Rechtssicherheit für alle Beteiligten
Eine gesetzeskonforme Anstellung von Betreuungspersonen ist die Grundlage für eine sorgenfreie und faire Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden.
Die häusliche Seniorenbetreuung entspricht dem Wunsch vieler Senioren in der Schweiz. Dabei dürfen die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht ausser Acht gelassen werden. Denn auf diesem Markt sind leider auch Anbieter aktiv, die Grauzonen ausnutzen oder illegale Beschäftigungsmodelle anbieten. Nur eine legale Beschäftigung von Betreuungspersonal bietet Sicherheit für alle Beteiligten und vermeidet die Gefahr hoher Bussen.
Die Pflegevermittlung Schweiz steht für Legalität sowie vollständige Transparenz bei allen Aspekten der Vermittlung und Beschäftigung von Betreuungspersonen. Als offiziell bewilligter Vermittler mit kantonaler und SECO-Bewilligung für die grenzüberschreitende Personalvermittlung garantieren wir die Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen der Seniorenbetreuung
In der Schweiz unterliegen sowohl die gewerbsmässige Vermittlung wie auch der Verleih von Betreuungspersonal dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Jeder seriöse Anbieter muss über die entsprechenden behördlichen Bewilligungen verfügen:
Die Pflegevermittlung Schweiz verfügt über die erforderlichen Bewilligungen und ist im offiziellen Verzeichnis des SECO gelistet.
Bei der Wahl eines Anbieters sollten Sie stets darauf achten, dass dieser über die nötigen Bewilligungen verfügt – dies können Sie im öffentlich zugänglichen SECO-Verzeichnis online überprüfen.
Rechtssichere Formen der Seniorenbetreuung
Für die legale Beschäftigung einer Betreuungsperson in einem Privathaushalt gibt es in der Schweiz im Wesentlichen zwei Modelle:
Bei der Vermittlung von Arbeitskräften fungiert die Vermittlungsagentur nur als Vermittler und ist nach erfolgreicher Vermittlung nicht aktiv in das Arbeitsverhältnis eingebunden. Ein Verleiher stellt die Betreuungsperson hingegen selbst an und „verleiht“ diese. Der Verleiher bleibt somit faktischer Arbeitgeber und ist weiterhin aktiv in das Arbeitsverhältnis eingebunden.
Wichtig: Selbständig tätige Betreuungspersonen aus dem EU-Raum sind in der Schweiz rechtlich problematisch und in den meisten Fällen nicht zulässig. Lassen Sie sich nicht von Anbietern täuschen, die mit einer angeblichen „Dienstleistungsfreiheit aufgrund der EU-Osterweiterung“ werben.
Rechtsgrundlagen für private Anstellungsverhältnisse
Bei der direkten Anstellung einer Betreuungsperson in einem Privathaushalt gilt folgendes:
Eine korrekt ausgestaltete direkte Anstellung erlaubt eine sehr individuelle und flexible Betreuung zuhause, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird. Möglich wird dies durch die grösseren arbeitsvertraglichen Gestaltungsrechte, die es erlauben, Arbeits- und Bereitschaftszeiten individuell zu vereinbaren und leistungsgerecht zu entschädigen.
Als Arbeitgeber übernehmen Sie Verantwortung – und das ist gut so.
Wenn Sie eine Betreuungsperson selbst beschäftigen, werden Sie zum Arbeitgeber. Auch wenn dies zunächst komplex erscheinen mag, ist die Einhaltung der damit verbundenen Rechte und Pflichten mit der richtigen Unterstützung gut zu bewältigen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein klares und rechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis. Dieser sollte folgende Punkte umfassen:
Die Pflegevermittlung Schweiz stellt Ihnen einen geprüften Musterarbeitsvertrag zur Verfügung, der alle wichtigen Aspekte berücksichtigt und rechtlich abgesichert ist.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, verschiedene Sozialversicherungen und Abgaben zu entrichten:
Die genaue Höhe dieser Abgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom vereinbarten Lohn und dem Wohnkanton des Arbeitgebers.
Für die legale Beschäftigung einer ausländischen Betreuungsperson sind je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen zu beachten:
Die Pflegevermittlung Schweiz vermittelt ausschliesslich Betreuungspersonen aus EU/EFTA-Staaten, um einen reibungslosen und rechtlich einwandfreien Anstellungsprozess zu gewährleisten.
Auch wenn das Arbeitsgesetz in Privathaushalten nicht gilt, müssen angemessene Arbeits- und Ruhezeiten vereinbart werden, die dem Betreuungsbedarf gerecht werden und den Arbeitnehmer nicht überfordern:
Vor allem bei der Verteilung der Arbeit auf 7 Wochentage sowie bei der Gestaltung der Bereitschaftszeit bietet das Modell der direkten Anstellung mehr Flexibilität als der Personalverleih, bei dem strenge Vorgaben des Arbeitsgesetzes eingehalten werden müssen. Dennoch bedeutet eine Live-in-Betreuung eben keine «24-Stunden-Pflege». Eine solche kann hingegen mit der Pflegevermittlung durch die Vermittlung mehrerer gleichzeitig vor Ort anwesender Betreuungs- und Pflegepersonen organisiert werden.
Entlastung bei administrativen Aufgaben
Als bewilligter sowie dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) unterstellter Personalvermittler konzentriert sich die Pflegevermittlung Schweiz auf ihre Kernkompetenz: die Vermittlung von qualifiziertem Betreuungspersonal. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2017, B-5959/2016, sowie Bestätigung seitens des Bundesgerichts) darf ein Vermittler nach erfolgter Personalvermittlung nur in begrenztem Umfang administrative Unterstützung anbieten, um nicht als Personalverleiher eingestuft zu werden.
Damit Sie dennoch Entlastung bei den administrativen Arbeitgeber-Aufgaben erhalten können, arbeiten wir mit spezialisierten Partnerunternehmen zusammen, die Ihnen auf Wunsch die nachfolgenden Dienstleistungen anbieten können.
Ein erfahrenes Treuhandunternehmen kann für Sie zu einem fixen monatlichen Pauschalpreis folgende Aufgaben übernehmen:
Unser Partnerunternehmen unterstützt Sie bei:
Die Anmeldung für eine ausländerrechtliche Bewilligung erfordert in der Regel den persönlichen Gang zur Einwohnerkontrolle und wird daher von der Betreuungsperson selbst erledigt.
Ein besonderer Vorteil unseres Modells: Bei entsprechender Qualifikation der Betreuungsperson können aufgrund unserer Partnerschaft mit verschiedenen Partner-Spitexen Grundpflegeleistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Dies erfordert:
Während der Erbringung der Pflegeleistungen übt die Spitex das Weisungsrecht über das Personal aus, einschliesslich der fachlichen Anleitung, Qualitätskontrolle sowie der Abrechnung mit den Krankenkassen, was – in Abhängigkeit vom bewilligten Pflegeumfang – Ihre monatlichen Gesamtkosten erheblich reduzieren kann.
Mit der Pflegevermittlung Schweiz gehen Sie den sicheren Weg zur legalen Seniorenbetreuung
Der Weg zu einer rechtssicheren Betreuungslösung ist mit der richtigen Unterstützung einfacher als gedacht. Folgen Sie diesen Schritten für eine erfolgreiche und legale Seniorenbetreuung.
Verlässliche Begleitung bei rechtlichen Aspekten
Unser erfahrenes Team berät Sie in allen Fragen rund um die legale Beschäftigung von Betreuungspersonen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Vermittlung von qualifiziertem Betreuungspersonal und kennen die rechtlichen Besonderheiten bei der häuslichen Betreuung und Pflege bis ins Detail.
Für administrative Aufgaben arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen, die Sie bei der Lohnbuchhaltung, den Behördenkontakten und bei der Abrechnung kassenfähiger Pflegeleistungen unterstützen können.
Informationen zu Betreuung zuhause
Informieren Sie sich umfassend über rechtliche und administrative Aspekte mit unseren kostenlosen Angeboten.
Die rechtlichen und finanziellen Aspekte einer Seniorenbetreuung daheim erscheinen zunächst komplex. Nutzen Sie unsere kostenlosen und unverbindlichen Beratungsangebote, um mehr Klarheit zu erhalten.
