Für Senioren und deren Angehörige sind die Kosten der Betreuung zu Hause ein entscheidendes Thema. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick.
24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause zu günstigen Kosten
sowie einem fairen und transparenten Lohn für die Betreuerinnen.
Die Schweiz braucht ein bezahlbares und zugleich legales Modell für die Seniorenbetreuung zu Hause! Die Pflegevermittlung Schweiz bietet diese Lösung und setzt sich zudem für Transparenz und Fairness bei der Pflege zuhause ein.
So bestand bislang kein Anspruch auf Ersatz von Pflegekosten, wenn eine Betreuungsperson oder Angehörige die häusliche Unterstützung und Pflege leisteten. Betagte mussten für die Kosten der häuslichen 24-Stunden Betreuung selbst aufkommen. Neu können Sie sich mit unserem Modell in vielen Kantonen die Pflegekosten für Grundpflege von der Krankenkasse erstatten lassen. Eine zusätzliche Kostenerstattung ist möglich, sofern Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, bei der hauswirtschaftliche Leistungen mit versichert sind.
Erfahren Sie hier mehr über die finanziellen Aspekte bei der Pflege zu Hause.
Kurz gesagt: Für die legale Altenbetreuung daheim bestehen in der Schweiz nur zwei Möglichkeiten: Direkte Anstellung oder Personalverleih.
Beide Modelle haben zwingend einen Schweizer Arbeitsvertrag zur Grundlage. Selbständig tätige Betreuerinnen wie in der EU sind nicht zulässig. Die angebliche „Dienstleistungsfreiheit aufgrund der EU-Osterweiterung“ gilt auch in 2021 nicht, fallen Sie bitte nicht auf solche Aussagen herein. Dennoch gibt es jedoch auch hierzulande einen „Graumarkt“ mit illegalen Angeboten. Sie haben die Wahl, ob Sie ihr Personal mit unserer Hilfe selbst anstellen oder in einem Verleihmodell beziehen möchten. Der Kostenunterschied ist allerdings erheblich.
Unsere Direktvermittlung ist das legale Beschäftigungsmodell mit dem grössten Kostenvorteil. Dabei wird die zu betreuende Person oder ein Angehöriger Arbeitgeber der Betreuungsperson. Wir beraten Sie hinsichtlich der administrativen Fragen und stellen Ihnen einen Muster-Arbeitsvertrag zur Verfügung, mit denen die direkte Anstellung zum Kinderspiel wird. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen eines unserer Partnerunternehmen, das Sie bei der Anmeldung Ihres Personals sowie bei der Lohnadministration unterstützt. Auf Wunsch bieten Ihnen diese einen Payrolling-Service bis hin zur Lohnauszahlung. Und bei allen weiteren Fragen können Sie jederzeit auf unsere Beratung und Hilfe zählen.
Da bei der direkten Anstellung eine andere Vertragsgrundlage als beim Verleih gilt, fallen die Stundenlöhne niedriger aus und es ist z.B. kein 13. Gehalt wie im Personalverleih obligatorisch. Den so gewonnenen finanziellen Spielraum sollten Sie nutzen, um die Bereitschaftszeit neben den Arbeitsstunden angemessen zu entschädigen. Wenn Sie selbst Arbeitgeber werden, sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer auf die gesamte Lohnsumme. Sie wissen zu jeder Zeit, wieviel Lohn Ihre Betreuungskraft erhält und behalten die Bedingungen der Anstellung selbst in der Hand.
Das in der Schweiz am weitesten verbreitete, Modell für professionelle Betreuungs-Leistungen ist der Personalverleih. Ihr Vertragspartner ist dabei eine Verleih-Agentur, die zugleich Arbeitgeber der von ihr organisierten Haushalts- und Betreuungskräfte wird. Die Mitarbeiter werden den Kunden gegen ein festes monatliches Entgelt verliehen, welches den Lohn, die anteiligen Sozialabgaben, Steuern sowie den Gewinnaufschlag des Unternehmens umfasst.
Der Verleih einer Arbeitskraft an einen privaten Haushalt stellt eine Dienstleistung dar, die gesamte Lohnsumme wird dann mehrwertsteuerpflichtig. Weiterhin erhöht der tarifvertraglich geregelte Anspruch auf den 13. Monatslohn, der auch im Stundenlohn anteilig zu zahlen ist, die Kosten. Schliesslich fallen die Gewinn-Margen der Verleihbetriebe oft sehr hoch aus und wird daher nicht transparent kommuniziert. Generell ist die die fehlende Transparenz ein Nachteil: Zu welchem Lohn und zu welchen Bedingungen das Personal von dem Unternehmen beschäftigt wird und ob das Leihpersonal für Mehrarbeit korrekt und fair entlohnt wird, das alles können Sie als Kunde kaum überprüfen. Verleihanbieter können ihre Gewinnspanne erhöhen, wenn sie Vermeidung der BVG-Pflicht nur maximal 3 Monate befristete Anstellungen mit den Betreuungskräften eingehen.
