Nach meinem Schlaganfall wollte ich unbedingt in meinem eigenen Zuhause bleiben. Die 24-Stunden-Betreuung macht es möglich – ich fühle mich sicher und behalte trotzdem meine Selbständigkeit.
Trudi K. (81) aus Zürich

Für ein sorgenfreies Leben daheim

24-Stunden-Betreuung:
Live-in-Betreuung für Senioren

Liebevolle Rund-um-die-Uhr Betreuung für Senioren in der Schweiz – zu fairen Bedingungen und transparenten Kosten. Die Pflegevermittlung Schweiz ermöglicht genau das – mit persönlich ausgewählten, deutschsprachigen Betreuungskräften, die bei Ihnen wohnen und Sie individuell unterstützen.

4.9/5 Bewertung

Bei über 70 Bewertungen

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Selbstbestimmt im eigenen Zuhause

Was versteht man unter "24-Stunden-Betreuung"?

Die 24-Stunden-Betreuung (auch Live-in-Betreuung genannt) ermöglicht Senioren, trotz altersbedingter Einschränkungen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Eine qualifizierte Betreuungsperson wohnt in Ihrem Haushalt und unterstützt Sie genau dort, wo Sie Hilfe benötigen. Im Gegensatz zum Pflegeheim behalten Sie Ihre Selbständigkeit und Ihren gewohnten Tagesablauf bei – mit der Sicherheit, jederzeit Unterstützung zu erhalten.

Kein Wunder also, dass der Wunsch vieler Senioren, trotz gewisser Einschränkungen, weiter in der eigenen, vertrauten Umgebung zu leben, immer häufiger realisiert wird.[1]

Häusliche Betreuung für Senioren aller Einkommensschichten zu ermöglichen, das ist die Mission der Pflegevermittlung Schweiz.

Das können Sie erwarten

Welche Leistungen umfasst 24-Stunden-Betreuung?

Grundpflege (nicht-medizinisch)

Haushaltsführung

Soziale Betreuung & Begleitung

Rufbereitschaft & Sicherheit

Mit professioneller Live-In Betreuung können Sie auch im Alter oder während schwieriger Lebensphasen selbstbestimmt und sicher im eigenen Zuhause leben. 

Sie haben Fragen zur 24-Stunden-Betreuung?

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Seniorenbetreuung Schweiz

Daheim statt im Heim

Warum die 24h-Betreuung die bessere Alternative zum Pflegeheim bietet

In der Schweiz wandeln sich Altersheime zunehmend zu reinen Pflegeheimen; der Anteil der Heimbewohner mit sehr hohen Pflegestufen im allerletzten Lebensabschnitt steigt kontinuierlich. Nicht ohne Grund wünschen sich 94% der Senioren in der Schweiz, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.[2]

Eine 24-Stunden-Betreuung bietet entscheidende Vorteile:

Für Senioren:

  • Verbleib in der vertrauten Umgebung
  • Erhalt der persönlichen Gewohnheiten und Routinen
  • Keine Trennung von geliebten Haustieren
    • Mehr Selbstbestimmung im Alltag
    • Persönliche Beziehung zur Betreuungsperson

    Für Angehörige:

    • Sicherheit, dass die Liebsten gut versorgt sind
    • Deutliche Entlastung im Alltag
    • Flexibilität bei der Gestaltung eigener Besuchszeiten
    • Kostentransparenz und oft geringere Gesamtkosten als im Pflegeheim

    Fakten, die Sie kennen sollten

    Wie funktioniert 24-Stunden-Betreuung?

    Eine Live-in-Betreuung gewährleistet eine umfassende Unterstützung, die sich individuell an Ihren Tagesrhythmus und Ihre persönlichen Bedürfnisse anpasst – mit deutlich mehr Flexibilität als in einer stationären Einrichtung. Jedoch bedeutet Live-in-Betreuung nicht, dass Ihre Betreuungsperson rund um die Uhr aktiv arbeitet, sondern dass sie in Ihrem Haushalt wohnt und je nach vereinbartem Arbeitszeitmodell für Sie da ist.

    Erfahren Sie mehr über wichtige Aspekte bei der Live-in-Betreuung zuhause indem Sie auf die entsprechenden Begriffe klicken.

    Auch einer Live-in-Betreuung liegt ein normales Arbeitspensum zu Grunde. Dieses wird jedoch über den ganzen Tag verteilt. Zudem kann das Pensum von Woche zu Woche etwas schwanken. Das heisst jedoch nicht, dass Betreuer/innen rund um die Uhr arbeiten müssen. Maximal zulässig ist ein Arbeitspensum von 50 Wochenstunden, üblich sind 42 Stunden. Verleih-Agenturen arbeiten häufig mit geringeren Pensen zwischen 36 und 40 Wochenstunden. Fragen Sie im Zweifelsfall genau nach.

    Während direkte häusliche Anstellungen aufgrund Art. 2 ArG von der Geltung des Arbeitsgesetzes ausgenommen sind [3], hat das Bundesgericht entschieden, dass bei verliehenem Personal dieses Gesetz Anwendung finden soll. Einer Betreuungsperson stehen dann pro Woche jeweils 35 Stunden als zusammenhängende Ruhezeit zu.

    Bei den direkten Anstellungsverhältnissen (wie sie die Pflegevermittlung Schweiz vermittelt) ist es hingegen zulässig, dass eine Betreuungsperson an bis zu 7 Tagen pro Woche arbeitet. Das vereinbarte Wochenarbeitspensum verteilt sich dann entsprechend. Dies setzt jedoch voraus, dass sich zwei feste Betreuungspersonen in einem regelmässigen Turnus von 3 bis 4 Wochen miteinander abwechseln. Kann ein freier Tag pro Woche mit 24 Stunden zusammenhängender Freizeit gewährleistet werden, ist hingegen kein Turnusmodell notwendig.

    Neben den vereinbarten Arbeits- und Bereitschaftszeiten müssen einer Betreuungsperson auch über den Tag und vor allem in der Nacht immer auch genügend Freizeit sowie Pausen gewährt werden. Überstunden, ausgefallene Frei-Tage sowie kantonale Feiertage müssen zumindest kompensiert werden, der 1. August gilt als obligatorischer Feiertag, wenn dieser auf einen Wochentag fällt.

    Präsenzzeit, Arbeitszeit und Freizeit sind im Privathaushalt häufig schwer zu trennen und folgen oft nicht den gleichen Logiken wie im öffentlichen Erwerbsleben.[4] Neben den Arbeitszeiten und Freistunden muss daher auch die Bereitschaftszeit vertraglich geregelt werden. Als Bereitschaftszeit gelten diejenigen Stunden, in denen die Betreuungsperson nicht arbeitet, sich jedoch bereithält, um nötigenfalls Unterstützung und Pflege leisten zu können.

    Bei Betreuung im Personalverleih ist es aufgrund der Geltung des Arbeitsgesetzes nur noch sehr eingeschränkt möglich, solche Bereitschaftszeiten zu vereinbaren und somit rechtskonform zu regeln.

    Mit dem Modell der Pflegevermittlung Schweiz mit direkter Anstellung durch die pflegebedürftige Person können weitreichende Bereitschaftszeiten vereinbart werden. Diese müssen der Betreuungsperson jedoch finanziell entschädigt werden. Die Höhe der Abgeltung für Bereitschaft liegt jedoch wesentlich niedriger, als der Stundenlohn, welcher gesetzlich geregelt ist.

    Während Krankenversicherungen und öffentliche Hand einen Grossteil der Kosten für Pflegeleistungen übernehmen, müssen die Kosten für die häusliche Betreuung üblicherweise aus der eigenen Tasche bezahlt werden.[5]

    Dennoch entscheiden sich Betroffene und deren Familien meist dann für eine Live-in-Betreuung, weil eine ambulante Unterstützung bei der Pflege und Betreuung durch die Spitex nicht mehr ausreicht oder als nicht passend empfunden wird. Übernimmt dann die Betreuungsperson die Aufgaben der Grundpflege, entfällt üblicherweise die Erstattung dieser Pflegekosten durch die Krankenkasse. Dies liegt daran, dass nur bewilligte Spitex-Organisationen zur kassenfähigen Abrechnung von Pflegeleistungen befugt sind. [6]

    Verschiedene Organisationen haben sich jedoch zum Ziel gesetzt, auch Pflegeleistungen, die von Angehörigen oder Betreuungspersonen erbracht werden, kassenfähig zu gestalten. Dies Pflegevermittlung unterstützt diese Bestrebungen nach Kräften und verfügt über Partnerunternehmen, welche solche Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können. Bereits in vielen Kantonen können Sie so Ihre Krankenkasse an den häuslichen Pflegekosten beteiligen. So können Sie bei der Betreuung zu Hause teilweise mehrere Tausend Franken einsparen. Gerne nennen wir Ihnen einen Partner mit entsprechender Betriebsbewilligung, der für Sie die Pflege-Leistungen der Grundpflege abrechnen kann.

    Zur Grundpflege zählen Aufgaben wie: Kleidung anziehen und wechseln, Körperpflege einschliesslich Duschen, Zähneputzen, Mahlzeiten eingeben, Betten und Lagern, Bewegungsübungen, Kompressionsstrümpfe anziehen sowie die Dekubitusprophylaxe. Auch die Gestaltung und Aufrechterhaltung eines geregelten Tagesablaufs einer an Demenz erkrankten Person fällt unter die Grundpflege. Festgelegt ist dies in Art 7 c Abs. 1 KVG. [7]

    Allerdings kann sich dann die Betreuungsperson nicht mehr auf eine zusätzliche externe Entlastung durch die Spitex verlassen. Je nach Pflegeumfang braucht es jedoch eine zusätzliche Unterstützung durch Dritte. Leistungen der Behandlungspflege (Wundpflege, Medikamente richten, Spritzen setzen) gehören ohnehin in die Hand einer eidgenössisch diplomierten Fachperson.

    Lebt die Pflegeperson mit im Haus, erhält diese freie Verpflegung und Unterkunft (Kost & Logis). Seitens der AHV ist vorgeschrieben, dass dies ebenfalls einen Lohnbestandteil darstellt, der sozialabgabenpflichtig ist – auch, wenn der Naturallohn nicht mit Geld, sondern eben mit Naturalien geleistet wird. Der Naturallohn wird auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und der Betreuungskraft vom Netto abgezogen.[8] Für Menschen, die in der Schweiz (zusätzlich) einen eigenen Haushalt unterhalten, ist dieses Modell daher nicht attraktiv.

    Die 24h Betreuerinnen stammen daher in der Regel aus Deutschland, Polen sowie anderen osteuropäischen Ländern.

    Wird an den Tag-Stunden lediglich eine stundenweise Betreuung benötigt, sollten Sie sich zuerst an einen mit lokalem Personal arbeitenden Pflegedienst wie z.B. Home Instead oder an eine private Spitex in Ihrer Nähe wenden. Eine stunden- oder tageweise Betreuung ist jedoch schnell sehr, sehr teuer.

    Als Faustformel sollten Sie davon ausgehen, dass solche, aus der eigenen Tasche zu bezahlenden, Betreuungs- und Haushaltsleistungen ab etwa 3 Stunden pro Tag vergleichbar teuer sind, wie eine Live-in-Betreuung, wie sie die Pflegevermittlung Schweiz organisiert.[9] Bei vergleichbaren Kosten bietet eine 24 Stunden Betreuung daher oft ein Mehr an Sicherheit, Unterstützung und Komfort.

    Bei Pflegeleistungen muss zunächst zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterschieden werden. Wenn ein Patient Hilfe bei einer der folgenden Tä­tigkeiten benötigt, spricht die schweizweit gültige «Krankenpflege-Leistungsverordnung» (KLV) von Grundpflege: Betten und Lagern, An- und Auskleiden, Mund- und Körperpflege, Essen und Trinken, Mobilisierung und Bewegungsübungen, Dekubitusprophylaxe sowie das Anlegen von Kom­pressi­onsstrümpfen. [7] Die Gesundheitsgesetzgebung in der Schweiz unterliegt zudem auch kantonalem Recht. 

    Ob bestimmte Handreichungen unter den Begriff der Grundpflege fallen oder als Betreuungsleistung gewertet werden, hängt nach unserer Meinung zuerst davon ab, ob eine Leistung kassenfähig abgerechnet werden soll. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit den Krankenkassen sind nur gemäss KLV bewilligte Leistungserbringer berechtigt – und dies auch nur in dem von einem Arzt bewilligten Umfang. Dafür benötigt die abrechnende Organisation eine (Spitex-)Bewilligung der jeweiligen kantonalen Gesundheitsdirektion. Die Pflegenden müssen in aller Regel über ein in der Schweiz anerkanntes Pflegehelfer-Zertifikat verfügen. Ausbildung und Anerkennung ausländischer Diplome übernehmen das SRK sowie private Bildungsträger, die als gleichwertig anerkannt sind. [10] Die Pflegetätigkeiten müssen regelmässig in entsprechenden Programmen dokumentiert werden. Die Qualität der Ausführung muss regelmässig durch die mit der Krankenkasse abrechnende Organisation überprüft werden. 

    Bei der Erbringung von Pflegeleistungen müssen die ausführenden Personen den Weisungen der Spitex-Organisation unterstehen sowie unter deren Aufsicht und Anleitung agieren. Unterstehen Betreuungspersonen allein den Weisungen der zu pflegenden Person oder deren Angehörigen, ist keine kassenfähige Erbringung von Grundpflege-Leistungen möglich. Reinigungs- und Haushaltstätigkeiten sind keine kassenfähigen Leistungen der obligatorischen Grundsicherung. In seltenen Fällen greifen hier Zusatzversicherungen, meist jedoch zeitlich beschränkt und nur bis zu einem gewissen Umfang.

    Sollen «Krankheiten, Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt oder behandelt» werden, so ist dies nur mit entsprechender Bewilligung und Qualifikation möglich. Auch die daheim geleistete Behandlungspflege darf ausschliesslich durch diplomierte Pflege-Fachpersonen erfolgen.

    Tageszeit

    Aktivitäten

    Morgens

    Unterstützung beim Aufstehen, Körperhygiene, Ankleiden, Frühstück zubereiten

    Vormittags

    Haushalt führen, Einkäufe, gemeinsame Aktivitäten, Arztbesuche

    Mittags

    Mahlzeiten zubereiten, gemeinsames Essen, Medikamentenerinnerung

    Nachmittags

    Begleitung bei Spaziergängen, Hobbys, Besuch von Freunden

    Abends

    Abendessen, Unterstützung bei der Abendroutine, zu Bett gehen

    Nachts

    Bereitschaft für Notfälle (volle Nachtdienste nur bei besonderem Bedarf)

    Auch einer Live-in-Betreuung liegt ein normales Arbeitspensum zu Grunde. Dieses wird jedoch über den ganzen Tag verteilt. Zudem kann das Pensum von Woche zu Woche etwas schwanken. Das heisst jedoch nicht, dass Betreuer/innen rund um die Uhr arbeiten müssen. Maximal zulässig ist ein Arbeitspensum von 50 Wochenstunden, üblich sind 42 Stunden. Verleih-Agenturen arbeiten häufig mit geringeren Pensen zwischen 36 und 40 Wochenstunden. Fragen Sie im Zweifelsfall genau nach.

    Während direkte häusliche Anstellungen aufgrund Art. 2 ArG von der Geltung des Arbeitsgesetzes ausgenommen sind [3], hat das Bundesgericht entschieden, dass bei verliehenem Personal dieses Gesetz Anwendung finden soll. Einer Betreuungsperson stehen dann pro Woche jeweils 35 Stunden als zusammenhängende Ruhezeit zu.

    Bei den direkten Anstellungsverhältnissen (wie sie die Pflegevermittlung Schweiz vermittelt) ist es hingegen zulässig, dass eine Betreuungsperson an bis zu 7 Tagen pro Woche arbeitet. Das vereinbarte Wochenarbeitspensum verteilt sich dann entsprechend. Dies setzt jedoch voraus, dass sich zwei feste Betreuungspersonen in einem regelmässigen Turnus von 3 bis 4 Wochen miteinander abwechseln. Kann ein freier Tag pro Woche mit 24 Stunden zusammenhängender Freizeit gewährleistet werden, ist hingegen kein Turnusmodell notwendig.

    Neben den vereinbarten Arbeits- und Bereitschaftszeiten müssen einer Betreuungsperson auch über den Tag und vor allem in der Nacht immer auch genügend Freizeit sowie Pausen gewährt werden. Überstunden, ausgefallene Frei-Tage sowie kantonale Feiertage müssen zumindest kompensiert werden, der 1. August gilt als obligatorischer Feiertag, wenn dieser auf einen Wochentag fällt.

