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Marian Birkholz

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BESA Pflegestufen: Einstufung, Abrechnung, praktische Tipps

Geschrieben von

Lukas Meier

Veröffentlicht am
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1. Was sind BESA Pflegestufen?

Die BESA-Pflegestufen sind ein integraler Bestandteil des Schweizer Pflegesystems. BESA steht für „Bewohner/-innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem“ und stellt eine standardisierte Methode dar, um den Pflegebedarf einer Person systematisch zu erfassen und zu kategorisieren.

Das BESA-System unterteilt den Pflegebedarf in zwölf Stufen, wobei jede Stufe einem bestimmten Zeitaufwand für die tägliche Pflege entspricht. Diese Einteilung reicht von minimal 20 Minuten pro Tag in der niedrigsten Stufe bis zu über 220 Minuten in der höchsten Stufe.

Zweck der Pflegestufen

Die BESA-Pflegestufen erfüllen mehrere wichtige Funktionen im Schweizer Gesundheitssystem. Dazu gehören:

  • Bedarfsermittlung: Sie ermöglichen eine objektive und detaillierte Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs. Dies gewährleistet, dass jede Person angemessene Pflege und Unterstützung erhält.

  • Ressourcenplanung: Pflegeeinrichtungen und -dienste können anhand der Einstufung ihren Personalbedarf und die notwendigen Ressourcen präzise planen.

  • Kostenberechnung: Die Pflegestufen bilden die Grundlage für die Berechnung der Pflegekosten und deren Aufteilung zwischen Krankenversicherungen, öffentlicher Hand und den Pflegebedürftigen selbst.

  • Qualitätssicherung: Durch die standardisierte Erfassung des Pflegebedarfs wird eine gleichbleibende Qualität der Pflege über verschiedene Einrichtungen hinweg gefördert.

  • Transparenz: Das System schafft Transparenz für alle Beteiligten – Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte und Kostenträger – über den erforderlichen Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten.

Die BESA-Pflegestufen sind somit ein zentrales Instrument zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, effizienten und fairen Pflegeversorgung in der Schweiz. Sie ermöglichen es, die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen mit den wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen des Gesundheitssystems in Einklang zu bringen.

Im folgenden Abschnitt werden wir näher darauf eingehen, wie die BESA-Einstufung konkret durchgeführt wird und welche Kriterien dabei berücksichtigt werden.

2. Wie funktioniert das BESA Einstufungssystem?


Das BESA-Einstufungssystem basiert auf einer umfassenden Beurteilung des individuellen Pflegebedarfs. Die Einstufung wird von geschultem Pflegepersonal durchgeführt und umfasst mehrere Schritte:

  1. Beobachtung und Gespräch: Eine Pflegefachkraft beobachtet die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag und führt Gespräche mit ihr und gegebenenfalls den Angehörigen.

  2. Dokumentation: Alle relevanten Informationen werden in einem standardisierten BESA-Formular erfasst.

  3. Zeiterfassung: Für jede Pflegeleistung wird der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand ermittelt.

  4. Berechnung: Die Summe aller Zeitaufwände ergibt den Gesamtpflegebedarf, der dann einer der zwölf BESA Stufen zugeordnet wird.

  5. Regelmässige Überprüfung: Die Einstufung wird in regelmässigen Abständen oder bei Veränderungen des Gesundheitszustands überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Erfasste Pflegeleistungen

Das BESA-System berücksichtigt ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind:

  1. Körperpflege: z.B. Waschen, An- und Auskleiden, Mundpflege
  2. Ernährung: z.B. Hilfe beim Essen und Trinken, Sondenernährung
  3. Mobilität: z.B. Unterstützung beim Gehen, Transfers vom Bett in den Rollstuhl
  4. Ausscheidung: z.B. Toilettenhilfe, Inkontinenzversorgung
  5. Medizinische Versorgung: z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung
  6. Kognitive und soziale Betreuung: z.B. Orientierungshilfen, Aktivierung
  7. Hauswirtschaftliche Versorgung: z.B. Zimmerreinigung, Wäscheversorgung

Bei der Einstufung wird nicht nur der reine Zeitaufwand berücksichtigt, sondern auch die Komplexität der Pflegeleistungen und der Grad der erforderlichen Unterstützung.

