Kompetente Beratung für rechtssichere Betreuung

Rechtliche & administrative Aspekte bei der häuslichen Betreuung

Die Pflegevermittlung Schweiz unterstützt Sie dabei, häusliche Betreuungsverhältnisse legal und fair zu organisieren.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Pflegevermittlung Schweiz

Einige unserer bewährten Partner:

Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Transparente und legale Seniorenbetreuung in der Schweiz

Eine gesetzeskonforme Anstellung von Betreuungspersonen ist die Grundlage für eine sorgenfreie und faire Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden.

Die häusliche Seniorenbetreuung entspricht dem Wunsch vieler Senioren in der Schweiz. Dabei dürfen die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht ausser Acht gelassen werden. Denn auf diesem Markt sind leider auch Anbieter aktiv, die Grauzonen ausnutzen oder illegale Beschäftigungsmodelle anbieten. Nur eine legale Beschäftigung von Betreuungspersonal bietet Sicherheit für alle Beteiligten und vermeidet die Gefahr hoher Bussen.

Die Pflegevermittlung Schweiz steht für Legalität sowie vollständige Transparenz bei allen Aspekten der Vermittlung und Beschäftigung von Betreuungspersonen. Als offiziell bewilligter Vermittler mit kantonaler und SECO-Bewilligung für die grenzüberschreitende Personalvermittlung garantieren wir die Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen.

Rechtliche Grundlagen der Seniorenbetreuung

Der gesetzliche Rahmen bei der häuslichen Betreuung & Pflege

In der Schweiz unterliegen sowohl die gewerbsmässige Vermittlung wie auch der Verleih von Betreuungspersonal dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Jeder seriöse Anbieter muss über die entsprechenden behördlichen Bewilligungen verfügen:

  • Kantonale Bewilligung für die inländische Personalvermittlung sowie -verleih
  • SECO-Bewilligung für grenzüberschreitende Tätigkeiten mit Personal aus dem Ausland

Die Pflegevermittlung Schweiz verfügt über die erforderlichen Bewilligungen und ist im offiziellen Verzeichnis des SECO gelistet.

Bei der Wahl eines Anbieters sollten Sie stets darauf achten, dass dieser über die nötigen Bewilligungen verfügt – dies können Sie im öffentlich zugänglichen SECO-Verzeichnis online überprüfen.

Rechtssichere Formen der Seniorenbetreuung

Beschäftigungsmodelle in der Schweiz

Für die legale Beschäftigung einer Betreuungsperson in einem Privathaushalt gibt es in der Schweiz im Wesentlichen zwei Modelle:

Sie werden selbst Arbeitgeber

Direkte Anstellung

Eine Agentur übernimmt die Arbeitgeberrolle

Personalverleih

Bei der Vermittlung von Arbeitskräften fungiert die Vermittlungsagentur nur als Vermittler und ist nach erfolgreicher Vermittlung nicht aktiv in das Arbeitsverhältnis eingebunden. Ein Verleiher stellt die Betreuungsperson hingegen selbst an und „verleiht“ diese. Der Verleiher bleibt somit faktischer Arbeitgeber und ist weiterhin aktiv in das Arbeitsverhältnis eingebunden.

Wichtig: Selbständig tätige Betreuungspersonen aus dem EU-Raum sind in der Schweiz rechtlich problematisch und in den meisten Fällen nicht zulässig. Lassen Sie sich nicht von Anbietern täuschen, die mit einer angeblichen „Dienstleistungsfreiheit aufgrund der EU-Osterweiterung“ werben.

Rechtsgrundlagen für private Anstellungsverhältnisse

Arbeitsgesetz und NAV Hauswirtschaft

Bei der direkten Anstellung einer Betreuungsperson in einem Privathaushalt gilt folgendes:

  • Als gesetzliche Grundlage gilt mindestens das Obligationenrecht (OR) sowie der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft), der die Mindestlöhne regelt.