    Präsenzzeit, Arbeitszeit und Freizeit sind im Privathaushalt häufig schwer zu trennen und folgen oft nicht den gleichen Logiken wie im öffentlichen Erwerbsleben.[4] Neben den Arbeitszeiten und Freistunden muss daher auch die Bereitschaftszeit vertraglich geregelt werden. Als Bereitschaftszeit gelten diejenigen Stunden, in denen die Betreuungsperson nicht arbeitet, sich jedoch bereithält, um nötigenfalls Unterstützung und Pflege leisten zu können.

    Bei Betreuung im Personalverleih ist es aufgrund der Geltung des Arbeitsgesetzes nur noch sehr eingeschränkt möglich, solche Bereitschaftszeiten zu vereinbaren und somit rechtskonform zu regeln.

    Mit dem Modell der Pflegevermittlung Schweiz mit direkter Anstellung durch die pflegebedürftige Person können weitreichende Bereitschaftszeiten vereinbart werden. Diese müssen der Betreuungsperson jedoch finanziell entschädigt werden. Die Höhe der Abgeltung für Bereitschaft liegt jedoch wesentlich niedriger, als der Stundenlohn, welcher gesetzlich geregelt ist.

    Während Krankenversicherungen und öffentliche Hand einen Grossteil der Kosten für Pflegeleistungen übernehmen, müssen die Kosten für die häusliche Betreuung üblicherweise aus der eigenen Tasche bezahlt werden.[5]

    Dennoch entscheiden sich Betroffene und deren Familien meist dann für eine Live-in-Betreuung, weil eine ambulante Unterstützung bei der Pflege und Betreuung durch die Spitex nicht mehr ausreicht oder als nicht passend empfunden wird. Übernimmt dann die Betreuungsperson die Aufgaben der Grundpflege, entfällt üblicherweise die Erstattung dieser Pflegekosten durch die Krankenkasse. Dies liegt daran, dass nur bewilligte Spitex-Organisationen zur kassenfähigen Abrechnung von Pflegeleistungen befugt sind. [6]

    Verschiedene Organisationen haben sich jedoch zum Ziel gesetzt, auch Pflegeleistungen, die von Angehörigen oder Betreuungspersonen erbracht werden, kassenfähig zu gestalten. Dies Pflegevermittlung unterstützt diese Bestrebungen nach Kräften und verfügt über Partnerunternehmen, welche solche Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können. Bereits in vielen Kantonen können Sie so Ihre Krankenkasse an den häuslichen Pflegekosten beteiligen. So können Sie bei der Betreuung zu Hause teilweise mehrere Tausend Franken einsparen. Gerne nennen wir Ihnen einen Partner mit entsprechender Betriebsbewilligung, der für Sie die Pflege-Leistungen der Grundpflege abrechnen kann.

    Zur Grundpflege zählen Aufgaben wie: Kleidung anziehen und wechseln, Körperpflege einschliesslich Duschen, Zähneputzen, Mahlzeiten eingeben, Betten und Lagern, Bewegungsübungen, Kompressionsstrümpfe anziehen sowie die Dekubitusprophylaxe. Auch die Gestaltung und Aufrechterhaltung eines geregelten Tagesablaufs einer an Demenz erkrankten Person fällt unter die Grundpflege. Festgelegt ist dies in Art 7 c Abs. 1 KVG. [7]

    Allerdings kann sich dann die Betreuungsperson nicht mehr auf eine zusätzliche externe Entlastung durch die Spitex verlassen. Je nach Pflegeumfang braucht es jedoch eine zusätzliche Unterstützung durch Dritte. Leistungen der Behandlungspflege (Wundpflege, Medikamente richten, Spritzen setzen) gehören ohnehin in die Hand einer eidgenössisch diplomierten Fachperson.

    Lebt die Pflegeperson mit im Haus, erhält diese freie Verpflegung und Unterkunft (Kost & Logis). Seitens der AHV ist vorgeschrieben, dass dies ebenfalls einen Lohnbestandteil darstellt, der sozialabgabenpflichtig ist – auch, wenn der Naturallohn nicht mit Geld, sondern eben mit Naturalien geleistet wird. Der Naturallohn wird auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und der Betreuungskraft vom Netto abgezogen.[8] Für Menschen, die in der Schweiz (zusätzlich) einen eigenen Haushalt unterhalten, ist dieses Modell daher nicht attraktiv.

    Die 24h Betreuerinnen stammen daher in der Regel aus Deutschland, Polen sowie anderen osteuropäischen Ländern.

    Wird an den Tag-Stunden lediglich eine stundenweise Betreuung benötigt, sollten Sie sich zuerst an einen mit lokalem Personal arbeitenden Pflegedienst wie z.B. Home Instead oder an eine private Spitex in Ihrer Nähe wenden. Eine stunden- oder tageweise Betreuung ist jedoch schnell sehr, sehr teuer.

    Als Faustformel sollten Sie davon ausgehen, dass solche, aus der eigenen Tasche zu bezahlenden, Betreuungs- und Haushaltsleistungen ab etwa 3 Stunden pro Tag vergleichbar teuer sind, wie eine Live-in-Betreuung, wie sie die Pflegevermittlung Schweiz organisiert.[9] Bei vergleichbaren Kosten bietet eine 24 Stunden Betreuung daher oft ein Mehr an Sicherheit, Unterstützung und Komfort.

    Bei Pflegeleistungen muss zunächst zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterschieden werden. Wenn ein Patient Hilfe bei einer der folgenden Tä­tigkeiten benötigt, spricht die schweizweit gültige «Krankenpflege-Leistungsverordnung» (KLV) von Grundpflege: Betten und Lagern, An- und Auskleiden, Mund- und Körperpflege, Essen und Trinken, Mobilisierung und Bewegungsübungen, Dekubitusprophylaxe sowie das Anlegen von Kom­pressi­onsstrümpfen. [7] Die Gesundheitsgesetzgebung in der Schweiz unterliegt zudem auch kantonalem Recht. 

    Ob bestimmte Handreichungen unter den Begriff der Grundpflege fallen oder als Betreuungsleistung gewertet werden, hängt nach unserer Meinung zuerst davon ab, ob eine Leistung kassenfähig abgerechnet werden soll. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit den Krankenkassen sind nur gemäss KLV bewilligte Leistungserbringer berechtigt – und dies auch nur in dem von einem Arzt bewilligten Umfang. Dafür benötigt die abrechnende Organisation eine (Spitex-)Bewilligung der jeweiligen kantonalen Gesundheitsdirektion. Die Pflegenden müssen in aller Regel über ein in der Schweiz anerkanntes Pflegehelfer-Zertifikat verfügen. Ausbildung und Anerkennung ausländischer Diplome übernehmen das SRK sowie private Bildungsträger, die als gleichwertig anerkannt sind. [10] Die Pflegetätigkeiten müssen regelmässig in entsprechenden Programmen dokumentiert werden. Die Qualität der Ausführung muss regelmässig durch die mit der Krankenkasse abrechnende Organisation überprüft werden. 

    Bei der Erbringung von Pflegeleistungen müssen die ausführenden Personen den Weisungen der Spitex-Organisation unterstehen sowie unter deren Aufsicht und Anleitung agieren. Unterstehen Betreuungspersonen allein den Weisungen der zu pflegenden Person oder deren Angehörigen, ist keine kassenfähige Erbringung von Grundpflege-Leistungen möglich. Reinigungs- und Haushaltstätigkeiten sind keine kassenfähigen Leistungen der obligatorischen Grundsicherung. In seltenen Fällen greifen hier Zusatzversicherungen, meist jedoch zeitlich beschränkt und nur bis zu einem gewissen Umfang.

    Sollen «Krankheiten, Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt oder behandelt» werden, so ist dies nur mit entsprechender Bewilligung und Qualifikation möglich. Auch die daheim geleistete Behandlungspflege darf ausschliesslich durch diplomierte Pflege-Fachpersonen erfolgen.

    Tageszeit

    Aktivitäten

    Morgens

    Unterstützung beim Aufstehen, Körperhygiene, Ankleiden, Frühstück zubereiten

    Vormittags

    Haushalt führen, Einkäufe, gemeinsame Aktivitäten, Arztbesuche

    Mittags

    Mahlzeiten zubereiten, gemeinsames Essen, Medikamentenerinnerung

    Nachmittags

    Begleitung bei Spaziergängen, Hobbys, Besuch von Freunden

    Abends

    Abendessen, Unterstützung bei der Abendroutine, zu Bett gehen

    Nachts

    Bereitschaft für Notfälle (volle Nachtdienste nur bei besonderem Bedarf)

    Direktvermittlung mit der Pflegevermittlung Schweiz

    Was kostet 24-Stunden-Betreuung?