Besonderheiten und Herausforderungen

Einige wichtige Aspekte des BESA Systems, die Sie kennen sollten:

  • Individualität: Jede Einstufung ist individuell und berücksichtigt die spezifische Situation der pflegebedürftigen Person.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Neben körperlichen werden auch kognitive und soziale Aspekte berücksichtigt.

  • Flexibilität: Das System erlaubt Anpassungen bei Veränderungen des Pflegebedarfs.

  • Komplexität: Die genaue Einstufung erfordert Fachwissen und Erfahrung seitens des Pflegepersonals.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die BESA Einstufung nicht nur eine administrative Aufgabe ist, sondern direkten Einfluss auf die Qualität und den Umfang der Pflege hat. Sie bildet die Grundlage für die Pflegeplanung und die Kostenberechnung.

Im nächsten Abschnitt werden wir uns im Detail mit den zwölf BESA Pflegestufen und ihrer Bedeutung für die Pflege und Finanzierung befassen.

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3. Die 12 BESA Pflegestufen im Detail

Das BESA-System kategorisiert den Pflegebedarf in zwölf Stufen, die sich am täglichen Zeitaufwand für die Pflege orientieren. Diese fein abgestufte Einteilung ermöglicht eine präzise Erfassung des individuellen Pflegebedarfs und bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung und Finanzierung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Pflegestufen, den entsprechenden Zeitaufwand und die damit verbundenen Beiträge der Versicherer:

Übersichtstabelle der Pflegestufen

Pflegestufe Zeitlicher Pflegebedarf pro Tag Beitrag der Versicherer in CHF pro Tag
1 < 20 Minuten 9,60
2 21 – 40 Minuten 19,20
3 41 – 60 Minuten 28,80
4 61 – 80 Minuten 38,40
5 81 – 100 Minuten 48,00
6 101 – 120 Minuten 57,60
7 121 – 140 Minuten 67,20
8 141 – 160 Minuten 76,80
9 161 – 180 Minuten 86,40
10 181 – 200 Minuten 96,00
11 201 – 220 Minuten 105,60
12 > 220 Minuten 115,20

Erläuterung der einzelnen Stufen:

Pflegestufe 1-3 (geringer Pflegebedarf):
Diese Stufen umfassen Personen, die grösstenteils selbstständig sind, aber in einigen Bereichen Unterstützung benötigen. Dies kann beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Einnahme von Medikamenten sein.

Pflegestufe 4-6 (mittlerer Pflegebedarf):
In diesen Stufen benötigen die Pflegebedürftigen regelmässige Unterstützung in mehreren Bereichen des täglichen Lebens. Dies kann Hilfe bei der Mobilität, umfangreichere Unterstützung bei der Körperpflege oder regelmässige medizinische Versorgung umfassen.

Pflegestufe 7-9 (erhöhter Pflegebedarf):
Personen in diesen Stufen benötigen intensive Pflege und Unterstützung in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Sie sind oft in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und benötigen Hilfe bei fast allen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Pflegestufe 10-12 (sehr hoher Pflegebedarf):
Diese höchsten Pflegestufen sind für Menschen mit umfassendem Pflegebedarf rund um die Uhr. Sie benötigen ständige Anwesenheit und Unterstützung von Pflegepersonal, oft auch nachts. Dies kann Personen mit schweren körperlichen Einschränkungen, fortgeschrittenen Demenzerkrankungen oder Menschen in der Palliativpflege betreffen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Einstufung nicht nur auf dem zeitlichen Aufwand basiert, sondern auch die Komplexität der erforderlichen Pflege berücksichtigt. So kann beispielsweise eine Person mit einer komplexen Wundversorgung in eine höhere Pflegestufe eingestuft werden, auch wenn der zeitliche Aufwand vergleichsweise gering ist.

Die Beiträge der Versicherer steigen proportional mit den Pflegestufen an. Dies spiegelt den erhöhten Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten wider. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Beiträge in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten abdecken. Die Differenz muss durch andere Finanzierungsquellen gedeckt werden, wie wir im nächsten Abschnitt genauer erläutern werden.

4. Finanzierung der Pflege nach BESA Stufen

Die Finanzierung der Pflege in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-Modell, das die Kosten zwischen verschiedenen Parteien aufteilt. Das BESA System spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Kostenhöhe und -verteilung.

Die drei Finanzierungsparteien

  1. Krankenversicherungen: Übernehmen einen festgelegten Beitrag, der sich nach der BESA Pflegestufe richtet.
  2. Pflegebedürftige: Leisten einen Eigenbeitrag, der gesetzlich begrenzt ist.
  3. Öffentliche Hand: Kantone und/oder Gemeinden übernehmen die Restfinanzierung.

Beiträge der Krankenkassen Wie in der Tabelle im vorherigen Abschnitt ersichtlich, steigen die Beiträge der Krankenversicherungen mit jeder Pflegestufe an. Der Höchstbeitrag beträgt CHF 115.20 pro Tag in der Pflegestufe 12.

Eigenanteil der Pflegebedürftigen Der maximale Eigenbeitrag der Pflegebedürftigen ist gesetzlich auf CHF 23.- pro Tag begrenzt. Dieser Betrag ist unabhängig von der Pflegestufe und gilt sowohl für die Pflege im Heim als auch für die Pflege zu Hause.

Rolle der öffentlichen Hand Die Kantone und/oder Gemeinden übernehmen die Restfinanzierung, also den Betrag, der nach Abzug der Krankenkassenbeiträge und des Eigenbeitrags der Pflegebedürftigen noch übrig bleibt.

Beispielrechnung

Nehmen wir als Beispiel eine Person in der Pflegestufe 6:

Gesamtkosten der Pflege pro Tag: CHF 180.-
Beitrag der Krankenversicherung: CHF 57.60
Eigenbeitrag des Pflegebedürftigen: CHF 23.-

Restfinanzierung durch die öffentliche Hand: CHF 99.40

Zusätzliche Kosten

Es ist wichtig zu beachten, dass neben den reinen Pflegekosten weitere Kosten anfallen können, insbesondere bei einer Unterbringung im Pflegeheim:

  • Betreuungskosten: Für nicht-pflegerische Leistungen wie soziale Betreuung oder Aktivierungstherapie.
  • Hotellerie-Kosten: Für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.
  • Zusatzleistungen: Für individuelle Wünsche wie Einzel- statt Doppelzimmer.

Diese zusätzlichen Kosten müssen in der Regel vollständig von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden, sofern sie nicht durch Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe gedeckt sind.

Finanzielle Herausforderungen

Trotz des ausgeklügelten Finanzierungssystems kann die Pflege, insbesondere im Heim, zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. In vielen Fällen reichen AHV/IV-Rente und Pensionskasse nicht aus, um alle Kosten zu decken. In solchen Situationen können Ergänzungsleistungen beantragt werden.

Hinweis: Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der finanziellen Planung der Pflege auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

5. Vergleich: Pflege im Heim vs. häusliche Pflege

Die Entscheidung zwischen Heimpflege und häuslicher Pflege ist oft eine der schwierigsten, die Senioren und ihre Familien treffen müssen. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Kosten im Pflegeheim

Durchschnittliche monatliche Kosten

Die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz in der Schweiz belaufen sich auf etwa CHF 10’215.89. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Pension (40%): CHF 4’124.-
KVG-Pflege (43%): CHF 4’401.-
Betreuung (15%): CHF 1’529.-

Übrige Kosten (2%): CHF 162.-

Aufschlüsselung der Kosten

  • Pflegekosten: Werden gemäss der BESA Stufen zwischen Krankenkasse, Bewohner und öffentlicher Hand aufgeteilt.
  • Betreuungskosten: Müssen in der Regel vom Bewohner selbst getragen werden.
  • Pensionskosten: Umfassen Unterkunft, Verpflegung und Hotellerie-Leistungen und sind vom Bewohner zu tragen.


Kosten bei häuslicher Pflege

Finanzierungsmodell

  • Pflegekosten: Werden ähnlich wie im Heim zwischen Krankenkasse, Patient und öffentlicher Hand aufgeteilt.
  • Betreuungskosten: Können durch Angehörige oder externe Dienste erbracht werden.
  • Lebenshaltungskosten: Bleiben weitgehend unverändert, können aber durch notwendige Anpassungen der Wohnsituation steigen.

Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Pflege im Heim und häuslichen Pflege


Aspekt Pflege im Heim Häusliche Pflege
Kosten Höher, aber alle Leistungen inkludiert Potenziell niedriger, aber variable Kosten
Pflegerische Versorgung 24/7 professionelle Pflege Flexibel, aber möglicherweise nicht rund um die Uhr
Soziale Kontakte Gemeinschaft mit anderen Bewohnern Vertraute Umgebung, aber Gefahr der Isolation
Wohnumfeld Altersgerecht, barrierefrei Vertraut, evtl. Anpassungen nötig
Selbstbestimmung Eingeschränkt durch Heimstrukturen Höheres Maß an Autonomie
Belastung der Angehörigen Geringer in Bezug auf direkte Pflege Kann sehr hoch sein
Flexibilität Begrenzt durch Heimroutinen Höher, individuell anpassbar

Entscheidungsfindung

Die Wahl zwischen Heimpflege und häuslicher Pflege hängt von vielen Faktoren ab, die es bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen gilt:

  • Gesundheitszustand und Pflegebedarf: Höhere Pflegestufen sind oft im Heim besser zu bewältigen.
  • Finanzielle Situation: Häusliche Pflege kann bei niedrigeren Pflegestufen kostengünstiger sein.
  • Familiäre Situation: Verfügbarkeit und Belastbarkeit pflegender Angehöriger.
  • Persönliche Präferenzen: Wunsch nach Autonomie vs. Bedürfnis nach Sicherheit und sozialen Kontakten.
  • Wohnsituation: Möglichkeit zur altersgerechten Anpassung der eigenen Wohnung.

Hinweis: Es ist ratsam, diese Entscheidung nicht überstürzt zu treffen und alle Optionen sorgfältig abzuwägen. Eine Beratung durch Fachpersonen oder Pflegeberatungsstellen kann dabei sehr hilfreich sein.

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6. Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle und oft belastende Aufgabe. In der Schweiz gibt es jedoch verschiedene Formen der Unterstützung, die pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen.

Finanzielle Unterstützung

Betreuungsgutschriften

Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum Einkommen, die bei der Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt werden. Sie werden für die Jahre angerechnet, in denen man pflegebedürftige Verwandte betreut hat. Die Gutschriften müssen jährlich bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden.

Hilflosenentschädigung
Pflegebedürftige Personen können eine Hilflosenentschädigung beantragen. Die Höhe hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab und kann zur Entlohnung pflegender Angehöriger verwendet werden.

Angehörigenentschädigung
Einige Kantone und Gemeinden bieten finanzielle Entschädigungen für pflegende Angehörige an. Die Bedingungen und Höhe der Entschädigung variieren je nach Kanton und Gemeinde.

Entlastungsangebote

Tages- und Nachtstrukturen
Tagesheime oder Nachtheime bieten temporäre Betreuung an. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen Erholungsphasen oder die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Kurzzeitpflege
Pflegeheime bieten oft Kurzzeitaufenthalte an, z.B. für einige Wochen. Dies kann besonders während Ferienzeiten oder in Krisensituationen entlastend sein.

Spitex-Dienste
Spitex-Organisationen können ergänzend zur Angehörigenpflege eingesetzt werden. Sie bieten professionelle Pflege und Unterstützung im häuslichen Umfeld.

Bildungs- und Beratungsangebote

Pflegekurse
Verschiedene Organisationen bieten Kurse für pflegende Angehörige an. Diese vermitteln praktische Fähigkeiten und Wissen zur Pflege.

Beratungsstellen
Viele Kantone und Gemeinden haben spezielle Beratungsstellen für pflegende Angehörige eingerichtet. Hier erhalten Angehörige Informationen, Unterstützung und können oft auch psychologische Beratung in Anspruch nehmen.

Rechtliche Aspekte

Arbeitsrecht
Seit 2021 gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Betreuungszeit für kranke oder verunfallte Angehörige. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr.

Betreuungsurlaub
Für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern können Eltern einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub beantragen. Während dieser Zeit erhalten sie eine Betreuungsentschädigung, ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub.

Selbstfürsorge
Es ist wichtig, dass pflegende Angehörige auch auf ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden achten. Dazu zählt:

  • Regelmässige Auszeiten einplanen
  • Soziale Kontakte pflegen
  • Sich mit anderen pflegenden Angehörigen austauschen, z.B. in Selbsthilfegruppen
  • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, wenn die Belastung zu gross wird

Nützliche Ressourcen


Hinweis: Die Pflege von Angehörigen ist eine wertvolle, aber auch herausfordernde Aufgabe. Daher ist es wichtig, dass pflegende Angehörige die verfügbaren Unterstützungsangebote kennen und nutzen, um ihre wichtige Rolle langfristig und gesund ausüben zu können.

7. Praktische Tipps zur BESA Einstufung

Die BESA Einstufung ist ein wichtiger Prozess, der den Pflegebedarf und damit auch die finanzielle Unterstützung bestimmt. Hier einige praktische Tipps, um Sie auf diesen Prozess vorzubereiten und sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse korrekt erfasst werden.

Vorbereitung auf die Einstufung

  1. Führen Sie ein Pflegetagebuch: Dokumentieren Sie über mindestens eine Woche hinweg detailliert, welche Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Notieren Sie auch scheinbar kleine Hilfestellungen, die Sie regelmässig in Anspruch nehmen.

  2. Sammeln Sie medizinische Unterlagen: Stellen Sie alle relevanten ärztlichen Berichte, Diagnosen und Medikamentenlisten zusammen. Diese Dokumente können den Pflegebedarf untermauern.

  3. Bereiten Sie eine Liste mit Fragen vor: Notieren Sie alle Fragen, die Sie zum Einstufungsprozess oder zu Ihren Pflegemöglichkeiten haben.

  4. Bitten Sie um Unterstützung: Laden Sie einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson ein, Sie bei der Einstufung zu begleiten.Eine zweite Person kann wichtige Punkte ergänzen oder Fragen stellen, die Sie vielleicht vergessen.

Während der Einstufung

  1. Seien Sie ehrlich und detailliert: Beschönigen Sie Ihre Situation nicht. Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen und Ihren Hilfebedarf realistisch. Schildern Sie auch, wie Sie sich an „guten“ und an „schlechten“ Tagen fühlen.

  2. Denken Sie an alle Lebensbereiche: Berücksichtigen Sie nicht nur offensichtliche pflegerische Tätigkeiten, sondern auch Bereiche wie:
    • Haushalt (Einkaufen, Kochen, Putzen)
    • Soziale Teilhabe (Begleitung bei Aktivitäten)
    • Kognitive Unterstützung (Erinnerungshilfen, Orientierung)

  3. Beschreiben Sie konkrete Situationen: Anstatt allgemein zu sagen „Ich brauche Hilfe beim Anziehen“, beschreiben Sie konkret: „Ich kann meine Schuhe nicht selbst anziehen und benötige Hilfe beim Knöpfen von Hemden.“

  4. Sprechen Sie über Ihre Ängste und Sorgen: Psychische Belastungen und Ängste können den Pflegebedarf erhöhen und sollten berücksichtigt werden.

  5. Fragen Sie nach: Wenn Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht nachzufragen. Lassen Sie sich den Einstufungsprozess und die Konsequenzen erklären.

Nach der Einstufung

  1. Bitten Sie um eine schriftliche Zusammenfassung: Eine detaillierte Auflistung der Einstufungsergebnisse hilft Ihnen, diese nachzuvollziehen.

  2. Prüfen Sie das Ergebnis sorgfältig: Vergleichen Sie die Einstufung mit Ihren eigenen Aufzeichnungen und Erfahrungen.

  3. Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht: Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Lassen Sie sich dabei von Fachstellen oder einem Anwalt beraten.

  4. Planen Sie regelmässige Überprüfungen: Der Pflegebedarf kann sich ändern. Beantragen Sie bei Veränderungen eine Neueinstufung.

Zusätzliche Hinweise

Informieren Sie sich vorab: Nutzen Sie Informationsangebote von Pflegeberatungsstellen oder Seniorenorganisationen, um den Prozess besser zu verstehen.

Bleiben Sie realistisch: Die Einstufung soll Ihren tatsächlichen Pflegebedarf widerspiegeln. Eine zu hohe oder zu niedrige Einstufung kann langfristig Probleme verursachen.

Berücksichtigen Sie zukünftige Entwicklungen: Wenn absehbar ist, dass sich Ihr Zustand in naher Zukunft verschlechtern wird, sollten Sie dies ansprechen.

Durch eine gute Vorbereitung und ein realistisches Auftreten während der Einstufung können Sie dazu beitragen, dass Ihr Pflegebedarf korrekt erfasst und eine angemessene Unterstützung gewährleistet wird.