  • Die Geltung der kantonalen Normalarbeitsverträge kann ganz oder in Teilen durch anderslautende schriftliche Abrede im Arbeitsvertrag «wegbedungen» (ausgeschlossen) werden.

  • Das Arbeitsgesetz (ArG) findet gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. g ArG hingegen keine Anwendung auf Privathaushalte. Dies ermöglicht mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten.

Eine korrekt ausgestaltete direkte Anstellung erlaubt eine sehr individuelle und flexible Betreuung zuhause, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird. Möglich wird dies durch die grösseren arbeitsvertraglichen Gestaltungsrechte, die es erlauben, Arbeits- und Bereitschaftszeiten individuell zu vereinbaren und leistungsgerecht zu entschädigen.

Als Arbeitgeber übernehmen Sie Verantwortung – und das ist gut so.

Arbeitgeberpflichten bei direkter Anstellung

Wenn Sie eine Betreuungsperson selbst beschäftigen, werden Sie zum Arbeitgeber. Auch wenn dies zunächst komplex erscheinen mag, ist die Einhaltung der damit verbundenen Rechte und Pflichten mit der richtigen Unterstützung gut zu bewältigen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein klares und rechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis. Dieser sollte folgende Punkte umfassen:

  • Persönliche Daten beider Vertragsparteien
  • Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung und Aufgabenbereiche
  • Arbeitszeiten und Bereitschaftszeiten
  • Regelung freier Tage und Ferien
  • Brutto-Gehalt und Entschädigung für Bereitschaftszeiten
  • Kost und Logis (Naturalleistungen)
  • Kündigungsfristen
  • Weiteres wie Probezeit, Verschwiegenheitspflicht, etc.

Die Pflegevermittlung Schweiz stellt Ihnen einen geprüften Musterarbeitsvertrag zur Verfügung, der alle wichtigen Aspekte berücksichtigt und rechtlich abgesichert ist.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, verschiedene Sozialversicherungen und Abgaben zu entrichten:

  • AHV/IV/EO: Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung (je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen)
  • ALV: Arbeitslosenversicherung (ebenfalls hälftig geteilt)
  • NBU: Nichtberufsunfallversicherung (vom Arbeitnehmer getragen)
  • BU: Berufsunfallversicherung (vom Arbeitgeber getragen)
  • Quellensteuer: Bei ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung C
  • Familienzulagen: Je nach Kanton und persönlicher Situation des Arbeitnehmers
  • Berufliche Vorsorge (BVG): Je nach Lohnhöhe und Anstellungsdauer

Die genaue Höhe dieser Abgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom vereinbarten Lohn und dem Wohnkanton des Arbeitgebers.

Für die legale Beschäftigung einer ausländischen Betreuungsperson sind je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen zu beachten:

  • EU/EFTA-Bürger: Können im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz arbeiten. Für Aufenthalte über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung B oder L erforderlich, die bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden muss.
  • Drittstaatsangehörige: Die Beschäftigung ist deutlich komplizierter und unterliegt strengen Einschränkungen. In der Regel werden solche Bewilligungen nur in Ausnahmefällen erteilt.

Die Pflegevermittlung Schweiz vermittelt ausschliesslich Betreuungspersonen aus EU/EFTA-Staaten, um einen reibungslosen und rechtlich einwandfreien Anstellungsprozess zu gewährleisten.

Auch wenn das Arbeitsgesetz in Privathaushalten nicht gilt, müssen angemessene Arbeits- und Ruhezeiten vereinbart werden, die dem Betreuungsbedarf gerecht werden und den Arbeitnehmer nicht überfordern:

  • Arbeitszeit: Üblicherweise 42-50 Wochenstunden aktive Arbeitszeit
  • Bereitschaftszeit: Zusätzliche Stunden, in denen die Betreuungsperson anwesend, aber nicht aktiv tätig sein muss
  • Freie Tage: Mindestens ein freier Tag pro Woche (falls nicht möglich, Kompensation durch zusammenhängende freie Tage)
  • Ferien: Gesetzlicher Anspruch von mindestens 4 Wochen pro Jahr (5 Wochen für Arbeitnehmer unter 20 und freiwillig für Arbeitnehmer > 50 Jahre)
  • Nachtruhe: Angemessene Ruhephasen während der Nacht
  • Tägliche Freizeit: Eine durchgehende Anwesenheit kann durch nur eine Person vor Ort nicht gewährleistet werden, eine gewisse Autonomie der betreuungsbedürftigen Person muss stets noch vorhanden sein.

