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Marian Birkholz

Wir arbeiten laufend daran, interessante und nützliche Informationen rund um die Pflege zuhause für unsere Kunden und Interessenten zusammenzutragen. Diese Ratgeber-Beiträge entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.

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Pflegewegweiser für Seniorenbetreuung in der Schweiz

Geschrieben von

Lukas Meier

Veröffentlicht am
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Dieser umfassende Pflegewegweiser bietet Ihnen einen Überblick über wichtige Aspekte der Seniorenpflege in der Schweiz. Von Pflegeformen und Möglichkeiten der Finanzierung, über rechtliche Grundlagen bis hin zur Sondersituation der pflegenden Angehörigen sowie einigen Tipps, wie Sie Qualität erkennen können – hier finden Sie wertvolle Informationen und praktische Tipps, um fundierte Entscheidungen für Ihre individuelle Pflegesituation treffen zu können.

Passende Themen

1. Die Pflegevermittlung Schweiz: Ihr persönlicher Pflegewegweiser

Im komplexen System der Seniorenbetreuung und -pflege mit ihren vielfältigen Akteuren in der Schweiz ist es mitunter schwierig, den Überblick zu behalten und die richtige Entscheidung zu treffen. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert eine sorgfältig durchdachte, massgeschneiderte Lösung. Dieser Pflegewegweiser unterstützt Sie dabei, in Ihrer spezifischen Situation den optimalen Weg zu finden.

Dafür haben wir nützliche Informationen sowie konkrete Hilfestellungen zu den wichtigsten Fragen zusammengetragen: Welche Pflege- und Betreuungsformen gibt es überhaupt? Wie können Sie die Pflege finanzieren? Welche rechtlichen Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden, bzw. welche Gesetze müssen beachtet werden? Und worauf sollte für das Maximum an Qualität in der Pflege geachtet werden.

Zusätzlich zeigen wir auf, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für pflegende Angehörige selbst gibt. Dazu gehören finanzielle Hilfen, Entlastungsangebote sowie rechtliche Absicherungen wie die Patientenverfügung, die Ihnen und Ihren Liebsten den Pflegealltag erleichtern.

2. Wege weisen in der Pflege: Überblick über das Pflegeangebot


In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von pflegerischen Angeboten und Dienstleistungen, die wir im Folgenden kurz vorstellen möchten:

Häusliche Pflege und Betreuung:


Ambulante Pflege durch die Spitex:
Öffentliche sowie private Spitex-Organisationen bieten ambulant medizinisch-pflegerische Leistungen an. Diese Leistungen werden durch die Krankenkasse bezahlt, soweit dies auf ärztliche Verordnung hin erfolgt und es sich um in der Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) festgelegte Pflegeleistungen handelt. Spitex-Dienste müssen jeweils kantonal zugelassen sein und sind zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards verpflichte.

Spitex-Dienste können sowohl langfristige als auch kurzfristige Pflegebedarfe abdecken und dabei Dienstleistungen wie Wundversorgung, Medikamentenmanagement und diagnostische Aufgaben sowie Unterstützung bei der täglichen Grundpflege anbieten. Auf Wunsch übernehmen vor allem die privaten Spitex-Organisationen auch Aufgaben im Haushalt sowie bei der Betreuung, die dann jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

In jüngerer Zeit hat sich bei den Spitex-Organisationen eine zusätzliche Sonderform herausgebildet: Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Leistungen der Grundpflege kassenpflichtig abrechnen, die eigentlichen Leistungen jedoch nicht vom Stammpersonal der Spitex, sondern von Dritten (z.B. pflegenden Angehörigen) erbracht werden. Zu diesen Firmen zählen etablierte Anbieter wie etwa AsFam, Arana Care, Caritas, IAHA und Solicare sowie zunehmend auch das zuerst in Deutschland aktive Unternehmen Pflegewegweiser aus St. Gallen.

Gewerblich organisierte Betreuung daheim:
Viele Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedürfen einer dauerhaften und möglichst umfassenden Begleitung und Betreuung in ihren eigenen vier Wänden. Dabei besteht diese sogenannte “Live-in-Betreuung” (früher: 24-Stunden-Betreuung) aus einer Kombination von Aufgaben im Haushalt, dem Leisten von Gesellschaft und das Vermitteln von mehr Sicherheit sowie einer Unterstützung bei den Alltagsverrichtungen wie An- und Ausziehen, Körperpflege und Hygiene. Unterschieden werden die Anbieter zuerst danach, wer Arbeitgeber des zur Verfügung gestellten Personals wird: Agiert die Agentur als Arbeitgeber, handelt es sich um Personalverleih, wird der private Haushalt hingegen selbst zum Arbeitgeber, so liegt Personalvermittlung vor. Das Vermittlungsmodell, für das auch die Pflegevermittlung Schweiz steht, ist langfristig finanziell attraktiver. Dies liegt zum Teil auch daran, dass die Leistungen der Grundpflege kassenpflichtig gestaltet werden können, auch wenn eine vertraute und mit im Haus lebende Betreuungsperson diese Aufgaben übernimmt

Private sowie gemeinnützige Besuchs- und Begleitdienste:
Neben den diversen Betreuungs-Anbietern mit und ohne Spitex-Bewilligung gibt es noch verschiedenste Begleit- und Entlastungsdienste unter privater, öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft. Diese Dienste können oft jedoch nur eine punktuelle Entlastung und Unterstützung während einiger Stunden am Tag oder zu bestimmten Anlässen gewährleisten.

Tages- und Nachtpflege:


Tagespflege:
Dieses Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, die tagsüber betreut werden müssen, aber weiterhin zu Hause leben. Es entlastet pflegende Angehörige und schafft für die Pflegebedürftigen soziale Kontakte sowie strukturierte Tagesabläufe. Tagespflegezentren organisieren oft therapeutische Aktivitäten, Mahlzeiten und Transportdienste. So können die Pflegebedürftigen den Tag in einer sicheren Umgebung verbringen, während ihre Angehörigen ihrer Berufstätigkeit und anderen Verpflichtungen nachgehen können.

Nachtpflege:
Ähnlich wie die Tagespflege richtet sich die Nachtpflege an Pflegebedürftige, die nachts betreut werden müssen. Diese Dienste bieten eine sichere Umgebung für diejenigen, die nachts Unterstützung benötigen, sei es aufgrund von Schlafstörungen, Demenz oder anderen gesundheitlichen Herausforderungen. Nachtpflege kann pflegende Angehörigen entlasten und sicherstellen, dass der Pflegebedürftige in der Nacht gut versorgt ist. Die Angebote sind jedoch rar und teilweise mit hohen Kosten verbunden.

Stationäre Pflege:


Pflegeheime:
Für Menschen, die eine umfassende und kontinuierliche Betreuung benötigen, bieten Pflegeheime eine sichere Umgebung mit medizinischer und pflegerischer Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Pflegeheime verfügen über geschultes Fachpersonal, das medizinische Versorgung, Physiotherapie und Aktivitäten zur sozialen Teilhabe bereitstellt. Die Wahl eines geeigneten Pflegeheims erfordert oft eine gründliche Recherche sowie vorab Besichtigung vor Ort, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen erfüllt werden.

Betreutes Wohnen:
Diese Wohnform bietet eine Kombination aus eigenständigem Leben und bedarfsgerechter Unterstützung, ideal für Senioren, die noch relativ unabhängig sind, aber gelegentlich Hilfe benötigen. Betreutes Wohnen fördert die Selbstständigkeit der Bewohner und bietet gleichzeitig Zugang zu Gemeinschaftsaktivitäten, Mahlzeitenservice und Notfallhilfe.

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3. Pflege-Finanzierung: Wegweisung zu Möglichkeiten der Förderung

Die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter ist für viele Familien eine Herausforderung. Ob Unterstützung zu Hause, Tagesbetreuung oder Pflegeheim – die Kosten können das Budget erheblich belasten. In der Schweiz gibt es jedoch zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, diese finanzielle Belastung zu verringern. Im Folgenden bietet unser Pflegewegweiser eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Wir erläutern, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, wie Sie diese beantragen und worauf Sie achten sollten.