Ausländische Anbieter von häuslicher Altenbetreuung dürfen ohne Bewilligung und ohne Firmensitz in der Schweiz keine Leistungen anbieten. Auch Sie als Kunde dürfen ausländisches Personal nicht auf selbständiger Basis ohne einen Schweizer Arbeitsvertrag einsetzen. Da die Behörden den illegalen Anbietern oft nicht habhaft werden, werden die Bussen von bis zu CHF 40’000,- gegen die Kunden verhängt. Graumarkt-Anbieter erkennen Sie häufig daran, dass diese keine „.ch“ Domains mehr nutzen dürfen und diese zum Teil auf ausländische Telefonnummern zurückgreifen.
Fragwürdige Angebote erkennen Sie zuallererst daran, dass Betreuungspersonal mit einem ausländischen Arbeitsvertrag oder auf selbständiger Basis angeboten wird. Sollten Sie etwas von einer angeblichen «EU-Dienstleistungsfreiheit» lesen, dann sollten Sie misstrauisch werden und Abstand nehmen. Sicher ist: Wenn Ihnen eine 24 Stunden Betreuung für weniger als CHF 3’000,- im Monat angeboten wird, so kann es sich nur um Schwarzarbeit handeln. Zwar mag eine angemeldete Beschäftigung zum Mindestlohn nach NAV legal sein, jedoch wird dieser Lohn nur selten fair ausfallen. Wir beraten Sie, welche Löhne marktüblich und in der jeweiligen Situation angemessen sind.
Mit uns erfahren Sie, warum hohe Kosten in diesem Markt nicht immer mit Qualität zu tun haben. Unser Ratgeber informiert Sie auch, weshalb ein allzu geringer Lohn nicht fair sein kann und woran Sie Modelle der illegalen Beschäftigung erkennen. Wie Sie einen fairen Lohn bezahlen können und gleichzeitig Geld sparen können, dies erfahren Sie mithilfe unserer Beratung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Als spezialisierter Stellenvermittler haben wir als Erste in der Schweiz konsequent auf die direkte Anstellung gesetzt. Wir rekrutieren internationales Personal für Pflegeberufe und die „Rund um die Uhr Betreuung“. Unsere Empfehlungen sind einzig von den Bedürfnissen und Wünschen der Senioren und ihren Angehörigen bestimmt. Unter mehreren Vorschlägen wählen Sie selbst Ihre persönlichen Favoriten aus.
Entscheidend ist, dass es menschlich funktioniert. Auf Basis einer Bedarfsanalyse zusammen mit den Angehörigen vor Ort selektieren wir gewissenhaft die besten Kandidaten. Und wenn dennoch einmal die „Chemie“ nicht stimmt oder sich Ihr Betreuungsbedarf ändert, dann sorgen wir für Ersatz ohne Extrakosten. Sollte die Betreuung zu Hause vorzeitig gänzlich unmöglich werden, können Sie alle Verträge kurzfristig beenden.
Ihre Wünsche und Anforderungen sind massgeblich für Ihre Kosten. Wir helfen, das ideale Modell zu finden und zeigen Ihnen im Detail auf, wie sich Ihre monatlichen Gesamtkosten zusammensetzen. Sie entscheiden, welchen Lohn Ihre Betreuungskraft erhält. Mit unserem Betreuungskosten-Rechner können Sie hier bereits die zu erwartenden Kosten abschätzen. Wenn eine entsprechend qualifizierte Betreuungsperson die Grundpflege leistet, können Sie sich diese Kosten sogar von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Wir beraten Angehörige und Betroffene unabhängig direkt vor Ort. Ermitteln Sie dazu zunächst Ihren individuellen Betreuungsbedarf.
Unser Versprechen: Durch Direktanstellung sparen Sie pro Monat mindestens CHF 1’000.- an den Betreuungskosten. Selbst dann, wenn Sie die Administration extern geben.
Ihr Personal selbst anmelden und abrechnen? Mit unserer Hilfe ein Kinderspiel!
Für die korrekte und legale Anstellung von Haushaltshilfen und Betreuungskräften bieten wir Ihnen eine komfortable Komplettlösung an. Alle administrativen Arbeitgeberpflichten wie Anmeldung und Abrechnung von Versicherungen, der jeweiligen kantonalen SVA, beim zuständigen Quellensteueramt sowie – falls erforderlich – der Anschluss an die Pensionskasse werden für Sie von einem erfahrenen Treuhand-Unternehmen zum monatlich fixen Pauschalpreis von CHF 290.- abgewickelt. Hierfür erstellt unser Partner für Sie auch die monatliche Lohnabrechnungen sowie den Lohnausweis am Jahresende. Lediglich eine allfällige Anmeldung für die ausländerrechtliche Bewilligung erfordert einen persönlichen Gang auf die Einwohnerkontrolle und muss (von der Betreuungskraft) selbst erledigt werden.
Nie war es so einfach, selbst Arbeitgeber zu werden.
Wir machen die Direktanstellung einer Betreuungskraft so einfach wie möglich. Sie profitieren ohne viel Mühe von den tiefsten Kosten für Pflege und Betreuung in der Schweiz. Übrigens: In unseren Kostenrechner zu den monatlichen Betreuungskosten sind alle hier genannten Gebühren wie auch unser Honorar bereits mit eingerechnet. Sie gewähren für ihr Personal jedoch Kost & Logis und sollten zudem Regelungen zu den Reisekosten treffen.