Vor allem bei der Verteilung der Arbeit auf 7 Wochentage sowie bei der Gestaltung der Bereitschaftszeit bietet das Modell der direkten Anstellung mehr Flexibilität als der Personalverleih, bei dem strenge Vorgaben des Arbeitsgesetzes eingehalten werden müssen. Dennoch bedeutet eine Live-in-Betreuung eben keine «24-Stunden-Pflege». Eine solche kann hingegen mit der Pflegevermittlung durch die Vermittlung mehrerer gleichzeitig vor Ort anwesender Betreuungs- und Pflegepersonen organisiert werden.

Entlastung bei administrativen Aufgaben

Administrative Unterstützung für Arbeitgeber

Als bewilligter sowie dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) unterstellter Personalvermittler konzentriert sich die Pflegevermittlung Schweiz auf ihre Kernkompetenz: die Vermittlung von qualifiziertem Betreuungspersonal. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2017, B-5959/2016, sowie Bestätigung seitens des Bundesgerichts) darf ein Vermittler nach erfolgter Personalvermittlung nur in begrenztem Umfang administrative Unterstützung anbieten, um nicht als Personalverleiher eingestuft zu werden.

Damit Sie dennoch Entlastung bei den administrativen Arbeitgeber-Aufgaben erhalten können, arbeiten wir mit spezialisierten Partnerunternehmen zusammen, die Ihnen auf Wunsch die nachfolgenden Dienstleistungen anbieten können.

1. Lohnbuchhaltung und Abrechnung

Ein erfahrenes Treuhandunternehmen kann für Sie zu einem fixen monatlichen Pauschalpreis folgende Aufgaben übernehmen:

  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen
  • Abrechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Abrechnung und Abführung der Quellensteuer (bei ausländischen Betreuungspersonen)
  • Erstellung des Lohnausweises am Jahresende
  • Führung der notwendigen Lohnkonten

2. Anmeldungen und Behördenkontakte

Unser Partnerunternehmen unterstützt Sie bei:

  • Anmeldung der Betreuungsperson bei der AHV
  • Anmeldung bei der Unfallversicherung
  • Anmeldung beim Quellensteueramt
  • Abschluss weiterer notwendiger Versicherungen
  • Anmeldung bei der Pensionskasse (falls erforderlich)

Die Anmeldung für eine ausländerrechtliche Bewilligung erfordert in der Regel den persönlichen Gang zur Einwohnerkontrolle und wird daher von der Betreuungsperson selbst erledigt.

3. Abrechnung kassenfähiger Pflegeleistungen

Ein besonderer Vorteil unseres Modells: Bei entsprechender Qualifikation der Betreuungsperson können aufgrund unserer Partnerschaft mit verschiedenen Partner-Spitexen Grundpflegeleistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Dies erfordert:

  • Eine Betreuungsperson mit anerkannter Pflegehelfer-Qualifikation (z.B. SRK-Zertifikat), die ihre grundpflegerischen Tätigkeiten dokumentiert
  • Die Zusammenarbeit mit einer kantonal zugelassenen Spitex-Organisation für die Abrechnung
  • Eine ärztliche Verordnung über die Pflegeleistungen

Während der Erbringung der Pflegeleistungen übt die Spitex das Weisungsrecht über das Personal aus, einschliesslich der fachlichen Anleitung, Qualitätskontrolle sowie der Abrechnung mit den Krankenkassen, was – in Abhängigkeit vom bewilligten Pflegeumfang – Ihre monatlichen Gesamtkosten erheblich reduzieren kann.

Mit der Pflegevermittlung Schweiz gehen Sie den sicheren Weg zur legalen Seniorenbetreuung

Schritt für Schritt zur rechtssicheren Betreuung

Der Weg zu einer rechtssicheren Betreuungslösung ist mit der richtigen Unterstützung einfacher als gedacht. Folgen Sie diesen Schritten für eine erfolgreiche und legale Seniorenbetreuung.

Bedarf und Kosten Icon
Kosten & Bedarf ermitteln
Verschaffen Sie sich mit unserem Kostenrechner Übersicht über die monatlichen Kosten. Erfahren Sie, mit welchem Lohn eine Betreuungsperson dann rechnen kann. Teilen Sie uns mit unserer Checkliste mit, welcher Betreuungsbedarf vorliegt und welche Aufgaben gewünscht werden.
1
Kostenlos beraten lassen Icon
Persönlich beraten lassen
Lassen Sie sich zu allen rechtlichen und administrativen Fragen persönlich beraten – per Video oder bei Ihnen vor Ort. Mit unserer Unterstützung entscheiden Sie sich für ein für Ihre Situation individuell passendes und finanziell tragbares Betreuungsmodell.
2
Rekrutierung und Wahl der Pflegekraft Icon
Vorselektion & Auswahl des Personals
Auf Basis Ihrer Wünsche und Bedürfnisse erfolgen unsere handverlesenen Personalvorschläge. Der Prozess von der Kontaktaufnahme, über Ihre Auswahl und bis zum Start einer qualifizierten Betreuungsperson dauert rund zwei bis drei Wochen.
3
Vertrag und Anreise organisieren Icon
Vertrag & Anreise organisieren
Dank unserer Beratung und mit unserem Muster-Arbeitsvertrag sind Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite. Zusätzliche Unterstützung bei administrativen Aufgaben leistet auf Wunsch ein erfahrener Treuhandpartner.
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Garantie für Ersatz und Neuvermittlung Icon
Reevaluation & Neuvermittlung
Wir begleiten die kontinuierliche Neubewertung des Pflege- und Personalbedarfs und sorgen bei Bedarf und auf Wunsch unserer Kunden für eine Neuvermittlung geeigneter Pflege- und Betreuungspersonen.
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Verlässliche Begleitung bei rechtlichen Aspekten

Unser Team und unsere Expertise

Unser erfahrenes Team berät Sie in allen Fragen rund um die legale Beschäftigung von Betreuungspersonen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Vermittlung von qualifiziertem Betreuungspersonal und kennen die rechtlichen Besonderheiten bei der häuslichen Betreuung und Pflege bis ins Detail.

Für administrative Aufgaben arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen, die Sie bei der Lohnbuchhaltung, den Behördenkontakten und bei der Abrechnung kassenfähiger Pflegeleistungen unterstützen können.

Informationen zu Betreuung zuhause

Kostenrechner und unverbindliche Beratung: Rechtliche Aspekte verstehen

Informieren Sie sich umfassend über rechtliche und administrative Aspekte mit unseren kostenlosen Angeboten.

Die rechtlichen und finanziellen Aspekte einer Seniorenbetreuung daheim erscheinen zunächst komplex. Nutzen Sie unsere kostenlosen und unverbindlichen Beratungsangebote, um mehr Klarheit zu erhalten.

Transparente Kalkulation

Kostenrechner: Schneller Lohn- und Kostencheck

Mit unserem einzigartigen Kostenrechner ermitteln Sie schnell und einfach, mit welchen Kosten Sie für eine Live-in-Betreuung rechnen müssen. Und Sie erfahren welchen Lohn Ihre Betreuungskraft dann erhält. Der Rechner berücksichtigt alle Beiträge an die Sozialversicherung, BVG und Quellensteuer sowie mögliche Erstattungen für kassenfähige Pflegeleistungen.

Vorteile unseres Kostenrechners:

Beratung für eine optimale Pflege zuhause

Beratung: Am Telefon, per Video oder vor Ort

Im Rahmen unserer Beratungsgespräche erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die häusliche Betreuung und Pflege – inklusive der wichtigen rechtlichen und administrativen Aspekte, die Sie unbedingt beachten sollten.

