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Angehörigenpflege Schweiz 2025: Jüngste Entwicklungen

Geschrieben von

Lukas Meier

Veröffentlicht am
Die jüngsten Entwicklungen bei der Entlohnung von Angehörigenpflege haben die Branche in Bewegung gebracht. Nach dramatischen Kostensteigerungen von 18 Millionen CHF (2019) auf über 100 Millionen CHF (2024) verlangen Politik und Verbände klare Regelungen.

Die Pflegevermittlung Schweiz unterstützt die sieben Forderungen der Association Spitex privée Suisse (ASPS) für mehr Qualität und setzt sich zudem für realistische Pflegezeiten sowie nachvollziehbare Abrechnungsstandards ein.

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1. Aktuelle Rechtslage: Zwischen Anerkennung und Regulierungsbedarf

Die rechtlichen Grundlagen für die Angehörigenpflege haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich entwickelt. Das wegweisende Bundesgerichtsurteil 9C_187/2019 vom 18. April 2019 etablierte den Einsatz pflegender Angehöriger in der häuslichen Pflege, während jüngere Entscheide wie das Urteil 9C_276/2024 vom 22. Mai 2025 nun verschärfte Qualitätsanforderungen durchsetzen.

Klare rechtliche Anforderungen

Das Bundesgericht betont konsistent: Spitex-Organisationen müssen ihre Weisungsbefugnis, Kontroll-, Unterstützungs- und Fürsorgepflichten tatsächlich wahrnehmen. Für die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV genügt zwar grundsätzlich eine „gewisse Anlernung“ pflegender Angehöriger, doch die Dokumentationspflichten zur Qualitätssicherung sind strikt einzuhalten.

Rechtssicherheit für Personalvermittlung

Besonders bedeutsam: Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass verschiedene Beschäftigungsmodelle möglich sind, solange die Qualitätsstandards eingehalten werden. So können pflegebedürftige Personen z.B. direkt angestelltes Betreuungspersonal auch an eine Spitex verleihen, damit diese die Erbringung der Grundpflege überwachen, diese gehörig dokumentieren und gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Dies schafft Rechtssicherheit für unser Geschäftsmodell der Personalvermittlung, bei dem wir qualifizierte und CH-anerkannte Pflegehelfer/innen zur direkten Anstellung vermitteln.

Die Pflegevermittlung Schweiz begrüsst die rechtlichen und politischen Konkretisierungen, da sie klare Leitplanken für die Branche schaffen und das umsetzen, was seriöse Anbieter längst praktizieren: Echte Qualitätskontrolle mit Interventionsmöglichkeiten sowie eine verbindliche Betreuung vor Ort.

2. ASPS-Forderungen: Sieben Schritte zu nachhaltiger Regulierung

Die Association Spitex privée Suisse (ASPS) reagierte am 26. September 2024 mit einem Code of Conduct auf die eskalierende Situation in der Angehörigenpflege. Die sieben konkreten Forderungen zielen auf eine nachhaltige Regulierung der Branche ab. Die Pflegevermittlung Schweiz unterstützt alle Punkte uneingeschränkt:

Die sieben ASPS-Forderungen im Detail

  1. Betreuungsschlüssel: Eine Pflegefachperson darf maximal 24 pflegende Angehörige bei 100%-Pensum betreuen
  2. Vor-Ort-Kontrolle: Mindestens monatliche persönliche Besuche sind vorgeschrieben
  3. Qualifikationspflicht: Pflegehelferkurse müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Anstellung absolviert werden
  4. Dokumentationsstandard: Lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Pflegeleistungen
  5. Fachliche Bedarfsabklärung: Realistische Einschätzung durch qualifizierte Pflegefachpersonen
  6. Zeitlimite: Vernünftige Obergrenzen bei der täglichen Grundpflege
  7. Sanktionsmechanismen: Konsequente Ahndung von Verstössen gegen die Standards


Politische Unterstützung und Umsetzung

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Angehörigenpflege: „Pflegende Angehörige leisten einen essenziellen Beitrag zur Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Personen und helfen mit, den Fachkräftemangel in der Pflege zu reduzieren.“ Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützt zusammen mit Arbeitgeberverbänden eine koordinierte Umsetzung zwischen Kantonen und Tarifpartnern.

