlungsmodell, für das auch die Pflegevermittlung Schweiz steht, ist langfristig finanziell attraktiver. Dies liegt zum Teil auch daran, dass die Leistungen der Grundpflege kassenpflichtig gestaltet werden können, auch wenn eine vertraute und mit im Haus lebende Betreuungsperson diese Aufgaben übernimmt

Private sowie gemeinnützige Besuchs- und Begleitdienste:
Neben den diversen Betreuungs-Anbietern mit und ohne Spitex-Bewilligung gibt es noch verschiedenste Begleit- und Entlastungsdienste unter privater, öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft. Diese Dienste können oft jedoch nur eine punktuelle Entlastung und Unterstützung während einiger Stunden am Tag oder zu bestimmten Anlässen gewährleisten.

Tages- und Nachtpflege:


Tagespflege:
Dieses Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, die tagsüber betreut werden müssen, aber weiterhin zu Hause leben. Es entlastet pflegende Angehörige und schafft für die Pflegebedürftigen soziale Kontakte sowie strukturierte Tagesabläufe. Tagespflegezentren organisieren oft therapeutische Aktivitäten, Mahlzeiten und Transportdienste. So können die Pflegebedürftigen den Tag in einer sicheren Umgebung verbringen, während ihre Angehörigen ihrer Berufstätigkeit und anderen Verpflichtungen nachgehen können.

Nachtpflege:
Ähnlich wie die Tagespflege richtet sich die Nachtpflege an Pflegebedürftige, die nachts betreut werden müssen. Diese Dienste bieten eine sichere Umgebung für diejenigen, die nachts Unterstützung benötigen, sei es aufgrund von Schlafstörungen, Demenz oder anderen gesundheitlichen Herausforderungen. Nachtpflege kann pflegende Angehörigen entlasten und sicherstellen, dass der Pflegebedürftige in der Nacht gut versorgt ist. Die Angebote sind jedoch rar und teilweise mit hohen Kosten verbunden.

Stationäre Pflege:


Pflegeheime:
Für Menschen, die eine umfassende und kontinuierliche Betreuung benötigen, bieten Pflegeheime eine sichere Umgebung mit medizinischer und pflegerischer Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Pflegeheime verfügen über geschultes Fachpersonal, das medizinische Versorgung, Physiotherapie und Aktivitäten zur sozialen Teilhabe bereitstellt. Die Wahl eines geeigneten Pflegeheims erfordert oft eine gründliche Recherche sowie vorab Besichtigung vor Ort, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen erfüllt werden.

Betreutes Wohnen:
Diese Wohnform bietet eine Kombination aus eigenständigem Leben und bedarfsgerechter Unterstützung, ideal für Senioren, die noch relativ unabhängig sind, aber gelegentlich Hilfe benötigen. Betreutes Wohnen fördert die Selbstständigkeit der Bewohner und bietet gleichzeitig Zugang zu Gemeinschaftsaktivitäten, Mahlzeitenservice und Notfallhilfe.

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älterer Mann der auf der Couch am Tablet sitzt

Pflege-Finanzierung: Wegweisung zu Möglichkeiten der Förderung

Die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter ist für viele Familien eine Herausforderung. Ob Unterstützung zu Hause, Tagesbetreuung oder Pflegeheim – die Kosten können das Budget erheblich belasten. In der Schweiz gibt es jedoch zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, diese finanzielle Belastung zu verringern. Im Folgenden bietet unser Pflegewegweiser eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Wir erläutern, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, wie Sie diese beantragen und worauf Sie achten sollten.

Krankenversicherung:
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege und diagnostische Leistungen. Die Höhe der Leistungen hängt vom individuellen Pflegeumfang ab, der von einem Arzt bestätigt und verordnet werden muss. Es ist wichtig zu wissen, dass die Krankenversicherung nicht für hauswirtschaftliche Leistungen aufkommt. Die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer (z.B. der Spitex) abgerechnet. Bitte beachten Sie ausserdem, dass Sie einen Teil der Kosten als Selbstbehalt (gesetzliche Patientenbeteiligung) tragen müssen, dessen Höhe je nach Kanton variieren kann.

Hilflosenentschädigung:
Personen, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, können die Hilflosenentschädigung beantragen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und danach, ob die Person zu Hause oder in einer Institution gepflegt wird. Die Entschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt und ist steuerfrei. Der Antrag kann bei der zuständigen AHV-Stelle gestellt werden, wobei eine ärztliche Beurteilung erforderlich ist. Die Wartezeit beträgt in der Regel ein Jahr, bei schweren Fällen kann sie verkürzt werden.

Ergänzungsleistungen:
Wenn die Rente und das Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig und können einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Pflege leisten. Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Wohnkosten, Krankheits- und Behinderungskosten. Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückbezahlt werden und sind steuerfrei. Ein Antrag kann bei der kantonal zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) gestellt werden.

Kantonale und kommunale Unterstützung:
Einige Kantone und Gemeinden bieten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige an. Die Angebote variieren stark, weshalb empfohlen wird, sich direkt bei den lokalen Behörden zu erkundigen. Einige Kantone haben spezielle Pflegefonds eingerichtet, andere bieten Zuschüsse für den Umbau der Wohnung oder für Hilfsmittel. Auch Betreuungsgutschriften für pflegende Angehörige sind in manchen Kantonen verfügbar. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Region, da die Antragsprozesse oft viel Zeit in Anspruch nehmen.

Steuerliche Entlastung:
Pflegekosten können auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden: Krankheits- und unfallbedingte Kosten, die von keiner Versicherung gedeckt sind, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens können ungedeckte Kosten sogar vollumfänglich abgezogen werden, sofern diese aufgrund einer Behinderung anfallen. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören nicht nur direkte Pflegekosten, sondern auch Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien, Kosten für Hilfsmittel und unter Umständen sogar Umbaukosten in der Wohnung. Es empfiehlt sich, bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Private Zusatzversicherungen:
Als Ergänzung zur obligatorischen Krankenversicherung haben viele Menschen in der Schweiz eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Deren Leistungen unterscheiden sich jedoch stark, wenn es sich um hauswirtschaftliche Leistungen oder die Betreuung zuhause handelt. Vergleichen dazu Ihre individuelle Versicherungspolice und achten Sie auf die Bedingungen, insbesondere auf Wartezeiten und Leistungsausschlüsse.

Schliesslich gibt es noch verschiedene andere Versicherungs-Modelle, von Taggeld-Versicherungen bis hin zu Kapitalversicherungen. Beachten Sie, dass solche Versicherungen meist am sinnvollsten sind, wenn sie frühzeitig abgeschlossen werden.

Stiftungen und Fonds:
In der Schweiz gibt es verschiedene private Stiftungen und Fonds, die in Härtefällen finanzielle Unterstützung leisten. Die Voraussetzungen und Antragsverfahren variieren, aber es kann sich lohnen, diese Möglichkeit zu prüfen. Einige bekannte Organisationen sind Pro Senectute, die Alzheimer-Vereinigung oder die Krebsliga. Auch berufsspezifische oder regionale Stiftungen können Unterstützung bieten. Die Recherche und Antragstellung kann zeitaufwändig sein, führt aber oft zu zusätzlicher Hilfe.

Beratung und Unterstützung:
Die Finanzierung der Pflege kann komplex sein. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Gemeinden bieten kostenlose Beratungsstellen an, die Ihnen bei der Orientierung im Förderdschungel helfen können. Auch Sozialämter, Pro Senectute oder spezialisierte Pflegeberatungsstellen können wertvolle Unterstützung bieten. Diese Stellen kennen oft auch lokale Angebote und können Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Tipp: Erstellen Sie einen Finanzierungsplan
Ein detaillierter Finanzierungsplan für die Pflege kann Ihnen helfen, potenzielle finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Berücksichtigen Sie dabei Ihr aktuelles Einkommen und Vermögen, erwartete Pflegekosten sowie mögliche Leistungen von Versicherungen und staatlichen Stellen.

Rechtliche Grundlagen bei der Pflege: Wegweiser durch die Pflege-Vorschriften

Der rechtliche Rahmen bei der Pflege und Betreuung in der Schweiz ist sehr vielschichtig und tangiert verschiedene Bereiche des Sozial-, Arbeits- und Zivilrechts und untersteht zudem neben Bundesrecht auch kantonalem – und damit teilweise unterschiedlichem – Recht. Für den Laien kann dies schnell unübersichtlich werden. Doch keine Sorge: Mit der Pflegevermittlung Schweiz sowie diesem komprimierten Pflege-Wegweiser erhalten Sie einen ersten Überblick über wichtige rechtliche Aspekte.

Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) sowie kantonales Gesundheitsrecht:
Gesundheitsberufe und Leistungserbringer wie die Spitex unterstehen der jeweiligen kantonalen Gesundheitsgesetzgebung sowie den Regelungen der KLV sowie der KVV. Darin ist geregelt, dass Pflegeleistungen nur von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, wenn sie von anerkannten Leistungserbringern erbracht werden. Die KLV definiert in Art. 7 präzise die als Pflichtleistungen geltenden Tätigkeiten und deren Vergütungsumfang durch die Krankenkassen. Dies umfasst Abklärungen, Beratungen, Koordination, Untersuchungen, Behandlungen und Grundpflege. Für diese Leistungen legt die Verordnung in Art. 7a Höchsttarife fest und regelt die Kostenbeteiligung der Versicherten. Ergänzend bestimmen die kantonalen Gesundheitsgesetze Anforderungen an die Qualifikation des Pflegepersonals und die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen. Sie schreiben Bewilligungspflichten für die Berufsausübung und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen vor, was die Grundlage für eine hochwertige Gesundheitsversorgung bildet. Die KLV beinhaltet zusätzlich in Art. 8 und 8a Bestimmungen zur ärztlichen Anordnung, Bedarfsermittlung und regelmässigen Überprüfung des Pflegebedarfs, um eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Regelungen werden durch die Bestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) konkretisiert, die detaillierte Vorgaben zur Durchführung und Abrechnung von Pflegeleistungen enthält.

Obligationenrecht (OR) und Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG):
Klar formulierte Verträge sind stets essentiell, um spätere Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Während die pflegerischen Leistungen von Spitex-Organisationen dem Bereich des Auftragsrechts zuzuordnen sind, erfolgen gerade die stunden- oder tageweisen Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen meist in Form eines Verleihs der Mitarbeitenden an die Senioren oder deren Familien. Die Verträge zwischen den Agenturen und deren Kunden können Kündigungsfristen vorsehen, die von denen abweichen, die in den Arbeits- bzw. Verleihverträgen mit den Betreuungspersonen vorgesehen sind. Gewerbsmässige Verleih- oder Vermittlungs-Anbieter unterstehen zusätzlich dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), in welchem vor allem die Bewilligungsvoraussetzungen für solche Unternehmen festgeschrieben sind. Bei grenzüberschreitender Tätigkeit handelt es sich hier um die sogenannte “SECO-Bewilligung”, von der häufig die Rede ist.

Auch die Arbeitsverträge sind im OR (Art. 319 ff) geregelt. Arbeitsverträge sollten stets detaillierte Regelungen zu den Arbeitszeiten enthalten, einschliesslich der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden sowie Regelungen zu Überstunden und Pausen. Zudem ist eine konkrete Beschreibung der zu erbringenden Aufgaben notwendig, um die Erwartungen beider Parteien klar festzulegen. Der Urlaubsanspruch der Pflegekraft muss ebenfalls geregelt sein. Auch Kündigungsfristen und -bedingungen sowie die Regelungen im Krankheitsfalle dürfen nicht einseitig abweichend und zu Ungunsten des Arbeitnehmers definiert werden.

Geltung von OR und Arbeitsgesetz bei der 24-Stunden-Betreuung:
Bei der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung kommen unterschiedliche Regelungen und Gesetze zur Anwendung, je nachdem, wer Arbeitgeber der Betreuungs- und Pflegepersonen wird, bzw. wer wesentliche Weisungsrechte ausübt.

Zunächst unterstehen häusliche Anstellungen immer auch den Regelungen des OR. Bei einer direkten Anstellung sind die Mindestlöhne in einem bundesweiten NAV festgelegt. Unterschreitungen sind häufig, daher werden behördliche Kontrollen der einzureichenden Verträge zu Recht relativ häufig vorgenommen.

Die Geltung kantonaler Normal-Arbeitsverträge (NAV) im Bereich der Hauswirtschaft kann hingegen vertraglich ausgeschlossen (“wegbedungen”) werden.

Wird hingegen die Betreuungs-Agentur zum Arbeitgeber, dann handelt es sich um Personalverleih und damit um eine Dienstleistung für den Senior oder privaten Haushalt, bei der die gesamte Lohnsumme mehrwertsteuerpflichtig wird. Nur dann gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes; dies betrifft zuerst die Arbeits-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten sowie die Regelung von Überstunden sowie Feiertagsarbeit, aber auch die Verpflichtung zur Erhebung und Dokumentation geleisteter Arbeits- und Pausenzeiten. Hausangestellte haben dann zudem Anspruch auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit pro Tag und müssen mindestens einen freien Tag (24 Stunden) pro Woche erhalten. Überstunden müssen entweder mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet oder durch Freizeit kompensiert werden. Im Personalverleih sind die Löhne in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt.

Sozialversicherungsrecht:
Das Sozialversicherungsrecht ist ein zentraler Aspekt bei der Beschäftigung von Betreuungs- und Pflegekräften in der Schweiz. Diese müssen bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Arbeitslosenversicherung sowie bei der beruflichen Vorsorge (BVG) angemeldet sein. Letzteres gilt, sofern der Arbeitsvertrag länger als 3 Monate andauert und sofern der Arbeitnehmer noch nicht das AHV-Alter erreicht hat. Durch die Anmeldung bei AHV und IV sind Pflegekräfte im Falle von Alter, Tod oder Invalidität abgesichert. Die Arbeitslosenversicherung sichert das Einkommen der Pflegekraft im Falle einer Arbeitslosigkeit zu 70 bis 80% ab, sofern diese mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet hat. Es ist wichtig, alle notwendigen Schritte zur Anmeldung rechtzeitig durchzuführen, auch um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Kunden der Pflegevermittlung Schweiz können dafür auf Wunsch einen durch uns vermittelten und kostengünstigen Treuhandservice in Anspruch nehmen.

Arbeitsbewilligung und Ausländerrecht:
Möchten Sie eine ausländische Pflegekraft beschäftigen, kommen zusätzlich Fragen zu den notwendigen Arbeitsbewilligungen ins Spiel. Pflegekräfte aus EU/EFTA-Staaten fallen unter die Personenfreizügigkeit und erhalten in der Regel rasch und unbürokratisch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und können zudem für 90 Tage pro Kalenderjahr im sogenannten “Online-Meldeverfahren” angemeldet werden. Drittstaaten-Angehörige müssen strengere Anforderungen erfüllen und durchlaufen häufig ein komplexeres Verfahren. Diese Arbeitsbewilligungen sind oft kontingentiert und erfordern den Nachweis, dass keine geeigneten inländischen Arbeitskräfte (oder solche aus EU/EFTA-Ländern) zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Pflegekräfte die Bedingungen der jeweiligen Bewilligung erfüllen, wie etwa ausreichende Sprachkenntnisse sowie eine angemessene Unterbringung.

Datenschutz:
In Zeiten zunehmender Digitalisierung spielt der Datenschutz auch in der Pflege eine immer wichtigere Rolle. Der verantwortungsvolle Umgang mit persönlichen Informationen ist nicht nur ethisch notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Pflegekräfte haben Zugang zu sensiblen Daten wie medizinischen Informationen, persönlichen Kontaktdaten und finanziellen Details der Pflegebedürftigen. Es ist daher essenziell, klare Regeln für den Umgang mit diesen vertraulichen Daten zu etablieren. Informieren Sie Ihre Pflegekraft umfassend über ihre Schweigepflicht und die Bedeutung des Datenschutzes. Stellen Sie sicher, dass alle personenbezogenen Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Dazu gehören auch Massnahmen wie die sichere Aufbewahrung von Dokumenten, der Einsatz von passwortgeschützten digitalen Systemen und die regelmässige Schulung der Pflegekräfte im Datenschutz.

Hinweis: Es sei daran erinnert, dass das Pflegerecht einem stetigen Wandel unterliegt. Regelmässige Überprüfungen Ihrer Vereinbarungen stellen sicher, dass Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind.

Pflegewegweiser für Angehörige: Finanzielle Entlastung und Unterstützung erhalten

Die Pflege eines nahestehenden Menschen erfordert viel Zeit, Energie und Hingabe. Gleichzeitig stehen pflegende Angehörige vor erheblichen emotionalen, physischen und teilweise finanziellen Herausforderungen. Um diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigen zu können, ist es wichtig zu wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Dabei hilft Ihnen unser Wegweiser für die Angehörigenpflege.

Die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige steht dabei besonders im Fokus. Es gibt jedoch noch weitere Entlastungsangebote, die Ihnen helfen können, Ihre Angehörigen bestmöglich zu versorgen und gleichzeitig Ihre eigene Lebensqualität zu erhalten.

Finanzielle Unterstützung:


Lohn für pflegende Angehörige:
Schon im August 2020 hielt das Bundesamt für Gesundheit BAG in einer Publikation fest: “Betreuende Angehörige sind eine unverzichtbare Säule der Schweizer Gesundheitsversorgung. Das freiwillige Engagement der schätzungsweise 600.000 betreuenden Angehörigen im Wert von rund 3,7 Milliarden Franken pro Jahr entlastet das Budget der öffentlichen Hand enorm.”

Dennoch bietet vor allem die Anstellung pflegender Angehöriger durch Unternehmen und Organisationen mit Spitex-Bewilligung nach wie vor das grösste finanzielle Entlastungspotential für die Pflegenden. Diese Unternehmen bezahlen pflegenden Angehörigen für die durch sie geleistete Grundpflege (KLV-C) einen Stundenlohn, welcher sich in aller Regel am Satz der Assistenzbeiträge der IV orientiert. Einige Unternehmen wie z.B. die IAHA bezahlen sogar bis zu CHF 36.- pro Stunde. Das Unternehmen Pflegewegweiser wirbt mit einem Stundenlohn von CHF 37.90, wobei hier jedoch bereits das Feriengeld enthalten ist, der tatsächliche Bruttolohn mit CHF 35.- also wieder niedriger ausfällt.

Aufgrund gesetzlicher Erfordernisse ist es notwendig, dass pflegende Angehörige die Pflegeleistungen unter Weisung und unter Anleitung durch das abrechnende Spitex-Unternehmen erbringen. Am Umfang der gewährten Unterstützung und Begleitung (telefonisch sowie vor Ort) sowie bei Aus- und Weiterbildung zeigen sich in der Praxis die Qualitätsunterschiede der mittlerweile zahlreichen Anbieter von “Lohn für pflegende Angehörige”.

Pflegende Angehörige müssen binnen eines Jahres ein Pflegehelfer-Zertifikat erwerben, was vor allem Angehörige mit mangelnden Sprachkenntnissen der Landessprache(n) der Schweiz vor Probleme stellen kann. Diese Kurse werden online oder als Kombination mit Präsenzunterricht angeboten und die Kosten dafür werden, je nach Anbieter, ganz oder teilweise übernommen.

Auch pflegende Angehörige müssen ihre (grund-)pflegerischen Tätigkeiten in einem zur Verfügung gestellten Erfassungssystem dokumentieren, damit die abrechnenden Spitex-Unternehmen ihrer Aufzeichnungspflicht gegenüber den Krankenkassen nachkommen können. Diese elektronischen Systeme sind unterschiedlich leicht zu bedienen, was ebenfalls ein Kriterium bei der Wahl des Anbieters darstellen sollte.

Betreuungsgutschriften:
Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern werden als fiktives Einkommen bei der Rentenbildung berücksichtigt. So soll pflegenden Angehörigen ermöglicht werden, im Alter selbst eine höhere Rente zu erreichen.

Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben dabei all jene, die nicht mehr als 30 km von ihren pflegebedürftigen Verwandten entfernt leben oder nicht mehr als eine Stunde benötigen, um diese zu erreichen. Dabei müssen Sie und die pflegebedürftige Person sich während mindestens 180 Tagen im Jahr in dieser Wohnsituation befinden.

Als Verwandte gelten: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie ein Lebenspartner, mit der die versicherte Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt lebt. Als pflegebedürftig gelten Verwandte, wenn diese von der AHV, der IV, der Unfall- oder der Militärversicherung eine Hilflosenentschädigung beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt ist die Hilflosenentschädigung an pflegebedürftige Minderjährige.

Hilflosenentschädigung:
Die Hilflosenentschädigung kann von der pflegebedürftigen Person beantragt werden, wenn diese seit mindestens einem Jahr auf regelmässige Hilfe im Alltag angewiesen ist. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab und kann zur Finanzierung der Pflege durch Angehörige verwendet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Hilflosenentschädigung unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt wird und steuerfrei ist.

Tipp: Führen Sie halbjährlich einen umfassenden Finanzcheck durch. Überprüfen Sie dabei nicht nur Ihre aktuellen Ausgaben und Einnahmen, sondern auch langfristige finanzielle Auswirkungen der Pflegesituation. Berücksichtigen Sie zudem mögliche Veränderungen in Ihrer beruflichen Situation und deren Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, versteckte Fördermöglichkeiten aufzudecken und Ihre finanzielle Planung zu optimieren.


Kantonale Unterstützung:
Viele Kantone bieten zusätzliche finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige an. Diese können von Pflegezulagen über Entlastungsdienste bis hin zu speziellen Förderprogrammen reichen. Die Angebote und Voraussetzungen variieren stark von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich daher, sich bei der kantonalen Verwaltung oder lokalen Beratungsstellen über die spezifischen Möglichkeiten in Ihrer Region zu informieren.

Weitere Entlastungsangebote:


Tages- und Nachtstrukturen:
Tages- und Nachtstrukturen sind eine wertvolle Option bei der Entlastung pflegender Angehöriger. Viele Pflegeheime und spezialisierte Einrichtungen bieten Tages- oder Nachtbetreuung an. Die pflegebedürftige Person kann so für einige Stunden oder über Nacht professionell betreut werden, während pflegende Angehörige Zeit für sich haben oder ihrem Beruf nachgehen können.

Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der stationären Pflege, bei der die pflegebedürftige Person für einige Tage oder Wochen in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen, Urlaub zu machen, sich zu erholen oder andere wichtige Verpflichtungen wahrzunehmen. Kurzzeitpflege kann auch in Situationen genutzt werden, in denen die pflegende Person selbst krank ist oder aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kann.

Freiwilligendienste:
In vielen Gemeinden gibt es zudem Freiwilligendienste, die stundenweise Betreuung oder Entlastung anbieten. Diese können eine wertvolle Ergänzung zu professionellen Diensten sein und bieten oft auch soziale Kontakte und Aktivitäten für die Pflegebedürftigen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf:


Gesetzliche Regelungen:
Seit 2021 haben Arbeitnehmende in der Schweiz gesetzlich verankerte Rechte in Bezug auf die Pflege von Angehörigen. Dazu gehört der Anspruch auf bezahlte Kurzabwesenheiten für die Betreuung von Angehörigen von bis zu drei Tagen pro Ereignis und maximal zehn Tagen pro Jahr. Für die Betreuung von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern gibt es zudem die Möglichkeit eines längeren bezahlten Urlaubs von bis zu 14 Wochen.

Flexible Arbeitsmodelle: Viele Arbeitgeber bieten darüber hinaus flexible Arbeitsmodelle an, die es erleichtern können, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Dazu gehören Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten oder die Möglichkeit zum Home-Office. Es ist wichtig, offen mit dem Arbeitgeber über die jeweilige Situation zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die sowohl den persönlichen Bedürfnissen als auch denen des Unternehmens gerecht werden.

Langfristige finanzielle Planung:
Bei der Anpassung der Arbeitssituation ist es wichtig, auch die langfristigen finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann sich nicht nur auf das aktuelle Einkommen, sondern auch auf die Altersvorsorge auswirken. Lassen Sie sich zu diesem Thema von Fachpersonen beraten, um langfristige finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Rechtliche Absicherung:


Vorsorgeauftrag:
Der Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Instrument, mit dem die pflegebedürftige Person festlegen kann, wer sich im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kümmern soll. Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Er tritt erst in Kraft, wenn die Person urteilsunfähig wird und das Erwachsenenschutzgericht den Auftrag validiert hat.

Patientenverfügung:
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, Wünsche für medizinische Behandlungen im Falle der Urteilsunfähigkeit festzuhalten. Dies kann Entscheidungen über lebenserhaltende Massnahmen, Schmerztherapie oder den Sterbeort umfassen. Eine Patientenverfügung entlastet nicht nur die Angehörigen in schwierigen Entscheidungssituationen, sondern stellt auch sicher, dass der Wille des Patienten respektiert wird.

Vollmachten:
Vollmachten können es Ihnen ermöglichen, im Namen der pflegebedürftigen Person zu handeln, z.B. bei Behörden oder Banken. Es ist wichtig, dass diese Vollmachten rechtzeitig und in der korrekten Form erteilt werden, solange die pflegebedürftige Person noch urteilsfähig ist.

Selbstfürsorge und psychologische Unterstützung:


Kurse für pflegende Angehörige:
Kurse für pflegende Angehörige bieten nicht nur praktisches Wissen zur Pflege, sondern oft auch Module zur Stressbewältigung und zum Selbstmanagement. Diese Kurse werden häufig von Angehörigen-Organisationen wie der IAHA oder AsFam, Krankenkassen oder kantonalen Stellen angeboten und sind oft kostenlos oder stark vergünstigt.

Selbsthilfegruppen:
Selbsthilfegruppen können eine wertvolle Ressource sein. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr entlastend wirken und praktische Tipps für den Pflegealltag liefern. In vielen Regionen gibt es spezielle Gruppen für pflegende Angehörige, die von Fachpersonen geleitet werden.

Psychologische Beratung:
Psychologische Beratung oder Psychotherapie kann helfen, mit den emotionalen Herausforderungen der Pflege umzugehen. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für psychologische Unterstützung, wenn diese von einem Arzt verordnet wird. Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Situation überfordert.

Hinweis: Jede Pflegesituation ist einzigartig, weshalb es hilfreich sein kann, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die für Sie passenden Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.