Unsere Berartung ist für Sie relevant, wenn Sie:

Themen, die unsere Kunden beschäftigen

Häufige Fragen zu zu rechtlichen & administrativen Aspekten

Sie haben weitere Fragen?

Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf uns lassen Sie sich beraten: Am Telefon, kostenlos per Video-Gespräch oder auf Wunsch direkt vor Ort!

Was sind meine Pflichten als Arbeitgeber oder als Einsatzbetrieb einer Betreuungsperson?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag abzuschliessen, die Betreuungsperson bei den relevanten Behörden und Versicherungen anzumelden, den vereinbarten Lohn pünktlich zu zahlen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Auch bei einem Verleihverhältnis, in welchem die betreuungsbedürftige Person als «Einsatzbetrieb» fungiert, müssen Sie angemessene Arbeits- und Ruhezeiten gewährleisten sowie geeignete Unterkunft und Verpflegung bereitstellen. Ferner sind Sie für deren gesundheitlichen Schutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich.

Welche Versicherungen muss ich für eine Betreuungsperson abschliessen?

Obligatorisch ist zuerst die Unfallversicherung, bei der zwischen der Berufsunfallversicherung (BU, trägt der Arbeitgeber) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBU, trägt der Arbeitnehmer) unterschieden werden muss. Zudem müssen Sie die Betreuungsperson bei der AHV/IV/EO und ALV anmelden. Je nach Lohnhöhe und Anstellungsdauer kann auch eine Anmeldung bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse oder «2. Säule») erforderlich sein. Zu einer Krankentaggeldversicherung können wir nicht raten, da diese üblicherweise erst nach 30 Wartetagen einspringt und die gesetzliche Lohnfortzahlungsdauer in den ersten zwei Anstellungsjahren diese Wartezeit nicht überschreitet. Sinnvoll ist hingegen der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei der Obhutsschäden mit versichert sind.

Wie wird die Arbeitsbewilligung für ausländische Betreuungspersonen geregelt?

Betreuungspersonen aus EU/EFTA-Staaten können im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz arbeiten. Für Aufenthalte von über 90 Tagen Dauer pro Kalenderjahr ist eine Aufenthaltsbewilligung B oder L erforderlich, die bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden muss. Die Betreuungsperson muss sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Für Betreuungspersonen aus Drittstaaten gelten sehr restriktive Regelungen, weshalb wir ausschliesslich EU/EFTA-Bürger vermitteln.

Wie werden Urlaub und Freizeit bei der Seniorenbetreuung geregelt?

Betreuungspersonen haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (fünf Wochen für Arbeitnehmer, die weniger als 20 Jahre alt sind). Zudem steht ihnen mindestens ein freier Tag pro Woche zu, an dem sie nicht zur Verfügung stehen müssen. Falls dies aufgrund der Betreuungssituation nicht möglich ist, können freie Tage gesammelt und als zusammenhängende freie Tage gewährt werden. Dies erfordert jedoch in der Regel ein Modell mit zwei sich regelmässig abwechselnden Betreuungspersonen, also ein sogenanntes «Turnusmodell».

Welche administrativen Dienstleistungen kann die Pflegevermittlung Schweiz anbieten?

Als Personalvermittler sind wir dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) unterstellt. Die Pflegevermittlung Schweiz konzentriert sich auf ihre Kernkompetenz: die Vermittlung qualifizierter Betreuungspersonen. Um Sie dennoch bei administrativen Aufgaben zu unterstützen, arbeiten wir mit spezialisierten Partnerunternehmen zusammen, die Dienstleistungen wie Lohnbuchhaltung, Behördenanmeldungen und die Abrechnung kassenfähiger Pflegeleistungen übernehmen können. Dadurch bleibt die klare Trennung zwischen Vermittlung und Verleih gewahrt, wie sie in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht gefordert wird.