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Lukas Meier

Freier Redakteur

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BESA Pflegestufen: Einstufung, Abrechnung, praktische Tipps

Geschrieben von

Lukas Meier

Verรถffentlicht am
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1. Was sind BESA Pflegestufen?

Die BESA-Pflegestufen sind ein integraler Bestandteil des Schweizer Pflegesystems. BESA steht fรผr „Bewohner/-innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem“ und stellt eine standardisierte Methode dar, um den Pflegebedarf einer Person systematisch zu erfassen und zu kategorisieren.

Das BESA-System unterteilt den Pflegebedarf in zwรถlf Stufen, wobei jede Stufe einem bestimmten Zeitaufwand fรผr die tรคgliche Pflege entspricht. Diese Einteilung reicht von minimal 20 Minuten pro Tag in der niedrigsten Stufe bis zu รผber 220 Minuten in der hรถchsten Stufe.

Zweck der Pflegestufen

Die BESA-Pflegestufen erfรผllen mehrere wichtige Funktionen im Schweizer Gesundheitssystem. Dazu gehรถren:

  • Bedarfsermittlung: Sie ermรถglichen eine objektive und detaillierte Einschรคtzung des individuellen Pflegebedarfs. Dies gewรคhrleistet, dass jede Person angemessene Pflege und Unterstรผtzung erhรคlt.

  • Ressourcenplanung: Pflegeeinrichtungen und -dienste kรถnnen anhand der Einstufung ihren Personalbedarf und die notwendigen Ressourcen prรคzise planen.

  • Kostenberechnung: Die Pflegestufen bilden die Grundlage fรผr die Berechnung der Pflegekosten und deren Aufteilung zwischen Krankenversicherungen, รถffentlicher Hand und den Pflegebedรผrftigen selbst.

  • Qualitรคtssicherung: Durch die standardisierte Erfassung des Pflegebedarfs wird eine gleichbleibende Qualitรคt der Pflege รผber verschiedene Einrichtungen hinweg gefรถrdert.

  • Transparenz: Das System schafft Transparenz fรผr alle Beteiligten – Pflegebedรผrftige, Angehรถrige, Pflegekrรคfte und Kostentrรคger – รผber den erforderlichen Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten.

Die BESA-Pflegestufen sind somit ein zentrales Instrument zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, effizienten und fairen Pflegeversorgung in der Schweiz. Sie ermรถglichen es, die individuellen Bedรผrfnisse der Pflegebedรผrftigen mit den wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen des Gesundheitssystems in Einklang zu bringen.

Im folgenden Abschnitt werden wir nรคher darauf eingehen, wie die BESA-Einstufung konkret durchgefรผhrt wird und welche Kriterien dabei berรผcksichtigt werden.

2. Wie funktioniert das BESA Einstufungssystem?


Das BESA-Einstufungssystem basiert auf einer umfassenden Beurteilung des individuellen Pflegebedarfs. Die Einstufung wird von geschultem Pflegepersonal durchgefรผhrt und umfasst mehrere Schritte:

  1. Beobachtung und Gesprรคch: Eine Pflegefachkraft beobachtet die pflegebedรผrftige Person in ihrem Alltag und fรผhrt Gesprรคche mit ihr und gegebenenfalls den Angehรถrigen.

  2. Dokumentation: Alle relevanten Informationen werden in einem standardisierten BESA-Formular erfasst.

  3. Zeiterfassung: Fรผr jede Pflegeleistung wird der durchschnittliche tรคgliche Zeitaufwand ermittelt.

  4. Berechnung: Die Summe aller Zeitaufwรคnde ergibt den Gesamtpflegebedarf, der dann einer der zwรถlf BESA Stufen zugeordnet wird.

  5. Regelmรคssige รœberprรผfung: Die Einstufung wird in regelmรคssigen Abstรคnden oder bei Verรคnderungen des Gesundheitszustands รผberprรผft und gegebenenfalls angepasst.