Krankenversicherung:
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege und diagnostische Leistungen. Die Höhe der Leistungen hängt vom individuellen Pflegeumfang ab, der von einem Arzt bestätigt und verordnet werden muss. Es ist wichtig zu wissen, dass die Krankenversicherung nicht für hauswirtschaftliche Leistungen aufkommt. Die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer (z.B. der Spitex) abgerechnet. Bitte beachten Sie ausserdem, dass Sie einen Teil der Kosten als Selbstbehalt (gesetzliche Patientenbeteiligung) tragen müssen, dessen Höhe je nach Kanton variieren kann.

Hilflosenentschädigung:
Personen, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, können die Hilflosenentschädigung beantragen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und danach, ob die Person zu Hause oder in einer Institution gepflegt wird. Die Entschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt und ist steuerfrei. Der Antrag kann bei der zuständigen AHV-Stelle gestellt werden, wobei eine ärztliche Beurteilung erforderlich ist. Die Wartezeit beträgt in der Regel ein Jahr, bei schweren Fällen kann sie verkürzt werden.

Ergänzungsleistungen:
Wenn die Rente und das Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig und können einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Pflege leisten. Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Wohnkosten, Krankheits- und Behinderungskosten. Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückbezahlt werden und sind steuerfrei. Ein Antrag kann bei der kantonal zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) gestellt werden.

Kantonale und kommunale Unterstützung:
Einige Kantone und Gemeinden bieten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige an. Die Angebote variieren stark, weshalb empfohlen wird, sich direkt bei den lokalen Behörden zu erkundigen. Einige Kantone haben spezielle Pflegefonds eingerichtet, andere bieten Zuschüsse für den Umbau der Wohnung oder für Hilfsmittel. Auch Betreuungsgutschriften für pflegende Angehörige sind in manchen Kantonen verfügbar. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Region, da die Antragsprozesse oft viel Zeit in Anspruch nehmen.

Steuerliche Entlastung:
Pflegekosten können auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden: Krankheits- und unfallbedingte Kosten, die von keiner Versicherung gedeckt sind, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens können ungedeckte Kosten sogar vollumfänglich abgezogen werden, sofern diese aufgrund einer Behinderung anfallen. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören nicht nur direkte Pflegekosten, sondern auch Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien, Kosten für Hilfsmittel und unter Umständen sogar Umbaukosten in der Wohnung. Es empfiehlt sich, bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Private Zusatzversicherungen:
Als Ergänzung zur obligatorischen Krankenversicherung haben viele Menschen in der Schweiz eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Deren Leistungen unterscheiden sich jedoch stark, wenn es sich um hauswirtschaftliche Leistungen oder die Betreuung zuhause handelt. Vergleichen dazu Ihre individuelle Versicherungspolice und achten Sie auf die Bedingungen, insbesondere auf Wartezeiten und Leistungsausschlüsse.

Schliesslich gibt es noch verschiedene andere Versicherungs-Modelle, von Taggeld-Versicherungen bis hin zu Kapitalversicherungen. Beachten Sie, dass solche Versicherungen meist am sinnvollsten sind, wenn sie frühzeitig abgeschlossen werden.

Stiftungen und Fonds:
In der Schweiz gibt es verschiedene private Stiftungen und Fonds, die in Härtefällen finanzielle Unterstützung leisten. Die Voraussetzungen und Antragsverfahren variieren, aber es kann sich lohnen, diese Möglichkeit zu prüfen. Einige bekannte Organisationen sind Pro Senectute, die Alzheimer-Vereinigung oder die Krebsliga. Auch berufsspezifische oder regionale Stiftungen können Unterstützung bieten. Die Recherche und Antragstellung kann zeitaufwändig sein, führt aber oft zu zusätzlicher Hilfe.

Beratung und Unterstützung:
Die Finanzierung der Pflege kann komplex sein. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Gemeinden bieten kostenlose Beratungsstellen an, die Ihnen bei der Orientierung im Förderdschungel helfen können. Auch Sozialämter, Pro Senectute oder spezialisierte Pflegeberatungsstellen können wertvolle Unterstützung bieten. Diese Stellen kennen oft auch lokale Angebote und können Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Tipp: Erstellen Sie einen Finanzierungsplan
Ein detaillierter Finanzierungsplan für die Pflege kann Ihnen helfen, potenzielle finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Berücksichtigen Sie dabei Ihr aktuelles Einkommen und Vermögen, erwartete Pflegekosten sowie mögliche Leistungen von Versicherungen und staatlichen Stellen.