    Eine professionelle 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist oft günstiger als gedacht – vor allem im Vergleich zu einem Pflegeheimplatz, der in der Schweiz durchschnittlich zwischen CHF 7’000 und 10’000 pro Monat kostet.

    Die Pflegevermittlung Schweiz bietet Ihnen ein komplettes und erprobtes Modell für die direkte häusliche Anstellung – die Direktvermittlung. Die eigene, direkte Anstellung einer Betreuungskraft ist der günstigste Weg, Betreuung daheim legal und zugleich fair zu organisieren. Und weil viele Menschen die Angebote für Pflege und Betreuung als kompliziert und unübersichtlich erleben, beraten wir umfassend und objektiv.

    Mit unserem Direktvermittlungsmodell können Sie bei der häuslichen Betreuung deutlich sparen:

    • Gesamtkosten ab CHF 4’300 pro Monat (je nach individuellen Anforderungen)
    • Ersparnis von 25-30% gegenüber klassischen Personalverleihern
    • Keine Mehrwertsteuer auf die Lohnsumme
    • Mögliche Erstattung von Pflegekosten durch die Krankenkasse
    • Volle Transparenz über alle Kostenbestandteile

    Mit unserem Online-Kostenrechner können Sie in nur 2 Minuten Ihre individuellen monatlichen Betreuungskosten kalkulieren – inklusive aller Abgaben und basierend auf Ihren spezifischen Anforderungen.

    Sie möchten Ihre Betreuungskosten abschätzen?
    Nutzen Sie unseren Online-Kostenrechner!

    Erfahrungen & Bewertungen zu Pflegevermittlung Schweiz
    4.9/5 Bewertung

    Bei über 70 Kundenstimmen

    älterer Mann der auf der Couch am Tablet sitzt

    Bestens beraten. Herzlich betreut.

    Ihre Vorteile mit der Pflegevermittlung Schweiz

    Grösstes Angebot

    Deutschsprachiges Betreuungspersonal für jeden Bedarf

    Von der Haushaltshilfe bis zur ausgebildeten Pflege-Fachperson: Mit über 2’000 Frauen und Männern finden Sie mit uns die grösste Auswahl an zuverlässigem Personal. Wir prüfen selbst die charakterliche Eignung unserer Betreuer und Betreuerinnen sowie deren Sprachkenntnisse.

    Individuelle Auswahl

    Aus mehreren Kandidaten Favoriten wählen

    Sie erhalten zu jedem Kandidaten ein umfangreiches Original-Dossier mit Zeugnissen und Referenzen. Sie nehmen persönlich Kontakt auf und wählen selbst Ihre Wunsch-Kandidaten aus. Bei Einsatz mehrerer Personen im Wechsel-Turnus, entstehen keine Extrakosten.

    Schnelle Hilfe

    Rasche Vermittlung von Betreuung in der ganzen Schweiz

    Wenn bei der „Pflege rund um die Uhr“ nicht gewartet werden kann, dauert unsere Suche nach dem richtigen Personal nur wenige Tage – auch bei komplexen Betreuungssituationen. Und dies in allen Kantonen! Nutzen Sie für Ihre Anfrage unsere Checkliste für den Betreuungsbedarf.

    Günstigster Preis

    Jeden Monat 25% bei den Betreuungskosten sparen

    Wir bieten nicht nur höchste Qualität bei Suche und Auswahl, sondern auch die preisgünstigste Lösung für legale häusliche Betreuung Sie sparen rund 25% der Kosten gegenüber dem Personalverleih, wenn Sie eine Pflegekraft mit unserer Unterstützung selbst anstellen.

    Faires Modell

    Ein faires Gehalt bezahlen – und trotzdem sparen

    Mit uns profitieren Betreuende und die Betreuten gleichermassen: Unser Modell stellt sicher, dass von Ihrem Geld ein Maximum bei der Pflegekraft ankommt. Wir finden für jeden Bedarf und für jedes Budget das optimale Modell. Unser Honorar bleibt dabei stets in einem fairen Rahmen.

    Maximale Transparenz

    Volle Transparenz bei Lohn, Abgaben und Kosten

    Wie sich Ihre Gesamtkosten zusammensetzen und was Ihre Betreuungskraft verdient, das wissen Sie mit uns schwarz auf weiss: Wir zeigen Ihnen alle Lohnbestandteile sowie die Kosten unserer Dienstleistungen offen, klar und transparent auf.

    Mehr über das Modell und die Betreuungskosten erfahren!

    Betreuung zuhause mit der Pflegevermittlung Schweiz

    Stimmen unserer Kunden und Betreuungskräfte:

    Sira Hopa
    Sira Hopa

    vor 2 Jahren

    Ganz herzlichen Dank Herr Birkholz für die schnelle und genaue Hilfe, die all meine Fragen beantwortet hat. Es ist wunderbar einen Menschen zu haben, der über grosses Wissen verfügt und dabei den Menschen in den Mittelpunkt stellt. So kann "Alt werden in den eigenen 4 Wänden" gut klappen.

    Claudia Häusler
    Claudia Häusler

    vor 3 Jahren

    Guten Tag, ich habe für unsere Mutter die Pflegevermittlung Schweiz gewählt, da vieles perfekt für uns war. Eine faire Abhandlung und sehr kompetente Beratung. Wir waren alle sehr zufrieden. Das Personal war sehr nett, was ich persönlich geschätzt habe. Danke schön an alle!

    Jennifer House
    Jennifer House

    vor 4 Jahren

    Sehr kompetente und persönliche Beratung. Jederzeit (auch ausserhalb der Bürozeiten!) zuverlässig erreichbar bei Problemen. Grosse Auswahl an gut ausgesuchten Stellenbewerbern dank guter internationaler Vernetzung.

    Jana Lein
    Jana Lein

    vor 5 Jahren

    Unsere Omi wurde in BL total lieb betreut und ist jetzt ins Alterszentrum gewechselt. Die Pflegevermittlung hat super fair reagiert. Das war eine wirklich gute Empfehlung von Freunden. 5 Sterne!

    Aisha Grossmann
    Aisha Grossmann

    vor 2 Jahren

    Seit über 3 Jahren muss ich immer wieder flexibel für Betreuung meines Vaters sorgen. Seit der Zusammenarbeit mit der Pflegevermittlung Schweiz muss ich mir darüber KEINE Gedanken mehr machen, das Team und vor allem auch Frau Disic sind immer erreichbar, äusserst kompetent und hilfsbereit und es klappt alles immer sofort, auch wenn es mal brennt und schnell gehen muss. Ich schätze diese Institution sehr und kann sie nur weiterempfehlen. Dr. A. Grossmann

    Jonas H.
    Jonas H.

    vor 5 Jahren

    Sehr gute Beratung, clevere Lösungen - so viel Engagement und Budgetbewusstsein war ich von dieser Branche nicht gewohnt.

    Niklas Klemm
    Niklas Klemm

    vor 1 Jahr

    Super Zusammenarbeit und toller Service! Sowas ist in dieser Branche leider nicht selbstverständlich… 5 Sterne!

    Direktvermittlung mit der Pflegevermittlung Schweiz

    24-Stunden-Betreuung – legal, fair und transparent

    24 Stunden Betreuung ohne Umwege und ohne hohe Kosten: Wir bieten Ihnen ein komplettes und erprobtes Modell für die direkte häusliche Anstellung – die Direktvermittlung. Die eigene, direkte Anstellung einer Betreuungskraft ist der günstigste Weg, Betreuung daheim legal und zugleich fair zu organisieren. Und weil viele Menschen die Angebote für Pflege und Betreuung als kompliziert und unübersichtlich erleben, beraten wir umfassend und objektiv.

    Schnell und unkompliziert

    5 Schritte für eine individuelle Betreuungslösung

    Der Weg zu einer optimalen 24-Stunden-Betreuung ist mit der Pflegevermittlung Schweiz einfach und transparent:

    Bedarf und Kosten Icon
    1. Schritt

    Kosten und Bedarf klären

    Ermitteln Sie Ihre Betreuungskosten online mit unserem Kostenrechner und beschreiben Sie Ihren Betreuungsbedarf mit unserer Checkliste.

    Kostenlos beraten lassen Icon
    2. Schritt

    Persönliche Beratung

    In einem ausführlichen Beratungsgespräch – telefonisch, per Video oder vor Ort – informieren wir Sie detailliert zu allen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Aspekten.

    Rekrutierung und Wahl der Pflegekraft Icon
    3. Schritt

    Personal auswählen

    Sie erhalten Dossiers geeigneter Betreuungs-Personen mit deren Referenzen sowie dem Nachweis der Qualifikation. Sie nehmen selbst Kontakt auf.

    Vertrag und Anreise organisieren Icon
    4. Schritt

    Vertrag und Anstellung

    Sie erhalten einen rechtssicheren Arbeitsvertrag und können auf Wunsch administrative Aufgaben an unsere Treuhandpartner delegieren.

    Garantie für Ersatz und Neuvermittlung Icon
    5. Schritt

    Ersatz und neue Vermittlung

    Sollten Sie zeitweise oder dauerhaft eine neue Pflegekraft benötigen, vermitteln wir Ihnen Ersatz im Rahmen unseres Vermittlungs-Auftrages.

    Liebevoll betreut in jeder Lebenssituation

    Wann ist 24-Stunden-Betreuung sinnvoll?

    24-Stunden-Pflege zu Hause sichert das individuelle Leben von Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden und bedeutet Entlastung in fast jeder Lebenssituation – auch bei einem hohen Betreuungsbedarf.

    Unterstützung im Haushalt

    Persönliche Haushaltshilfe

    Betreuung zu Hause motiviert ältere Menschen, aktiv am Leben teilzunehmen, indem sie die Aufgaben übernehmen die sie gerne tun und die ihnen leichtfallen.

    Wenn aufgrund nachlassender Kräfte eine Seniorin oder ein Senior hauswirtschaftliche Verrichtungen nicht mehr allein bewältigt oder diese mit schweren Einkäufen überfordert sind, ist dies meist der erste Grund, warum die häusliche Betreuung in den Fokus rückt. Wird nur noch selten frisch gekocht, leiden Ernährung und Gesundheit. [11]

    Betreuerinnen mit Erfahrung kümmern sich jedoch um weitaus mehr als nur um Einkaufen und Haushalt: Sie sind eine wichtige Stütze der Alltagsgestaltung und halten den gewohnten Tagesablauf aufrecht. Eine Pflegehilfe ist Gesellschafterin und Ansprechpartnerin, sie mobilisiert und sorgt für mehr Bewegung. Jederzeit jemanden um sich zu wissen, das gibt zusätzlichen Halt und Sicherheit zu Hause.

    Rund um die Uhr gut behütet

    Alzheimer- & Demenz-Betreuung

    Einen an Demenz erkrankten Menschen zu pflegen, das lässt sich nur in Ausnahmen selbst schultern. Tägliche Hilfe durch eine 24 Stunden Betreuung schafft Lebensqualität – auch für die Angehörigen.

    Demenz zählt zu den Krankheiten, vor denen wir uns alle fürchten. Die Zahlen steigen rasant: Für die Schweiz wird prognostiziert, dass bald über 300.000 Personen betroffen sein könnten, wovon ein Drittel über 90 Jahre alt sein dürfte. [12]

    Umgang und Zusammenleben mit an Demenz erkrankten Menschen erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Die Veränderungen betreffen oft nicht nur die Erkrankten selbst, auch deren Umfeld leidet, wenn mit der Zeit neben den kognitiven Fähigkeiten auch das Sozialverhalten und die emotionale Kontrolle abnehmen. Personen mit kognitiven Einschränkungen tut es gut, wenn bekannte Strukturen und gewohnte Tagesabläufe ohne Hektik aufrechterhalten werden. Dazu gehört, dass unnötige Wechsel bei der Betreuung vermieden werden sollten. [13]

    Nach einem Unfall oder einer Operation

    Übergangspflege zuhause

    Viele Betagte befürchten, nach einem Unfall oder einer Operation nicht wieder auf die Beine zu kommen und pflegebedürftig zu werden.

    Ein falscher Schritt, schon ist es passiert: Wenn Senioren fallen, dann oft aus ganz banalen Gründen. Nicht selten wird die eigene körperliche Agilität überschätzt und ein Sturz hat schlimme Folgen. [14] Heutzutage stehen die Chancen besser denn je, dass auch hochbetagte Patienten wieder vollständig genesen. Auch für Jüngere gilt: Wer das Spital verlässt, ist oft noch lange nicht fit. Eine Betreuungskraft unterstützt die Phase der Rehabilitation nach dem Spital oder der Reha und sorgt dafür, dass sich die Senioren an Anordnungen der Ärzte oder Therapeuten halten und Medikamente regelmässig einnehmen.

    Eine übergangsweise Betreuung hilft zudem, die Wartezeit auf den Platz in Altersheim zu überbrücken. Oft genug liegen die Betreuungskosten für das „living @ home“ sogar auf Dauer niedriger – eine echte und bezahlbare Alternative zum Heimeintritt. [15]

    Mehr Zeit für wertvolle Momente

    Entlastung pflegender Angehöriger

    Mit einer 24 Stunden Betreuung entspannt sich auch das Verhältnis zu den Liebsten. So entsteht Raum, gemeinsam die schönen Momente zu erleben.

    Wenn eine ältere, kranke oder behinderte Person Unterstützung benötigt, engagieren sich zuerst Angehörige und Freunde. Diese Aufgabe ist oft eine grosse Bürde, wenn darunter das eigene Wohlbefinden, Einkommen und sogar die Zukunftsperspektiven leiden.

    Gerade die Pflege einer Person mit kognitiven Einschränkungen erfordert viel Energie – körperlich und psychisch. Mit ansehen zu müssen, wie sich der Zustand eines geliebten Familienmitglieds unweigerlich verschlechtert, kann als belastend empfunden werden. Pflegende Angehörige gehen häufig bis an ihre eigenen Grenzen – und zum Teil auch darüber hinaus: Aus einem Gefühl von Überforderung kann Aggressivität entstehen. [16] Und die Pflegebedürftigen können oft das Gefühl von Abhängigkeit nur schwer ertragen und fühlen sich schlecht, ihren Kindern zur Last zu fallen.

    Sicherheit zu jeder Tageszeit

    Seniorenbetreuung in der Nacht

    Eine Live-In Betreuung zuhause ist die ideale Antwort auf die Herausforderung, Senioren auch Nachts in Sicherheit zu wissen.

    Auf Dauer können selbst intensiv und routiniert pflegende Angehörige die nächtliche Betreuung nicht selbst gewährleisten. Wie auch? Auch der gesunde Mensch benötigt ausreichend Schlaf, um sich von Arbeit und dem eigenen Alltag zu erholen. Angehörige mit eigenen Kindern oder einem fordernden Berufsleben sind kaum in der Lage, bei einer pflegebedürftigen Person einzuziehen, um diese während der Nachtstunden zu beaufsichtigen. Genauso verhält es sich, wenn diese weit entfernt vom Wohnort ihrer Kinder leben. Bei der 24 Stunden Betreuung können Umfang und Dauer der Nachtbereitschaft mit einer professionellen Betreuerin individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

    Muss die Betreuung während der ganzen Nacht neben dem Bett über das Wohlergehen des Pflegebedürftigen wachen, dann spricht man von einer Sitzwache.

    Einfühlsame Begleitung auf dem letzten Weg

    Palliative Begleitung

    Palliative Begleitung durch eine einfühlsame Betreuung zu Hause entlastet Angehörige in dieser schwierigen Zeit. Und sie erleichtert ihnen das «Loslassen».

    Auch bei der besten und liebevollsten Pflege kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem wir damit konfrontiert werden, dass alles Leben endlich ist.

    Dass ein geliebter Mensch, der Partner oder ein naher Angehöriger gehen muss, ist vor allem dann schwer zu verarbeiten, wenn neben der emotionalen Belastung auf diesem letzten Weg auch noch die Pflege selbst geleistet werden muss. Eine palliative Begleitung ermöglicht Betroffenen den würdevollen Abschied im eigenen Daheim. Hand in Hand mit den Angehörigen, mit Ärzten und der Spitex – Tag und Nacht sowie über auch längere Zeiträume hinweg. [17]

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    Erfahrungen & Bewertungen zu Pflegevermittlung Schweiz

    4.9/5 Bewertung

    Bei über 70 Kundenstimmen

    Direktanstellung Pflegevermittlung Schweiz

    Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens

    Was leistet eine 24-Stunden-Betreuung?

    Eine 24h Betreuung sichert den Verbleib in der gewohnten Umgebung und gibt Ihnen stets das gute Gefühl, herzlich und liebevoll umsorgt zu werden. Erfahren Sie mehr über typische Aufgaben bei der Pflege und Betreuung zuhause.

    Hilfe bei der täglichen Routine

    Körperpflege und Hygiene

    Wir achten darauf, dass Betreuerinnen darin geschult sind, Ihre Liebsten würdevoll und mit Respekt zu versorgen.

    Eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdevolles Leben im eigenen Heim ist die Fähigkeit zur eigenen Körperpflege und zur Wahrung der Hygiene. Eine durchgehende Betreuung hilft mit Herz und Verantwortung, wenn selbständige Körperwäsche und Zahnpflege, das Baden und Duschen, Kämmen oder Rasieren immer schwerer fallen. Gleiches gilt, wenn ältere Menschen beim Essen, beim Aufstehen und Zubettgehen oder beim nächtlichen Gang zur Toilette Unterstützung benötigen. Mit den Handreichungen einer Betreuungsperson geht gemeinsam vieles leichter. Leisten Betreuungspersonen pflegerische Leistungen der Grundpflege müssen diese unter Obhut und fachlicher Aufsicht einer Spitex-Organisation erfolgen.

    Kraftzehrende und anstrengende Aufgaben abgeben

    Einkaufen, Kochen und Haushalt

    Senioren sollten nur solche Arbeiten übernehmen, die ihnen leicht von der Hand gehen und die sie gerne erledigen.

    Aus Mangel an Kraft oder Beweglichkeit leidet bei den Betagten zuerst die Ordnung im Haushalt. Der Speiseplan wird einseitig, wenn regelmässige Einkäufe Mühe bereiten. Die Betreuungsperson übernimmt die Zubereitung der Mahlzeiten und beachtet dabei persönliche Vorlieben sowie Unverträglichkeiten oder Allergien. Die Betreuerin hält den Haushalt in Schwung und übernimmt mühsame Arbeiten wie das Beziehen der Betten, das Servieren sowie den Einkauf; sie erledigt die Wäsche und den Abwasch. Natürlich kümmert sich eine Hauswirtschaftshilfe auch um Haustiere: Anders als bei einem Wechsel in ein Pflegeheim entfällt die Trennung von dem geliebten Tier.

    Gemeinsam aktiv

    Kontakt und Gesellschaft

    Gespräche und Gesellschaft einer vertrauten Person fördern die Gesundheit.

    Viele ältere Menschen schätzen an der 24h Betreuung vor allem den persönlichen Kontakt sowie die gemeinsame Freizeitgestaltung. Je nach Vorliebe, Gewohnheiten und Hobbies werden wichtige und freudige Erlebnisse gemeinsam gestaltet. Dies hilft, die gewohnte Lebensqualität aufrechtzuerhalten und zu fördern: Zusammen zu kochen oder zu backen, im Garten nach dem Rechten zu sehen, gemeinsam fernzusehen oder einen Jass zu spielen. Natürlich zählen dazu auch gemeinsame Aktivitäten ausserhalb der eigenen vier Wände, wie ins Theater oder in ein Konzert zu gehen. Auch der Besuch von Cafés oder dem Restaurant, ein Kinobesuch und schliesslich der Besuch bei Freunden und Verwandten können begleitet und zu einem geteilten, freudvollen Erlebnis gemacht werden.

    Sicher und mobil im Alltag

    Mobilität und Transfer

    Im Alter mobil zu sein, dies ist zum Erhalt von Gesundheit und Beweglichkeit elementar.

    Viele Senioren würden ihre schützenden vier Wände eigentlich gerne häufiger verlassen. Jedoch sind Unsicherheit beim Gehen, die Angst vor Stürzen oder zunehmende Vergesslichkeit oft die Gründe für nachlassende Mobilität vieler Senioren. Eine Pflegeperson hilft zu Hause und unterwegs, dass diese sich stets sicher bewegen. Die Unterstützung beim Stehen und Gehen, beim Treppensteigen sowie beim Aufstehen und Zubettgehen zählt ebenfalls bereits zur Grundpflege. Mit Betreuung können wichtige Termine und soziale Kontakte wieder wahrgenommen werden; ganz egal, ob es zum Arzt oder zur Apotheke, zur Physiotherapie oder hinaus für allgemeine Erledigungen geht. Auch, wenn Besuche bei Freunden oder bei der Familie auf dem Programm stehen, oder wenn es einfach an die frische Luft geht, um etwas Sonne zu tanken: Jeder Gewinn an Lebensfreude und Lebensqualität ist unbezahlbar.

    Stets sicher versorgt

    Sicherheit und Schutz

    Fast der wichtigste Aspekt für viele Angehörige ist der, dass «jemand da ist, wenn etwas passiert».

    Eine Betreuungskraft bietet aber nicht nur Schutz und Halt, wenn es um Mobilität geht. Auch bei der Organisation des Alltags leistet sie eine unersetzliche Hilfe. Somit gehen Termine nicht vergessen: Egal, ob Verabredungen eingehalten oder Medikamente regelmässig eingenommen werden müssen. Eine 24-Stunden-Betreuung kann ältere Menschen auch davor schützen, Opfer von Betrug oder etwa Kriminalität an der Wohnungstür zu werden. Passieren kann leider immer etwas – vor allem im Alter. Beruhigend zu wissen, dass eine Pflegehilfe Gefahren nicht nur vermeiden kann, sondern auch sofort eingreift, wenn ein Arzt notwendig ist oder die Rettung alarmiert werden muss.

    Was Sie auf jeden Fall prüfen sollten

    10 wichtige Fragen, die Sie bei der Anbieterauswahl stellen sollten

    Stellen Sie diese Fragen, bevor Sie sich für einen Anbieter für häusliche Pflege und Betreuung entscheiden:

    Themen, die unsere Kunden beschäftigen

    Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung

    Sie haben weitere Fragen?

    Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf uns lassen Sie sich beraten: Am Telefon, kostenlos per Video-Gespräch oder auf Wunsch direkt vor Ort!

    Was bedeutet eigentlich Live-In-Betreuung? Leistet meine Betreuerin wirklich 24h-Pflege?

    Lebt eine Betreuungshilfe mit dem oder den Pflegebedürftigen unter einem Dach, spricht man hierzulande häufig von «24 Stunden Betreuung». Der korrekte Fachbegriff „Live in Betreuung at home“ wird umgangssprachlich nicht verwendet. Manche Agenturen bezeichnen Ihre Mitarbeiterinnen auch als «Care-Giver», gemeint sind hier Betreuerinnen oder Betreuer.

    In verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt, wird die Arbeitszeit über den ganzen Tag verteilt. So erreichen Sie, dass die Betreuungszeiten optimal an den Tagesrhythmus und Bedürfnisse der zu betreuenden Person angepasst werden. Ihre Betreuerin darf jedoch nicht 24 Stunden arbeiten. Während der Pausen oder Zimmerstunden darf sie den Arbeitsort verlassen. Wann diese Anrecht auf Erholung, Pausen, Freizeit und Ferien geniessen und an welchen Tagen Ihre Pflegekraft arbeitet, das legen Sie gemeinsam und mit unserer Hilfe fest.

    Wie viel kostet eine 24 Stunden Betreuung?

    Die Kosten für eine 24-Stunden „Live-in“ Betreuung in der Schweiz variieren stark je nach Anbieter und vor allem in Abhängigkeit vom Anstellungsmodell. Grob gesagt sollten Sie bei den Kosten von folgender Bandbreite ausgehen:

    • Durchschnittlich 150-270 CHF pro Tag
    • Monatlich 4’500 bis 10’000 CHF

    Kostenfaktoren:

    • Anstellungsmodell
    • Grundpflegebedarf
    • Pflegekostenabrechnung
    • Qualifikation der Betreuungskraft
    • Regionale Unterschiede

    Die Pflegevermittlung Schweiz verrät Ihnen, warum die direkte Anstellung die günstigste Form darstellt und berät Sie transparent zu allen anstellungsrelevanten Faktoren sowie der Möglichkeit, Leistungen der Grundpflege kassenfähig zu gestalten, auch wenn diese durch eine Betreuungsperson erbracht werden.

    Welche Aufgaben und Tätigkeiten übernimmt ein Betreuer oder eine Betreuerin?