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3. Realistische Pflegezeiten und Abrechnungsstandards: Unsere Einschätzung

Die Pflegevermittlung Schweiz vertritt die Position, dass bei der kassenpflichtigen Abrechnung von Grundpflege durch Angehörige oder Betreuungspersonen vergleichbare Standards gelten sollten, wie sie auch die öffentliche Spitex anwendet. Dies betrifft sowohl den Umfang der täglichen Pflegezeit als auch die Anzahl der abrechenbaren Wochentage, sofern die Pflege allein durch eine Person wahrgenommen wird.

Rechtliche Unterscheidungen beim Arbeitsgesetz

Wichtig ist die Unterscheidung verschiedener Anstellungsmodelle:
  • Direkte Anstellung durch Privatpersonen: Bei der direkten Anstellung von Betreuungspersonal gilt aufgrund der Ausnahme in Art. 2 ArG das Arbeitsgesetz nicht. Dies ermöglicht flexible Bereitschaftszeiten sowie eine 7-Tage-Betreuung in einem Turnus-Modell.
  • Anstellung durch Spitex-Unternehmen: Bei der Anstellung von Angehörigen oder dem Verleih von Betreuungspersonen durch Spitex-Unternehmen gilt hingegen das Arbeitsgesetz, da das Spitex-Unternehmen als Einsatzbetrieb im Sinne des ArG fungiert.


Konsequenzen für die Abrechnung

Aus der Anwendung des Arbeitsgesetzes bei Spitex-Anstellungen ergeben sich klare Grenzen:
  • Wochentage: Mit nur einer Pflegeperson vor Ort ist eine kassenpflichtige Abrechnung von Grundpflege nur an maximal 5.5 Tagen pro Woche möglich
  • Täglicher Umfang: Die Arbeitszeiten für kassenpflichtige grundpflegerische Tätigkeiten müssen entsprechend der Begrenzungen des ArG erfolgen
Die Betreuungsperson kann zwar an allen Wochentagen für den Senior arbeiten, aber die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen ist jedoch auf 5.5 Tage beschränkt.

Kostentreiber und Marktmechanismen

Die beobachteten und zum Teil dramatischen Kostensteigerungen haben verschiedene Ursachen, die offen angesprochen werden müssen:
  • Angehörige als Kostentreiber: Oft sind die Angehörigen selbst die „Driver“ für Kostensteigerungen, indem sie immer höhere Entschädigungen verlangen
  • Wettbewerb der Spitex-Unternehmen: Spitex-Firmen buhlen um Angehörige als Kunden und sind versucht, gegenüber den Krankenkassen mehr Stunden abzurechnen
  • Fehlende Vergleichsmassstäbe: Es ist nicht einzusehen, warum der Umfang der Grundpflege plötzlich stark ansteigen soll, nur weil Angehörige statt angestelltem Spitex-Personal die Pflege leisten


Interne Kalkulationsgrundlage

Die Pflegevermittlung Schweiz kalkuliert intern mit einem Limit von maximal 220 Minuten (3 Stunden 40 Minuten) an täglichen grundpflegerischen Aufgaben. Dies entspricht realistischen Werten, wie sie auch in der professionellen Spitex üblich sind. Betreuungspersonen müssen ausserdem Zeit für andere wichtige Aufgaben haben:
  • Haushalt und Einkaufen
  • Kochen und Mahlzeitenvorbereitung
  • Gesellschaft und emotionale Unterstützung
  • Mobilisation und Aktivierung
  • Sicherheit und Begleitung


Zielgruppe: Menschen mit Restautonomie

Unser Modell der Live-in-Betreuung mit der gleichzeitigen Möglichkeit der kassenpflichtigen Erbringung von Grundpflege durch verschiedene Spitex-Unternehmen und -Organisationen richtet sich an Senioren sowie an Menschen mit Behinderungen, die zumindest über ein gewisses Mass an teilweiser Autonomie verfügen:
  • Senioren mit gewisser Selbstständigkeit
  • Menschen mit beginnender Demenz
  • Personen in der Rehabilitation
  • Temporäre Betreuung nach Spitalaufenthalten


Ehrliche Grenzen anerkennen

Bei einem pflegerischen Bedarf, der deutlich über den üblichen Rahmen hinausgeht, handelt es sich meist um Schwerstpflegefälle, die professioneller Rundumbetreuung in spezialisierten Einrichtungen bedürfen. Eine ehrliche Bedarfseinschätzung liegt im Interesse aller Beteiligten und verhindert unrealistische Erwartungen sowie Überforderung.

