Individuelle Betreuung in jeder Situation

Kosten für Seniorenbetreuung

Für Senioren und deren Angehörige sind die Kosten der Betreuung zu Hause ein entscheidendes Thema. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick.

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Bei über 70 Bewertungen

Erfahrungen & Bewertungen zu Pflegevermittlung Schweiz

24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause zu günstigen Kosten sowie einem fairen und transparenten Lohn für die Betreuerinnen

Ich habe viele Angebote verglichen:
Die Pflegevermittlung ist transparent, top organisiert und die Gesamtkosten für die Betreuung unserer Mutter liegen nun wesentlich tiefer.
Daniel W. (62)​ aus Zürich

Laut Bericht der Medical Tribune vom Juni 2022 [1] wurden in der Schweiz im Jahr 2020 158’433 Personen in Alters- und Pflegeheimen betreut. Gegenüber dem Jahr 2019 bedeutete dies bereits einen Rückgang um 4%. Im Jahr 2022 wurden laut CURAVIVA Schweiz [2] in den 1’485 Pflegeinstitutionen nur noch 127’209 Personen gepflegt. Pro Person und Pflegetag lagen die Gesamtkosten der Institutionen bei rund CHF 343,-. Der Trend zu Verbleib und Pflege in den eigenen vier Wänden dürfte also anhalten – vor allem, wenn die häusliche Betreuung unter dem Strich erst noch günstiger ist.

Der Anteil der älteren Bevölkerung wird in der Zeit zwischen 2020 und 2040 im Durchschnitt stärker zunehmen als im vergangenen Jahrzehnt und bis im Jahr 2040 auf einen Viertel (24,4%) ansteigen [3]. Deshalb braucht die Schweiz ein legales und zugleich bezahlbares Modell für die Seniorenbetreuung zu Hause! Die Pflegevermittlung Schweiz bietet mit der Vermittlung von Personal zur eigenen, direkten Anstellung genau diese Lösung – und setzt sich zugleich für Fairness und Transparenz bei der Pflege zuhause ein.

Bislang mussten Betagte für die Kosten einer häuslichen 24-Stunden Betreuung selbst aufkommen. Ergänzungsleistungen [4] und  private Zusatzversicherungen, bei der gewisse hauswirtschaftliche Leistungen inkludiert sind, decken nur einen geringen Teil der Kosten. Mit unserem Modell können Sie sich jedoch in vielen Kantonen die Pflegekosten für Grundpflege von der obligatorischen Krankenversicherung [5] erstatten lassen, auch, wenn diese von einer Betreuungsperson erbracht wird. Dies kann einen enormen finanziellen Unterschied ausmachen.

Erfahren Sie hier mehr über die finanziellen Aspekte der Betreuung zu Hause!

Rechtliche Unterschiede bei der Seniorenbetreuung

Modelle für das betreute Wohnen in der Schweiz

Kurz gesagt: Für eine legale Live-In Betreuung bestehen in der Schweiz zwei Möglichkeiten: Direkte Anstellung oder Personalverleih.

Beide Modelle haben zwingend einen Schweizer Arbeitsvertrag zur Grundlage. Selbständig tätige Betreuerinnen wie in der EU sind hierzulande nicht zulässig. Eine angebliche „Dienstleistungsfreiheit aufgrund der EU-Osterweiterung“ gilt nicht, fallen Sie bitte nicht auf solche Aussagen herein. Dennoch gibt es jedoch auch in der Schweiz einen „Graumarkt“ mit illegalen Angeboten. Sie haben also die Wahl, ob Sie Personal selbst anstellen oder durch einen Verleihanbieter beziehen möchten. Neben einem erheblichen Kostenunterschied gilt zudem eine andere Rechtsgrundlage.

Unsere Personalvermittlung, verbunden mit einer direkten Anstellung durch unsere Kunden, ist das Beschäftigungsmodell, welches eine umfassende Betreuung legal garantiert und zudem mit dem grössten Kostenvorteil verbunden ist. Dabei wird idealerweise die zu betreuende Person selbst Arbeitgeber, andernfalls oder ein Angehöriger. Anders als beim Personalverleih haben wir als Vermittler jedoch keine aktive oder steuernde Rolle in der laufenden Arbeitsbeziehung.