    Unter zu Hause geleisteter Altenbetreuung wird oft die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei den Alltagsaufgaben verstanden. Damit gemeint sind etwa Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen oder Bügeln. Auch Handreichungen bei der Einnahme von Speisen und Getränken sowie der Mobilität drinnen und draussen sowie bei Körperpflege und -hygiene gewährleisten eine grosse Entlastung für Senioren und ihre pflegenden Angehörigen.

    Wenn durch die Betreuungsperson Pflegeaufgaben geleistet werden, setzt dies voraus, dass die Betreuungsperson kassenfähige Leistungen im Namen und unter Obhut einer anerkannten Organisation mit Spitex-Bewilligung erbringt. So können Sie sich in vielen Kantonen die Kosten für Grundpflege-Leistungen von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür vermitteln wir Ihnen für die Abrechnung mit der Krankenkasse geeignete und zugelassene Partner.

    Allerdings stellt es für die Betreuungskräfte häufig eine Entlastung dar, wenn für Pflegetätigkeiten zusätzlich Spitex-Mitarbeitende ins Haus kommen. Für die (medizinische) Behandlungspflege braucht diese ohnehin. Eine professionell organisierte Betreuung bezieht solche Überlegungen mit in die Planungen ein.

    Durch 24 Stunden Betreuung einfühlsam für ein Plus an Schutz zu sorgen sowie der betreuten Person Gesellschaft zu leisten – das sind ebenfalls typische Aufgaben. Mehr und mehr steht heute auch die Betreuung bei dementiellen Krankheiten oder bei stärkeren körperlichen Einschränkungen im Mittelpunkt. Auch der palliativen Pflege in den heimischen vier Wänden durch professionelle Betreuungskräfte kommt eine immer stärkere Bedeutung zu. Senioren und ihre Angehörigen entscheiden sich häufig für eine Betreuung auf Zeit zur Übergangspflege und Rehabilitation nach der Entlassung aus dem Spital. Ebenso beliebt ist sie zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Platz im Pflegeheim.

    Was bedeutet es, wenn ein Anbieter von Betreuung «SECO-anerkannt» ist?

    Fast alle Anbieter bewerben ihr Angebot mit dem Hinweis auf die «Anstellung nach Schweizer Recht» oder als «SECO konform». Solche Aussagen allein sind jedoch noch kein Qualitätssiegel. Sie besagen lediglich, dass die Anbieter über eine Bewilligung für ihre grenzüberschreitende Tätigkeit verfügen. [18] Natürlich wurden auch unsere Vermittlungsdienstleistungen vom SECO ausgiebig geprüft und bewilligt.

    Welche Voraussetzungen müssen für eine 24 Stunden Pflegekraft erfüllt sein?

    Um eine 24-Stunden-Pflege in einem Privathaushalt in der Schweiz zu organisieren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Eigenes, abschliessbares und gut belüftbares Zimmer mit Tageslicht
    • Wohnliches und zweckmässige Einrichtung mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, wünschenswert mit einem Fernseher
    • Zugang zu Toilette und Bad sowie der Möglichkeit eine Waschmaschine nutzen zu können
    • Internet bzw. WLAN-Anschluss

    Die Pflegevermittlung Schweiz prüft auf Wunsch Ihre individuelle Situation vor Ort und unterstützt Sie bei der Erfüllung aller Voraussetzungen für eine optimale 24-Stunden-Betreuung.

    Woher stammen die Betreuungskräfte? Arbeiten auch Schweizerinnen in der 24h-Betreuung?

    Bei dem Modell der 24-Stunden-Betreuung wohnt die Haushaltshilfe mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach. Für die kostenlose Verpflegung und Unterkunft wird ein Teil des Lohns als Naturallohn gewährt und vom ausbezahlen Nettobetrag einbehalten. Wird Naturallohn in vollem Umfang geleistet, so macht dieser Abzug pro Monat Fr. 990 aus. Die gezahlten Löhne dürften selten ausreichen, um dann zusätzlich noch eine eigene Wohnung unterhalten zu können. Es liegt daher auf der Hand, dass die von uns vermittelten Haushaltshilfen und Betreuungskräfte nur in seltenen Fällen aus der Schweiz stammen und diese hierzulande keinen eigenen Haushalt führen.

    Die PFLEGEVERMITTLUNG SCHWEIZ ist auf die Vermittlung von Betreuungskräften für die 24 Stunden Betreuung spezialisiert. Wir vermitteln gezielt Betreuungspersonen aus der EU, welche ohne Probleme eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz erlangen. Jede Nation hat jedoch ihre eigenen Spezifika. Wir können Personal ganz nach Ihren Präferenzen und auch nach Sprach-Gesichtspunkten selektieren.

    Wie lange bleibt die Betreuerin oder eine Haushaltshilfe bei uns? Wird es Wechsel geben?

    Wir wissen, dass Pflegebedürftigen Kontinuität und Verlässlichkeit in der Betreuung guttun. Die PFLEGEVERMITTLUNG SCHWEIZ setzt sich daher für die Vermittlung langfristiger Beschäftigungen ein. Wenn jedoch ein pflegebedürftiger Mensch tagtäglich auf fremde Hilfe angewiesen ist, dann stellt sich irgendwann bei jeder Betreuungssituation die Frage nach einer Ersatzkraft. Auch die liebevollste Betreuerin benötigt nach etwa 3 Monaten sicher einmal eine Auszeit oder Ferien.

    Die maximal mögliche Einsatzdauer hängt neben der Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person auch von der Anzahl Tage ab, an denen regelmässig gearbeitet werden muss. Können Sie einen Tag pro Woche selbst oder anderweitig abdecken, ist ein regelmässiger Turnus im Wechsel mit zwei Betreuungspersonen eventuell gar nicht notwendig. Dies vor allem, wenn es sich um eine mehr oder weniger leichte Unterstützung handelt, die langfristig und mit den üblichen Ferienzeiten zu bewältigen ist. Oder dann, wenn von Anfang an nur eine übergangsweise Betreuung benötigt wird. Umgekehrt ist es naheliegend, dass der grosse körperliche Einsatz bei der Pflege einer bettlägerigen Person anstrengend ist. Belastungen beim Waschen, Essen oder Wenden im Bett machen für die beteiligten Betreuungskräfte zwingende Arbeits- und Erholungspausen notwendig. Eine Demenzbetreuung ist zusätzlich psychisch belastend. Für die Bemessung der Anstellungsdauer sowie den möglichen Turnus ist stets die Arbeitsbelastung der Betreuerinnen entscheidend.

    Da sehr viele Betreuer und Betreuerinnen nicht aus der Schweiz stammen und diese von ihren Familien getrennt sind, spielt auch der familiäre Hintergrund eine Rolle. Das Wechsel nicht leichtfallen, das ist klar. Niemand möchte sich laufend an neue Menschen gewöhnen, schon gar nicht im Alter. Mit uns gibt es jedoch immer eine Lösung durch Ersatzkräfte, die PFLEGEVERMITTLUNG SCHWEIZ bietet Ihnen diese Garantie.

    Was, wenn ich nicht zufrieden bin? Wie funktioniert der Betreuerwechsel?

    In den meisten Fällen funktioniert das Miteinander zwischen Betreuern und Betreuten herzlich und unkompliziert. Trotz sorgfältiger Personalauswahl kann es jedoch auch mal sein, dass eine Betreuerin nicht mit Ihnen harmoniert und es zu Spannungen kommt. Manchmal ist ein Wechsel dann die beste Alternative. Oft zeigt sich dies bereits innerhalb der Probezeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt dann lediglich 7 Tage. Sie gehen kein Risiko ein: Sollten es mit Ihrer Betreuung nicht harmonieren, nennen wir Ihnen sofort geeignete Ersatzkandidaten. Dies auf Wunsch auch mehrfach und stets ohne Extrakosten. Wir bleiben als Ihr persönlicher Ansprechpartner mit permanenter Erreichbarkeit stets zuverlässig an Ihrer Seite.

    Wie schnell bekommt man eine 24 Stunden Pflege?

    Die Vermittlungszeit für eine 24-Stunden-Pflege in der Schweiz variiert:

    • Dringende Fälle: 3-7 Tage
    • Normale Vermittlung: 2-4 Wochen

    Die Pflegevermittlung Schweiz unterstützt Sie bei einer schnellen und effizienten Organisation Ihrer häuslichen Betreuung und kann zudem erfahrene Partner für administrative Aufgaben empfehlen.

    Was ist mit Bereitschaftszeit gemeint?

    Auch bei der 24-Stunden-Betreuung gibt es Zeiten, in denen die Pflegehilfen nicht arbeiten und sich mit eigenen Dingen beschäftigen können. Häufig muss sie jedoch rufbereit sein und rasch eingreifen können, wenn die pflegebedürftige Person Unterstützung benötigt; häufiger nächtens, aber auch tagsüber.

    Solche Zeiten der Rufbereitschaft stellen streng genommen «Picket» dar und müssen vertraglich geregelt und entschädigt werden. Dies fordern neben den Gewerkschaften heute auch das SECO und die Gerichte. Die Pflegevermittlung Schweiz  berät und sensibilisiert ihre Kunden und hilft so, Bereitschaftszeit vertraglich korrekt zu regeln und angemessen zu entschädigen.

    Was, wenn meine Betreuerin oder mein Betreuer ausfällt oder Ferien bezieht?

    Betreuungskräfte sind auch nur Menschen und können auch selbst einmal erkranken. Im Falle eines Unfalls oder bei längerem Ausfall sorgen wir im Rahmen unserer Vermittlungs-Garantie selbstverständlich kostenlos für Ersatzkandidaten. Zum Glück war es bisher noch nie der Fall, dass sich etwas Schlimmeres ereignet hat. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich bei einer Erkältung oder einer nur leichten Erkrankung oft nur ein sehr kurzfristiger Unterbruch ergibt und sich die Beteiligten häufig selbst arrangieren können. Viel öfter erleben wir jedoch, dass Betreuungskräfte ihren Einsatz in der Schweiz abbrechen müssen, weil die Eltern oder eigene Angehörige erkranken oder pflegebedürftig werden. Auch in diesem Fall sogen wir sofort für Ersatz.

    Bei uns gilt ausserdem: Alle von der PFLEGEVERMITTLUNG SCHWEIZ vermittelten Betreuerinnen und Betreuer müssen sich in der Schweiz krankenversichern. Wir unterstützen sie dabei. Im Krankheitsfall verfügt ihre Betreuerin oder Haushaltskraft über die notwendigen Informationen, um sich eigenständig von einem Arzt behandeln zu lassen. Die obligatorische Unfallversicherung greift bei Unfällen während der Arbeit oder in der Freizeit und wird durch unseren Treuhandpartner abgeschlossen (sofern Abrechnung und Administration nicht selbst oder durch einen Dritten erledigen).

    Ist die Betreuerin im Umgang mit Demenz, Alzheimer oder Parkinson geschult?

    Das Team der PFLEGEVERMITTLUNG SCHWEIZ rekrutiert und kennt alle Betreuerinnen persönlich. Daher können wir deren Erfahrung im Umgang mit Patienten im Rollstuhl oder mit Alzheimer oder Parkinson überprüfen und beurteilen. Parallel bemühen wir uns vor Ort um eine umfassende Abklärung des Bedarfs und der individuellen Anforderungen an die Betreuungsperson. Bei unseren Abklärungen und bei unserer Personalsuche sind wir deshalb auch auf aufrichtige und umfassende Informationen seitens der Angehörigen angewiesen. Mit unserer Checkliste für den Betreuungsbedarf können Sie uns bereits gezielt darauf hinweisen, worauf bei der Betreuung gezielt geachtet werden muss. Nehmen Sie sich bitte die Zeit, diese sorgfältig auszufüllen und informieren Sie uns offen und ehrlich. Alzheimer-Schweiz unterhält eine kostenlose Beratungs-Hotline, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie nicht sicher sind, was eine häusliche Betreuung leisten muss und darf.

    Für sehr herausfordernde Betreuungsaufgaben werden entsprechend erfahrene und geschulte Betreuungskräfte ausgesucht. Wir suchen gezielt nach Betreuenden, die Erfahrung in der Betreuung von Demenzkranken besitzen und sich laufend fortbilden. Aufgrund solcher heute leider recht weit verbreiteten Krankheiten verfügen viele Pflege- und Betreuungskräfte bereits über entsprechende Erfahrung. Auf der anderen Seite sind Geduld, Herzlichkeit und Empathie wichtige charakterliche Eigenschaften einer Pflegehilfe, die sich auch in Schulungen nicht erlernen lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass umfangreich ausgebildete und routinierte Betreuungskräfte mit spezifischen Erfahrungen auch höhere Lohnerwartungen hegen.

    Was verdient eine Betreuungsperson und welche Rechte und Pflichten hat sie?

    Wie viel Ihre Betreuungshilfe monatlich verdient, hängt vom Vertragsmodell, der Dauer der Anstellung, dem Umfang der geleisteten Arbeit sowie von ihrer Berufserfahrung ab. Ein wichtiger weiterer Aspekt ist der Kanton, in welchem die Anstellung erfolgt: So sind die Quellensteuern im Aargau, in Baselland, Zürich, Zug und Schwyz viel niedriger als zum Beispiel in Bern, Solothurn, St. Gallen, Basel oder dem Thurgau.

    Im Personalverleih gibt einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV Personalverleih), welcher Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten sowie die Zulagen für Überzeit sowie Nacht- und Sonntagsarbeit vorgibt. In der Regel werden Pflegekräfte dabei im Stundenlohn beschäftigt. Die Entschädigung für Ferien und Feiertage erfolgen mit Zuschlägen zum Bruttolohn. Im Verleih ist ein anteilig bezahlter 13. Monatslohn obligatorisch. Zudem haben Arbeitnehmende nach Vollendung des 50. Altersjahres dann Anspruch auf 5 Wochen Ferien, bei der direkten Anstellung sind 4 Wochen Ferien üblich. Bei der direkten Anstellung gelten für den Mindestlohn die Vorgaben des Normalarbeitsvertrages für die Hauswirtschaft (NAV) sowie die Regelungen des OR als Mindeststandard.

    Für ungelernte Arbeitskräfte beträgt der Mindestlohn in der Schweiz jedoch nur rund Fr. 19 pro Stunde. Die gesetzlichen Mindestlöhne werden zwar von Zeit zu Zeit angepasst, jedoch dürfte es auf der Hand liegen, dass eine Beschäftigung zu so einem tiefen Lohn das erwartete und geleistete Arbeitspensum nicht fair vergütet. Bedenken Sie, dass für Betreuungspersonen mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung ein höherer Stundenlohn gilt und Arbeitnehmer mit höherem Lebensalter hinsichtlich der Beiträge an die 2. Säule (BVG) teurer sind. Die PFLEGEVERMITTLUNG SCHWEIZ setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein: Wir wünschen uns, dass unsere Kandidaten auch bei einer langfristigen Anstellung mit Beiträgen an die Pensionskasse mindestens Fr. 2’500 Netto verdienen. Da Ihnen jedoch die letztendliche Festlegung selbst obliegt, sollten Sie obige Überlegungen Sie bei der Festlegung des Lohns berücksichtigen – und die geleistete Arbeit fair entlohnen. Damit Sie diese Festlegung wohl überlegt treffen können, unterstützen wir Sie mit einer transparenten Kostenkalkulation sowie allen notwendigen Informationen.

    Wie sieht 24 Stunden Betreuung typischerweise aus?

    Eine 24-Stunden-Pflege in der Schweiz umfasst typischerweise folgende Elemente:

    • Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden)
    • Hilfe im Haushalt (Kochen, Putzen, Wäsche)
    • Begleitung im Alltag und bei Aktivitäten im und ausser Haus
    • Überwachung der Einnahme vorbereiteter Medikamente
    • Bereitschaft für Notfälle und in der Nacht (sofern vereinbart und entschädigt)

    Die Pflegekraft wohnt im Haushalt und hat gesetzlich vorgeschriebene Pausen und Ruhezeiten. 

    Was darf eine 24-Stunden-Pflege nicht?

    Die 24-Stunden-Pflege in der Schweiz unterliegt bestimmten Einschränkungen:

    • Keine medizinischen Behandlungen, die diplomiertes Fachpersonal erfordern, wie:
      • Injektionen
      • Wundversorgung
      • Verabreichung verschreibungspflichtiger Medikamente
    • Wöchentliche Arbeitszeit von maximal 50 Stunden
    • Keine ununterbrochene Arbeits- oder Bereitschaftszeit ohne ohne Pausen

    Die Pflegevermittlung Schweiz klärt Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber in der 24-Stunden-Betreuung auf.

    Quellen