4. Kostenexplosion und schwarze Schafe: Fakten statt Panikmache

Die Kostensteigerungen in der Angehörigenpflege sind dramatisch, doch pauschale mediale Aufreger ignorieren die komplexe Realität. Eine differenzierte Betrachtung zeigt sowohl berechtigte Kostenfaktoren als auch inakzeptable Missbräuche auf.

Dramatische Zahlen, aber differenziert betrachtet

Die schweizweite Entwicklung von 18 Millionen CHF (2019) auf über 100 Millionen CHF (2024) ist alarmierend. Regionale Beispiele verdeutlichen die Eskalation:
  • St. Gallen: Von 23’000 CHF (2022) auf 500’000 CHF (2024) – eine 24-fache Steigerung mit Prognose von 1,5 Millionen CHF für 2025
  • Zürich: Verfünffachung der abgerechneten Grundleistungen zwischen 2020 und 2023, spezialisierte Anbieter rechnen fünfmal mehr Stunden ab als herkömmliche Spitex-Organisationen
  • Basel-Land: Gemeinden wie Reinach sehen ihre Defizite von 3,3 auf 7 Millionen CHF verdoppelt


Berechtigte Kosten versus schwarze Schafe

Bei korrekter Geschäftsführung sind die Margen spezialisierter Spitex-Unternehmen durchaus angemessen. Folgende Kostenfaktoren werden oft übersehen:
  • Arbeitgeberbeiträge und Sozialversicherungen (13-15% des Bruttolohns)
  • Qualifiziertes Führungs- und Fachpersonal
  • IT-Ausstattung und Dokumentationssysteme
  • Geschäftsräume und Infrastruktur
  • Regelmässige, kostenintensive Vor-Ort-Besuche
  • Schulungen, Weiterbildung und Qualitätskontrolle


Dokumentierte Betrugsfälle

Die Kritik richtet sich gegen nachweislich unseriöse Anbieter. Der grösste dokumentierte Fall: Die Privatspitex Seeblick beschäftigte systematisch unqualifizierte osteuropäische Betreuerinnen zu 3’000 CHF monatlich, rechnete diese jedoch als Pflegefachkräfte bei den Krankenkassen ab. Die CSS-Krankenkasse ermittelt gegen über 30 Spitex-Firmen und hat bereits 3 Millionen CHF zurückgefordert. Weitere dokumentierte Fälle reichen von 360’000 CHF Kontobetrug an einem 95-jährigen Witwer bis zu systematischen Dokumentenfälschungen.

Warnsignale erkennen

  • Versprechen unrealistisch hoher Einkommen
  • Fehlende Vor-Ort-Besuche oder nur telefonische Betreuung
  • Keine strukturierten Schulungsangebote
  • Unklare Kostenstrukturen
  • Druck bei Vertragsabschluss

5. Personalvermittlung: Rechtssichere Alternative für Live-in-Betreuung

Die Pflegevermittlung Schweiz vermittelt qualifizierte Betreuungspersonen an Familien und bietet damit eine rechtssichere Alternative zu anderen Betreuungsmodellen.

Vorteile der Personalvermittlung für alle Beteiligten

Unser Vermittlungsmodell bietet entscheidende Vorteile:
  • Für Senioren: Sie werden direkte Arbeitgeber ihrer Betreuungspersonen und behalten die volle Kontrolle
  • Für Betreuungspersonen: Keine «zwei Herren», nur eine Seite erteilt Weisungen, oft faire, umfassende Entlohnung sowie besserer Kündigungsschutz
  • Für Angehörige: Professionelle Personal-Vermittlung mit günstigem, degressivem Honorar sowie etabliertes Partner-Netzwerk
  • Kostentransparenz: Vollständige Übersicht über alle Kostenbestandteile sowie transparente Entlohnung


Qualitätssicherung in der Vermittlung

Qualität steht bei der Pflegevermittlung Schweiz im Vordergrund. Wir vermitteln ausschliesslich:
  • In der Schweiz anerkannte Betreuungspersonen
  • Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung
  • Betreuungskräfte, die den schweizerischen Arbeitsstandards entsprechen

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6. Politische Entwicklungen: Was sich abzeichnet

Politik und Behörden arbeiten an konkreten Massnahmen für eine nachhaltige und qualitätsorientierte Angehörigenpflege. Verschiedene Entwicklungen zeichnen sich ab:

Umsetzung der ASPS-Forderungen

Die sieben Punkte des ASPS Code of Conduct finden zunehmend politische Unterstützung:
  • Gesetzliche Verankerung der Betreuungsschlüssel (max. 24 Angehörige pro Aufsicht führende Pflegefachperson)
  • Verpflichtende monatliche Vor-Ort-Besuche in verschiedenen Kantonen
  • Einheitliche Qualifikationsanforderungen und Schulungsstandards
  • Standardisierte Dokumentationspflichten

Kantonsübergreifende Koordination

Verschiedene Kantone arbeiten an einheitlichen Standards:
  • Der Kanton Zürich hat bereits neue Rahmenbedingungen geschaffen
  • Andere Kantone prüfen ähnliche Massnahmen und eine Reduzierung der Restkostensätze
  • Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) koordiniert die Bemühungen

Wirksame Sanktionsmechanismen

Unseriöse Anbieter müssen zunehmend mit Konsequenzen rechnen:
  • Verschärfte Kontrollen durch Krankenkassen
  • Rückforderungen unrechtmässig erhaltener Leistungen
  • Strafrechtliche Verfolgung bei nachgewiesenem Betrug

Transparenz und Aufklärung

Verschiedene Initiativen zielen auf mehr Transparenz ab:
  • Bessere Aufklärung über realistische Kosten und Erwartungen
  • Klarere Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Anbietern
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Krankenkassen

Die Pflegevermittlung Schweiz beobachtet diese Entwicklungen aufmerksam und steht für konstruktive Lösungen zur Verfügung. Die Angehörigenpflege ist ein wichtiges Versorgungsmodell – aber nur mit klaren Regeln zukunftsfähig.

Kontakt für fachliche Beratung:
Pflegevermittlung Schweiz
Telefon: +41 55 511 41 90
E-Mail: info@pflegevermittlungschweiz.ch

7. Quellenverzeichnis

  1. Bundesgericht: Urteil 9C_276/2024 vom 22. Mai 2025, III. öffentlich-rechtliche Abteilung
  2. Association Spitex privée Suisse (ASPS): Code of Conduct Angehörigenpflege, 26. September 2024
  3. Kanton Zürich Gesundheitsdirektion: Medienmitteilung vom 14. August 2025
  4. Andreas Faller: Gutachten zur Betreuung und Pflege durch Angehörige, 30. Juli 2025
  5. Watson: „Angehörigenpflege: steigende Kosten belasten Krankenkassenprämien“, 2024
  6. St. Galler Tagblatt: „Kosten für Angehörigenpflege laufen aus dem Ruder“, 2024
  7. SRF Kassensturz: „Spitex-Firma kassiert mit illegalen Tricks“, 2024
  8. Medinside: „Über 30 Spitex-Firmen unter Betrugsverdacht“, 2024
  9. NZZ: „Pflege von Verwandten gegen Lohn: Krankenkassen schlagen Kostenalarm“, 2024
  10. Luzerner Zeitung: „Angehörige rechnen 100 Millionen an Pflegeleistungen ab“, 2024
  11. Schiedsgericht Graubünden: Entscheid vom 22. März 2024
  12. Bundesamt für Gesundheit: Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV), 2025
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Lukas Meier

Freier Redakteur

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