Erfasste Pflegeleistungen

Das BESA-System berรผcksichtigt ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind:

  1. Kรถrperpflege: z.B. Waschen, An- und Auskleiden, Mundpflege
  2. Ernรคhrung: z.B. Hilfe beim Essen und Trinken, Sondenernรคhrung
  3. Mobilitรคt: z.B. Unterstรผtzung beim Gehen, Transfers vom Bett in den Rollstuhl
  4. Ausscheidung: z.B. Toilettenhilfe, Inkontinenzversorgung
  5. Medizinische Versorgung: z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung
  6. Kognitive und soziale Betreuung: z.B. Orientierungshilfen, Aktivierung
  7. Hauswirtschaftliche Versorgung: z.B. Zimmerreinigung, Wรคscheversorgung

Bei der Einstufung wird nicht nur der reine Zeitaufwand berรผcksichtigt, sondern auch die Komplexitรคt der Pflegeleistungen und der Grad der erforderlichen Unterstรผtzung.

Besonderheiten und Herausforderungen

Einige wichtige Aspekte des BESA Systems, die Sie kennen sollten:

  • Individualitรคt: Jede Einstufung ist individuell und berรผcksichtigt die spezifische Situation der pflegebedรผrftigen Person.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Neben kรถrperlichen werden auch kognitive und soziale Aspekte berรผcksichtigt.

  • Flexibilitรคt: Das System erlaubt Anpassungen bei Verรคnderungen des Pflegebedarfs.

  • Komplexitรคt: Die genaue Einstufung erfordert Fachwissen und Erfahrung seitens des Pflegepersonals.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die BESA Einstufung nicht nur eine administrative Aufgabe ist, sondern direkten Einfluss auf die Qualitรคt und den Umfang der Pflege hat. Sie bildet die Grundlage fรผr die Pflegeplanung und die Kostenberechnung.

Im nรคchsten Abschnitt werden wir uns im Detail mit den zwรถlf BESA Pflegestufen und ihrer Bedeutung fรผr die Pflege und Finanzierung befassen.

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3. Die 12 BESA Pflegestufen im Detail

Das BESA-System kategorisiert den Pflegebedarf in zwรถlf Stufen, die sich am tรคglichen Zeitaufwand fรผr die Pflege orientieren. Diese fein abgestufte Einteilung ermรถglicht eine prรคzise Erfassung des individuellen Pflegebedarfs und bildet die Grundlage fรผr eine bedarfsgerechte Versorgung und Finanzierung. Die folgende Tabelle gibt einen รœberblick รผber die verschiedenen Pflegestufen, den entsprechenden Zeitaufwand und die damit verbundenen Beitrรคge der Versicherer:

รœbersichtstabelle der Pflegestufen

Pflegestufe Zeitlicher Pflegebedarf pro Tag Beitrag der Versicherer in CHF pro Tag
1 < 20 Minuten 9,60
2 21 – 40 Minuten 19,20
3 41 – 60 Minuten 28,80
4 61 – 80 Minuten 38,40
5 81 – 100 Minuten 48,00
6 101 – 120 Minuten 57,60
7 121 – 140 Minuten 67,20
8 141 – 160 Minuten 76,80
9 161 – 180 Minuten 86,40
10 181 – 200 Minuten 96,00
11 201 – 220 Minuten 105,60
12 > 220 Minuten 115,20

Erlรคuterung der einzelnen Stufen:

Pflegestufe 1-3 (geringer Pflegebedarf):
Diese Stufen umfassen Personen, die grรถsstenteils selbststรคndig sind, aber in einigen Bereichen Unterstรผtzung benรถtigen. Dies kann beispielsweise Hilfe bei der Kรถrperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Einnahme von Medikamenten sein.

Pflegestufe 4-6 (mittlerer Pflegebedarf):
In diesen Stufen benรถtigen die Pflegebedรผrftigen regelmรคssige Unterstรผtzung in mehreren Bereichen des tรคglichen Lebens. Dies kann Hilfe bei der Mobilitรคt, umfangreichere Unterstรผtzung bei der Kรถrperpflege oder regelmรคssige medizinische Versorgung umfassen.

Pflegestufe 7-9 (erhรถhter Pflegebedarf):
Personen in diesen Stufen benรถtigen intensive Pflege und Unterstรผtzung in vielen Bereichen des tรคglichen Lebens. Sie sind oft in ihrer Mobilitรคt stark eingeschrรคnkt und benรถtigen Hilfe bei fast allen Aktivitรคten des tรคglichen Lebens.

Pflegestufe 10-12 (sehr hoher Pflegebedarf):
Diese hรถchsten Pflegestufen sind fรผr Menschen mit umfassendem Pflegebedarf rund um die Uhr. Sie benรถtigen stรคndige Anwesenheit und Unterstรผtzung von Pflegepersonal, oft auch nachts. Dies kann Personen mit schweren kรถrperlichen Einschrรคnkungen, fortgeschrittenen Demenzerkrankungen oder Menschen in der Palliativpflege betreffen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Einstufung nicht nur auf dem zeitlichen Aufwand basiert, sondern auch die Komplexitรคt der erforderlichen Pflege berรผcksichtigt. So kann beispielsweise eine Person mit einer komplexen Wundversorgung in eine hรถhere Pflegestufe eingestuft werden, auch wenn der zeitliche Aufwand vergleichsweise gering ist.

Die Beitrรคge der Versicherer steigen proportional mit den Pflegestufen an. Dies spiegelt den erhรถhten Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten wider. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Beitrรคge in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten abdecken. Die Differenz muss durch andere Finanzierungsquellen gedeckt werden, wie wir im nรคchsten Abschnitt genauer erlรคutern werden.

4. Finanzierung der Pflege nach BESA Stufen

Die Finanzierung der Pflege in der Schweiz basiert auf einem Drei-Sรคulen-Modell, das die Kosten zwischen verschiedenen Parteien aufteilt. Das BESA System spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Kostenhรถhe und -verteilung.

Die drei Finanzierungsparteien

  1. Krankenversicherungen: รœbernehmen einen festgelegten Beitrag, der sich nach der BESA Pflegestufe richtet.
  2. Pflegebedรผrftige: Leisten einen Eigenbeitrag, der gesetzlich begrenzt ist.
  3. ร–ffentliche Hand: Kantone und/oder Gemeinden รผbernehmen die Restfinanzierung.

Beitrรคge der Krankenkassen Wie in der Tabelle im vorherigen Abschnitt ersichtlich, steigen die Beitrรคge der Krankenversicherungen mit jeder Pflegestufe an. Der Hรถchstbeitrag betrรคgt CHF 115.20 pro Tag in der Pflegestufe 12.

Eigenanteil der Pflegebedรผrftigen Der maximale Eigenbeitrag der Pflegebedรผrftigen ist gesetzlich auf CHF 23.- pro Tag begrenzt. Dieser Betrag ist unabhรคngig von der Pflegestufe und gilt sowohl fรผr die Pflege im Heim als auch fรผr die Pflege zu Hause.

Rolle der รถffentlichen Hand Die Kantone und/oder Gemeinden รผbernehmen die Restfinanzierung, also den Betrag, der nach Abzug der Krankenkassenbeitrรคge und des Eigenbeitrags der Pflegebedรผrftigen noch รผbrig bleibt.

Beispielrechnung

Nehmen wir als Beispiel eine Person in der Pflegestufe 6:

Gesamtkosten der Pflege pro Tag: CHF 180.-
Beitrag der Krankenversicherung: CHF 57.60
Eigenbeitrag des Pflegebedรผrftigen: CHF 23.-

Restfinanzierung durch die รถffentliche Hand: CHF 99.40

Zusรคtzliche Kosten

Es ist wichtig zu beachten, dass neben den reinen Pflegekosten weitere Kosten anfallen kรถnnen, insbesondere bei einer Unterbringung im Pflegeheim:

  • Betreuungskosten: Fรผr nicht-pflegerische Leistungen wie soziale Betreuung oder Aktivierungstherapie.
  • Hotellerie-Kosten: Fรผr Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.
  • Zusatzleistungen: Fรผr individuelle Wรผnsche wie Einzel- statt Doppelzimmer.

Diese zusรคtzlichen Kosten mรผssen in der Regel vollstรคndig von den Pflegebedรผrftigen selbst getragen werden, sofern sie nicht durch Ergรคnzungsleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe gedeckt sind.

Finanzielle Herausforderungen

Trotz des ausgeklรผgelten Finanzierungssystems kann die Pflege, insbesondere im Heim, zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. In vielen Fรคllen reichen AHV/IV-Rente und Pensionskasse nicht aus, um alle Kosten zu decken. In solchen Situationen kรถnnen Ergรคnzungsleistungen beantragt werden.

Hinweis: Es ist ratsam, sich frรผhzeitig mit der finanziellen Planung der Pflege auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.