Mit unserem einzigartigen Kostenrechner ermitteln Sie schnell und einfach, mit welchen Kosten Sie für eine Live-in-Betreuung rechnen müssen. Und Sie erfahren welchen Lohn Ihre Betreuungskraft dann erhält. Der Rechner berücksichtigt alle Beiträge an die Sozialversicherung, BVG und Quellensteuer sowie mögliche Erstattungen für kassenfähige Pflegeleistungen.
Vorteile unseres Kostenrechners:
Im Rahmen unserer Beratungsgespräche erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die häusliche Betreuung und Pflege – inklusive der wichtigen rechtlichen und administrativen Aspekte, die Sie unbedingt beachten sollten.
Unsere Berartung ist für Sie relevant, wenn Sie:
Themen, die unsere Kunden beschäftigen
Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf uns lassen Sie sich beraten: Am Telefon, kostenlos per Video-Gespräch oder auf Wunsch direkt vor Ort!
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag abzuschliessen, die Betreuungsperson bei den relevanten Behörden und Versicherungen anzumelden, den vereinbarten Lohn pünktlich zu zahlen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Auch bei einem Verleihverhältnis, in welchem die betreuungsbedürftige Person als «Einsatzbetrieb» fungiert, müssen Sie angemessene Arbeits- und Ruhezeiten gewährleisten sowie geeignete Unterkunft und Verpflegung bereitstellen. Ferner sind Sie für deren gesundheitlichen Schutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich.
Obligatorisch ist zuerst die Unfallversicherung, bei der zwischen der Berufsunfallversicherung (BU, trägt der Arbeitgeber) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBU, trägt der Arbeitnehmer) unterschieden werden muss. Zudem müssen Sie die Betreuungsperson bei der AHV/IV/EO und ALV anmelden. Je nach Lohnhöhe und Anstellungsdauer kann auch eine Anmeldung bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse oder «2. Säule») erforderlich sein. Zu einer Krankentaggeldversicherung können wir nicht raten, da diese üblicherweise erst nach 30 Wartetagen einspringt und die gesetzliche Lohnfortzahlungsdauer in den ersten zwei Anstellungsjahren diese Wartezeit nicht überschreitet. Sinnvoll ist hingegen der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei der Obhutsschäden mit versichert sind.
Betreuungspersonen aus EU/EFTA-Staaten können im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz arbeiten. Für Aufenthalte von über 90 Tagen Dauer pro Kalenderjahr ist eine Aufenthaltsbewilligung B oder L erforderlich, die bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden muss. Die Betreuungsperson muss sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Für Betreuungspersonen aus Drittstaaten gelten sehr restriktive Regelungen, weshalb wir ausschliesslich EU/EFTA-Bürger vermitteln.
Betreuungspersonen haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (fünf Wochen für Arbeitnehmer, die weniger als 20 Jahre alt sind). Zudem steht ihnen mindestens ein freier Tag pro Woche zu, an dem sie nicht zur Verfügung stehen müssen. Falls dies aufgrund der Betreuungssituation nicht möglich ist, können freie Tage gesammelt und als zusammenhängende freie Tage gewährt werden. Dies erfordert jedoch in der Regel ein Modell mit zwei sich regelmässig abwechselnden Betreuungspersonen, also ein sogenanntes «Turnusmodell».
Als Personalvermittler sind wir dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) unterstellt. Die Pflegevermittlung Schweiz konzentriert sich auf ihre Kernkompetenz: die Vermittlung qualifizierter Betreuungspersonen. Um Sie dennoch bei administrativen Aufgaben zu unterstützen, arbeiten wir mit spezialisierten Partnerunternehmen zusammen, die Dienstleistungen wie Lohnbuchhaltung, Behördenanmeldungen und die Abrechnung kassenfähiger Pflegeleistungen übernehmen können. Dadurch bleibt die klare Trennung zwischen Vermittlung und Verleih gewahrt, wie sie in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht gefordert wird.
Unsere Mission: 24 Stunden Betreuung zu Hause zu günstigen Kosten sowie einem fairen und transparenten Lohn für die BetreuerInnen.
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