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In der Schweiz bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) die zentrale rechtliche Grundlage für barrierefreie Zugänge. Dieses Gesetz fordert explizit einen hindernisfreien Zugang zur Wohnung und betrifft sämtliche Elemente der Erschliessung vom öffentlichen Raum bis zur Wohnungstür. Es stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ergänzend zum BehiG spielen die kantonalen Baugesetzgebungen eine wichtige Rolle. Sie können spezifische Anforderungen stellen, die über die nationalen Vorgaben hinausgehen. Besonders relevant ist die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», die als technischer Standard gilt. Sie beschreibt detailliert die minimalen Anforderungen für hindernisfreie Bauten, wobei das Kapitel 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» besonders wichtig für Türen und Eingänge ist.
Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene zeichnet sich das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) verantwortlich. Auf kantonaler Ebene überwachen die Bau- und Justizbehörden die Einhaltung der Vorschriften. Bei Streitfällen bezüglich der Einhaltung barrierefreier Vorschriften kann der Schweizerische Zivilgerichtshof angerufen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind darauf ausgerichtet, eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Sie stellen sicher, dass öffentliche Gebäude, Wohnhäuser und Arbeitsstätten für alle Menschen zugänglich sind. Dadurch wird nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit geleistet.
Die technischen Spezifikationen für barrierefreie Türen und Eingänge in der Schweiz sind präzise definiert und zielen darauf ab, allen Menschen einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Diese Anforderungen berücksichtigen verschiedene Aspekte der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.
Für rollstuhlgerechte Türen ist eine Mindestbreite von 80 cm nutzbare Breite vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass Rollstuhlfahrer problemlos passieren können. Bei Schwellen gilt der Grundsatz: so niedrig wie möglich. Idealerweise sind Türübergänge schwellenlos. Ist dies technisch nicht realisierbar, darf die maximale Höhe 2 cm nicht überschreiten.
Die Türbedienung muss für alle Nutzer einfach und intuitiv sein. Türdrücker sind in einer Höhe von 85 cm anzubringen und müssen gut greifbar sowie grossformatig gestaltet sein. Knäufe sind zu vermeiden, da sie für Menschen mit eingeschränkter Handfunktion schwierig zu bedienen sind. Vor und hinter Türen sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen:
Automatiktüren erleichtern den Zugang erheblich und werden daher empfohlen. Bei Sanitärräumen gelten besondere Regeln: Die Türen dürfen nicht nach innen aufschlagen und müssen im Notfall von aussen zu entriegeln sein. Zudem sind Kombinationen mit Zuziehgriffen, Haltegriffen am Türrahmen und abschliessbaren Beschlägen sinnvoll.
Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung unerlässlich. Glastüren benötigen Sicherheitsmarkierungen, die visuell stark kontrastiert sind. Türschilder sollten auf einer für alle zugänglichen Höhe angebracht werden, idealerweise auf 115 cm.
Diese technischen Anforderungen stellen sicher, dass barrierefreie Zugänge in der Schweiz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praktisch und benutzerfreundlich gestaltet werden. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass öffentliche und private Gebäude für alle Menschen gleichermassen zugänglich sind.
Die Schaffung barrierefreier Zugänge erfordert oft kreative und innovative Lösungen, insbesondere wenn es darum geht, stufenlose Übergänge zu realisieren und Aufzüge zu integrieren. In der Schweiz setzen sich zunehmend fortschrittliche Technologien und clevere Designs durch, die nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend sind.
Während Rampen nach wie vor eine wichtige Rolle spielen, gibt es inzwischen vielfältige Alternativen für stufenlose Zugänge:
Aufzüge sind unverzichtbar für mehrstöckige Gebäude. Neueste Entwicklungen in diesem Bereich umfassen:
Automatiktüren haben sich weiterentwickelt und bieten nun erweiterte Funktionen:
Innovative Bodenmaterialien und Leitsysteme tragen ebenfalls zur Barrierefreiheit bei:
Diese innovativen Lösungen zeigen, dass barrierefreie Gestaltung weit mehr ist als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie verbessern die Lebensqualität aller Nutzer und schaffen eine inklusive Umgebung, die modernen Ansprüchen gerecht wird. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung solcher Technologien wird die Schweiz ihrer Vorreiterrolle in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion gerecht.
Bei der Gestaltung barrierefreier Zugänge spielen nicht nur technische Aspekte eine Rolle, sondern auch ästhetische und sicherheitsrelevante Faktoren. Eine durchdachte Gestaltung erhöht die Nutzbarkeit für alle Personen und minimiert gleichzeitig potenzielle Gefahren.
Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine kontrastreiche Gestaltung von entscheidender Bedeutung. Durch den gezielten Einsatz von Hell-Dunkel-Kontrasten lassen sich wichtige Elemente wie Türrahmen, Türgriffe oder Bedienpanels deutlich hervorheben. Beispielsweise kann ein dunkler Türrahmen auf einer hellen Wand die Wahrnehmung der Tür erheblich erleichtern.
Glastüren stellen eine besondere Herausforderung dar, da sie für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer erkennbar sein können. Die Norm SIA 500 schreibt daher vor, dass Glastüren mit deutlich sichtbaren Markierungen versehen werden müssen. Diese sollten:
Eine gute Beleuchtung trägt wesentlich zur Sicherheit und Orientierung bei. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Automatiktüren bieten einen erheblichen Komfortgewinn für alle Nutzer, insbesondere aber für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Moderne Automatiktüren verfügen über:
Für Menschen mit Sehbehinderung sind taktile Informationen von grosser Bedeutung. Dazu gehören:
Die Berücksichtigung dieser Gestaltungs- und Sicherheitsaspekte trägt wesentlich dazu bei, dass barrierefreie Zugänge nicht nur funktional, sondern auch sicher und benutzerfreundlich sind. Durch die Kombination von visuellen, taktilen und automatisierten Elementen wird ein Umfeld geschaffen, das allen Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ein hohes Mass an Selbstständigkeit und Sicherheit bietet. Dies entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern fördert auch die Inklusion und Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben.