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Marian Birkholz

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BESA Pflegestufen & RAI: Warum die Einstufung so wichtig ist

Geschrieben von

Lukas Meier

Veröffentlicht am
In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen über die zwölf Pflegestufen in der Schweiz, die Einstufungssysteme BESA und RAI, die Finanzierung der Pflege z.B. beim Heimaufenthalt und geben praktische Tipps und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Die 12 Pflegestufen sind ein nationaler Standard, der das Resultat der Einstufung darstellt. Die Instrumente BESA und RAI sind hingegen die unterschiedlichen Methoden, um zu diesem Resultat zu gelangen. Wenn Menschen nach „BESA Pflegestufen“ suchen, meinen sie meist diese 12 einheitlichen Stufen – unabhängig davon, ob sie durch BESA oder RAI ermittelt wurden. Erfahren Sie, wie BESA und RAI funktionieren, welche Kosten entstehen und wie Sie sich optimal auf den Einstufungsprozess vorbereiten.

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BESA Pflegestufen & RAI: Warum die Einstufung so wichtig ist

Die Einstufung in eine der zwölf BESA Pflegestufen (oder eine äquivalente RAI-Stufe) ist weit mehr als ein bürokratischer Akt. Sie ist das Fundament für eine faire, angemessene und qualitativ hochstehende Pflegeversorgung in der ganzen Schweiz. Ein zentraler Punkt zum Verständnis des Systems ist die Unterscheidung zwischen dem Ergebnis und dem Weg dorthin. Die 12 Pflegestufen sind ein nationaler Standard, der das Resultat der Einstufung darstellt. Die Instrumente BESA und RAI sind hingegen die unterschiedlichen Methoden, um zu diesem Resultat zu gelangen.

Die Pflegeeinstufung, die zu einer der BESA Pflegestufen führt, erfüllt drei entscheidende Zwecke:

Bedarfsgerechte Pflege

Der Hauptzweck ist die objektive und systematische Erfassung des individuellen Pflegebedarfs einer Person. Durch eine standardisierte Beurteilung wird sichergestellt, dass die Pflegeplanung exakt auf die einzigartigen Bedürfnisse, Fähigkeiten und gesundheitlichen Herausforderungen des Klienten zugeschnitten ist. Dies verhindert sowohl eine Unter- als auch eine Überversorgung und stellt den Menschen in den Mittelpunkt.

Ressourcenplanung

Für Pflegeheime und Spitex-Organisationen ist die Einstufung ein unverzichtbares Planungsinstrument. Anhand der ermittelten Pflegestufe können sie den Personalbedarf, die notwendigen Qualifikationen der Mitarbeitenden und weitere betriebliche Ressourcen präzise planen und steuern. Dies gewährleistet eine effiziente und gleichzeitig qualitativ hochstehende Leistungserbringung.

Transparente Finanzierung

Die BESA Pflegestufe bildet die verbindliche Grundlage für die Berechnung der Pflegekosten. Sie bestimmt die Höhe des Beitrags, den die obligatorische Krankenversicherung leistet, und dient als Basis für die Ermittlung der Restkosten, die von der öffentlichen Hand (Kantone/Gemeinden) und den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Dieses System schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Parteien.

Die 12 universellen Pflegestufen, die das Ergebnis dieses Prozesses sind, basieren auf dem täglichen Zeitaufwand für die Pflege. Sie reichen von weniger als 20 Minuten pro Tag in der Stufe 1 bis zu über 220 Minuten pro Tag in der Stufe 12. Welches Instrument – BESA oder RAI – zur Ermittlung dieser Stufe verwendet wird, hängt von der Pflegeeinrichtung ab und folgt unterschiedlichen Philosophien, wie in den nächsten Kapiteln detailliert erläutert wird.

Die Bewertungsinstrumente: BESA Pflegestufen vs. RAI-System

Obwohl beide Systeme zur Einteilung in die gleichen 12 Pflegestufen führen, sind ihre Ansätze fundamental verschieden. Die Wahl zwischen BESA und RAI ist nicht nur eine technische, sondern reflektiert eine unterschiedliche Philosophie der Pflege. Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um den Einstufungsprozess und das Ergebnis – die finale BESA Pflegestufe – nachvollziehen zu können.

Was ist BESA? Das leistungsorientierte System für die BESA Pflegestufen

BESA steht für „Bewohner/-innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem“ und ist eine Schweizer Entwicklung. Das Kernstück des BESA-Systems, dessen Ergebnis die BESA Pflegestufen sind, ist ein detaillierter Leistungskatalog (aktuell LK2010 oder LK2020), der in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und Krankenversicherern entstanden ist.

Grundprinzip und Methodik:
BESA funktioniert leistungsorientiert. Das bedeutet, es misst primär den Pflegeaufwand, also die Zeit, die für die Durchführung spezifischer, im Katalog definierter Pflegeleistungen benötigt wird. Eine geschulte Pflegefachkraft beurteilt die pflegebedürftige Person und dokumentiert für jede notwendige Tätigkeit den entsprechenden Zeitwert aus dem Katalog. Tätigkeiten umfassen beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Medikamentenverabreichung oder Mobilisation. Die Summe aller Zeitwerte ergibt den gesamten täglichen Pflegeaufwand in Minuten, der dann direkt einer der zwölf BESA Pflegestufen zugeordnet wird.

Man kann sich BESA wie eine detaillierte Stoppuhr für Pflegetätigkeiten vorstellen. Der Fokus liegt auf der Frage: „Welche Aufgaben müssen erledigt werden und wie lange dauern sie, um die korrekte BESA Pflegestufe zu ermitteln?“

Was ist RAI? Das bedarfsorientierte System

RAI steht für „Resident Assessment Instrument“ und ist ein international entwickeltes und in über 35 Ländern etabliertes System. Es ist mehr als nur ein Abrechnungsinstrument; es ist ein umfassendes klinisches Beurteilungssystem, das auf eine ganzheitliche Erfassung des Klienten abzielt. Das ältere RAI-NH System wird nur noch bis Ende 2024 aktualisiert und zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Instrumentengeneration heisst interRAI LTCF (Long-Term Care Facilities) und stellt die moderne Weiterentwicklung dar, die das RAI-NH in der Schweiz ablöst.

Grundprinzip und Methodik:
RAI ist bedarfsorientiert. Sein Ziel ist es, nicht nur den Aufwand zu messen, sondern den gesamten Pflegebedarf zu verstehen. Es erfasst die Bedürfnisse, aber auch die verbleibenden Ressourcen, Potenziale und Risiken einer Person, um einen umfassenden und individuellen Pflegeplan zu erstellen.

Der Prozess beginnt mit der Erhebung des „Minimum Data Set“ (MDS), einem umfangreichen standardisierten Datensatz mit rund 300 Items zu Kognition, Kommunikation, körperlicher Funktion, psychischer Verfassung und sozialem Umfeld. Diese Daten werden analysiert, um automatisch auf potenzielle Problem- oder Risikobereiche hinzuweisen, die sogenannten „Clinical Assessment Protocols“ (CAPs). Diese CAPs dienen den Pflegefachkräften als Leitfaden für eine vertiefte Abklärung und die Pflegeplanung. Für die Abrechnung werden die Klienten anhand der MDS-Daten in „Resource Utilization Groups“ (RUGs) eingeteilt. Jede RUG repräsentiert eine Gruppe von Bewohnern mit ähnlichem Pflege- und Ressourcenbedarf und ist einer der 12 Pflegestufen zugeordnet.

RAI ist somit weniger eine Stoppuhr und mehr ein umfassender diagnostischer Check-up, der ein vollständiges Bild des Menschen zeichnet. Der Fokus liegt auf der Frage: „Was benötigt dieser Mensch, um seine bestmögliche Lebensqualität und Funktionsfähigkeit zu erhalten oder zu erreichen?“

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älterer Mann der auf der Couch am Tablet sitzt

Die 12 BESA Pflegestufen im Detail: Zeitaufwand und Kassenbeiträge

Unabhängig davon, ob die Einstufung mittels BESA oder RAI erfolgt, ist das Ergebnis immer eine Zuordnung zu einer der zwölf offiziellen Pflegestufen. Diese Stufen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) landesweit einheitlich definiert und basieren auf dem täglichen Pflegeaufwand in Minuten. Die Höhe des Beitrags, den die obligatorische Krankenversicherung (OKP) an die Pflegekosten leistet, ist direkt an die jeweilige BESA Pflegestufe (oder äquivalente RAI-Stufe) gekoppelt.

Die offizielle Übersichtstabelle der BESA Pflegestufen

Die folgende Tabelle zeigt die zwölf Pflegestufen gemäss KLV Art. 7, den entsprechenden Zeitaufwand und den täglichen Beitrag der Krankenversicherung.

Pflegestufe Zeitlicher Pflegebedarf pro Tag Beitrag der Krankenversicherung pro Tag (in CHF)
1 bis 20 Minuten 9.60
2 21 – 40 Minuten 19.20
3 41 – 60 Minuten 28.80
4 61 – 80 Minuten 38.40
5 81 – 100 Minuten 48.00
6 101 – 120 Minuten 57.60
7 121 – 140 Minuten 67.20
8 141 – 160 Minuten 76.80
9 161 – 180 Minuten 86.40
10 181 – 200 Minuten 96.00
11 201 – 220 Minuten 105.60
12 mehr als 220 Minuten 115.20


Was die BESA Pflegestufen in der Praxis bedeuten

Hinter den Zahlen und Minutenangaben verbergen sich konkrete Lebenssituationen. Um ein besseres Gefühl für die Bedeutung der BESA Pflegestufen zu bekommen, hier eine allgemeine Einordnung:

BESA Pflegestufen 1-4 (Geringer bis leichter Pflegebedarf): In diesem Bereich finden sich Personen, die im Grossen und Ganzen noch sehr selbstständig sind, aber gezielte Unterstützung benötigen. Beispiele sind Hilfe bei der wöchentlichen Medikamentenrichtung, Unterstützung beim Duschen ein- bis zweimal pro Woche oder bei der Kompressionstherapie.

BESA Pflegestufen 5-8 (Mittlerer Pflegebedarf): Hier ist regelmässige, oft tägliche Hilfe in mehreren Lebensbereichen erforderlich. Dies kann die komplette Übernahme der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Mobilität (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl) und regelmässige medizinische Versorgung wie Wundverbände umfassen.

BESA Pflegestufen 9-12 (Hoher bis sehr hoher Pflegebedarf): Diese höchsten BESA Pflegestufen sind für Menschen mit einem umfassenden und intensiven Pflege- und Betreuungsbedarf reserviert. Sie sind oft in ihrer Mobilität stark eingeschränkt oder bettlägerig, leiden an fortgeschrittenen demenziellen Erkrankungen oder befinden sich in einer palliativen Situation. Häufig ist eine ständige Überwachung und Präsenz von Pflegepersonal, auch nachts, erforderlich.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht nur der reine Zeitaufwand, sondern auch die Komplexität der Pflege eine Rolle spielt. Eine Person mit einer komplexen Wundversorgung oder anspruchsvollen medizinischen Bedürfnissen kann auch bei geringerem Zeitaufwand in eine höhere Stufe eingeteilt werden.

Der Weg zur Einstufung in die BESA Pflegestufen: Ein praktischer Leitfaden

Der Einstufungsprozess ist ein entscheidender Moment, der die Weichen für die zukünftige Pflege und deren Finanzierung stellt. Eine gute Vorbereitung und aktive Teilnahme können massgeblich dazu beitragen, dass der tatsächliche Bedarf korrekt erfasst und die richtige BESA Pflegestufe ermittelt wird.

Die Vorbereitung: Seien Sie proaktiv

Warten Sie nicht passiv auf den Beurteilungstermin. Eine aktive Vorbereitung hilft Ihnen, die Situation Ihrer Angehörigen umfassend und realistisch darzustellen.

Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über ein bis zwei Wochen detailliert, welche Hilfe Ihr Angehöriger im Alltag benötigt. Notieren Sie auch scheinbar kleine Hilfestellungen. Schreiben Sie nicht nur „Hilfe beim Duschen“, sondern präzisieren Sie: „Hilfe beim Einstellen der Wassertemperatur, Waschen des Rückens, Abtrocknen der Füsse, Anziehen der Socken.“ Jedes Detail zählt für die korrekte Einstufung in die BESA Pflegestufen.

Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen. Dazu gehören aktuelle Arztberichte, Diagnosen, Spitalaustrittsberichte und eine vollständige Liste aller Medikamente.

Fragen vorbereiten: Schreiben Sie alle Fragen auf, die Sie zum Prozess, zur Pflegeplanung oder zu den Kosten haben. In der Aufregung des Gesprächs geht schnell etwas vergessen.

Vier-Augen-Prinzip anwenden: Bitten Sie eine weitere Vertrauensperson oder ein Familienmitglied, beim Beurteilungsgespräch dabei zu sein. Vier Augen sehen mehr als zwei, und eine zweite Person kann wichtige Punkte ergänzen oder Fragen stellen, an die Sie vielleicht nicht denken.

Der Beurteilungsprozess: Ehrlich und detailliert sein

Die Beurteilung wird von geschultem Pflegefachpersonal der jeweiligen Institution (Pflegeheim oder Spitex) durchgeführt. Der Prozess basiert auf Beobachtung, Gesprächen mit dem Klienten und den Angehörigen sowie der Analyse der medizinischen Unterlagen.

Wer führt die Beurteilung durch? Immer eine qualifizierte Pflegefachperson, die für das jeweilige Einstufungssystem (BESA oder RAI) geschult ist.

Was wird erfasst? Moderne Beurteilungen verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. Erfasst werden nicht nur körperliche Einschränkungen (Aktivitäten des täglichen Lebens, ADL), sondern auch die kognitive Verfassung (Orientierung, Gedächtnis), die psychische Situation (Stimmung, Ängste) und das soziale Umfeld.

Die goldene Regel: Beschönigen Sie nichts. Viele Menschen neigen dazu, ihre Situation besser darzustellen, als sie ist. Beschreiben Sie den Hilfebedarf an einem durchschnittlichen oder sogar einem schlechten Tag, nicht an einem guten. Nur so kann der reale Bedarf für die BESA Pflegestufen ermittelt werden.

Nach der Einstufung: Prüfen und reagieren

Mit dem Beurteilungsgespräch ist der Prozess nicht abgeschlossen. Es ist Ihr Recht und Ihre Pflicht, das Ergebnis zu prüfen.

Ergebnis anfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Kopie der vollständigen Beurteilung und der daraus resultierenden Einstufung in eine Pflegestufe. Dies schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Widerspruchsrecht (Einsprache): Wenn Sie der Meinung sind, dass die Einstufung in die BESA Pflegestufen den tatsächlichen Pflegebedarf nicht widerspiegelt, haben Sie das Recht, Einsprache zu erheben. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an die Leitung der Pflegeeinrichtung. Es kann auch hilfreich sein, Unterstützung von einer Patientenorganisation oder einer unabhängigen Pflegeberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Regelmässige Neueinstufung: Der Pflegebedarf ist nicht statisch. Er kann sich durch eine Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes ändern. Nach einem Spitalaufenthalt, einem Sturz oder bei fortschreitender Krankheit sollte eine Neueinstufung der BESA Pflegestufe beantragt werden. In Pflegeheimen finden ohnehin regelmässige Überprüfungen statt, meist jährlich oder halbjährlich.

Finanzierung der Pflege nach BESA Pflegestufen: Das 3-Säulen-Modell

Die Finanzierung der Langzeitpflege in der Schweiz ist komplex und stützt sich auf ein Drei-Säulen-Modell, das die Kosten auf verschiedene Träger verteilt. Die ermittelte BESA Pflegestufe ist der Schlüssel zur Bestimmung der jeweiligen Anteile.

Die drei Kostenträger

Die Kosten für die pflegerischen Leistungen, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannt sind, werden wie folgt aufgeteilt:

Obligatorische Krankenversicherung (OKP): Die Krankenkasse übernimmt einen fixen, gesetzlich festgelegten Beitrag pro Tag, dessen Höhe von der BESA Pflegestufe abhängt. Dieser Beitrag steigt mit der Pflegestufe an und beträgt maximal 115.20 CHF pro Tag in der höchsten Stufe 12.

Pflegebedürftige Person (Eigenanteil): Die pflegebedürftige Person beteiligt sich mit einem Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser Beitrag ist gesetzlich begrenzt und unterscheidet sich je nach Kanton:
  • Im Pflegeheim: Maximal 23.00 CHF pro Tag.
  • Bei der Spitex (Pflege zu Hause): Maximal 15.35 CHF pro Tag.

Öffentliche Hand (Restfinanzierung): Die verbleibenden Kosten der KVG-pflichtigen Pflege, die nach Abzug des Kassenbeitrags und des Eigenanteils übrigbleiben, werden von der öffentlichen Hand – also den Kantonen und/oder Gemeinden – getragen.

Beispielrechnung für Pflege im Heim (BESA Pflegestufe 7)

Um die Aufteilung zu verdeutlichen, hier ein konkretes Rechenbeispiel:

  • Gesamte tägliche KVG-Pflegekosten (angenommener Wert): 210.00 CHF
  • Beitrag der Krankenkasse (Stufe 7): – 67.20 CHF
  • Maximaler Eigenbeitrag des Bewohners: – 23.00 CHF
  • = Restfinanzierung durch öffentliche Hand: 119.80 CHF

Achtung: Die versteckten Kosten!

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass mit den oben genannten Beiträgen alle Kosten eines Heimaufenthalts gedeckt sind. Das ist nicht der Fall. Die Drei-Säulen-Finanzierung bezieht sich ausschliesslich auf die reinen Pflegekosten gemäss BESA Pflegestufe. Zusätzlich fallen erhebliche Kosten an, die vollständig von der pflegebedürftigen Person getragen werden müssen:

Hotellerie-Kosten: Dies umfasst Unterkunft (Zimmer), Verpflegung, Reinigung und Wäscheservice. Dieser Posten macht oft den grössten Teil der monatlichen Rechnung aus. Im Schweizer Durchschnitt liegen diese Kosten bei etwa 4’124 CHF pro Monat.

Betreuungskosten: Darunter fallen alle nicht-pflegerischen Leistungen wie soziale Aktivitäten, Alltagsgestaltung, Aktivierungstherapie oder Begleitdienste. Diese belaufen sich im Schnitt auf rund 1’529 CHF pro Monat.

Diese zusätzlichen Kosten führen dazu, dass die monatliche Gesamtrechnung für einen Heimplatz im Schweizer Durchschnitt bei über 10’000 CHF liegen kann.

Wenn das Geld nicht reicht: Ergänzungsleistungen (EL)

Für viele Menschen übersteigen diese Gesamtkosten ihre Rente (AHV/IV) und ihr Vermögen. In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV. Die EL helfen, die Lücke zwischen dem Einkommen und den anerkannten Ausgaben (inklusive Heimkosten) zu schliessen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man dafür Sozialhilfe beantragen muss. Die EL ist eine eigenständige Sozialversicherung und ein Recht, kein Almosen. Es ist entscheidend, einen Antrag frühzeitig bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu stellen.

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BESA Pflegestufen im Heim vs. RAI zu Hause (Spitex): Ein Vergleich

Die Entscheidung zwischen einem Umzug ins Pflegeheim und der Pflege in den eigenen vier Wänden ist eine der wichtigsten und emotionalsten im Leben eines Menschen und seiner Familie. Neben persönlichen Wünschen spielen auch die Art der Bedarfsabklärung und die Kostenstruktur eine entscheidende Rolle.