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Unser Betreuungs- & Pflege-Wegweiser: Qualität erkennen können

Geht es darum, eine geeignete Pflegelösung für sich selbst oder einen nahen Angehörigen zu finden, steht man oft vor einer emotionalen, einschneidenden und zudem komplexen Entscheidung. Die Qualität der Pflege hat einen erheblichen Einfluss auf Wohlbefinden und Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Daher ist es entscheidend, sorgfältig zu prüfen, welche Einrichtung oder welcher Dienst die besten Leistungen bietet. Unser Pflegewegweiser hilft Ihnen, wesentliche Qualitätsmerkmale zu erkennen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Im Folgenden finden Sie einige Kriterien, die Ihnen dabei helfen, verschiedene Angebote zu bewerten und die für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Pflegelösung zu wählen:

Qualifikation des Pflegepersonals:
Achten Sie auf die fachliche Qualifikation der Pflegekräfte. Fragen Sie nach Ausbildungsabschlüssen und Zusatzqualifikationen, besonders wenn spezielle Pflegebedürfnisse vorliegen. Gut ausgebildetes Personal ist die Basis für eine hochwertige Pflege.

Umgang mit den Pflegebedürftigen:
Beobachten Sie, wie das Personal mit den Pflegebedürftigen umgeht. Wird respektvoll und freundlich kommuniziert? Werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt? Ein wertschätzender Umgang ist ein wichtiger Indikator für eine gute Pflege. Dies ist zudem gerade besonders wichtig, wenn Betreuende und Betreute zusammen unter einem Dach leben.

Personalschlüssel und Kontinuität:
Informieren Sie sich gerade bei stationären Leistungen über den Personalschlüssel. Wie viele Pflegebedürftige betreut eine Pflegekraft? Ein guter Personalschlüssel ermöglicht eine individuellere Betreuung. Achten Sie auch darauf, ob es eine Kontinuität in der Betreuung gibt, also ob möglichst die gleichen Pflegekräfte regelmässig im Einsatz sind. Dies gilt gerade für ambulante Leistungen der Spitex.

Räumlichkeiten und Ausstattung:
Begutachten Sie bei stationären Einrichtungen die Räumlichkeiten. Sind sie sauber, freundlich und barrierefrei gestaltet? Gibt es Gemeinschaftsräume und Rückzugsmöglichkeiten? Die Umgebung trägt wesentlich zum Wohlbefinden bei.

Hygienestandards und Sicherheitsmassnahmen:
Informieren Sie sich über die Hygienestandards und Sicherheitsmassnahmen. Wie wird mit der Infektionsprävention umgegangen? Welche Massnahmen gibt es zur Sturzvermeidung? Gute Pflege beinhaltet immer auch Prävention.

Aktivitätsangebote und soziale Einbindung:
Erkundigen Sie sich gerade bei betreuten Wohnformen oder Heimen nach den Möglichkeiten zur Beschäftigung und sozialen Teilhabe. Gibt es regelmässige Aktivitäten, Ausflüge oder Therapieangebote? Eine gute Einrichtung fördert die Aktivität und soziale Einbindung der Pflegebedürftigen.

Flexibilität und individuelle Anpassung: Eine gute Pflegeeinrichtung oder ein ambulanter Dienst sollte in der Lage sein, flexibel auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Fragen Sie nach, wie mit besonderen Wünschen oder Gewohnheiten umgegangen wird.

Transparenz und Kommunikation: Achten Sie darauf, wie offen die Einrichtung oder der Pflegedienst mit Ihren Fragen umgeht. Gibt es regelmässige Gespräche mit Angehörigen? Wie wird über den Pflegeverlauf informiert? Transparenz und gute Kommunikation sind wichtige Qualitätsmerkmale.

Bewertungen und Erfahrungsberichte: Lesen Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Nutzer. Achten Sie dabei auf wiederkehrende Themen, sowohl positive als auch negative. Bedenken Sie aber, dass individuelle Erfahrungen subjektiv sind.

Tipp: Besuchen oder kontaktieren Sie eine Einrichtung oder einen Betreuungs- oder Pflegedienst mehrmals. Versuchen Sie, einen Entscheid unter Zeitdruck zu vermeiden. Mitunter ist es besser, sich durch eine Übergangspflege (“Ferienbett”) buchstäblich “mehr Zeit” zu verschaffen. Dies vermeidet eine oft auch kostspielige Fehlauswahl.
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