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NEU: Pflegekosten-Erstattung bei 24-Stunden Betreuung

Pflegekosten für Leistungen der Grundpflege können Sie sich in immer mehr Kantonen von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Möglich ist dies durch unsere Zusammenarbeit einer Organisation mit Spitex-Bewilligung, bei der eine von Ihnen angestellte und genügend qualifizierte 24-Stunden-Betreuungsperson unter fachlicher Aufsicht und Anleitung die Pflege leistet.