Individuelle Betreuung in jeder Situation
Laut Bericht der Medical Tribune vom Juni 2022 [1] wurden in der Schweiz im Jahr 2020 158’433 Personen in Alters- und Pflegeheimen betreut. Gegenüber dem Jahr 2019 bedeutete dies bereits einen Rückgang um 4%. Im Jahr 2022 wurden laut CURAVIVA Schweiz [2] in den 1’485 Pflegeinstitutionen nur noch 127’209 Personen gepflegt. Pro Person und Pflegetag lagen die Gesamtkosten der Institutionen bei rund CHF 343,-. Der Trend zu Verbleib und Pflege in den eigenen vier Wänden dürfte also anhalten – vor allem, wenn die häusliche Betreuung unter dem Strich erst noch günstiger ist.
Auf der anderen Seite wird der Anteil der älteren Bevölkerung zwischen 2020 und 2040 durchschnittlich stärker zunehmen als im vergangenen Jahrzehnt und bis im Jahr 2040 auf einen Viertel (24,4%) ansteigen [3]. Deshalb braucht die Schweiz ein legales und zugleich bezahlbares Modell für die Seniorenbetreuung zu Hause! Die Pflegevermittlung Schweiz bietet genau diese Lösung – und setzt sich dazu für Transparenz und Fairness bei der Pflege zuhause ein.
Bislang mussten Betagte für die Kosten einer häuslichen 24-Stunden Betreuung selbst aufkommen. Ergänzungsleistungen [4] und private Zusatzversicherungen, bei der gewisse hauswirtschaftliche Leistungen inkludiert sind, decken nur einen geringen Teil der Kosten. Mit unserem Modell können Sie sich jedoch in vielen Kantonen die Pflegekosten für Grundpflege von der obligatorischen Krankenversicherung [5] erstatten lassen, auch, wenn diese von einer Betreuungsperson erbracht wird. Dies kann einen enormen finanziellen Unterschied ausmachen.
Erfahren Sie hier mehr über die finanziellen Aspekte der Betreuung zu Hause!
Kurz gesagt: Für eine legale Live-In Betreuung bestehen in der Schweiz zwei Möglichkeiten: Direkte Anstellung oder Personalverleih.
Beide Modelle haben zwingend einen Schweizer Arbeitsvertrag zur Grundlage. Selbständig tätige Betreuerinnen wie in der EU sind nicht zulässig. Die angebliche „Dienstleistungsfreiheit aufgrund der EU-Osterweiterung“ gilt auch in 2021 nicht, fallen Sie bitte nicht auf solche Aussagen herein. Dennoch gibt es jedoch auch hierzulande einen „Graumarkt“ mit illegalen Angeboten. Sie haben die Wahl, ob Sie ihr Personal mit unserer Hilfe selbst anstellen oder in einem Verleihmodell beziehen möchten. Der Kostenunterschied ist allerdings erheblich.
Unsere Direktvermittlung ist das legale Beschäftigungsmodell mit dem grössten Kostenvorteil. Dabei wird die zu betreuende Person oder ein Angehöriger Arbeitgeber der Betreuungsperson. Wir beraten Sie hinsichtlich der administrativen Fragen und stellen Ihnen einen Muster-Arbeitsvertrag zur Verfügung, mit denen die direkte Anstellung zum Kinderspiel wird. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen eines unserer Partnerunternehmen, das Sie bei der Anmeldung Ihres Personals sowie bei der Lohnadministration unterstützt. Auf Wunsch bieten Ihnen diese einen Payrolling-Service bis hin zur Lohnauszahlung. Und bei allen weiteren Fragen können Sie jederzeit auf unsere Beratung und Hilfe zählen.
Da bei der direkten Anstellung eine andere Vertragsgrundlage als beim Verleih gilt, fallen die Stundenlöhne niedriger aus und es ist z.B. kein 13. Gehalt wie im Personalverleih obligatorisch. Den so gewonnenen finanziellen Spielraum sollten Sie nutzen, um die Bereitschaftszeit neben den Arbeitsstunden angemessen zu entschädigen. Wenn Sie selbst Arbeitgeber werden, sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer auf die gesamte Lohnsumme. Sie wissen zu jeder Zeit, wieviel Lohn Ihre Betreuungskraft erhält und behalten die Bedingungen der Anstellung selbst in der Hand.
Das in der Schweiz am weitesten verbreitete, Modell für professionelle Betreuungs-Leistungen ist der Personalverleih. Ihr Vertragspartner ist dabei eine Verleih-Agentur, die zugleich Arbeitgeber der von ihr organisierten Haushalts- und Betreuungskräfte wird. Die Mitarbeiter werden den Kunden gegen ein festes monatliches Entgelt verliehen, welches den Lohn, die anteiligen Sozialabgaben, Steuern sowie den Gewinnaufschlag des Unternehmens umfasst.
Der Verleih einer Arbeitskraft an einen privaten Haushalt stellt eine Dienstleistung dar, die gesamte Lohnsumme wird dann mehrwertsteuerpflichtig. Weiterhin erhöht der tarifvertraglich geregelte Anspruch auf den 13. Monatslohn, der auch im Stundenlohn anteilig zu zahlen ist, die Kosten. Schliesslich fallen die Gewinn-Margen der Verleihbetriebe oft sehr hoch aus und wird daher nicht transparent kommuniziert. Generell ist die die fehlende Transparenz ein Nachteil: Zu welchem Lohn und zu welchen Bedingungen das Personal von dem Unternehmen beschäftigt wird und ob das Leihpersonal für Mehrarbeit korrekt und fair entlohnt wird, das alles können Sie als Kunde kaum überprüfen. Verleihanbieter können ihre Gewinnspanne erhöhen, wenn sie Vermeidung der BVG-Pflicht nur maximal 3 Monate befristete Anstellungen mit den Betreuungskräften eingehen.
Und schliesslich hat das Bundesgericht in seinem Urteil Urteil 2C_470/2020 vom 22. Dezember 2021 [6] entschieden, für Dreiparteienverhältnisse, wie sie der Personalverleih darstellt, sei das Arbeitsgesetz (ArG) [7] anwendbar. In Zukunft dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf das Angebot der Betreuungsagenturen mit diesem Modell haben [8].
Ausländische Anbieter von häuslicher Altenbetreuung dürfen ohne Bewilligung und ohne Firmensitz in der Schweiz keine Leistungen anbieten. Auch Sie als Kunde dürfen ausländisches Personal nicht auf selbständiger Basis ohne einen Schweizer Arbeitsvertrag einsetzen. Da die Behörden den illegalen Anbietern oft nicht habhaft werden, werden die Bussen von bis zu CHF 40’000,- gegen die Kunden verhängt. Graumarkt-Anbieter erkennen Sie häufig daran, dass diese keine „.ch“ Domains mehr nutzen dürfen und diese zum Teil auf ausländische Telefonnummern zurückgreifen.
Fragwürdige Angebote erkennen Sie zuallererst daran, dass Betreuungspersonal mit einem ausländischen Arbeitsvertrag oder auf selbständiger Basis angeboten wird. Sollten Sie etwas von einer angeblichen «EU-Dienstleistungsfreiheit» lesen, dann sollten Sie misstrauisch werden und Abstand nehmen. Sicher ist: Wenn Ihnen eine 24 Stunden Betreuung für weniger als CHF 3’000,- im Monat angeboten wird, so kann es sich nur um Schwarzarbeit handeln. Zwar mag eine angemeldete Beschäftigung zum Mindestlohn nach NAV legal sein, jedoch wird dieser Lohn nur selten fair ausfallen. Wir beraten Sie, welche Löhne marktüblich und in der jeweiligen Situation angemessen sind.
Mit uns erfahren Sie, warum hohe Kosten in diesem Markt nicht immer mit Qualität zu tun haben. Unser Ratgeber informiert Sie auch, weshalb ein allzu geringer Lohn nicht fair sein kann und woran Sie Modelle der illegalen Beschäftigung erkennen. Wie Sie einen fairen Lohn bezahlen können und gleichzeitig Geld sparen können, dies erfahren Sie mithilfe unserer Beratung.
Als spezialisierter Stellenvermittler haben wir als Erste in der Schweiz konsequent auf die direkte Anstellung gesetzt. Wir rekrutieren internationales Personal für Pflegeberufe und die „Rund um die Uhr Betreuung“. Unsere Empfehlungen sind einzig von den Bedürfnissen und Wünschen der Senioren und ihren Angehörigen bestimmt. Unter mehreren Vorschlägen wählen Sie selbst Ihre persönlichen Favoriten aus.
Entscheidend ist, dass es menschlich funktioniert. Auf Basis einer Bedarfsanalyse zusammen mit den Angehörigen vor Ort selektieren wir gewissenhaft die besten Kandidaten. Und wenn dennoch einmal die „Chemie“ nicht stimmt oder sich Ihr Betreuungsbedarf ändert, dann sorgen wir für Ersatz ohne Extrakosten. Sollte die Betreuung zu Hause vorzeitig gänzlich unmöglich werden, können Sie alle Verträge kurzfristig beenden.
