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Lukas Meier

Freier Redakteur

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Barrierefreie Zugänge: Ungehindert ankommen

Geschrieben von

Lukas Meier

Veröffentlicht am
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Rechtliche Grundlagen und Normen in der Schweiz

In der Schweiz bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) die zentrale rechtliche Grundlage für barrierefreie Zugänge. Dieses Gesetz fordert explizit einen hindernisfreien Zugang zur Wohnung und betrifft sämtliche Elemente der Erschliessung vom öffentlichen Raum bis zur Wohnungstür. Es stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Kantonale Baugesetzgebung und nationale Normen

Ergänzend zum BehiG spielen die kantonalen Baugesetzgebungen eine wichtige Rolle. Sie können spezifische Anforderungen stellen, die über die nationalen Vorgaben hinausgehen. Besonders relevant ist die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», die als technischer Standard gilt. Sie beschreibt detailliert die minimalen Anforderungen für hindernisfreie Bauten, wobei das Kapitel 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» besonders wichtig für Türen und Eingänge ist.

Umsetzung und Kontrolle

Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene zeichnet sich das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) verantwortlich. Auf kantonaler Ebene überwachen die Bau- und Justizbehörden die Einhaltung der Vorschriften. Bei Streitfällen bezüglich der Einhaltung barrierefreier Vorschriften kann der Schweizerische Zivilgerichtshof angerufen werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind darauf ausgerichtet, eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Sie stellen sicher, dass öffentliche Gebäude, Wohnhäuser und Arbeitsstätten für alle Menschen zugänglich sind. Dadurch wird nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit geleistet.

Technische Anforderungen an barrierefreie Türen und Eingänge

Die technischen Spezifikationen für barrierefreie Türen und Eingänge in der Schweiz sind präzise definiert und zielen darauf ab, allen Menschen einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Diese Anforderungen berücksichtigen verschiedene Aspekte der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.

Türbreite und Schwellen

Für rollstuhlgerechte Türen ist eine Mindestbreite von 80 cm nutzbare Breite vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass Rollstuhlfahrer problemlos passieren können. Bei Schwellen gilt der Grundsatz: so niedrig wie möglich. Idealerweise sind Türübergänge schwellenlos. Ist dies technisch nicht realisierbar, darf die maximale Höhe 2 cm nicht überschreiten.

Türbedienung und Bewegungsflächen

Die Türbedienung muss für alle Nutzer einfach und intuitiv sein. Türdrücker sind in einer Höhe von 85 cm anzubringen und müssen gut greifbar sowie grossformatig gestaltet sein. Knäufe sind zu vermeiden, da sie für Menschen mit eingeschränkter Handfunktion schwierig zu bedienen sind. Vor und hinter Türen sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen:

  • Bei Schiebetüren: mindestens 150 cm Breite und 120 cm Tiefe auf beiden Seiten
  • Bei Drehflügeltüren: mindestens 150 cm Breite und 120 cm Tiefe hinter der geöffneten Tür

Automatiktüren und spezielle Anforderungen

Automatiktüren erleichtern den Zugang erheblich und werden daher empfohlen. Bei Sanitärräumen gelten besondere Regeln: Die Türen dürfen nicht nach innen aufschlagen und müssen im Notfall von aussen zu entriegeln sein. Zudem sind Kombinationen mit Zuziehgriffen, Haltegriffen am Türrahmen und abschliessbaren Beschlägen sinnvoll.

Visuelle Gestaltung und Sicherheit

Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung unerlässlich. Glastüren benötigen Sicherheitsmarkierungen, die visuell stark kontrastiert sind. Türschilder sollten auf einer für alle zugänglichen Höhe angebracht werden, idealerweise auf 115 cm.

Diese technischen Anforderungen stellen sicher, dass barrierefreie Zugänge in der Schweiz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praktisch und benutzerfreundlich gestaltet werden. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass öffentliche und private Gebäude für alle Menschen gleichermassen zugänglich sind.

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Innovative Lösungen für stufenlose Zugänge und Aufzüge

Die Schaffung barrierefreier Zugänge erfordert oft kreative und innovative Lösungen, insbesondere wenn es darum geht, stufenlose Übergänge zu realisieren und Aufzüge zu integrieren. In der Schweiz setzen sich zunehmend fortschrittliche Technologien und clevere Designs durch, die nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend sind.

Stufenlose Zugänge: Mehr als nur Rampen

Während Rampen nach wie vor eine wichtige Rolle spielen, gibt es inzwischen vielfältige Alternativen für stufenlose Zugänge:

  • Hydraulische Hebebühnen: Diese lassen sich nahtlos in bestehende Treppenaufgänge integrieren und können bei Bedarf aktiviert werden.
  • Absenkbare Eingangsbereiche: Moderne Systeme ermöglichen es, den gesamten Eingangsbereich auf Strassenniveau abzusenken.
  • Vertikale Plattformlifte: Eine platzsparende Alternative zu klassischen Rampen, besonders geeignet für begrenzte Räumlichkeiten.