Pflege im Heim: Umfassende Versorgung und BESA Pflegestufen

Ein Pflegeheim bietet eine Rundum-Versorgung mit ständiger Präsenz von Fachpersonal, was insbesondere bei hohem Pflegebedarf und für die Sicherheit der Bewohner von Vorteil ist.

Assessment-Instrument: In Schweizer Pflegeheimen kommen hauptsächlich zwei Systeme zum Einsatz, um die BESA Pflegestufen zu ermitteln: das traditionelle BESA-System oder das modernere, international anerkannte interRAI Long-Term Care Facility (LTCF). Letzteres löst zunehmend das ältere RAI-NH (Nursing Home) ab. Die Wahl des Instruments hängt von der jeweiligen Institution und dem Kanton ab.

Kostenstruktur: Die Abrechnung erfolgt über Tagespauschalen, die sich nach der eingeteilten Pflegestufe richten. Diese Pauschalen decken in der Regel die reinen Pflegekosten. Hotellerie und Betreuung werden separat verrechnet, was zu monatlichen Gesamtkosten von durchschnittlich rund 10’215 CHF führt.

Pflege zu Hause (Spitex): Selbstbestimmung in vertrauter Umgebung

Die Pflege durch Spitex-Dienste ermöglicht es, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung zu bleiben und ein hohes Mass an Autonomie zu bewahren.

Assessment-Instrument: Die Bedarfsabklärung bei der Spitex erfolgt in der Schweiz nahezu flächendeckend mit dem Instrument interRAI Home Care (interRAI HC). Dieses Instrument ist speziell für die Erfassung der Bedürfnisse von Menschen konzipiert, die zu Hause leben. Es ist ein entscheidender Punkt, dass hier praktisch kein BESA zur Anwendung kommt, um BESA Pflegestufen zu ermitteln. Bemerkenswert ist die hohe Durchdringung von interRAI HC bei der Spitex: Bereits 82% aller Nonprofit-Spitex-Organisationen in der Schweiz haben auf interRAI HCSchweiz umgestellt. Dies unterstreicht die praktische Bewährung des RAI-Systems in der ambulanten Pflege.

Kostenstruktur: Im Gegensatz zum Heim wird bei der Spitex nach erbrachten Stunden und nach Leistungsart abgerechnet. Die Krankenversicherung vergütet unterschiedliche Tarife für die drei Hauptkategorien: Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlungspflege sowie Grundpflege. Die Kosten sind daher variabler und hängen stark vom tatsächlichen, stundengenauen Einsatz ab.

Gegenüberstellung: Vor- und Nachteile

Die Wahl der richtigen Pflegeform ist höchst individuell. Die folgende Tabelle hilft, die wichtigsten Aspekte zu vergleichen.

Aspekt Pflege im Heim Pflege zu Hause (Spitex)
Kosten Höhere Gesamtkosten, aber als Pauschale planbar Potenziell geringere Kosten (v.a. bei niedrigen Pflegestufen), aber variabel
Bedarfsabklärung BESA (für BESA Pflegestufen) oder interRAI LTCF Fast ausschliesslich interRAI HC
Versorgungssicherheit 24/7-Präsenz von Fachpersonal Flexibel, aber keine ständige Überwachung (kann durch 24h-Betreuung ergänzt werden)
Soziales Umfeld Gemeinschaft mit Gleichaltrigen Vertrautes Umfeld, aber Risiko der Isolation
Selbstbestimmung Geringer, durch Heimstruktur vorgegeben Maximal hoch, eigener Tagesablauf
Belastung Angehörige Deutlich geringer Kann ohne externe Hilfe sehr hoch sein


Die Kenntnis, welches Instrument in welchem Setting verwendet wird, ist von grosser praktischer Bedeutung. Wenn eine Pflege zu Hause angestrebt wird, werden sich Familien mit dem ganzheitlichen Ansatz von interRAI HC auseinandersetzen. Bei der Evaluation von Pflegeheimen ist es hingegen ratsam, gezielt nachzufragen, ob die Institution mit BESA (und den BESA Pflegestufen) oder dem modernen interRAI LTCF arbeitet.