Ihre Wünsche und Anforderungen entscheiden massgeblich auch über Ihre Kosten. Wir helfen, das ideale Modell zu finden und zeigen Ihnen im Detail auf, wie sich Ihre monatlichen Gesamtkosten dann zusammensetzen. Sie entscheiden, welchen Lohn Ihre Betreuungskraft erhält. Mit unserem Betreuungskosten-Rechner können Sie hier bereits die zu erwartenden Kosten abschätzen. Wenn eine entsprechend qualifizierte Betreuungsperson die Grundpflege leistet, können Sie sich diese Kosten sogar von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Durch Direktanstellung spare ich pro Monat rund CHF 2’500.- an Kosten für Betreuung.
Für die korrekte und legale Anstellung von Haushaltshilfen und Betreuungskräften erhalten Sie von uns einen geprüften Muster-Arbeitsvertrag. Natürlich können Sie auch einen eigenen Vertrag verwenden oder auf die Musterverträge des SECO zurückgreifen [9].
Mit unseren Partnern bieten wir Ihnen auf Wunsch noch weitere Erleichterungen: Administrative Arbeitgeberpflichten wie die Anmeldung und Abrechnung von Versicherungen, der jeweiligen kantonalen SVA, beim zuständigen Quellensteueramt sowie – falls erforderlich – der Anschluss an die Pensionskasse können für Sie von einem erfahrenen Treuhand-Unternehmen zu einem fixen monatlichen Pauschalpreis abgewickelt werden. Hierfür erstellt unser Partner für Sie auch die monatliche Lohnabrechnungen sowie den Lohnausweis am Jahresende.
Den Nettolohn müssen Sie jedoch selbst an die Betreuungskraft ausbezahlen oder überweisen. Eine allfällige Anmeldung für eine ausländerrechtliche Bewilligung erfordert den persönlichen Gang auf die Einwohnerkontrolle und wird daher von der Betreuungskraft selbst erledigt.
Nie war es so einfach, selbst Arbeitgeber zu werden.
Wir machen die Direktanstellung einer Betreuungskraft so einfach wie möglich. Sie profitieren ohne viel Mühe von den tiefsten Kosten für Pflege und Betreuung in der Schweiz.
Übrigens: In unseren Kostenrechner zu den monatlichen Betreuungskosten ist neben den Sozialabgaben auch unser Honorar bereits mit eingerechnet. Für ihr Personal gewähren Sie freie Kost & Logis – und sollten zudem Regelungen für eine etwaige Übernahme der Reisekosten treffen.
Wir vermitteln rasch Ihre Betreuungs- oder Pflegekraft u.a. in den Kantonen Aargau, Basel, Bern, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zürich, in der Zentralschweiz sowie im Tessin.
Die Pflegevermittlung Schweiz strebt gleichermassen zufriedene Kunden und zufriedene Betreuungspersonen an. Nur wenn unsere Kunden und die von uns vermittelten Betreuerinnen harmonieren werden wir weiterempfohlen. Und nur so bleiben wir mit Pflege zuhause Schweiz attraktiv für die besten und daher heftig umworbenen Pflegekräfte aus ganz Europa.
Unsere Leistungen enden nicht mit der einmaligen Vermittlung einer Betreuerin.
Sie erhalten die Sicherheit, langfristig einen Ansprechpartner für die Vermittlung von Betreuungspersonal an Ihrer Seite zu wissen. Probleme lösen wir schnell und unbürokratisch: Wir sorgen jederzeit und so oft wie eben nötig für Ersatz, wenn von uns vermitteltes Personal selbst kündigt oder dazu den Anlass liefert. Wenn Sie mit einer Betreuungskraft nicht harmonieren, organisieren wir ebenfalls Ersatz im Rahmen unserer Garantie – ohne jede Extrakosten.
Wir sind stets zur Stelle, wenn Sie eine andere Arbeitskraft benötigen: ob zur Überbrückung, wenn Ihre Stamm-Betreuerin wider Erwarten ausfällt oder Sie das Arbeitsverhältnis wegen einer längeren Auszeit ganz unterbrechen müssen. Auch wenn sich der Pflegebedarf erhöhen sollte, können Sie auf unsere Unterstützung mit Pflege zuhause Schweiz bauen. Unsere Vermittlungsprovision bezahlen Sie ganz bequem in monatlichen Raten.
Unsere Mission: 24 Stunden Betreuung zu Hause zu günstigen Kosten sowie einem fairen und transparenten Lohn für die BetreuerInnen.
© Pflegevermittlung Schweiz 2024
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