Wir beraten Sie im Vorfeld zu allen Fragen der Anstellung und stellen Ihnen einen Muster-Arbeitsvertrag zur Verfügung, der Sie von vertragsrechtlichen Sorgen befreit. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen ein Partnerunternehmen, welches Sie bei der Anmeldung Ihres Personals sowie bei der Lohnadministration unterstützt.

Da bei der direkten Anstellung eine andere Vertragsgrundlage als beim Verleih gilt, fallen die Stundenlöhne niedriger aus, auch ist kein 13. Monatslohn obligatorisch. Den gewonnenen finanziellen Spielraum sollten Sie nutzen, um neben den Arbeitsstunden auch die Bereitschaftszeit  angemessen zu entschädigen.

Wenn Sie selbst Arbeitgeber werden, sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer auf die gesamte Lohnsumme. Sie wissen zu jeder Zeit, wieviel Lohn Ihre Betreuungskraft erhält und behalten die Bedingungen der Anstellung selbst in der Hand.

Der gewichtigste Vorteil dürfte jedoch der sein, dass bei direkten häuslichen Anstellungen das Arbeitsgesetz keine Geltung besitzt. Die Anwendung des OR bei der vertraglichen Ausgestaltung gibt Ihnen die Möglichkeit, Betreuungszeiten umfassend sowie zugleich legal und korrekt zu regeln.

Das in der Schweiz noch immer weit verbreitete Modell für professionelle Betreuungs-Leistungen ist der Personalverleih. Vertragspartner des Kunden ist dabei eine Verleih-Agentur, die zugleich Arbeitgeber der von ihr organisierten Haushalts- und Betreuungskräfte wird. Die Mitarbeiter werden den Kunden gegen ein festes monatliches Entgelt verliehen, welches den Lohn, die anteiligen Sozialabgaben, Steuern sowie den Gewinnaufschlag des Unternehmens umfasst.

Der Verleih einer Arbeitskraft an einen privaten Haushalt stellt eine Dienstleistung dar; auf die Lohnsumme ist dann zusätzlich noch die Mehrwertsteuer zu zahlen. Weiterhin erhöhen sich Ihre Kosten durch tarifvertraglich geregelte Ansprüche, wie z.B. dem 13. Monatslohn, der auch im Stundenlohn anteilig zu zahlen ist.

Die Gewinn-Margen mancher Verleihbetriebe fallen teilweise sehr hoch aus. Welcher Teil Lohn darstellt und was die Unternehmen für sich einstreichen, wird daher nicht transparent kommuniziert. Generell ist fehlende Transparenz immer ein Nachteil: Unklar bleibt oft, zu welchen Bedingungen das Personal von den Unternehmen beschäftigt wird und ob der dem Kunden versprochene Arbeitsumfang auch korrekt und fair entlohnt wird. All das können Sie als Kunde kaum überprüfen.

Und schliesslich hat das Bundesgericht in seinem Urteil Urteil 2C_470/2020 vom 22. Dezember 2021 [6] entschieden, dass für Dreiparteienverhältnisse, wie sie der Personalverleih darstellt, das Arbeitsgesetz (ArG) [7] anzuwenden sei. In Zukunft dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf das Angebot der Betreuungsagenturen mit diesem Modell haben [8].

Ausländische Anbieter von häuslicher Altenbetreuung dürfen ohne Bewilligung und ohne Firmensitz in der Schweiz keine Leistungen anbieten. Auch Sie als Kunde dürfen ausländisches Personal nicht auf selbständiger Basis ohne einen Schweizer Arbeitsvertrag einsetzen. Da die Behörden den illegalen Anbietern oft nicht habhaft werden, werden die Bussen von bis zu CHF 40’000,- gegen die Kunden verhängt. Graumarkt-Anbieter erkennen Sie häufig daran, dass diese keine „.ch“ Domains mehr nutzen dürfen und diese zum Teil auf ausländische Telefonnummern zurückgreifen.