Die Zukunft der BESA Pflegestufen: Der Trend zum Einheitsinstrument interRAI

Das System der Pflegeeinstufung in der Schweiz ist nicht statisch, sondern befindet sich in einem bedeutenden Wandel. Langfristig wird eine landesweite Vereinheitlichung angestrebt, um die Vergleichbarkeit, Effizienz und Qualität der Pflege weiter zu steigern. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Zukunft der BESA Pflegestufen.

Der Wandel ist im Gang

Die Schweiz befindet sich in einer mehrjährigen Übergangsphase zur Standardisierung der Bedarfsabklärung in stationären Langzeiteinrichtungen. Das Ziel ist die flächendeckende Einführung eines einzigen, modernen Instruments für alle Pflegeheime: das interRAI Long-Term Care Facility (LTCF). Dieses Instrument basiert auf der international bewährten interRAI-Methodik und löst sowohl das ältere RAI-NH als auch das BESA-System zur Ermittlung der BESA Pflegestufen ab.

Was bedeutet das für Sie?

Dieser strategische Entscheid hat direkte Konsequenzen für Bewohner und Institutionen:

Für Bewohner in BESA-Heimen: Die Wartung und der Support des BESA-Systems sind noch während der nächsten fünf Jahre sichergestellt, eine 5-jährige Übergangsfrist ist vorgesehen. Das genaue Enddatum des Systems ist jedoch noch nicht definitiv festgelegt, da der politische Entscheidungsprozess noch läuft. Institutionen, die heute noch mit BESA arbeiten, müssen mittelfristig jedoch auf interRAI LTCF umstellen. Die bekannten 12 Pflegestufen als Ergebnis bleiben zwar bestehen, der Weg dorthin wird aber vereinheitlicht.

Für Bewohner in RAI-NH-Heimen: Auch Heime, die bereits das ältere RAI-System (RAI-NH) nutzen, stellen auf die neue, umfassendere Version interRAI LTCF um.

Kantonaler Fahrplan: Die Umstellung erfolgt nicht landesweit an einem einzigen Stichtag, sondern wird kantonal geregelt. In vielen Kantonen wie Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn und Zürich ist der Wechsel zu interRAI LTCF bereits im Gange oder sogar schon obligatorisch.

Vorteile der Vereinheitlichung

Die Harmonisierung auf ein einziges Instrument bringt mehrere Vorteile mit sich. Sie ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit der Pflegequalität und der Kosten zwischen den Institutionen und Kantonen. Zudem vereinfacht sie die Prozesse für alle Beteiligten und stellt sicher, dass die Pflegebedarfsermittlung in der gesamten Schweiz auf einem modernen, wissenschaftlich fundierten und international anerkannten Standard beruht. Für Familien bedeutet dies langfristig mehr Transparenz und eine verlässlichere, einheitlichere Beurteilungsgrundlage, egal für welches Pflegeheim sie sich entscheiden.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege und Betreuung eines nahestehenden Menschen ist eine wertvolle, aber auch äusserst anspruchsvolle Aufgabe. Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule des Schweizer Gesundheitssystems. Um sie in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen und vor Überlastung zu schützen, gibt es verschiedene Hilfs- und Entlastungsangebote, die oft im Zusammenhang mit der festgestellten BESA Pflegestufe relevant werden.

Finanzielle Unterstützung

Betreuungsgutschriften der AHV: Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen, können Sie bei der AHV Betreuungsgutschriften beantragen. Diese sind keine direkten Auszahlungen, sondern fiktive Einkommen, die bei der späteren Berechnung Ihrer eigenen AHV-Rente angerechnet werden und diese erhöhen können.

Hilflosenentschädigung: Pflegebedürftige Personen, die für alltägliche Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, können bei der AHV oder IV eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese Geldleistung kann frei verwendet werden, zum Beispiel auch als finanzielle Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.

Angehörigenentschädigung: Einige Kantone und Gemeinden sehen direkte finanzielle Entschädigungen für pflegende Angehörige vor. Die Konditionen und Beträge sind jedoch kantonal sehr unterschiedlich und müssen bei der Wohngemeinde erfragt werden.

Entlastungsangebote

Tages- und Nachtstrukturen: Tages- oder Nachtheime bieten eine temporäre Betreuung für einige Stunden oder über Nacht. Dies verschafft Angehörigen freie Zeit für Beruf, Erledigungen oder dringend benötigte Erholung.

Kurzzeitpflege / Ferienbett: Viele Pflegeheime bieten die Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalte von einigen Tagen oder Wochen an. Dies ist eine ideale Lösung, um Ferienabwesenheiten der Angehörigen zu überbrücken oder akute Krisensituationen zu meistern.

Spitex-Dienste: Die Spitex kann die Angehörigenpflege gezielt ergänzen und professionelle pflegerische Tätigkeiten übernehmen, die von den Angehörigen nicht geleistet werden können oder sollen.

Bildungs- und Beratungsangebote

Pflegekurse: Organisationen wie das Schweizerische Rote Kreuz oder Pro Senectute bieten Kurse für pflegende Angehörige an. Hier werden praktische Fähigkeiten (z.B. Mobilisation, Körperpflege) und wichtiges Wissen über Krankheitsbilder vermittelt.

Beratungsstellen: In allen Kantonen gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die Informationen, emotionale Unterstützung und Hilfe bei organisatorischen und finanziellen Fragen rund um die Pflege und die BESA Pflegestufen bieten.

Rechtliche Aspekte

Seit 2021 haben Arbeitnehmende in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Kurzurlaub von bis zu drei Tagen pro Ereignis (maximal zehn Tage pro Jahr) für die Betreuung von kranken oder verunfallten Familienmitgliedern. Für die Betreuung schwer kranker Kinder gibt es zudem einen 14-wöchigen, entschädigten Betreuungsurlaub.

Das Wichtigste: Selbstfürsorge

Die wichtigste Unterstützung ist jene, die Sie sich selbst geben. Achten Sie auf Ihre eigenen Grenzen und Ihre Gesundheit. Planen Sie regelmässige Auszeiten, pflegen Sie soziale Kontakte und scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Belastung zu gross wird. Nur wer gut für sich selbst sorgt, kann langfristig gut für andere da sein.

Fazit zu BESA Pflegestufen & RAI und Ihre nächsten Schritte

Die Navigation durch das Schweizer Pflegesystem mit seinen verschiedenen Einstufungsinstrumenten und Finanzierungsmodellen kann komplex sein. Die wichtigsten Erkenntnisse zu den BESA Pflegestufen aus diesem Ratgeber lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Pflegeeinstufung in der Schweiz erfolgt in 12 universelle Pflegestufen. Diese werden mittels der Instrumente BESA oder RAI ermittelt, die nach unterschiedlichen Prinzipien funktionieren.

  • BESA ist leistungsorientiert und misst den Zeitaufwand für definierte Pflegetätigkeiten, um eine der BESA Pflegestufen zu ermitteln. Das modernere, international etablierte RAI-System ist bedarfsorientiert und erfasst den Menschen ganzheitlich mit seinen Bedürfnissen, Risiken und Ressourcen.

  • Die Wahl des Instruments hängt vom Pflegeort ab: Spitex-Organisationen für die Pflege zu Hause nutzen fast ausschliesslich das interRAI HC. Pflegeheime verwenden entweder BESA zur Ermittlung der BESA Pflegestufen oder das neue interRAI LTCF.

  • Die Schweiz befindet sich in einer Übergangsphase hin zu einem einheitlichen System für Pflegeheime (interRAI LTCF), welches das BESA-System bis spätestens Mitte 2028 ablösen wird.

Wir verstehen, dass diese Informationen überwältigend sein können und jede Pflegesituation einzigartig ist. Um die beste und nachhaltigste Lösung für Sie und Ihre Liebsten zu finden, ist eine persönliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung unerlässlich.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch. Unsere erfahrenen Pflegeberater nehmen sich Zeit für Ihre Fragen, hören Ihnen zu und helfen Ihnen, den richtigen Weg durch das System der BESA Pflegestufen zu finden.
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Lukas Meier

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