Aufzüge der nächsten Generation

Aufzüge sind unverzichtbar für mehrstöckige Gebäude. Neueste Entwicklungen in diesem Bereich umfassen:

  • Seillose Aufzüge: Diese können sich horizontal und vertikal bewegen, was eine flexiblere Gebäudeplanung ermöglicht.
  • Sprachgesteuerte Systeme: Erleichtern die Bedienung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbehinderung.
  • Energieeffiziente Modelle: Nutzen Bremsenergie zur Stromerzeugung und reduzieren so den Energieverbrauch.

Intelligente Türsysteme

Automatiktüren haben sich weiterentwickelt und bieten nun erweiterte Funktionen:

  • Sensorgesteuerte Öffnungsmechanismen: Erkennen Annäherungen und öffnen kontaktlos.
  • Smartphone-Integration: Ermöglicht das Öffnen von Türen via App, besonders nützlich für Menschen mit eingeschränkter Handfunktion.
  • Adaptive Geschwindigkeitsregelung: Passt die Öffnungs- und Schliessgeschwindigkeit an die Bedürfnisse der Nutzer an.

Bodenbeläge und Leitsysteme

Innovative Bodenmaterialien und Leitsysteme tragen ebenfalls zur Barrierefreiheit bei:

  • Rutschfeste, aber rollstuhlfreundliche Oberflächen: Gewährleisten Sicherheit ohne die Mobilität einzuschränken.
  • Taktile Bodenleitsysteme: Unterstützen Menschen mit Sehbehinderung bei der Navigation durch Gebäude.
  • Beleuchtete Bodenleitlinien: Verbessern die Orientierung in dunkleren Bereichen.

Diese innovativen Lösungen zeigen, dass barrierefreie Gestaltung weit mehr ist als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie verbessern die Lebensqualität aller Nutzer und schaffen eine inklusive Umgebung, die modernen Ansprüchen gerecht wird. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung solcher Technologien wird die Schweiz ihrer Vorreiterrolle in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion gerecht.

Gestaltung und Sicherheit: Von Kontrasten bis zu Automatiktüren

Bei der Gestaltung barrierefreier Zugänge spielen nicht nur technische Aspekte eine Rolle, sondern auch ästhetische und sicherheitsrelevante Faktoren. Eine durchdachte Gestaltung erhöht die Nutzbarkeit für alle Personen und minimiert gleichzeitig potenzielle Gefahren.

Kontrastreiche Gestaltung für bessere Orientierung

Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung von entscheidender Bedeutung. Durch den gezielten Einsatz von Hell-Dunkel-Kontrasten lassen sich wichtige Elemente wie Türrahmen, Türgriffe oder Bedienpanels deutlich hervorheben. Beispielsweise kann ein dunkler Türrahmen auf einer hellen Wand die Wahrnehmung der Tür erheblich erleichtern.

Sicherheitsmarkierungen an Glastüren

Glastüren stellen eine besondere Herausforderung dar, da sie für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer erkennbar sein können. Die Norm SIA 500 schreibt daher vor, dass Glastüren mit deutlich sichtbaren Markierungen versehen werden müssen. Diese sollten:

  • Auf Augenhöhe angebracht sein (empfohlen: 1,40 m bis 1,60 m)
  • Einen starken Kontrast zum Hintergrund aufweisen
  • Ausreichend gross und gut erkennbar sein

Optimale Beleuchtung für mehr Sicherheit

Eine gute Beleuchtung trägt wesentlich zur Sicherheit und Orientierung bei. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Gleichmässige Ausleuchtung ohne Blendeffekte
  • Verstärkte Beleuchtung an kritischen Stellen wie Türschwellen oder Rampen
  • Bewegungsmelder für automatische Beleuchtung in weniger frequentierten Bereichen

Automatiktüren für verbesserte Zugänglichkeit

Automatiktüren bieten einen erheblichen Komfortgewinn für alle Nutzer, insbesondere aber für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Moderne Automatiktüren verfügen über:

  • Sensoren zur Erkennung von Personen in verschiedenen Höhen
  • Einstellbare Öffnungszeiten für unterschiedliche Nutzergruppen
  • Sicherheitsmechanismen zur Vermeidung von Einklemmungen

Taktile Informationen und Beschriftungen

Für Menschen mit Sehbehinderung sind taktile Informationen von grosser Bedeutung. Dazu gehören:

  • Braille-Schrift und erhabene Schriftzeichen an Türschildern
  • Taktile Bodenleitsysteme zur Führung zu wichtigen Punkten wie Aufzügen oder Informationsstellen
  • Fühlbare Stockwerksangaben in Aufzügen

Die Berücksichtigung dieser Gestaltungs- und Sicherheitsaspekte trägt wesentlich dazu bei, dass barrierefreie Zugänge nicht nur funktional, sondern auch sicher und benutzerfreundlich sind. Durch die Kombination von visuellen, taktilen und automatisierten Elementen wird ein Umfeld geschaffen, das allen Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ein hohes Mass an Selbstständigkeit und Sicherheit bietet. Dies entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern fördert auch die Inklusion und Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben.