GROSSE UNTERSCHIEDE
24 Stunden Betreuung im Vergleich
Betreuung zu Hause: Worauf sollten Sie achten?
Wir möchten Ihnen Anhaltspunkte geben, mit welchen monatlichen Kosten Sie für ein legales Betreuungsmodell rechnen sollten. Legale Betreuung kann nur von Anbietern mit einem Geschäftssitz in der Schweiz erbracht werden.

10 wichtige Fragen bevor Sie eine Agentur auswählen
Stellen Sie einem Anbieter von häuslicher Pflege und Betreuung diese Fragen, bevor Sie sich entscheiden:
Am Markt existieren zwei Modelle: Sie haben die Wahl, ob Sie Personal preiswert selbst beschäftigen oder von einer Verleih-Agentur beziehen. Der Kostenunterschied ist erheblich. Die Pflegevermittlung Schweiz agiert als Personalvermittler und empfiehlt eine direkte Anstellung. Dafür beraten wir Sie und dabei helfen wir Ihnen.


Wenn Sie sich für die Direktanstellung einer 24-Stunden-Betreuerin entscheiden, sparen Sie mindestens Fr. 12’000.- im Jahr.
Bei der Betreuung zuhause können Sie Monat für Monat gut und gerne 25% der Kosten sparen. Nutzen Sie den Spielraum bei der Vertragsgestaltung und bezahlen Sie Ihrer Betreuungskraft einen fairen Lohn. Wir beraten Sie, welche Löhne marktüblich sind und erwartet werden können. Anstellungen von mehr als 3 Monaten Dauer unterliegen der BVG-Pflicht. Wir finden dies fair, weil Betreuungskräfte bisher oft wenig für die eigene Altersvorsorge beiseite legen konnten.
Für den Fall, dass Sie den Aufwand der Administration Ihrer Pflegekraft scheuen, können wir Ihnen Treuhandpartner benennen, die für Sie die Anmeldungen bei der AHV, bei der Unfallversicherung sowie beim der 2. Säule erledigen und monatlich die Lohnabrechnungen erstellen. Dieser Service kostet weniger als Fr. 90.- im Monat. Entscheiden Sie sich hingegen für ein Verleihmodell, wird die Betreuung besonders komfortabel für Sie organisiert und Sie erhalten nur eine Rechnung.
Warum müssen Sie im Verleih immer von höheren Kosten ausgehen?
Unser Rat: Wenn Sie Preise verschiedener Anbieter vergleichen, achten Sie darauf, ob die Mehrwertsteuer angegeben wird. Oft fehlt diese Angabe und Sie bezahlen am Ende mehr als gedacht!
24-Stunden-Betreuung (Live-In) im Kostenvergleich
Direktanstellung vs. Personalverleih – ein Vergleich der monatlichen Gesamtkosten unter diesen Annahmen:
42 Wochenstunden |
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Gesamtkosten / Monat |
… und im 2. Jahr |
Personalverleih | Direktvermittlung |
---|---|
CHF 6.950,- | CHF 5.075,- |
CHF 6.950,- | CHF 4.591,- |
Ersparnis pro Jahr |
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CHF 22.500,- (27%) |
CHF 28.308,- (34%) |

Pflege und Betreuung daheim bedeutet de facto 1:1 Betreuung. Diese erhalten sie nur bei einer Direktanstellung zu so günstigen Kosten!
Mögliche Zuschüsse
FAQ
Anders als in den EU-Ländern Deutschland und Österreich dürfen Betreuungskräfte in der Schweiz nicht als Selbständige oder mit einem ausländischen Arbeitsvertrag arbeiten. Legal ist nur ein Schweizer Arbeitsvertrag. Entweder werden Sie selbst Arbeitgeber oder Sie beziehen eine Betreuungsperson über eine Verleih-Agentur. Das kostet mindestens 6’000,- Franken im Monat, oft sogar wesentlich mehr. Die Betreuungsperson erhält häufig nur das gesetzliche Lohnminimum oder ist nur für Arbeit an 36 Wochenstunden bezahlt. Günstiger und transparenter sind Agenturen, die das Personal vermitteln. Die Anstellung erfolgt dann durch die pflegebedürftige Person oder durch deren Angehörige. Je nach Situation liegen die Kosten der Betreuung dann sogar tiefer als 5’000,– Franken pro Monat.
Zunächst gibt es unterschiedliche Mindestlöhne für verschiedene Qualifikationsniveaus. Wesentlich ist, von wie vielen Wochen-Arbeitsstunden ausgegangen wird. Üblich sind auch in der Seniorenbetreuung 42 Stunden, verteilt auf 6 Tage pro Woche.
Die tägliche Arbeit kann über den Tag verteilt werden, jeweils unterbrochen von „Zimmerstunden“. Ist neben den Arbeitsstunden auch Rufbereitschaft erforderlich, so muss diese bezahlt werden. Die Stundenansätze sind jedoch wesentlich geringer, als für die eigentliche Arbeitszeit.
Arbeitsverträge von mehr als 3 Monaten Dauer unterliegen generell der BVG-Pflicht. Die Abzüge für die Pensionskasse steigen mit dem Alter. Ältere ArbeitnehmerInnen nach Erreichen der Pensionsgrenze sowie deren Arbeitgeber profitieren Freibeträgen bei den Sozialabgaben.
Bei der Bemessung des Lohns sind kantonale Unterschiede bei den Quellensteuern zu berücksichtigen. Diese können sich massiv auf den Nettolohn auswirken.
Durch die direkte Anstellung, wie sie verschiedene Vermittlungs-Agenturen anbieten, kann man gegenüber einer Verleihlösung pro Jahr mindestens Fr. 12’000,- oder rund 25% der Gesamtkosten einer Betreuung zuhause sparen. Wenn die zu betreuende Person selbst Arbeitgeber wird, heisst das jedoch nicht, dass alle administrativen Aufgaben selbst erledigt werden müssen. Solche Aufgaben können an ein Treuhandunternehmen delegiert werden, was gegen Fr. 80,- pro Monat kostet.
Ein weiterer Vorteil der eigenen Anstellung ist die Transparenz: So haben Sie es selbst in der Hand, Personal fair zu entlohnen und langfristig zu beschäftigen. Sie erfahren schwarz auf weiss, was Ihre Betreuungskraft verdient.
Der Betreuungsperson ihre Aufgaben zuzuweisen und dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Arbeits- und Präsenzzeiten nicht überschritten werden, das sind Aufgaben, die von Ihnen genauso auch bei Personalverleih übernommen werden müssen.
Als Nachteil bleibt die Lohnfortzahlung bei Krankheit während drei Wochen im ersten Anstellungsjahr. Dies kommt jedoch erst nach Ablauf der Probezeit von 3 Monaten zum Tragen.
Wenn die Agentur eine Betreuungs- und Pflegekraft anstellt, dann handelt es sich um Personalverleih. Es gelten dann die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Verleihbranche. So ist dort ein 13. Monatslohn obligatorisch und auf Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeit sind Zuschläge zu bezahlen. Als privater Haushalt müssen Sie zudem auf die gesamte Lohnsumme sowie auf die Marge der Agentur noch die Mehrwertsteuer zahlen. Vergewissern Sie sich, dass bei Offerten Lohn und Kosten transparent ausgewiesen werden und Sie jeweils gleiche Anstellungsbedingungen miteinander vergleichen.
«24-Stunden-Betreuung» bedeutet stets einen Dreiklang aus Arbeits- und Bereitschaftszeit sowie täglicher Freizeit! Wieviel Arbeit und wieviel Bereitschaft notwendig ist, dies ist jedoch von Fall zu Fall verschieden. Für die zu leistenden Arbeiten dürfte eine Entschädigung nur auf Mindestlohn-Basis in den meisten Fällen zu gering sein. Auch Kunden von Verleih-Agenturen sollten sich daher dafür interessieren, zu welchem Lohn und zu welchen Bedingungen eine Betreuungsperson dort angestellt ist.
Welcher Lohn von wem am Ende als „fair“ wahrgenommen wird, dies ist individuell verschieden und hängt vom Blickwinkel und den eigenen Wertvorstellungen ab. Ein direkter Vergleich mit Löhnen von in der Schweiz lebenden Personen ist nicht zielführend, da bei der Beurteilung auch die Lebenshaltungskosten in den Heimatländern mit einbezogen werden müssen. Spezialisierte Agenturen beraten ihre Kunden, welcher Lohn für Betreuungs-Jobs in der Schweiz üblich und angemessen ist und wie individuelle Erschwernisse bei der Arbeit legal und korrekt vergütet werden.
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