Fragwürdige Angebote erkennen Sie zuallererst daran, dass Betreuungspersonal mit einem ausländischen Arbeitsvertrag oder auf selbständiger Basis angeboten wird. Sollten Sie etwas von einer angeblichen «EU-Dienstleistungsfreiheit» lesen, dann sollten Sie misstrauisch werden und Abstand nehmen. Sicher ist: Wenn Ihnen eine 24 Stunden Betreuung für weniger als CHF 3’000,- im Monat angeboten wird, kann es sich nur um Schwarzarbeit handeln.

Auf der anderen Seite ist eine Beschäftigung zum absoluten NAV-Mindestlohn und ohne Vergütung zusätzlicher Bereitschaftszeit zwar formal korrekt, wenn diese zumindest sozialversicherungspflichtig angemeldet wurde, sie dürfte jedoch nur selten fair ausfallen. Wir beraten Sie, welche Löhne marktüblich sind und für die jeweilige Situation angemessen erscheinen.

Unsere Personalvermittlung, verbunden mit einer direkten Anstellung durch unsere Kunden, ist das Beschäftigungsmodell, welches eine umfassende Betreuung legal garantiert und zudem mit dem grössten Kostenvorteil verbunden ist. Dabei wird idealerweise die zu betreuende Person selbst Arbeitgeber, andernfalls oder ein Angehöriger. Anders als beim Personalverleih haben wir als Vermittler jedoch keine aktive oder steuernde Rolle in der laufenden Arbeitsbeziehung.

Wir beraten Sie im Vorfeld zu allen Fragen der Anstellung und stellen Ihnen einen Muster-Arbeitsvertrag zur Verfügung, der Sie von vertragsrechtlichen Sorgen befreit. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen ein Partnerunternehmen, welches Sie bei der Anmeldung Ihres Personals sowie bei der Lohnadministration unterstützt.

Da bei der direkten Anstellung eine andere Vertragsgrundlage als beim Verleih gilt, fallen die Stundenlöhne niedriger aus, auch ist kein 13. Monatslohn obligatorisch. Den gewonnenen finanziellen Spielraum sollten Sie nutzen, um neben den Arbeitsstunden auch die Bereitschaftszeit  angemessen zu entschädigen.

Wenn Sie selbst Arbeitgeber werden, sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer auf die gesamte Lohnsumme. Sie wissen zu jeder Zeit, wieviel Lohn Ihre Betreuungskraft erhält und behalten die Bedingungen der Anstellung selbst in der Hand.

Der gewichtigste Vorteil dürfte jedoch der sein, dass bei direkten häuslichen Anstellungen das Arbeitsgesetz keine Geltung besitzt. Die Anwendung des OR bei der vertraglichen Ausgestaltung gibt Ihnen die Möglichkeit, Betreuungszeiten umfassend sowie zugleich legal und korrekt zu regeln.

Das in der Schweiz noch immer weit verbreitete Modell für professionelle Betreuungs-Leistungen ist der Personalverleih. Vertragspartner des Kunden ist dabei eine Verleih-Agentur, die zugleich Arbeitgeber der von ihr organisierten Haushalts- und Betreuungskräfte wird. Die Mitarbeiter werden den Kunden gegen ein festes monatliches Entgelt verliehen, welches den Lohn, die anteiligen Sozialabgaben, Steuern sowie den Gewinnaufschlag des Unternehmens umfasst.

Der Verleih einer Arbeitskraft an einen privaten Haushalt stellt eine Dienstleistung dar; auf die Lohnsumme ist dann zusätzlich noch die Mehrwertsteuer zu zahlen. Weiterhin erhöhen sich Ihre Kosten durch tarifvertraglich geregelte Ansprüche, wie z.B. dem 13. Monatslohn, der auch im Stundenlohn anteilig zu zahlen ist.

Die Gewinn-Margen mancher Verleihbetriebe fallen teilweise sehr hoch aus. Welcher Teil Lohn darstellt und was die Unternehmen für sich einstreichen, wird daher nicht transparent kommuniziert. Generell ist fehlende Transparenz immer ein Nachteil: Unklar bleibt oft, zu welchen Bedingungen das Personal von den Unternehmen beschäftigt wird und ob der dem Kunden versprochene Arbeitsumfang auch korrekt und fair entlohnt wird. All das können Sie als Kunde kaum überprüfen.

Und schliesslich hat das Bundesgericht in seinem Urteil Urteil 2C_470/2020 vom 22. Dezember 2021 [6] entschieden, dass für Dreiparteienverhältnisse, wie sie der Personalverleih darstellt, das Arbeitsgesetz (ArG) [7] anzuwenden sei. In Zukunft dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf das Angebot der Betreuungsagenturen mit diesem Modell haben [8].

Ausländische Anbieter von häuslicher Altenbetreuung dürfen ohne Bewilligung und ohne Firmensitz in der Schweiz keine Leistungen anbieten. Auch Sie als Kunde dürfen ausländisches Personal nicht auf selbständiger Basis ohne einen Schweizer Arbeitsvertrag einsetzen. Da die Behörden den illegalen Anbietern oft nicht habhaft werden, werden die Bussen von bis zu CHF 40’000,- gegen die Kunden verhängt. Graumarkt-Anbieter erkennen Sie häufig daran, dass diese keine „.ch“ Domains mehr nutzen dürfen und diese zum Teil auf ausländische Telefonnummern zurückgreifen.

Fragwürdige Angebote erkennen Sie zuallererst daran, dass Betreuungspersonal mit einem ausländischen Arbeitsvertrag oder auf selbständiger Basis angeboten wird. Sollten Sie etwas von einer angeblichen «EU-Dienstleistungsfreiheit» lesen, dann sollten Sie misstrauisch werden und Abstand nehmen. Sicher ist: Wenn Ihnen eine 24 Stunden Betreuung für weniger als CHF 3’000,- im Monat angeboten wird, kann es sich nur um Schwarzarbeit handeln.

Auf der anderen Seite ist eine Beschäftigung zum absoluten NAV-Mindestlohn und ohne Vergütung zusätzlicher Bereitschaftszeit zwar formal korrekt, wenn diese zumindest sozialversicherungspflichtig angemeldet wurde, sie dürfte jedoch nur selten fair ausfallen. Wir beraten Sie, welche Löhne marktüblich sind und für die jeweilige Situation angemessen erscheinen.

Die Pflegevermittlung Schweiz ist der Spezialist für die Rekrutierung von Pflegehilfen und häuslichem Personal für die 24h Betreuung.

Mit uns erfahren Sie, warum hohe Kosten in diesem Markt nicht immer mit Qualität zu tun haben. Unser Ratgeber informiert Sie auch, weshalb ein allzu geringer Lohn nicht fair sein kann und woran Sie Modelle der illegalen Beschäftigung erkennen. Wie Sie einen fairen Lohn bezahlen können und gleichzeitig Geld sparen können, dies erfahren Sie mithilfe unserer Beratung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Direktvermittlung mit der Pflegevermittlung Schweiz:

Seniorenbetreuung zu Hause – bezahlbar und fair

Als spezialisierter Stellenvermittler haben wir als Erste in der Schweiz konsequent auf die direkte Anstellung gesetzt. Wir rekrutieren internationales Personal für Pflegeberufe und die „Rund um die Uhr Betreuung“. Unsere Empfehlungen sind einzig von den Bedürfnissen und Wünschen der Senioren und ihren Angehörigen bestimmt. Unter mehreren Vorschlägen wählen Sie selbst Ihre persönlichen Favoriten aus.

Individuelle Lösungen für die Pflege zu Hause

Entscheidend ist, dass es menschlich funktioniert. Auf Basis einer Bedarfsanalyse zusammen mit den Angehörigen vor Ort selektieren wir gewissenhaft die besten Kandidaten. Und wenn dennoch einmal die „Chemie“ nicht stimmt oder sich Ihr Betreuungsbedarf ändert, dann sorgen wir für Ersatz ohne Extrakosten. Entscheiden Sie sich, für die Betreuung zu Hause kein Personal mehr zu beschäftigen, so endet auch die Zusammenarbeit mit der Pflegevermittlung Schweiz.

Garantiert günstig - und genau für Ihren Bedarf

Ihre Wünsche und Anforderungen entscheiden massgeblich auch über Ihre Kosten. Wir helfen, das ideale Modell zu finden und zeigen Ihnen im Detail auf, wie sich Ihre monatlichen Gesamtkosten dann zusammensetzen. Sie entscheiden, welchen Lohn Ihre Betreuungskraft erhält. Mit unserem Betreuungskosten-Rechner können Sie hier bereits die zu erwartenden Kosten abschätzen. Wenn eine entsprechend qualifizierte Betreuungsperson die Grundpflege leistet, können Sie sich diese Kosten sogar von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Sie haben Fragen zur 24-Stunden-Betreuung?

Erfahrungen & Bewertungen zu Pflegevermittlung Schweiz

4.9/5 Bewertung

Bei über 70 Kundenstimmen

Unser Versprechen:

Personalvermittlung & Beratung für eine erstklassige Betreuung zuhause!

Dank Pflegevermittlung und durch direkte Anstellung sparen wir über CHF 2’500.- an Kosten bei der Betreuung unserer Mutter. Und das Monat für Monat.

Für die korrekte und legale Anstellung von Haushaltshilfen und Betreuungskräften erhalten Sie von uns einen geprüften Muster-Arbeitsvertrag. Natürlich können Sie auch einen eigenen Vertrag verwenden oder auf die Musterverträge des SECO zurückgreifen [9].

Mit unseren Partnern bieten wir Ihnen auf Wunsch noch weitere Erleichterungen: Administrative Arbeitgeberpflichten wie die Anmeldung und Abrechnung von Versicherungen, der jeweiligen kantonalen SVA, beim zuständigen Quellensteueramt sowie – falls erforderlich – der Anschluss an die Pensionskasse können für Sie von einem erfahrenen Treuhand-Unternehmen zu einem fixen monatlichen Pauschalpreis abgewickelt werden. Hierfür erstellt unser Partner für Sie auch die monatliche Lohnabrechnungen sowie den Lohnausweis am Jahresende.

Den Nettolohn müssen Sie jedoch selbst an die Betreuungskraft ausbezahlen oder überweisen. Eine allfällige Anmeldung für eine ausländerrechtliche Bewilligung erfordert den persönlichen Gang auf die Einwohnerkontrolle und wird daher von der Betreuungskraft selbst erledigt.

So fällt es Ihnen leicht, selbst Arbeitgeber zu werden.

Übrigens: In unseren Kostenrechner zu den monatlichen Betreuungskosten ist neben den Sozialabgaben auch unser Honorar bereits mit eingerechnet. Für ihr Personal gewähren Sie freie Kost & Logis – und sollten zudem Regelungen für eine etwaige Übernahme der Reisekosten treffen.

Benötigen Sie sehr kurzfristig eine Betreuungsperson?​​

Wir vermitteln rasch Ihre Betreuungs- oder Pflegekraft u.a. in den Kantonen Aargau, Basel, Bern, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zürich, in der Zentralschweiz sowie im Tessin.

Zufriedenheit garantiert

Die Pflegevermittlung Schweiz strebt gleichermassen zufriedene Kunden und zufriedene Betreuungspersonen an. Nur wenn unsere Kunden und die von uns vermittelten Betreuerinnen harmonieren werden wir weiterempfohlen. Und nur so bleiben wir mit Pflege zuhause Schweiz attraktiv für die besten und daher heftig umworbenen Pflegekräfte aus ganz Europa.

Unsere Leistungen enden nicht mit der einmaligen Vermittlung einer Betreuerin.

Sie erhalten die Sicherheit, langfristig einen Ansprechpartner für die Vermittlung von Betreuungspersonal an Ihrer Seite zu wissen. Probleme lösen wir schnell und unbürokratisch: Wir sorgen jederzeit und so oft wie eben nötig für Ersatz, wenn von uns vermitteltes Personal selbst kündigt oder dazu den Anlass liefert. Wenn Sie mit einer Betreuungskraft nicht harmonieren, organisieren wir ebenfalls Ersatz im Rahmen unserer Garantie – ohne jede Extrakosten.

Wir sind stets zur Stelle, wenn Sie eine andere Arbeitskraft benötigen: ob zur Überbrückung, wenn Ihre Stamm-Betreuerin wider Erwarten ausfällt oder Sie das Arbeitsverhältnis wegen einer längeren Auszeit ganz unterbrechen müssen. Auch wenn sich der Pflegebedarf erhöhen sollte, können Sie auf unsere Unterstützung mit Pflege zuhause Schweiz bauen. Unsere Vermittlungsprovision bezahlen Sie ganz bequem in monatlichen Raten.